Die Förderung einer Weiterbildung in Sachsen 2026 ist über mehrere Programme möglich, die sich je nach beruflicher Situation kombinieren lassen. Ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Arbeitssuchender: Neben den Bundesprogrammen gibt es in Sachsen eigene Landesprogramme der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Beim Aufstiegs-BAföG sind 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Zuschuss, beim Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters bleibt ein Eigenanteil von rund 1.000 EUR. Der individuelle Weiterbildungsscheck ist derzeit wegen fehlender Haushaltsmittel ausgesetzt. Der sächsische Meisterbonus beträgt seit 01.01.2026 rückwirkend 3.000 EUR, wird laut SAB aber nur an Handwerks-, Industrie- und Fachmeister gezahlt, nicht an Fachwirte. Der Artikel zeigt alle Programme, Voraussetzungen und Antragswege.
Individueller Weiterbildungsscheck Sachsen
Stand September 2026: Laut SAB konnten wegen der schwierigen Haushaltslage im Doppelhaushalt 2025/2026 keine weiteren Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung bereitgestellt werden. Die Förderung bleibt ausgesetzt, Anträge werden derzeit nicht entgegengenommen. Neue Informationen veröffentlicht die SAB auf ihrer Website. Bei der SAB heißt das Programm „Berufliche Weiterbildung, individuell berufsbezogene Weiterbildung“. Die folgenden Angaben geben die Konditionen wieder, die die SAB auf dieser Programmseite nennt.
Was wird gefördert?
Der Weiterbildungsscheck des Freistaats Sachsen fördert (wenn aktiv) berufsbezogene Weiterbildungen von Erwerbstätigen mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, für geringfügig Beschäftigte in der Regel 80 Prozent, höchstens 4.500 EUR. Zuwendungsfähig sind die Kosten der Weiterbildung zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren, die Gesamtausgaben müssen mindestens 700 EUR betragen. Den Zuschuss bekommst du nach Abschluss der Weiterbildung, sobald dein Verwendungsnachweis geprüft ist.
Wer ist förderberechtigt?
- Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und Hauptwohnsitz in Sachsen
- Nebenberuflich Selbstständige nur, wenn die Weiterbildung einen Zusammenhang zur Angestelltentätigkeit hat
- Durchschnittliches Bruttoeinkommen bis 3.700 EUR pro Monat, Sonderzahlungen zählen nicht mit
- Gesamtausgaben für die Weiterbildung mindestens 700 EUR
- Die Weiterbildung muss beruflich verwertbar sein (kein Hobby-Kurs)
Wie beantrage ich den Weiterbildungsscheck?
- Antrag elektronisch bei der SAB stellen: über das Förderportal der SAB, digital unterschrieben. Ein Beratungsgespräch ist laut SAB-Programmseite keine Voraussetzung.
- Nachweise hochladen: Kopie des Personalausweises, Gehaltsnachweis und Weiterbildungsangebot des Bildungsträgers.
- Eingangsbestätigung abwarten: Die SAB bestätigt den Eingang automatisch, die Bearbeitung dauert laut SAB in der Regel 2 bis 5 Arbeitstage.
- Weiterbildung buchen und absolvieren: Verbindliche Anmeldung, Beginn und Bezahlung erst, nachdem der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt ist. Nach Abschluss reichst du den Verwendungsnachweis ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Der Antrag muss bei der SAB eingegangen sein, bevor du dich verbindlich anmeldest, die Weiterbildung beginnst oder sie bezahlst.
Kontakt SAB
- Online: sab.sachsen.de (Programm „Berufliche Weiterbildung, individuell berufsbezogene Weiterbildung“)
- Antrag und Nachfragen: über das Förderportal der SAB
- Standorte der SAB: Dresden (Pirnaische Straße 9) und Leipzig (Gerberstraße 5)
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) ist ein Bundesprogramm, das Aufstiegsfortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) fördert. Dazu gehören unter anderem:
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
- Wirtschaftsfachwirt (IHK)
- Industriefachwirt (IHK)
- Handelsfachwirt (IHK)
- Betriebswirt (IHK)
- Meisterprüfungen aller Gewerke
- Techniker-Fortbildungen
Wie funktioniert die Förderung?
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 EUR gefördert, davon 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die restlichen 50 Prozent werden als zinsgünstiges KfW-Darlehen angeboten. Bei Bestehen der Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen.
Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (3.997 EUR Kursgebühr): - 50% Zuschuss: 1.998,50 EUR (geschenkt) - 50% Darlehen: 1.998,50 EUR - Erlass bei Bestehen (50% des Darlehens): 999,25 EUR - Tatsächlicher Eigenanteil: circa 999 EUR
Zusätzlich gibt es bei Vollzeitfortbildungen einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag, der voll als Zuschuss geleistet wird. Für die fachpraktische Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks und vergleichbare Arbeiten wird die Hälfte der Materialkosten gefördert, höchstens 2.000 EUR (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 AFBG). Die Prüfungsgebühren selbst gehören zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren oben.
Wer ist förderberechtigt?
- Wer vor Beginn der Maßnahme die berufliche Vorqualifikation erfüllt, die die Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung verlangt (§ 9 Abs. 1 AFBG)
- Keine Altersgrenze
- Keine Einkommensgrenze für die Lehrgangsförderung
- Die Fortbildung muss auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten (z.B. IHK-Prüfung)
- Wurde schon ein Fortbildungsziel nach dem AFBG gefördert, wird ein weiteres in der Regel nur gefördert, wenn es darauf aufbaut (§ 6 Abs. 2 AFBG)
Wo beantrage ich das Aufstiegs-BAföG in Sachsen?
In Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) für das Aufstiegs-BAföG zuständig, nicht das Landratsamt oder die Stadtverwaltung. Hinweise zur Antragstellung, Checklisten und den aktuellen Bearbeitungsstand findest du auf den Seiten der SAB.
Bearbeitungszeit in Sachsen: Erfahrungsgemäß 2 bis 4 Monate. Beantragen kannst du bis zum Ende der Maßnahme (§ 19 AFBG), den Unterhaltsbeitrag gibt es aber frühestens ab dem Antragsmonat (§ 11 Abs. 3 AFBG). Früh beantragen lohnt sich also.
Mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten in anderen Bundesländern findest du in unserem Förderungsratgeber.
Meisterprämie Sachsen: 3.000 EUR für Meister, nicht für Fachwirte
Was ist die Meisterprämie?
Der Freistaat Sachsen zahlt als Meisterbonus einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Festbetrag an Absolventen einer Meisterprüfung. Für Prüfungsergebnisse, die ab dem 01.01.2026 per Bescheid bekannt gegeben werden, sind es 3.000 EUR; das sächsische Kabinett hat die Erhöhung am 30.06.2026 rückwirkend beschlossen. 2023 war der Bonus von 1.000 EUR auf 2.000 EUR verdoppelt worden.
Wer bekommt die Meisterprämie?
- Erfolgreicher Abschluss als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister, Fachwirte gehören nicht dazu
- Meisterprüfung von der zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Sachsen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder der Feststellung des Prüfungsergebnisses
- Keine gleichartige Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder erhalten
Für den Wirtschaftsfachwirt (IHK) gilt: Der WFW ist als Fortbildungsprüfung nach BBiG auf DQR-Stufe 6 eingeordnet. Den sächsischen Meisterbonus bekommt er trotzdem nicht: Die SAB nennt als geförderte Abschlüsse ausdrücklich nur Handwerksmeister, Industriemeister und Fachmeister, und auf der Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse steht kein Fachwirt. Plane den Bonus für den WFW deshalb nicht ein.
Wie beantrage ich die Meisterprämie?
- Prüfungsergebnis erhalten (Kammer in Sachsen)
- An die Kammer wenden: Den Antrag bei der SAB stellt die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, nicht du selbst.
- Frist beachten: Bis 31.12.2026 darf die Meisterprüfung nicht älter als ein Jahr sein, ab 01.01.2027 muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden.
- Auszahlung: Die Kammer reicht den Zuschuss an dich weiter.
Einen Rechtsanspruch auf den Meisterbonus gibt es laut SAB nicht, die Förderung hängt auch von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)
Was wird gefördert?
Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten, wenn Maßnahme und Träger für die Förderung zugelassen sind (AZAV). Dazu zählen neben den Lehrgangskosten auch Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern (§ 83 SGB III).
Wer ist förderberechtigt?
- Arbeitslose, auch in der Grundsicherung; den Gutschein stellt seit 01.01.2025 die Agentur für Arbeit aus
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte (Kündigung liegt vor oder ist absehbar)
- Die Weiterbildung muss die Eingliederungschancen verbessern
- Der Kurs muss bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden
Wie beantrage ich den Bildungsgutschein?
- Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren
- Beratungsgespräch: Der Berater prüft, ob eine Weiterbildung in deinem Fall sinnvoll ist und welche Maßnahmen in Frage kommen
- Bildungsgutschein erhalten: Der Gutschein enthält das Bildungsziel, die Dauer und die Region
- Bildungsträger auswählen: Du suchst dir einen passenden AZAV-zertifizierten Kurs. Bei SkillSprinters kannst du den Digitalisierungsmanager mit Bildungsgutschein absolvieren. Den Wirtschaftsfachwirt (IHK) finanzierst du über Aufstiegs-BAföG (nicht über den Bildungsgutschein).
- Kurs beginnen
Den Bildungsgutschein erhältst du nicht automatisch. Du musst aktiv danach fragen und überzeugend darlegen, warum die Weiterbildung deine Jobchancen verbessert. Bereite dich auf das Gespräch vor: Welche Stellen kommen in Frage? Warum braucht der Arbeitsmarkt diese Qualifikation?
Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Was wird gefördert?
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Arbeitgebern, Beschäftigte weiterzubilden, wobei die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten und einen Teil des Arbeitsentgelts übernimmt. Die Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab:
| Unternehmensgröße | Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss |
|---|---|---|
| Unter 50 Mitarbeiter | Bis 100% | Bis 75% |
| 50 bis 499 Mitarbeiter | Bis 50% | Bis 50% |
| Ab 500 Mitarbeiter | Bis 25% | Bis 25% |
Wer ist förderberechtigt?
- Beschäftigte im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, unabhängig von Alter und Betriebsgröße
- Die Weiterbildung vermittelt mehr als eine kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung
- Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück
- Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen
- Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen
- Die letzte nach § 82 SGB III geförderte Weiterbildung muss mindestens zwei Jahre zurückliegen
Wie funktioniert die Beantragung?
Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service). Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt sein (§ 324 Abs. 1 SGB III). Die Agentur prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und erlässt einen Bewilligungsbescheid.
Kombinierbarkeit der Programme
Nicht alle Programme lassen sich miteinander kombinieren. Hier die wichtigsten Kombinationen für Sachsen:
| Kombination | Möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Weiterbildungsscheck + Aufstiegs-BAföG | Nur eingeschränkt | Öffentliche Zuschüsse für denselben Zweck mindern die Kosten, nach denen das Aufstiegs-BAföG bemessen wird (§ 10 Abs. 1 AFBG); der Scheck ist zudem ausgesetzt |
| Bildungsgutschein + Aufstiegs-BAföG | Nein | Beide decken 100% bzw. den Großteil der Kosten, keine Doppelförderung |
| QCG + Bildungsgutschein | Getrennte Wege | QCG (§ 82 SGB III) fördert Beschäftigte, den Antrag stellt der Arbeitgeber; die Förderung bei Arbeitslosigkeit läuft über § 81 SGB III |
| Meisterprämie + Aufstiegs-BAföG | Ja, für Meister | Die SAB schließt nur eine gleichartige Förderung in einem anderen Bundesland aus; für Fachwirte gibt es den Bonus nicht |
| Meisterprämie + Weiterbildungsscheck | Ja, für Meister | Der Meisterbonus ist ein Festbetrag nach bestandener Meisterprüfung; der Scheck ist derzeit ausgesetzt |
Kombination für den Wirtschaftsfachwirt in Sachsen: 1. Aufstiegs-BAföG früh bei der SAB beantragen (Eigenanteil circa 1.000 EUR) 2. Weiterbildungsscheck: derzeit ausgesetzt; nimmt die SAB ihn wieder auf, vorher klären, wie er mit dem Aufstiegs-BAföG zusammenwirkt, weil öffentliche Zuschüsse für denselben Zweck den Maßnahmebeitrag mindern (§ 10 Abs. 1 AFBG) 3. Meisterbonus: für den WFW nicht vorgesehen, die SAB fördert nur Handwerks-, Industrie- und Fachmeister
Rechenergebnis für den Wirtschaftsfachwirt: Nach Aufstiegs-BAföG liegt der Eigenanteil bei circa 1.000 EUR. Der Weiterbildungsscheck ist derzeit ausgesetzt, und öffentliche Zuschüsse für denselben Zweck würden die Kosten mindern, nach denen das Aufstiegs-BAföG bemessen wird (§ 10 Abs. 1 AFBG). Den sächsischen Meisterbonus gibt es für den WFW nicht. Mit dem WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de kannst du deine persönliche Berechnung durchführen, inklusive Gehaltssteigerung.
