Die Förderung einer Weiterbildung in Sachsen 2026 ist über mehrere Programme möglich, die sich je nach beruflicher Situation kombinieren lassen. Ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Arbeitssuchender: Sachsen bietet zusammen mit Bundesprogrammen eine der besten Förderkulissen in Deutschland. Das Aufstiegs-BAföG reduziert die Belastung bei IHK-Aufstiegsfortbildungen auf rund 1.000 EUR Eigenanteil. Der individuelle Weiterbildungsscheck (bis 80 Prozent der Kurskosten) ist derzeit wegen fehlender Haushaltsmittel ausgesetzt. Die Meisterprämie Sachsen beträgt 2.000 EUR nach bestandener Prüfung (Berechtigung für Fachwirte prüfen). Dieser Artikel zeigt alle Programme, Voraussetzungen und Antragswege.

Das Wichtigste in Kürze

Individueller Weiterbildungsscheck Sachsen

Wichtiger Hinweis (Stand April 2026): Aufgrund der schwierigen Haushaltslage im Freistaat Sachsen stehen im Doppelhaushalt 2025/2026 keine Mittel für den Weiterbildungsscheck bereit. Das Programm ist derzeit ausgesetzt und es können keine Anträge gestellt werden. Die SAB informiert auf ihrer Website, sobald das Programm wieder aufgenommen wird. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die regulären Programmkonditionen.

Was wird gefördert?

Der Weiterbildungsscheck des Freistaats Sachsen fördert (wenn aktiv) berufliche Weiterbildungen für Beschäftigte und Selbstständige mit Wohn- oder Arbeitsort in Sachsen. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 3.693 EUR. Der Scheck kann alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.

Wer ist förderberechtigt?

Wie beantrage ich den Weiterbildungsscheck?

  1. Beratungsgespräch bei der SAB (Sächsische Aufbaubank): Pflicht. Terminvereinbarung online oder telefonisch. Die SAB prüft Förderfähigkeit und hilft bei der Antragstellung.
  2. Antrag bei der SAB stellen: Nach dem Beratungsgespräch mit Formular, Einkommensnachweisen und Kursangebot des Bildungsträgers.
  3. Bewilligungsbescheid abwarten: Bearbeitungszeit circa 2 bis 4 Wochen.
  4. Weiterbildung beginnen: Erst NACH der Bewilligung. Kosten, die vor der Bewilligung entstehen, werden nicht erstattet.

Wichtig: Der Scheck muss VOR Kursbeginn beantragt werden. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Kontakt SAB

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Was wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) ist ein Bundesprogramm, das Aufstiegsfortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) fördert. Dazu gehören unter anderem:

Wie funktioniert die Förderung?

Die Lehrgangskosten von bis zu 15.000 EUR werden zu 50 Prozent als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernommen. Die restlichen 50 Prozent werden als zinsgünstiges KfW-Darlehen angeboten. Bei Bestehen der Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen.

Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (3.997 EUR Kursgebühr): - 50% Zuschuss: 1.998,50 EUR (geschenkt) - 50% Darlehen: 1.998,50 EUR - Erlass bei Bestehen (50% des Darlehens): 999,25 EUR - Tatsächlicher Eigenanteil: circa 999 EUR

Zusätzlich gibt es einen Unterhaltsbeitrag für Vollzeitfortbildungen (einkommensabhängig) und einen Zuschuss zu den Prüfungsgebühren (50 Prozent, max. 2.000 EUR).

Wer ist förderberechtigt?

Wo beantrage ich das Aufstiegs-BAföG in Sachsen?

Die zuständigen Ämter sind die Landkreise und kreisfreien Städte:

Bearbeitungszeit in Sachsen: Durchschnittlich 90 Tage. Die Förderung kann auch während der laufenden Bearbeitung rückwirkend ab Kursbeginn gewährt werden.

Mehr Informationen zu Fördermöglichkeiten in anderen Bundesländern findest du in unserem Förderungsratgeber.

Meisterprämie Sachsen: 2.000 EUR nach bestandener Prüfung

Was ist die Meisterprämie?

Der Freistaat Sachsen zahlt eine einmalige Prämie von 2.000 EUR an Absolventen von Aufstiegsfortbildungsprüfungen. Der Meisterbonus wurde 2016 eingeführt (damals 1.000 EUR) und rückwirkend zum 01.01.2023 auf 2.000 EUR erhöht.

Wer bekommt die Meisterprämie?

Wichtig für den Wirtschaftsfachwirt: Der Wirtschaftsfachwirt (IHK) ist als Fortbildungsprüfung nach BBiG auf DQR-Stufe 6 eingeordnet. Ob er unter den sächsischen Meisterbonus fällt, hängt von der aktuellen Förderliste der SAB ab. Einige Quellen deuten darauf hin, dass Sachsen den Bonus primär auf Meisterabschlüsse (Handwerks-, Industrie- und Fachmeister) beschränkt. Prüfe die aktuelle Liste auf sab.sachsen.de/meisterbonus oder frage direkt bei der SAB nach, bevor du den Bonus einplanst.

