- Rechtsgrundlage: § 93 SGB III (Gründungszuschuss).
- Zielgruppe: Arbeitslose mit ALG-1-Anspruch, die in die Selbstständigkeit gehen.
- Phase 1: 6 Monate ALG-1-Betrag plus 300 Euro Sozialpauschale.
- Phase 2: weitere 9 Monate 300 Euro Sozialpauschale, wenn Gründungstätigkeit nachgewiesen wird.
- Mindestens 150 Tage Rest-ALG-1-Anspruch am Tag der Gründung nötig.
- Ermessensleistung: kein Rechtsanspruch.
Was ist der Existenzgründungszuschuss?
Der offizielle Name in den Formularen der Agentur für Arbeit ist "Gründungszuschuss". Im Alltag wird oft vom Existenzgründungszuschuss gesprochen. Gemeint ist dasselbe: eine finanzielle Förderung für Arbeitslose mit ALG-1-Bezug, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.
Der Zuschuss soll die kritische Anfangsphase überbrücken, in der Einnahmen aus der Selbstständigkeit noch nicht für den Lebensunterhalt reichen. Er besteht aus zwei Teilen: einem ALG-1-orientierten Grundbetrag und einer pauschalen Sozialversicherungshilfe von 300 Euro pro Monat.
Wichtig: Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Das heißt, selbst wenn du alle formalen Voraussetzungen erfüllst, kann der Antrag abgelehnt werden. Der Vermittler prüft, ob dein Vorhaben tragfähig ist und ob du persönlich für die Selbstständigkeit geeignet scheinst.
Rechtsgrundlage: § 93 SGB III
Die Regelung steht in § 93 SGB III. Die Förderhöhe wird in § 94 SGB III geregelt. Zentrale Kernaussage: Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung einen Gründungszuschuss erhalten.
Vor 2012 gab es zeitweise eine Ich-AG und unterschiedliche Fördervarianten. Seit der Reform 2012 gilt ausschließlich der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III in der heutigen Form. Für Bürgergeld-Empfänger gibt es parallel das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II, das funktional ähnlich ist, aber aus dem SGB II heraus gezahlt wird.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Alle folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Arbeitslosigkeit: du bist im Moment der Antragstellung arbeitslos gemeldet und beziehst ALG 1.
- Restanspruch auf ALG 1: mindestens 150 Tage zum Tag der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: mindestens 15 Stunden pro Woche. Nebentätigkeiten werden nicht gefördert.
- Tragfähigkeitsbescheinigung: von einer fachkundigen Stelle wie IHK, HWK, Steuerberater, Bank oder anerkanntem Unternehmensberater. Sie bestätigt, dass dein Businessplan wirtschaftlich funktionieren kann.
- Persönliche Eignung: dein Vermittler beurteilt, ob du nach Ausbildung, Berufserfahrung und persönlichen Eigenschaften die Selbstständigkeit führen kannst.
- Alter: noch nicht an der Regelaltersgrenze für die Rente.
Ausgeschlossen: Wiederholungsantrag innerhalb von 24 Monaten nach Ende einer vorherigen Gründungsförderung. Auch keine parallele Förderung von Gründungszuschuss und Einstiegsgeld.
Höhe und Dauer
| Phase | Dauer | Leistung |
|---|---|---|
| Phase 1 (Pflicht) | 6 Monate | Monatlicher ALG-1-Betrag + 300 Euro Pauschale zur sozialen Sicherung |
| Phase 2 (Antrag) | weitere 9 Monate | nur 300 Euro Pauschale pro Monat, kein ALG-1-Anteil |
Der ALG-1-Anteil richtet sich nach deinem vorherigen Bemessungsentgelt. Die 300 Euro Pauschale ist für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gedacht. Du musst sie tatsächlich für soziale Absicherung verwenden, nicht für Betriebskosten.
