- Rechtsgrundlage: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), echter Rechtsanspruch.
- 50 Prozent Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, muss nie zurückgezahlt werden.
- 50 Prozent zinsgünstiges KfW-Darlehen, zinsfrei während der Fortbildung.
- Bei bestandener Prüfung: 50 Prozent des Restdarlehens werden erlassen.
- Effektive Belastung nach Erlass: rund 25 Prozent der Kursgebühr.
- Förderfähig: Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt, Erzieher, über 700 Abschlüsse.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG, abgekürzt AFBG, ist eine bundesweite Förderung für Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen. Früher hieß es „Meister-BAföG", weil es ursprünglich vor allem Handwerksmeister gefördert hat. Heute umfasst es alle Aufstiegsfortbildungen oberhalb der ersten Berufsausbildung. Dazu zählen kaufmännische Abschlüsse wie Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt und Betriebswirt genauso wie technische Abschlüsse, Meister im Handwerk oder Fachwirte in Gesundheit und Pflege.
Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen. Die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bekommst du als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Die andere Hälfte kannst du als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW aufnehmen. Bestehst du die Prüfung, werden noch einmal 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Effektiv trägst du damit etwa ein Viertel der Kursgebühren selbst.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Anders als der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das AFBG keine Ermessensleistung. Wenn du die formalen Voraussetzungen erfüllst, hast du einen einklagbaren Rechtsanspruch. Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Bundesländer, nicht die Agentur für Arbeit.
Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?
Anspruchsberechtigt ist ein sehr breiter Personenkreis. Das AFBG kennt keine Altersgrenze, keine Einkommensgrenze für den Zuschuss zu den Lehrgangskosten und keine Einschränkung nach Beschäftigungssituation.
- Beschäftigte, die sich berufsbegleitend fortbilden.
- Arbeitsuchende und Arbeitslose ohne Bildungsgutschein oder in Kombination.
- Selbstständige und Freiberufler.
- Berufsrückkehrer nach Elternzeit.
Voraussetzung ist ein Erstabschluss, zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder die Zulassung zur Fortbildung aufgrund entsprechender Berufspraxis. Die Fortbildung selbst muss nach einem Bundes- oder Landesgesetz geregelt sein und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Förderhöhe und Konditionen
Das AFBG fördert zwei Kostenarten: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Zusätzlich gibt es bei Vollzeitfortbildung einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag für die Lebenshaltung. Die wichtigsten Konditionen:
| Baustein | Wie hoch | Rückzahlung |
|---|---|---|
| Zuschuss Lehrgangskosten | 50 Prozent | Nein |
| KfW-Darlehen Lehrgangskosten | 50 Prozent | Ja, zinsgünstig |
| Prüfungsgebühren | 50 Prozent Zuschuss plus 50 Prozent Darlehen | Zur Hälfte |
| Unterhaltsbeitrag (Vollzeit) | Einkommensabhängig, 2026 max. 964 Euro Grundbedarf | Teils Zuschuss, teils Darlehen |
| Erfolgsbonus bei bestandener Prüfung | 50 Prozent Darlehenserlass | Erlässt KfW |
Das Darlehen ist während der Fortbildung und in einer anschließenden Karenzphase zinsfrei. Danach verzinst die KfW zum günstigen Marktsatz. Die Rückzahlung läuft über bis zu zehn Jahre.
Beispielrechnung: Wirtschaftsfachwirt
Tim ist kaufmännischer Angestellter und macht berufsbegleitend den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters. Lehrgangskosten: 3.997 Euro. Prüfungsgebühren IHK: rund 500 Euro. Zusammen ca. 4.497 Euro. Die Rechnung:
- Zuschuss (50 Prozent): 2.248 Euro, wird nie zurückgezahlt.
- KfW-Darlehen (50 Prozent): 2.249 Euro, zinsfrei bis Prüfungsende.
- Nach bestandener Prüfung: 50 Prozent Erlass auf das Restdarlehen, also rund 1.125 Euro weniger.
- Effektiver Eigenanteil für Tim: rund 999 bis 1.125 Euro.
Zusätzlich kann Tim in einigen Bundesländern nach bestandener Prüfung eine Meisterprämie oder Aufstiegsprämie erhalten, zum Beispiel 3.000 Euro in Bayern oder 3.500 Euro in Hessen. In diesen Ländern macht er mit der Weiterbildung sogar ein Plus.
Unterschied zu Bildungsgutschein und QCG
Das Aufstiegs-BAföG steht neben, nicht in Konkurrenz zu anderen Förderungen. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur, vor allem für Arbeitsuchende und Umschulungen. Das Qualifizierungschancengesetz fördert Beschäftigte über den Arbeitgeber. Das AFBG ist dagegen eine individuelle Leistung für Aufstiegsfortbildungen mit Rechtsanspruch und wird nicht über den Arbeitgeber beantragt. Einen Überblick aller Wege findest du auf der Förder-Übersicht.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?
Den Zuschussanteil von 50 Prozent musst du nie zurückzahlen. Den Darlehensteil musst du zurückzahlen, wenn du ihn abrufst. Bestehst du die Abschlussprüfung, erlässt die KfW 50 Prozent des noch offenen Restdarlehens. Effektiv bleiben so etwa 25 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Eigenanteil.
Wer hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?
Anspruchsberechtigt ist, wer sich auf eine Aufstiegsfortbildung oberhalb der ersten Berufsausbildung vorbereitet, zum Beispiel Wirtschaftsfachwirt, Meister oder Betriebswirt. Das AFBG kennt keine Altersgrenze und keine Einkommensgrenze für den Zuschuss zu den Lehrgangskosten. Selbstständige, Beschäftigte und Arbeitsuchende sind gleichermaßen förderberechtigt.
Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung deines Bundeslandes, nicht bei der Agentur für Arbeit. Der Antrag sollte spätestens zu Beginn der Fortbildung eingereicht werden, rückwirkend wird in der Regel nicht gefördert. Online kannst du den Antrag über aufstiegs-bafoeg.de stellen.
Quellen und Rechtsstand
- Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), Volltext
- Informationsportal des BMBF zum Aufstiegs-BAföG
- KfW, Aufstiegs-BAföG-Darlehen
- BMBF, Aufstiegsförderung
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.