Wie beantrage ich die Meisterprämie?

  1. Prüfungszeugnis erhalten (IHK oder HWK Sachsen)
  2. Antrag bei der SAB stellen (online oder postalisch)
  3. Nachweise einreichen: Prüfungszeugnis, Personalausweis, Meldebescheinigung
  4. Auszahlung: Circa 4 bis 6 Wochen nach Antragstellung

Die Meisterprämie ist steuerfrei und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt.

Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter)

Was wird gefördert?

Der Bildungsgutschein übernimmt 100 Prozent der Kosten für eine zertifizierte Weiterbildung. Er gilt für AZAV-zertifizierte Maßnahmen bei zugelassenen Bildungsträgern. Zusätzlich werden Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Unterhaltsleistungen übernommen.

Wer ist förderberechtigt?

Wie beantrage ich den Bildungsgutschein?

  1. Termin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren
  2. Beratungsgespräch: Der Berater prüft, ob eine Weiterbildung in deinem Fall sinnvoll ist und welche Maßnahmen in Frage kommen
  3. Bildungsgutschein erhalten: Der Gutschein enthält das Bildungsziel, die Dauer und die Region
  4. Bildungsträger auswählen: Du suchst dir einen passenden AZAV-zertifizierten Kurs. Bei SkillSprinters kannst du den Digitalisierungsmanager mit Bildungsgutschein absolvieren. Den Wirtschaftsfachwirt (IHK) finanzierst du über Aufstiegs-BAföG (nicht über den Bildungsgutschein).
  5. Kurs beginnen

Tipp: Den Bildungsgutschein erhältst du nicht automatisch. Du musst aktiv danach fragen und überzeugend darlegen, warum die Weiterbildung deine Jobchancen verbessert. Bereite dich auf das Gespräch vor: Welche Stellen kommen in Frage? Warum braucht der Arbeitsmarkt diese Qualifikation?

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Was wird gefördert?

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht es Arbeitgebern, Beschäftigte weiterzubilden, wobei die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten und einen Teil des Arbeitsentgelts übernimmt. Die Förderquote hängt von der Unternehmensgröße ab:

Unternehmensgröße Lehrgangskosten Arbeitsentgeltzuschuss
Unter 10 Mitarbeiter Bis 100% Bis 75%
10 bis 249 Mitarbeiter Bis 50% (mind. 50%) Bis 50%
250 bis 2.499 Mitarbeiter Bis 25% Bis 25%
Ab 2.500 Mitarbeiter Bis 15% Bis 20%

Wer ist förderberechtigt?

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service). Der Prozess dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die Agentur prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und erlässt einen Bewilligungsbescheid.

Kombinierbarkeit der Programme

Nicht alle Programme lassen sich miteinander kombinieren. Hier die wichtigsten Kombinationen für Sachsen:

Kombination Möglich? Hinweis
Weiterbildungsscheck + Aufstiegs-BAföG Ja, eingeschränkt Der Scheck deckt den Eigenanteil nach BAföG-Förderung
Bildungsgutschein + Aufstiegs-BAföG Nein Beide decken 100% bzw. den Großteil der Kosten, keine Doppelförderung
QCG + Bildungsgutschein Nein QCG ist für Beschäftigte, BG für Arbeitssuchende
Meisterprämie + Aufstiegs-BAföG Ja Prämie ist unabhängig von der Kursfinanzierung
Meisterprämie + Weiterbildungsscheck Ja Beides addiert sich

Optimale Kombination für den Wirtschaftsfachwirt in Sachsen (wenn Weiterbildungsscheck wieder verfügbar): 1. Aufstiegs-BAföG beantragen (Eigenanteil circa 1.000 EUR) 2. Weiterbildungsscheck für den Eigenanteil nutzen (bis zu 80% von 1.000 EUR = 800 EUR) 3. Nach bestandener Prüfung: Meisterprämie beantragen (2.000 EUR, Berechtigung für WFW prüfen)

Rechenergebnis bei voller Förderung: Kursgebühr 3.997 EUR, tatsächliche Kosten nach Förderung: circa 200 EUR. Plus 2.000 EUR Meisterprämie. Hinweis: Der Weiterbildungsscheck ist derzeit ausgesetzt (Stand April 2026). Ohne den Scheck liegt der Eigenanteil bei circa 1.000 EUR nach Aufstiegs-BAföG. Die Meisterprämie für den WFW in Sachsen ist nicht sicher bestätigt (siehe Abschnitt oben).

