- Bildungsprämie des Bundes: ausgelaufen zum 31.12.2021.
- Kein direkter Bundes-Nachfolger. Keine neuen Anträge möglich.
- Historisch: 500 Euro Zuschuss, Einkommensgrenze 20.000 Euro (40.000 Euro Verheiratete).
- Alternativen 2026: Bildungsschecks der Länder, KOMPASS, Aufstiegs-BAföG, QCG.
- Nicht zu verwechseln mit Weiterbildungsprämie § 131a SGB III / jetzt Weiterbildungsgeld § 87a.
Was war die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie war ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie wurde Ende 2008 eingeführt, um Beschäftigte mit eher geringem Einkommen bei der Finanzierung berufsbezogener Weiterbildung zu unterstützen. Die Idee: Wer selbst in seine berufliche Weiterbildung investiert, aber nicht über ausreichende Mittel verfügt, sollte einen Zuschuss vom Bund bekommen.
Das Programm bestand aus zwei Komponenten: dem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Prämiengutschein: 50 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 500 Euro. Spargutschein: Entnahme aus dem Vermögenswirksamen-Leistungen-Sparvertrag ohne Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage. Beide wurden über Beratungsstellen vor Ort ausgegeben, nicht online beantragt.
Die Prämie war bei Arbeitnehmern und Selbstständigen beliebt, weil sie unkompliziert war und keine hohen formalen Anforderungen stellte. Viele Beratungsstellen berichteten, dass die Zielgruppe mit niedrigem Einkommen durchaus erreicht wurde. Trotzdem wurde das Programm zum 31. Dezember 2021 eingestellt.
Historische Konditionen und Einkommensgrenze
Zur Vollständigkeit: So funktionierte die Bildungsprämie, solange es sie gab. Die Eckdaten:
| Merkmal | Prämiengutschein | Spargutschein |
|---|---|---|
| Zuschusshöhe | 50 Prozent der Lehrgangskosten, max. 500 Euro | Entnahme ohne Zulage-Verlust |
| Einkommensgrenze | 20.000 Euro zvE (40.000 Euro bei Verheirateten) | 20.000 Euro zvE |
| Mindest-Arbeitszeit | 15 Wochenstunden | 15 Wochenstunden |
| Antragsweg | Beratungsgespräch in Beratungsstelle | Beratungsgespräch in Beratungsstelle |
| Gültigkeit des Gutscheins | 6 Monate | 6 Monate |
Rechtsstand der Angaben: Programmperiode 2018 bis 2021. Anträge sind seit dem 31.12.2021 nicht mehr möglich. Die BMBF-Webseite und die Beratungsstellen weisen explizit darauf hin.
Warum die Bildungsprämie ausgelaufen ist
Das BMBF hat das Programm mit Ablauf der letzten Förderperiode Ende 2021 nicht verlängert. Eine politische Begründung wurde nur knapp gegeben: Das Programm stand unter Kofinanzierung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), und nach Ablauf der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 fehlte die europäische Mittelbasis. Die Nachfolge-Förderperiode ESF+ (2021 bis 2027) hat andere Schwerpunkte.
Die Bundesregierung wollte die individuelle Weiterbildung nicht aufgeben, aber neu strukturieren. In Entstehung waren verschiedene Konzepte für eine Nationale Weiterbildungsstrategie mit digitalen Lern-Plattformen. Ein vergleichbares direktes Zuschussprogramm auf Bundesebene gibt es aber bis heute nicht.
Alternativen 2026: Wer heute sucht, findet diese Wege
Wer heute eine Förderung für individuelle berufliche Weiterbildung sucht und bisher auf die Bildungsprämie geschielt hat, muss die Suche breiter aufstellen. Es gibt keinen direkten Ersatz, aber eine Reihe ähnlicher Programme, je nach Lebenssituation:
- Landesprogramme (Bildungsschecks): NRW (500 Euro), Baden-Württemberg (bis 2.000 Euro), Thüringen (1.000 Euro). Jedes Bundesland hat eigene Regeln, Fristen und Einkommensgrenzen.
- ESF+ kofinanzierte Programme: Viele Landesprogramme werden über ESF+ mitfinanziert. Die Konditionen hängen vom jeweiligen Operationellen Programm ab.
- KOMPASS: Für Solo-Selbstständige, bis zu 4.500 Euro bei 90 Prozent Erstattung. Aktueller Stand: zeitweise Aufnahmestopps. Immer auf aktuellen Status prüfen.
- QCG (§ 82 SGB III): Über den Arbeitgeber, für Beschäftigte mit Anpassungsbedarf. Deckt bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten bei kleinen Unternehmen.
- Aufstiegs-BAföG: Rechtsanspruch bei Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt, Betriebswirt. 50 Prozent Zuschuss und zinsgünstiges Darlehen.
- Bildungsgutschein: Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte. Volle Kostenübernahme bei AZAV-Zertifizierung.
