Wer in Deutschland eine Weiterbildung machen will, zahlt selten aus eigener Tasche. Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz, Aufstiegs-BAföG, Bürgergeld-Prämien, Länderprogramme und die Steuer decken zusammen fast jeden Fall ab. Dieser Hub sortiert die Wege und führt dich zu 145 Detail-Ratgebern, je nach Lebenssituation.
Der Bildungsgutschein nach §81 SGB III ist der wichtigste Förderweg für Arbeitssuchende und Beschäftigte. Agentur für Arbeit oder Jobcenter übernimmt 100 % der Kursgebühr plus Fahrt-, Betreuungs- und Unterbringungskosten.
Das Aufstiegs-BAföG fördert Aufstiegsfortbildungen wie Wirtschaftsfachwirt, Meister, Betriebswirt oder Fachwirt. 50 % Zuschuss plus 50 % Darlehen, bei Bestehen werden 50 % des Darlehens erlassen.
Das QCG nach §82 SGB III fördert Weiterbildung für Beschäftigte über den Arbeitgeber. Je nach Unternehmensgröße 25-100 % Kostenzuschuss, plus Arbeitsentgeltzuschuss während der Qualifizierung.
Bürgergeld-Empfänger bekommen in abschlussorientierter Weiterbildung 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat, plus 1.000 Euro Zwischenprüfung und 1.500 Euro Abschlussprämie (§87a SGB III).
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) fördert Coaching, Bewerbungstrainings und kuerzere Maßnahmen. mein NOW ist die neue Plattform der Arbeitsagentur mit eigener Förderlogik.
Jedes Bundesland hat eigene Zusatzprogramme: Aufstiegsprämie, Meisterbonus, Weiterbildungsscheck, Digitalbonus. Die Höhe reicht von 1.000 bis 3.500 Euro zusaetzlich zur Bundesförderung.
Neben QCG für Mitarbeiter gibt es Unternehmensförderungen für KI-Einfuehrung, Digitalisierung und Soloselbstständige.
Umschulung ist der Quereinstieg in einen neuen Beruf über eine verkuerzte Ausbildung. Finanzierung läuft meist über Bildungsgutschein oder Rentenversicherung.
Eltern, Alleinerziehende, Menschen mit Schwerbehinderung oder in Kurzarbeit haben besondere Förderrechte und Zuschlaege.
Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben voll absetzbar. Je nach Steuersatz holst du 30-45 % der Kosten zurück.
Fördermöglichkeiten für konkrete Berufswege und Sonderthemen.
Die wichtigsten 76 Begriffe rund um Weiterbildungs-Förderung, Bildungsgutschein, Aufstiegs-BAföG und QCG. Jeder Eintrag erklärt Anspruch, Höhe, Beantragung und typische Stolpersteine in 2-3 Minuten.
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10 Minuten mit Jens buchen Kostenlos reinschnuppernDas hängt von der Situation ab. Arbeitssuchende bekommen typischerweise einen Bildungsgutschein (100 % Kostenübernahme), Beschäftigte das QCG über den Arbeitgeber (25-100 %), bei Aufstiegsfortbildungen wie Wirtschaftsfachwirt greift das Aufstiegs-BAföG (50 % Zuschuss, 50 % Darlehen). Bürgergeld-Empfänger bekommen zusaetzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat und Prämien bei Prüfung und Abschluss.
Bei anerkanntem Bedarf übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter 100 % der Lehrgangskosten. Voraussetzung: die Weiterbildung muss AZAV-zertifiziert sein, und du brauchst eine Beratung bei der Agentur. Nicht jeder Kurs wird bewilligt, die Entscheidung liegt beim Vermittler.
Der Bildungsgutschein deckt 100 % der Kursgebühr, ist aber nur für AZAV-zertifizierte Maßnahmen und braucht die Zustimmung der Arbeitsagentur. Das Aufstiegs-BAföG ist ein Rechtsanspruch für Aufstiegsfortbildungen (Wirtschaftsfachwirt, Meister etc.), Fördersumme ist 50 % Zuschuss plus 50 % Darlehen mit 50 % Erlass bei Bestehen.
Ja. Beschäftigte können das Qualifizierungschancengesetz (QCG) nutzen, wenn der Arbeitgeber mitmacht. Bei Strukturwandel greift Qualifizierungsgeld. Wer Aufstiegsfortbildung macht, hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG unabhängig vom Beschaeftigungsverhältnis. Zusaetzlich gibt es Länderprogramme wie Meisterprämie oder Aufstiegsbonus.
Den Eigenanteil kannst du als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Geförderte Betraege (Bildungsgutschein, QCG-Zuschuss) nicht, aber Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Eigenanteile schon. Bei Aufstiegs-BAföG ist nur der nicht geförderte Teil absetzbar.