Bildungsscheck NRW: Der 500-Euro-Zuschuss für Beschäftigte

Der Bildungsscheck NRW ist ein Landesprogramm in Nordrhein-Westfalen und erstattet Beschäftigten mit geringem Einkommen 50 Prozent der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro.

Auf einen Blick
  • Landesprogramm Nordrhein-Westfalen, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert
  • Zuschuss: 50 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 500 Euro pro Scheck
  • Zielgruppe: Beschäftigte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Antrag vor Kursbeginn über eine anerkannte Beratungsstelle in NRW
  • Nicht kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG, QCG oder Bildungsgutschein für denselben Kurs

Was ist der Bildungsscheck NRW?

Der Bildungsscheck NRW ist ein Förderinstrument des Landes Nordrhein-Westfalen, finanziert aus Landesmitteln und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus). Ziel ist es, Beschäftigte mit mittlerem und kleinem Einkommen bei beruflicher Weiterbildung finanziell zu entlasten. Der Scheck reduziert deinen Eigenanteil um die Hälfte.

Im Unterschied zum Bildungsgutschein (für Arbeitssuchende) oder zum Aufstiegs-BAföG (für Aufstiegsfortbildungen wie Fachwirt oder Meister) richtet sich der Bildungsscheck explizit an Menschen, die im Job bleiben und eine kürzere Weiterbildung nebenbei machen wollen. Das können Sprachkurse, IT-Trainings, kaufmännische Zusatzqualifikationen oder Softskill-Seminare sein.

Den Scheck gibst du bei der Anmeldung zum Kurs beim Bildungsträger ab. Der Träger zieht die 50 Prozent direkt von der Rechnung ab und rechnet mit dem Land NRW ab. Du zahlst also nur deinen halben Anteil.

Rechtsgrundlage

Der Bildungsscheck NRW ist kein bundesgesetzlich geregelter Anspruch wie Aufstiegs-BAföG, sondern ein freiwilliges Landesprogramm. Die rechtliche Basis liegt in der jeweils gültigen Förderrichtlinie des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie in den Verordnungen zum ESF Plus 2021 bis 2027.

Weil das Programm aus ESF-Mitteln kofinanziert wird, hängt die Verfügbarkeit immer von den aktuellen Mittelzuweisungen ab. Ist das Kontingent einer Förderrunde ausgeschöpft, müssen Antragsteller auf die nächste Runde warten.

Wer kann den Bildungsscheck NRW beantragen?

Der individuelle Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen. Die Einkommensgrenzen liegen bei:

Förderfähig sind außerdem Berufsrückkehrer, befristet Beschäftigte, Beschäftigte in Elternzeit und Selbstständige mit geringem Einkommen. Nicht förderfähig sind Arbeitssuchende im Bezug von ALG 1 oder Bürgergeld, weil für diese Gruppe der Bildungsgutschein existiert.

Zusätzlich gibt es den betrieblichen Bildungsscheck für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, der die Weiterbildung der Mitarbeiter fördert. Die Konditionen sind ähnlich, werden aber direkt vom Arbeitgeber beantragt.

Höhe und Konditionen im Überblick

MerkmalIndividueller Bildungsscheck
Zuschusshöhe50 Prozent der Lehrgangskosten
Maximalbetrag500 Euro pro Scheck
Sinnvolle Kursgebührbis rund 1.000 Euro, sonst bleibt Rest als Eigenanteil
Gültigkeit Scheckbis zu 6 Monate ab Ausstellung
Anzahl pro Jahrein Scheck pro Person pro Kalenderjahr
AntragswegBeratungsstelle vor Ort, nicht online

Beispielrechnung: IT-Zertifikatskurs für 980 Euro

Eine Sachbearbeiterin aus Essen verdient rund 38.000 Euro brutto im Jahr. Sie will einen Wochenend-Zertifikatskurs zur Projektmanagerin bei einem anerkannten Träger machen. Der Kurs kostet 980 Euro.

Wäre der Kurs teurer, etwa 1.400 Euro, würde die Kappungsgrenze greifen: der Zuschuss bleibt bei 500 Euro, der Eigenanteil steigt auf 900 Euro. Wer den maximalen Nutzen aus dem Scheck ziehen will, sucht gezielt Kurse im Bereich 800 bis 1.000 Euro.

So beantragst du den Bildungsscheck

Der Weg führt immer über eine anerkannte Beratungsstelle. Das Land NRW veröffentlicht eine Liste der zugelassenen Stellen. Typisch sind: kommunale Weiterbildungsberatungen, Volkshochschulen, einzelne IHKs und Kammern, ausgewählte Bildungsträger.

  1. Beratungstermin vereinbaren bei einer anerkannten Stelle in deiner Region
  2. Unterlagen mitbringen: Personalausweis, Einkommensnachweis (Lohnsteuerbescheinigung oder Steuerbescheid), geplanter Kurs (Angebot, AZAV-Nummer falls vorhanden)
  3. Beratungsgespräch von 60 bis 90 Minuten, in dem Eignung und Förderfähigkeit geprüft werden
  4. Scheck erhalten direkt im Termin, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind
  5. Scheck beim Bildungsträger einlösen bei Anmeldung zum Kurs

Wichtig: der Antrag muss vor Kursbeginn erfolgen. Nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen. Plane also zeitlich mindestens zwei Wochen Vorlauf ein.

Abgrenzung zu anderen Förderungen

Der Bildungsscheck NRW ist eine Einstiegsförderung für kurze Weiterbildungen. Für längere oder teurere Maßnahmen gibt es passendere Wege:

Häufiges Missverständnis Der Bildungsscheck NRW ist nicht dasselbe wie die bundesweite Bildungsprämie. Die Bildungsprämie ist Ende 2021 ausgelaufen und hat keinen direkten Bundes-Nachfolger. Der NRW-Scheck existiert als Landesprogramm unabhängig davon weiter.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekomme ich mit dem Bildungsscheck NRW?

50 Prozent der Lehrgangskosten, maximal 500 Euro. Die Weiterbildung darf also höchstens 1.000 Euro kosten, um die volle Förderung auszuschöpfen. Bei teureren Kursen zahlst du den Rest selbst.

Wer kann den Bildungsscheck NRW beantragen?

Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro (Alleinstehende) oder 80.000 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare) liegt. Auch Berufsrückkehrer und befristet Beschäftigte sind förderfähig.

Kann ich den Bildungsscheck NRW mit anderen Förderungen kombinieren?

Eine Kombination mit dem Aufstiegs-BAföG ist für denselben Kurs nicht möglich. Mit QCG oder Bildungsgutschein ist der Bildungsscheck ebenfalls nicht kombinierbar. Du musst dich für einen Förderweg entscheiden.

Quellen und Rechtsstand

Zuletzt geprüft am 24.04.2026.

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