Abgrenzung: Bildungsprämie vs. Weiterbildungsprämie § 131a SGB III
Ein häufiges Missverständnis: Die Bildungsprämie wird oft mit der Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III verwechselt. Das sind zwei verschiedene Dinge:
- Bildungsprämie (historisch, 2008 bis 2021): BMBF-Programm für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen. 500 Euro Zuschuss für selbstfinanzierte Weiterbildung. Kein Zusammenhang zu ALG 1 oder Bürgergeld.
- Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III (aktiv bis 2023): Zusatzleistung der BA für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, die an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung, 1.500 Euro bei Abschluss. Diese Regelung wurde zum 01.07.2023 mit Einführung des Bürgergelds in das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III überführt.
Heute gibt es also das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III weiterhin, die alte Bundes-Bildungsprämie aber nicht mehr. Wer im Internet über "Bildungsprämie" liest, findet oft veraltete Artikel aus der Zeit vor 2022. Die Grundregel: Offizielle Informationen immer auf gesetze-im-internet.de, bmbf.de oder arbeitsagentur.de prüfen.
Konkretes Beispiel: Alternative für typische Fälle
Drei Beispiele, wie die Bildungsprämie früher genutzt wurde und welche Alternative heute greift:
- Beschäftigte Bürokauffrau, 2.400 Euro brutto, will BWL-Kurs für 800 Euro machen. Früher: Prämiengutschein 400 Euro, Eigenanteil 400 Euro. Heute: Prüfung, ob QCG über den Arbeitgeber infrage kommt, oder Bildungsscheck im Bundesland. In Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck 400 Euro, Eigenanteil 400 Euro (identische Ersparnis).
- Selbstständiger Grafikdesigner, will SEO-Kurs für 1.200 Euro machen. Früher: Prämiengutschein 500 Euro. Heute: KOMPASS mit 90 Prozent Erstattung bis 4.500 Euro. Deutlich bessere Förderquote als die alte Bildungsprämie.
- Metallfacharbeiter mit Meisterplan. Früher: Prämiengutschein nur teilweise nutzbar. Heute: Aufstiegs-BAföG mit 50 Prozent Zuschuss plus 50 Prozent zinsgünstiges Darlehen, das bei Bestehen zur Hälfte erlassen wird. Effektiv günstiger als die alte Bildungsprämie.
In allen drei Fällen gibt es heute eine passendere Lösung. Das Auslaufen der Bildungsprämie war also nicht gleichbedeutend mit dem Ende der Förderung, sondern mit einer Umsteuerung auf spezifischere Programme.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Bildungsprämie 2026 noch beantragen?
Nein. Die Bildungsprämie des Bundes ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Seitdem können keine Prämiengutscheine mehr beantragt werden. Wer 2026 eine Förderung für selbstfinanzierte berufliche Weiterbildung sucht, muss auf andere Wege ausweichen. Die Bundesregierung hat kein direktes Nachfolgeprogramm eingeführt. Verfügbar sind aber Landesprogramme wie Bildungsscheck NRW, Bildungsscheck Thüringen und vergleichbare Angebote in anderen Bundesländern, sowie bundesweit KOMPASS für Selbstständige und Aufstiegs-BAföG für Aufstiegsfortbildungen.
Gibt es einen direkten Nachfolger der Bildungsprämie?
Auf Bundesebene nein. Es gibt kein zentrales Nachfolgeprogramm, das den gleichen individuellen Zugang für Beschäftigte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen bietet. Stattdessen greifen thematisch verteilte Förderwege: der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, das Qualifizierungschancengesetz (QCG) für Beschäftigte über den Arbeitgeber, Aufstiegs-BAföG für Meister- und Fachwirt-Fortbildungen, sowie Landesprogramme wie Bildungsschecks. KOMPASS wurde für Solo-Selbstständige aufgelegt und läuft aktuell, mit zeitweisen Aufnahmestopps.
Ist die Bildungsprämie dasselbe wie die Weiterbildungsprämie im Bürgergeld?
Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Die Bildungsprämie (2008 bis 2021) war ein BMBF-Programm mit 500 Euro Prämiengutschein für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen. Die Weiterbildungsprämie nach § 131a SGB III ist dagegen eine Zusatzleistung für Arbeitslose, die an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen (1.000 Euro bei Zwischenprüfung plus 1.500 Euro bei Abschluss). Diese Regelung wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 01.07.2023 in das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III überführt. Die Bundes-Bildungsprämie gibt es nicht mehr, die Prämie für Bürgergeld-Empfänger schon.
Quellen und Rechtsstand
- Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Programmübersicht
- § 87a SGB III, Weiterbildungsgeld (Nachfolger Weiterbildungsprämie)
- Agentur für Arbeit: Weiterbildungsförderung und aktuelle Programme
- ESF-Portal: Bundesförderung im Rahmen ESF+ 2021 bis 2027
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.