Phase 2 ist nicht automatisch. Du musst sie separat beantragen und die Gründungstätigkeit nachweisen, zum Beispiel durch Rechnungen, Verträge oder Steuerbescheide. Der Sachbearbeiter prüft, ob die Tätigkeit weiterhin hauptberuflich ausgeübt wird.
Beispielrechnung
Ein IT-Berater, 36 Jahre, wird arbeitslos. Sein monatlicher ALG-1-Satz beträgt 1.650 Euro netto. Mit noch 320 Tagen Restanspruch stellt er den Antrag auf Gründungszuschuss.
| Monat | Leistung | Summe pro Monat |
|---|---|---|
| 1 bis 6 | ALG-1-Betrag + 300 Euro Sozialpauschale | 1.950 Euro |
| 7 bis 15 | 300 Euro Sozialpauschale (Antrag Phase 2) | 300 Euro |
Gesamtsumme über 15 Monate: 6 mal 1.950 = 11.700 Euro, plus 9 mal 300 = 2.700 Euro, zusammen 14.400 Euro. Die Summen sind steuerfrei, müssen aber in der Steuererklärung angegeben werden (Progressionsvorbehalt).
Antragsweg: Schritt für Schritt
- Arbeitslos melden und ALG 1 beziehen. Ohne laufenden ALG-1-Bezug kein Gründungszuschuss.
- Gespräch mit dem Vermittler: Gründungsabsicht früh kommunizieren. Ein Vermittlungsvorrang kann die Förderung gefährden (Vermittler könnte zuerst einen Job vorschlagen).
- Businessplan erstellen: kaufmännische Planung, Marktanalyse, Marketing, Liquiditätsplanung für mindestens 3 Jahre.
- Tragfähigkeitsbescheinigung einholen bei einer fachkundigen Stelle.
- Antragsformular Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Anlagen: Businessplan, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise, Tragfähigkeitsbescheinigung.
- Bewilligungsbescheid abwarten. Frühestens nach Bewilligung solltest du die selbstständige Tätigkeit offiziell aufnehmen, sonst riskierst du Ablehnung.
- Gründen und Auszahlung: monatliche Auszahlung wie bei ALG 1.
- Phase 2 beantragen: rechtzeitig vor Ablauf der 6 Monate, mit Nachweisen zur Gründungstätigkeit.
Häufige Ablehnungsgründe
- Businessplan wirkt nicht tragfähig (unrealistische Umsatzplanung, keine eigenen Mittel).
- Persönliche Eignung unklar (fehlende Branchenerfahrung, fehlende kaufmännische Kenntnisse).
- Vermittlungsvorrang greift (der Vermittler sieht vermittelbare Stellen).
- Zu wenig Restanspruch auf ALG 1 zum Gründungszeitpunkt.
- Tätigkeit nicht hauptberuflich geplant.
Bei Ablehnung kannst du binnen 1 Monat Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Eine zweite Runde hat nur Aussicht, wenn neue Belege oder eine überarbeitete Planung vorliegen.
Abgrenzung: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, KfW
- Gründungszuschuss (§ 93 SGB III): für ALG-1-Bezieher, hier beschrieben.
- Einstiegsgeld (§ 16b SGB II): für Bürgergeld-Empfänger, monatlicher Zuschlag zum Regelsatz, andere Berechnung.
- KfW-Gründerkredite: zinsgünstige Darlehen, kein Zuschuss, ergänzbar zu Zuschussprogrammen.
- KOMPASS: Zuschuss zu Weiterbildung für bereits bestehende Solo-Selbstständige, kein Gründungszuschuss.
Quellen und Rechtsstand
- § 93 SGB III und § 94 SGB III (gesetze-im-internet.de)
- arbeitsagentur.de: Merkblatt Gründungszuschuss und Antragsformulare
- IHK und HWK: Tragfähigkeitsbescheinigung und Gründungsberatung
- Förderdatenbank des Bundes: Übersicht über ergänzende Förderprogramme
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.