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Zeitlicher Ablauf: Wann was beantragen?
| Zeitpunkt | Aktion |
|---|---|
| 3 bis 4 Monate vor Kursbeginn | Aufstiegs-BAföG beantragen (Bearbeitungszeit erfahrungsgemäß 2 bis 4 Monate) |
| Vor Anmeldung und Bezahlung | Weiterbildungsscheck über das Förderportal der SAB beantragen, sobald das Programm wieder geöffnet ist |
| Nach der Eingangsbestätigung der SAB | Verbindlich anmelden und bezahlen |
| Spätestens zum Kursbeginn | Aufstiegs-BAföG beantragt haben, denn den Unterhaltsbeitrag gibt es frühestens ab dem Antragsmonat |
| Nach bestandener Meisterprüfung | Meisterbonus über die zuständige Kammer beantragen (nur Handwerks-, Industrie- und Fachmeister) |
Das Aufstiegs-BAföG kann bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden (§ 19 AFBG), den Unterhaltsbeitrag gibt es aber frühestens ab dem Antragsmonat (§ 11 Abs. 3 AFBG). Beim Weiterbildungsscheck darfst du dich laut SAB erst verbindlich anmelden, beginnen oder bezahlen, wenn der Antrag elektronisch bei der SAB eingegangen ist. Die Bearbeitung dauert laut SAB in der Regel 2 bis 5 Arbeitstage.
Häufige Fragen
Gilt die Meisterprämie Sachsen auch für den Wirtschaftsfachwirt?
Der Wirtschaftsfachwirt (IHK) ist auf DQR-Stufe 6 eingeordnet und gilt als Aufstiegsfortbildung nach dem BBiG. Den sächsischen Meisterbonus bekommen Fachwirte trotzdem nicht: Die SAB fördert nur den erfolgreichen Abschluss als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister. Für den Wirtschaftsfachwirt ist der Bonus damit nicht vorgesehen. Aktuelle Hinweise findest du auf sab.sachsen.de/meisterbonus.
Wie hoch ist der Eigenanteil beim Wirtschaftsfachwirt mit Aufstiegs-BAföG?
Bei Kursgebühren von 3.997 EUR beträgt der Zuschuss 50 Prozent (1.998,50 EUR). Das Darlehen über die restlichen 1.998,50 EUR wird bei Bestehen zu 50 Prozent erlassen. Tatsächlicher Eigenanteil: circa 999 EUR. Der Weiterbildungsscheck Sachsen ist derzeit ausgesetzt; öffentliche Zuschüsse für denselben Zweck würden zudem die Kosten mindern, nach denen das Aufstiegs-BAföG bemessen wird (§ 10 Abs. 1 AFBG).
Kann ich den Weiterbildungsscheck auch als Selbstständiger nutzen?
Nur eingeschränkt. Gefördert werden laut SAB Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und Hauptwohnsitz in Sachsen. Wer nebenberuflich selbstständig ist, kann einen Antrag stellen, wenn die Weiterbildung einen Zusammenhang zur Angestelltentätigkeit hat. Die Einkommensgrenze liegt bei durchschnittlich 3.700 EUR brutto im Monat. Das Programm ist derzeit ausgesetzt (Stand September 2026). Prüfe den aktuellen Status auf sab.sachsen.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Aufstiegs-BAföG in Sachsen?
Erfahrungsgemäß 2 bis 4 Monate. Du kannst den Kurs auch vor der Bewilligung beginnen. Beantragen kannst du bis zum Ende der Maßnahme, den Unterhaltsbeitrag gibt es aber frühestens ab dem Antragsmonat. Früh beantragen lohnt sich also.
Gibt es eine Altersgrenze für die Förderung?
Nein. Weder das Aufstiegs-BAföG noch der Weiterbildungsscheck noch die Meisterprämie haben eine Altersgrenze. Auch der Bildungsgutschein hat keine formale Altersgrenze, § 81 SGB III nennt keine.
Kann mein Arbeitgeber die Förderung über das QCG für mich beantragen?
Ja. Beim Qualifizierungschancengesetz stellt der Arbeitgeber den Antrag bei der Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service). Du als Beschäftigter musst nichts beantragen. Der Arbeitgeber übernimmt den Eigenanteil der Lehrgangskosten und erhält den Lohnzuschuss. Voraussetzung: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Mehr Informationen zum Qualifizierungschancengesetz findest du auf unserer Förderungsseite.
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