- Landesgeld nach bestandener kaufmännischer Aufstiegsfortbildung, kein Bundesanspruch.
- Typische Höhen 2026: 1.000 bis 3.500 Euro, je nach Bundesland.
- Gilt meist für Wirtschaftsfachwirt, Fachwirt, Betriebswirt, zum Teil auch Meister.
- Nicht alle Bundesländer haben ein Programm für kaufmännische Aufstiegsfortbildungen.
- Kombinierbar mit Aufstiegs-BAföG, keine gegenseitige Anrechnung.
Was ist die Aufstiegsprämie?
Die Aufstiegsprämie ist eine einmalige finanzielle Auszeichnung, die einige Bundesländer nach bestandener kaufmännischer Aufstiegsfortbildung auszahlen. Typische Abschlüsse sind der Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt, Technische Fachwirt, Fachkaufmann oder der Betriebswirt. Die Prämie belohnt den Abschluss, nicht den Kursbesuch. Wer durchfällt, bekommt nichts.
In der Praxis werden die Bezeichnungen Aufstiegsprämie, Aufstiegsbonus und Meisterprämie durcheinandergewürfelt. Hintergrund: Einige Bundesländer fördern Meister und kaufmännische Fachwirte gemeinsam, andere trennen explizit. In Hessen heißt das gemeinsame Programm Hessische Aufstiegsprämie, in Bayern gibt es den Meisterbonus, der auch kaufmännische Abschlüsse einbezieht. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Berlin werden hingegen ausschließlich Handwerksmeister gefördert, kaufmännische Fachwirte gehen leer aus.
Sinn und Zweck ist klar: Bundesländer mit Fachkräftebedarf möchten qualifizierte Arbeitnehmer halten und berufliche Weiterbildung sichtbar machen. Die Prämie ist also auch ein Standortsignal.
Rechtsgrundlage
Die Aufstiegsprämie ist durchgängig Landesrecht. Es gibt keine bundesrechtliche Grundlage und keinen bundesweiten Rechtsanspruch. Jedes geförderte Bundesland erlässt eine eigene Richtlinie, in der Voraussetzungen, Höhe, Antragsweg und Fristen geregelt sind. Zuständig ist meist das Wirtschafts- oder Wissenschaftsministerium, oder die jeweilige Landesförderbank.
Beispiele für die Rechtsgrundlagen in förderfähigen Ländern: Hessische Richtlinie zur Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung (Hessen), Richtlinie Meisterbonus Bayern (Bayern), Förderrichtlinie Meisterbonus Thüringen, Landesrichtlinie Aufstiegsbonus I Rheinland-Pfalz. Die genauen Paragraphen findest du in den Richtlinien beim jeweiligen Ministerium.
Wer kann die Aufstiegsprämie beantragen?
Anspruchsberechtigt sind in der Regel alle Personen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Bestandene Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO).
- Hauptwohnsitz im fördernden Bundesland zum Zeitpunkt der bestandenen Prüfung.
- Förderfähige Abschlussart nach Landesrichtlinie (z.B. Wirtschaftsfachwirt, Betriebswirt IHK, Fachwirt im E-Commerce).
- