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Kindergeld bei Weiterbildung über 25 ist nur in Ausnahmefällen möglich, aber die Ausnahmen sind breiter als viele denken. Nach Paragraf 32 EStG endet der Kindergeld-Anspruch grundsaetzlich mit dem 25. Geburtstag. Davor gibt es ihn nur, wenn das Kind in einer Berufsausbildung oder einem Studium steckt. Wer nach 25 eine Aufstiegsfortbildung macht, bekommt in der Regel kein Kindergeld mehr, kann aber unter Umstaenden Kindergeld wegen Behinderung, Zweitausbildung oder Übergangszeit bekommen.

Die Altersgrenze 25 und ihre Ausnahmen

Die 25-Jahres-Grenze ist hart. Paragraf 32 Abs. 4 EStG listet abschließend auf, wer darüber hinaus noch Kindergeld bekommen kann.

Kinder mit Behinderung. Wenn das Kind vor dem 25. Geburtstag eine Behinderung erlangt hat und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, gibt es unbefristet Kindergeld. Die Behinderung muss ursaechlich für die Unfaehigkeit zur Selbstversorgung sein. Nachweis: Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Gutachten.

Grundwehrdienst und Ersatzdienst. Wer Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr) abgeleistet hat, kann die Zeit der Dienstverpflichtung an das 25. Lebensjahr anhaengen. Bei 12 Monaten Dienst verlaengert sich der Kindergeld-Anspruch also bis zum 26. Geburtstag. Diese Regelung ist seit der Aussetzung der Wehrpflicht seltener geworden, gilt aber weiterhin. Nach aktueller Rechtslage wirkt die Verlaengerung nicht mehr für alle Freiwilligendienste im gleichen Umfang. Die Einzelheiten müssen bei der Familienkasse erfragt werden.

Übergangszeit zwischen Ausbildungen. Wer gerade einen Ausbildungsabschnitt beendet und auf den nächsten wartet (zum Beispiel zwischen Ausbildung und Studium, oder zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn), bekommt bis zu vier Monate weiter Kindergeld, auch wenn das 25. Lebensjahr in diese Zeit faellt. Die Übergangszeit darf maximal vier Monate dauern, sonst entfaellt der Anspruch.

Kindergeld waehrend der Erstausbildung

Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums gibt es Kindergeld, vorausgesetzt das Kind ist unter 25. Das gilt für:

Nach dem Abschluss der Erstausbildung wird die Weiterbildung als Zweitausbildung gewertet, und andere Regeln greifen.

Kindergeld waehrend einer Zweitausbildung

Hier wird es kompliziert. Zweitausbildung bedeutet alles, was nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss kommt. Also Wirtschaftsfachwirt nach abgeschlossener kaufmaennischer Ausbildung, Meister, Bachelor nach abgeschlossener Ausbildung, Master nach Bachelor, Zweitstudium.

Bei einer Zweitausbildung gibt es Kindergeld nur, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Diese Grenze ist strikt. Wer 21 Stunden arbeitet, verliert den Anspruch, auch wenn die Ausbildung nebenbei laeuft.

Ausnahmen von der 20-Stunden-Grenze:

Für den klassischen WFW-Kurs bei SkillSprinters bedeutet das: Wenn das Kind (unter 25) den WFW als Zweitausbildung macht und dabei Vollzeit arbeitet, gibt es kein Kindergeld. In Teilzeit mit maximal 20 Stunden oder mit Minijob gibt es Kindergeld.

Aus der Praxis: Diese 20-Stunden-Grenze ist der Punkt, an dem die meisten Familien überrascht werden, wenn das Kind nach der Ausbildung in Vollzeit einsteigt und parallel den Fachwirt macht. Wer das schon bei der Kursanmeldung bedenkt und mit dem Arbeitgeber rechtzeitig eine Reduzierung auf 20 Stunden bespricht, vermeidet die Rückforderung ein halbes Jahr später.

Kindergeld und Aufstiegs-BAföG: Passt das zusammen?

Ja. Aufstiegs-BAföG (auch Meister-BAföG genannt) ist keine Einkommensquelle, die den Kindergeld-Anspruch ausschließt. Die Eltern können waehrend der Weiterbildung ihres Kindes weiterhin Kindergeld beziehen, solange die Voraussetzungen (Alter unter 25, nicht mehr als 20 Stunden Nebenerwerb) erfüllt sind.

Für die Eltern bedeutet das eine doppelte Unterstuetzung. Das Kind bekommt Aufstiegs-BAföG für die Weiterbildung, die Eltern bekommen Kindergeld für das Kind. In Summe ist das ein erheblicher Finanzhebel.

Lies dazu unseren Überblick zum [Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters](PH0 der als Aufstiegsfortbildung voll für Aufstiegs-BAföG anerkannt ist.

Kindergeld waehrend einer KI-Weiterbildung

Der [Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters](PH1 dauert vier Monate und ist eine berufliche Weiterbildung. Hier greift die Übergangszeit-Regelung häufig. Wenn das Kind gerade eine Ausbildung oder Schule beendet hat und unmittelbar danach den Digitalisierungsmanager startet, wird die Kurs-Dauer als Teil der Ausbildungszeit gewertet.

Voraussetzung: Der Kurs muss als Berufsausbildung im Sinne des Paragraf 32 EStG gelten. Die Familienkasse entscheidet im Einzelfall. AZAV-zertifizierte Weiterbildungen mit einem anerkannten Abschluss werden häufig als Ausbildung gewertet, besonders wenn sie auf einen konkreten Beruf vorbereiten.

