Existenzgründungszuschuss: so funktioniert die Förderung aus Arbeitslosigkeit

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III unterstützt Arbeitslose mit ALG-1-Anspruch, die sich selbstständig machen. Er ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch.

Auf einen Blick
  • Rechtsgrundlage: § 93 SGB III (Gründungszuschuss).
  • Zielgruppe: Arbeitslose mit ALG-1-Anspruch, die in die Selbstständigkeit gehen.
  • Phase 1: 6 Monate ALG-1-Betrag plus 300 Euro Sozialpauschale.
  • Phase 2: weitere 9 Monate 300 Euro Sozialpauschale, wenn Gründungstätigkeit nachgewiesen wird.
  • Mindestens 150 Tage Rest-ALG-1-Anspruch am Tag der Gründung nötig.
  • Ermessensleistung: kein Rechtsanspruch.

Was ist der Existenzgründungszuschuss?

Der offizielle Name in den Formularen der Agentur für Arbeit ist "Gründungszuschuss". Im Alltag wird oft vom Existenzgründungszuschuss gesprochen. Gemeint ist dasselbe: eine finanzielle Förderung für Arbeitslose mit ALG-1-Bezug, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Der Zuschuss soll die kritische Anfangsphase überbrücken, in der Einnahmen aus der Selbstständigkeit noch nicht für den Lebensunterhalt reichen. Er besteht aus zwei Teilen: einem ALG-1-orientierten Grundbetrag und einer pauschalen Sozialversicherungshilfe von 300 Euro pro Monat.

Wichtig: Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Das heißt, selbst wenn du alle formalen Voraussetzungen erfüllst, kann der Antrag abgelehnt werden. Der Vermittler prüft, ob dein Vorhaben tragfähig ist und ob du persönlich für die Selbstständigkeit geeignet scheinst.

Rechtsgrundlage: § 93 SGB III

Die Regelung steht in § 93 SGB III. Die Förderhöhe wird in § 94 SGB III geregelt. Zentrale Kernaussage: Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung einen Gründungszuschuss erhalten.

Vor 2012 gab es zeitweise eine Ich-AG und unterschiedliche Fördervarianten. Seit der Reform 2012 gilt ausschließlich der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III in der heutigen Form. Für Bürgergeld-Empfänger gibt es parallel das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II, das funktional ähnlich ist, aber aus dem SGB II heraus gezahlt wird.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Alle folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Ausgeschlossen: Wiederholungsantrag innerhalb von 24 Monaten nach Ende einer vorherigen Gründungsförderung. Auch keine parallele Förderung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld.

Höhe und Dauer

PhaseDauerLeistung
Phase 1 (Pflicht)6 MonateMonatlicher ALG-1-Betrag + 300 Euro Pauschale zur sozialen Sicherung
Phase 2 (Antrag)weitere 9 Monatenur 300 Euro Pauschale pro Monat, kein ALG-1-Anteil

Der ALG-1-Anteil richtet sich nach deinem vorherigen Bemessungsentgelt. Die 300 Euro Pauschale ist für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gedacht. Du musst sie tatsächlich für soziale Absicherung verwenden, nicht für Betriebskosten.

Phase 2 ist nicht automatisch. Du musst sie separat beantragen und die Gründungstätigkeit nachweisen, zum Beispiel durch Rechnungen, Verträge oder Steuerbescheide. Der Sachbearbeiter prüft, ob die Tätigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird.

Beispielrechnung

Ein IT-Berater, 36 Jahre, wird arbeitslos. Sein monatlicher ALG-1-Satz beträgt 1.650 Euro netto. Mit noch 320 Tagen Restanspruch stellt er den Antrag auf Gründungszuschuss.

MonatLeistungSumme pro Monat
1 bis 6ALG-1-Betrag + 300 Euro Sozialpauschale1.950 Euro
7 bis 15300 Euro Sozialpauschale (Antrag Phase 2)300 Euro

Gesamtsumme über 15 Monate: 6 mal 1.950 = 11.700 Euro, plus 9 mal 300 = 2.700 Euro, zusammen 14.400 Euro. Die Summen sind steuerfrei, müssen aber in der Steuererklärung angegeben werden (Progressionsvorbehalt).

Antragsweg: Schritt für Schritt

  1. Arbeitslos melden und ALG 1 beziehen. Ohne laufenden ALG-1-Bezug kein Gründungszuschuss.
  2. Gespräch mit dem Vermittler: Gründungsabsicht früh kommunizieren. Ein Vermittlungsvorrang kann die Förderung gefährden (Vermittler könnte zuerst einen Job vorschlagen).
  3. Businessplan erstellen: kaufmännische Planung, Marktanalyse, Marketing, Liquiditätsplanung für mindestens 3 Jahre.
  4. Tragfähigkeitsbescheinigung einholen bei einer fachkundigen Stelle.
  5. Antragsformular Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Anlagen: Businessplan, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Tragfähigkeitsbescheinigung.
  6. Bewilligungsbescheid abwarten. Frühestens nach Bewilligung solltest du die selbstständige Tätigkeit offiziell aufnehmen, sonst riskierst du Ablehnung.
  7. Gründen und Auszahlung: monatliche Auszahlung wie bei ALG 1.
  8. Phase 2 beantragen: rechtzeitig vor Ablauf der 6 Monate, mit Nachweisen zur Gründungstätigkeit.

Häufige Ablehnungsgründe

Bei Ablehnung kannst du binnen 1 Monat Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Eine zweite Runde hat nur Aussicht, wenn neue Belege oder eine überarbeitete Planung vorliegen.

Abgrenzung: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, KfW

Quellen und Rechtsstand

Zuletzt geprüft am 24.04.2026.

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