Bildungsscheck Thüringen: Bis 1.000 Euro Zuschuss vom TLVwA

Der Bildungsscheck Thüringen fördert berufliche Weiterbildung mit 50 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Obergrenze von 1.000 Euro.

Auf einen Blick
  • Landesprogramm Thüringen, ESF-Plus-kofinanziert
  • 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, maximal 1.000 Euro pro Scheck
  • Zielgruppe: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen
  • Antrag und Bewilligung über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Antragstellung Stand 29.09.2026 vorübergehend ausgesetzt
  • Verfügbarkeit richtet sich nach aktueller Förderperiode und abrufbaren ESF-Mitteln

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Wo hier noch Bürgergeld steht, ist die Nachfolgeleistung gemeint; einzelne Regeln haben sich mit der Reform geändert.

Was ist der Bildungsscheck Thüringen?

Der Bildungsscheck Thüringen ist ein Förderinstrument des Freistaats Thüringen für individuelle berufliche Weiterbildung. Er unterstützt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte dabei, die Kosten für Lehrgänge, Prüfungen und berufliche Qualifizierung zu tragen. Abgewickelt wird er über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA).

Der Scheck funktioniert so: nach positivem Bescheid durch das TLVwA erhältst du ein Dokument, das du beim anerkannten Kursträger einlöst. Der Träger rechnet den Zuschussanteil mit dem TLVwA ab, du zahlst nur deinen Eigenanteil. Anders als beim Bildungsscheck BW, wo die Abwicklung komplett zwischen Träger und Land läuft, bist du hier als Antragsteller selbst aktiv.

Finanziert wird das Programm aus Landesmitteln und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Das bedeutet auch: die Verfügbarkeit ist an Förderrunden und Mittelzuweisungen gekoppelt. In besonders nachgefragten Phasen kann das Kontingent schneller erschöpft sein.

Rechtsgrundlage

Der Bildungsscheck Thüringen basiert auf der jeweils gültigen Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) in Verbindung mit dem Operationellen Programm ESF Plus Thüringen 2021 bis 2027. Anders als Aufstiegs-BAföG oder der Bildungsgutschein ist der Scheck keine bundesgesetzliche Leistung und somit kein Rechtsanspruch, sondern eine Ermessensleistung des Landes.

Wer kann den Bildungsscheck Thüringen nutzen?

Förderfähig sind:

Eine Einkommensgrenze wie beim Bildungsscheck NRW gibt es auch hier: Das zu versteuernde Jahreseinkommen laut letztem Steuerbescheid muss unter 55.000 Euro liegen, bei Zusammenveranlagung unter 110.000 Euro. Nicht gefördert werden unter anderem Selbstständige, Beamte, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte, ebenso Aufstiegsfortbildungen und gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen. Arbeitssuchende im Bezug von ALG 1 oder Bürgergeld werden auf den Bildungsgutschein verwiesen, der speziell für sie gedacht ist.

Höhe, Dauer, Konditionen

MerkmalKonditionen
Zuschusshöhe50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Maximalbetrag1.000 Euro pro Scheck
Sinnvolle Kursgebührbis rund 2.000 Euro, um den Maximalbetrag voll auszuschöpfen
FörderfähigKurs- und Prüfungsgebühren, auch IHK-Prüfungen
Nicht förderfähigFahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung, Arbeitsmittel
Antragbeim TLVwA, Stand 29.09.2026 vorübergehend ausgesetzt
Beratungspflichtvorheriges Beratungsgespräch bei anerkannter Stelle in Thüringen

Der Maximalbetrag von 1.000 Euro liegt zwischen dem NRW-Scheck (500 Euro) und dem BW-Maximum (bis 1.800 Euro bei regulärer Förderung, bis 4.200 Euro ab 55). Thüringen nimmt damit eine Mittelstellung ein und fördert auch bei mittleren bis höheren Kursgebühren noch substantiell.

Beispielrechnung: Zertifikatskurs für 1.800 Euro

Ein 38-jähriger Sachbearbeiter aus Erfurt will berufsbegleitend einen Zertifikatskurs zu Personalthemen machen, der zu seiner Tätigkeit passt. Anbieter verlangt 1.800 Euro für Lehrgang plus 300 Euro Prüfungsgebühr.

Eine kaufmännische Aufstiegsfortbildung wie den Personalfachkaufmann fördert der Weiterbildungsscheck dagegen nicht. Dafür gibt es das Aufstiegs-BAföG, das deutlich großzügiger fördert (Zuschussanteil 50 Prozent Lehrgang plus 50 Prozent Darlehen mit Erlass bei bestandener Prüfung).

Für kürzere, nicht-abschlussorientierte Kurse (zum Beispiel ein 1.500-Euro-Zertifikatskurs zu Projektmanagement oder Datenauswertung) ist der Bildungsscheck Thüringen der passende Weg, weil Aufstiegs-BAföG dort nicht greift.

So beantragst du den Bildungsscheck Thüringen

  1. Beratungstermin bei einer anerkannten Beratungsstelle in Thüringen (Bildungswerke, Kammern, kommunale Stellen). Das TLVwA veröffentlicht die Liste
  2. Kursauswahl vor Beratung grob festlegen: Thema, Träger, Dauer, Kosten
  3. Beratungsdokumentation von der Beratungsstelle ausstellen lassen. Sie bestätigt die Passung der Weiterbildung
  4. Online-Antrag beim TLVwA einreichen, samt Beratungsnachweis und Kursanmeldung
  5. Bewilligungsbescheid abwarten, typischerweise 2 bis 4 Wochen
  6. Scheck beim Träger einlösen, Eigenanteil zahlen, Kurs machen
  7. Teilnahmenachweis beim Kursabschluss ausstellen lassen, Träger rechnet mit dem TLVwA ab
Thüringer Besonderheit: Verbindung zur Fachkräftestrategie Das TLVwA priorisiert Weiterbildungen, die zu Thüringens Fachkräftebedarf passen, besonders in MINT-Bereichen, Pflege, Handwerk, Digitalisierung. Wer eine Qualifikation in einem Engpassberuf anstrebt, hat tendenziell schnellere Bewilligung.

Abgrenzung zu anderen Förderungen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bildungsscheck Thüringen?

Der Bildungsscheck Thüringen übernimmt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, maximal 1.000 Euro pro Scheck. Er wird direkt bei Kursbuchung vom Kursanbieter abgezogen.

Wer kann den Bildungsscheck Thüringen beantragen?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen; Selbstständige sind ausgeschlossen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 55.000 Euro liegen, bei Zusammenveranlagung unter 110.000 Euro.

Wo beantrage ich den Thüringer Bildungsscheck?

Antrag und Bewilligung laufen über das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Stand 29.09.2026 ist die Antragstellung wegen einer Richtlinienänderung vorübergehend ausgesetzt, die Wiederaufnahme ist laut TLVwA voraussichtlich im Herbst 2026 geplant. Zuvor ist ein Beratungsgespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle in Thüringen Pflicht.

Quellen und Rechtsstand

Zuletzt geprüft am 13.08.2026.

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