Der Anruf kommt meistens von der Mutter oder dem Vater. Die Tochter hat die Ausbildung abgeschlossen, arbeitet jetzt im Betrieb und will nebenher den Fachwirt machen. Die Familienkasse hat einen Fragebogen geschickt, und niemand weiß, ob das Kindergeld weiterläuft. Genau um diese Lage geht es hier: junge Erwachsene unter 25, die nach der ersten Ausbildung eine Aufstiegsfortbildung beginnen.
Was nach dem 25. Geburtstag gilt, welche Ausnahmen es dann noch gibt und wie der Antrag bei der Familienkasse läuft, erklärt unser Beitrag Kindergeld nach dem 25. Geburtstag.
Erst das Ziel klären, dann den Förderweg
Welche Förderung passt, hängt davon ab, welche Weiterbildung du machen willst. Im KI-Schnupperkurs lernst du in fünf Lektionen den Digitalisierungsmanager kennen, der über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden kann. So gehst du mit einem konkreten Ziel in das Beratungsgespräch.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Zählt die Meisterschule überhaupt als Ausbildung?
Ja. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG berücksichtigt ein Kind, das noch nicht 25 ist und für einen Beruf ausgebildet wird. Darunter fallen auch Lehrgänge, die auf eine Fortbildungsprüfung vorbereiten, also Meister, Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt.
Ob die Fortbildung zählt, ist deshalb selten strittig. Kritisch wird meist die Arbeit neben dem Lehrgang.
Die 20-Stunden-Grenze nach dem ersten Abschluss
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung wird ein Kind nur noch berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. So steht es in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Satz 3 nennt drei Ausnahmen, die unschädlich sind:
| Tätigkeit neben der Fortbildung | Folge für das Kindergeld |
|---|---|
| regelmäßig bis 20 Stunden pro Woche | Anspruch bleibt |
| geringfügige Beschäftigung (Minijob) | Anspruch bleibt |
| Ausbildungsdienstverhältnis | Anspruch bleibt |
| Vollzeitstelle neben einem Abendlehrgang | Anspruch entfällt in der Regel |
Für die typische Konstellation ist das die entscheidende Zeile. Wer nach der Ausbildung Vollzeit arbeitet und abends oder am Wochenende den Fachwirt macht, hat den ersten Abschluss schon in der Tasche und arbeitet mehr als 20 Stunden. Dann gibt es kein Kindergeld mehr, auch wenn der Lehrgang anspruchsvoll ist.
Maßgeblich ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Melde jede Änderung der Arbeitszeit sofort der Familienkasse, sonst droht eine Rückforderung.
Wann die Fortbildung noch zur Erstausbildung gehört
Es gibt einen Ausweg, und er ist in der Praxis wichtiger als viele denken. Der Bundesfinanzhof behandelt mehrere Ausbildungsabschnitte als eine einheitliche Erstausbildung, wenn sie zeitlich eng aufeinander folgen und sachlich zusammenhängen, etwa wenn das angestrebte Berufsziel erst mit dem zweiten Abschnitt erreicht wird. Dann greift die 20-Stunden-Grenze nicht, weil die erste Ausbildung noch gar nicht als abgeschlossen gilt.
Die Grenze dieser Rechtsprechung hat der BFH im Urteil vom 11. Dezember 2018 (III R 32/17) gezogen, in einem Fall mit berufsbegleitendem Meisterlehrgang. Steht die Erwerbstätigkeit gegenüber der Fortbildung im Vordergrund, liegt keine einheitliche Erstausbildung vor. Ein Geselle, der direkt nach der Prüfung in eine Vollzeit-Meisterschule wechselt, hat deshalb in der Regel bessere Karten als einer, der drei Jahre voll im Betrieb arbeitet und dann berufsbegleitend den Meister angeht. Entschieden wird aber immer im Einzelfall.
Aus unserer Sicht ist das der Punkt, an dem Familien am häufigsten Geld liegen lassen oder später zurückzahlen. Wer den Fachwirt direkt nach der Ausbildung plant, sollte die Arbeitszeit für diese Monate bewusst festlegen und das mit dem Betrieb vor Kursbeginn besprechen. Eine Reduzierung auf 20 Stunden klingt nach viel Verzicht. Bis zum 25. Geburtstag bringt sie aber monatlich 259 Euro Kindergeld, und der Lehrgang läuft entspannter.
Erst das Ziel klären, dann den Förderweg
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Kindergeld und Aufstiegs-BAföG nebeneinander
Beide Leistungen schließen sich nicht aus. Das Kindergeld bekommen die Eltern, das Aufstiegs-BAföG bekommt der Teilnehmer selbst. Seit 2012 spielt das eigene Einkommen des Kindes für das Kindergeld keine Rolle mehr, deshalb mindert auch eine Förderung nach dem AFBG den Anspruch nicht.
Beim Aufstiegs-BAföG gibt es keine Altersgrenze. Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungskosten zur Hälfte als Zuschuss, der Rest als KfW-Darlehen, von dem bei bestandener Prüfung die Hälfte erlassen wird. Bei Vollzeitlehrgängen kann ein Unterhaltsbeitrag dazukommen, er fließt ab dem Monat der Antragstellung.
Unser Wirtschaftsfachwirt (IHK) ist ein Teilzeitlehrgang: 12 Monate, dienstags und donnerstags von 18 bis 21 Uhr, online. Der Kurs kostet 3.997 Euro, mit Aufstiegs-BAföG liegt der Eigenanteil bei rund 1.000 Euro. Zugelassen wird, wer eine kaufmännische Ausbildung oder mehrjährige einschlägige Berufspraxis hat, die Entscheidung trifft die IHK.
Was die Familienkasse sehen will
Die Familienkasse prüft den Anspruch anhand von Unterlagen. Rechne mit diesen Nachweisen:
- Bescheinigung des Lehrgangsträgers mit Beginn, Ende und Umfang
- Nachweis über die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, falls schon vorhanden
- Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers über die wöchentliche Arbeitszeit
- Zeugnis der ersten Ausbildung
Kommen die Eltern ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem volljährigen Kind nicht nach, kann das Kindergeld nach § 74 EStG an das Kind ausgezahlt werden. Das beantragt das Kind bei der Familienkasse.
Häufige Fragen
Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind Vollzeit arbeitet und abends den Fachwirt macht?
In der Regel nicht. Nach dem ersten Abschluss schadet eine Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden dem Anspruch. Anders kann es sein, wenn der Fachwirt eng an die Ausbildung anschließt und die Fortbildung im Vordergrund steht, das prüft die Familienkasse im Einzelfall.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 Euro im Monat für jedes Kind. Der Betrag gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist unabhängig von der Zahl der Kinder und vom Einkommen der Eltern.
Verlängert ein Freiwilligendienst den Anspruch über 25 hinaus?
Nein. Ein Freiwilligendienst wie das FSJ oder der Bundesfreiwilligendienst verlängert den Anspruch nicht über das 25. Lebensjahr hinaus. § 32 Abs. 5 EStG gilt nur für früher geleisteten Grundwehr- oder Zivildienst und vergleichbare Dienste wie den Entwicklungsdienst.
Muss mein Kind das Aufstiegs-BAföG bei der Familienkasse angeben?
Die Familienkasse fragt nach Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Das Aufstiegs-BAföG ist kein Arbeitslohn und berührt die 20-Stunden-Grenze nicht.
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