Empfehlung: Vor Kursbeginn bei der Familienkasse nachfragen, ob der Kurs als Ausbildung anerkannt wird und das Kindergeld weiterlaufen kann.

Wie beantragst du Kindergeld für die Weiterbildung?

Wenn dein Kind eine Weiterbildung startet und du als Elternteil Kindergeld beziehen willst, laeuft der Prozess so.

Zuerst: Nachweis der Ausbildung einreichen. Die Familienkasse braucht eine Bescheinigung des Bildungstraegers, die Dauer, Umfang und Ziel der Ausbildung beschreibt. SkillSprinters stellt diese Bescheinigungen auf Anfrage aus. Sie enthaelt Kursname, Start- und Enddatum, woechentliche Unterrichtsstunden, Lernziel und AZAV-Zertifizierung.

Dann: Erklärung zum Nebenerwerb. Dein Kind muss erklären, ob und wie viel es nebenbei arbeitet. Die 20-Stunden-Grenze muss eingehalten sein, sonst entfaellt der Anspruch.

Anschließend: Antrag bei der Familienkasse. Das Formular gibt es auf arbeitsagentur.de oder direkt bei der Familienkasse. Du beantragst die Weiterzahlung des Kindergeldes für die Dauer der Weiterbildung.

Danach regelmäßige Nachweise. Die Familienkasse fordert in der Regel einmal pro Semester oder pro Jahr einen aktuellen Ausbildungsnachweis. Wer diese Nachweise nicht rechtzeitig einreicht, riskiert die Einstellung der Zahlung.

Was passiert, wenn das Kindergeld endet?

Nach dem 25. Geburtstag oder dem Ende der Ausbildung entfaellt das Kindergeld. Für Familien bedeutet das einen Einnahmeausfall von 250 Euro pro Monat (Stand 2024, den aktuellen Betrag bei der Familienkasse erfragen). Bei Weiterbildungen bedeutet das oft, dass die Familie bei der Finanzierung enger kalkulieren muss.

Alternativen:

Lies dazu auch unseren Artikel zum [Bildungsgutschein beantragen](PH2 und zur [Werbungskosten-Absetzung in der Steuer](PH3

Steuerliche Aspekte für Eltern

Wenn das Kind volljaehrig ist und eine Ausbildung oder Weiterbildung macht, können Eltern Unterhaltsleistungen als aussergewoehnliche Belastung absetzen, wenn das Kindergeld nicht mehr gezahlt wird. Nach Paragraf 33a EStG ist ein Hoechstbetrag pro Kalenderjahr absetzbar, der regelmäßig angepasst wird. Die aktuellen Werte solltest du beim Finanzamt oder einem Steuerberater erfragen.

Voraussetzungen für die Absetzbarkeit:

Für berufstätige Kinder, die eine Weiterbildung machen und dabei ihr Gehalt reduziert bekommen, kann diese Regelung steuerlich wirken. Individuelle Beratung bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist empfehlenswert.

Häufige Fragen

Kann ich als Elternteil Kindergeld bekommen, wenn mein Kind den Wirtschaftsfachwirt macht?

Ja, wenn das Kind unter 25 Jahre alt ist und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Der Wirtschaftsfachwirt zählt als Zweitausbildung, weil er auf einer abgeschlossenen Erstausbildung aufbaut. Die Familienkasse prüft den Einzelfall.

Zählt ein Aufbaustudium (Master) als Erstausbildung?

Wenn der Master unmittelbar an den Bachelor anschließt und Teil einer einheitlichen Ausbildung ist, wird er oft noch als Erstausbildung gewertet. Wer mehrere Jahre gearbeitet hat, bevor er den Master beginnt, startet dagegen eine Zweitausbildung. Die Grenze ist fliessend, und die Familienkasse entscheidet anhand der Gesamtumstaende.

Wie wirkt sich ein Minijob auf das Kindergeld aus?

Ein Minijob bis 520 Euro im Monat gilt als geringfuegige Beschäftigung und ist von der 20-Stunden-Grenze ausgenommen. Das Kind kann also nebenbei einen Minijob haben, ohne das Kindergeld zu gefaehrden. Die genauen Grenzen können sich ändern, also aktuelle Werte bei der Familienkasse prüfen.

Verliere ich Kindergeld, wenn mein Kind den Bildungsgutschein nutzt?

Nein. Der Bildungsgutschein ist eine Zuschuss-Leistung der Agentur für Arbeit und beeinflusst den Kindergeld-Anspruch nicht. Wenn dein Kind einen Bildungsgutschein bekommt und damit eine Weiterbildung macht, kann das Kindergeld weiter bezogen werden, vorausgesetzt die sonstigen Voraussetzungen (Alter, Nebenerwerb) sind erfüllt.

Was passiert mit dem Kindergeld bei Unterbrechung der Ausbildung?

Kurze Unterbrechungen (bis zu vier Monate) sind unschaedlich und gelten als Übergangszeit. Laengere Unterbrechungen (zum Beispiel ein Jahr Arbeitspause vor dem Master) fuehren zum Wegfall des Anspruchs. Wer nach einer laengeren Pause eine Ausbildung fortsetzt, muss den Anspruch neu begründen.

Wer bekommt das Kindergeld, die Eltern oder das Kind?

Grundsaetzlich wird das Kindergeld an die Eltern gezahlt, die das Kind betreuen. Bei volljaehrigen Kindern, die selbststaendig leben, kann auf Antrag eine Abzweigung des Kindergeldes direkt an das Kind erfolgen (Paragraf 74 EStG), wenn die Eltern das Geld nicht an das Kind weitergeben.

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