Mit dem WFW-Gehaltsrechner auf skill-sprinters.de kannst du deine persönliche Berechnung durchführen, inklusive Gehaltssteigerung und Meisterprämie.

Zeitlicher Ablauf: Wann was beantragen?

Zeitpunkt Aktion
3 bis 4 Monate vor Kursbeginn Aufstiegs-BAföG beantragen (Bearbeitungszeit 90 Tage in Sachsen)
2 bis 3 Monate vor Kursbeginn Beratungstermin bei der SAB für den Weiterbildungsscheck
1 bis 2 Monate vor Kursbeginn Weiterbildungsscheck beantragen
Nach Bewilligung Kurs beginnen
Nach bestandener Prüfung Meisterprämie bei der SAB beantragen

Wichtig: Aufstiegs-BAföG kann auch nach Kursbeginn beantragt werden (rückwirkend möglich). Der Weiterbildungsscheck muss zwingend vor Kursbeginn bewilligt sein.

Häufige Fragen

Gilt die Meisterprämie Sachsen auch für den Wirtschaftsfachwirt?

Der Wirtschaftsfachwirt (IHK) ist auf DQR-Stufe 6 eingeordnet und gilt als Aufstiegsfortbildung nach dem BBiG. Ob der sächsische Meisterbonus auch für Fachwirte gezahlt wird, ist nicht eindeutig bestätigt. Einige Quellen deuten darauf hin, dass Sachsen den Bonus auf Meisterabschlüsse (Handwerks-, Industrie- und Fachmeister) beschränkt. Prüfe die aktuelle Förderliste auf sab.sachsen.de/meisterbonus oder frage direkt bei der SAB nach.

Wie hoch ist der Eigenanteil beim Wirtschaftsfachwirt mit Aufstiegs-BAföG?

Bei Kursgebühren von 3.997 EUR beträgt der Zuschuss 50 Prozent (1.998,50 EUR). Das Darlehen über die restlichen 1.998,50 EUR wird bei Bestehen zu 50 Prozent erlassen. Tatsächlicher Eigenanteil: circa 999 EUR. Mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen (80% von 999 EUR = 799 EUR) sinkt der Eigenanteil auf circa 200 EUR.

Kann ich den Weiterbildungsscheck auch als Selbstständiger nutzen?

Grundsätzlich ja. Selbstständige mit Firmensitz in Sachsen können den Weiterbildungsscheck beantragen. Die Einkommensgrenzen gelten analog (Bruttoeinkommen bis 4.575 EUR monatlich oder Haushaltseinkommen bis 6.100 EUR). Hinweis: Das Programm ist derzeit ausgesetzt (Stand April 2026). Prüfe den aktuellen Status auf sab.sachsen.de.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Aufstiegs-BAföG in Sachsen?

Im Durchschnitt 90 Tage. Die Bearbeitungszeit variiert je nach zuständigem Amt zwischen 60 und 120 Tagen. Du kannst den Kurs auch vor der Bewilligung beginnen, die Förderung wird rückwirkend ab Kursbeginn gewährt.

Gibt es eine Altersgrenze für die Förderung?

Nein. Weder das Aufstiegs-BAföG noch der Weiterbildungsscheck noch die Meisterprämie haben eine Altersgrenze. Der Bildungsgutschein hat ebenfalls keine formale Altersgrenze, wird aber in der Praxis bei Personen über 60 seltener bewilligt, da die Eingliederungswahrscheinlichkeit geringer eingeschätzt wird.

Kann mein Arbeitgeber die Förderung über das QCG für mich beantragen?

Ja. Beim Qualifizierungschancengesetz stellt der Arbeitgeber den Antrag bei der Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service). Du als Beschäftigter musst nichts beantragen. Der Arbeitgeber übernimmt den Eigenanteil der Lehrgangskosten und erhält den Lohnzuschuss. Voraussetzung: Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Mehr Informationen zum Qualifizierungschancengesetz findest du auf unserer Förderungsseite.

Fazit

Sachsen bietet grundsätzlich gute Fördermöglichkeiten für Weiterbildung. Das Aufstiegs-BAföG als Bundesprogramm funktioniert unabhängig von der Landeshaushaltslage. Der Weiterbildungsscheck ist derzeit ausgesetzt, und bei der Meisterprämie sollte die Berechtigung für Fachwirte vorab geprüft werden. Mit Aufstiegs-BAföG allein liegt der Eigenanteil beim Wirtschaftsfachwirt bei circa 1.000 EUR. Für Arbeitssuchende übernimmt der Bildungsgutschein 100 Prozent. Und Arbeitgeber können über das Qualifizierungschancengesetz Mitarbeiter auf Kosten der Agentur für Arbeit weiterbilden. Der häufigste Fehler: nicht beantragen. Die Fördertöpfe sind da. Du musst sie nur nutzen.

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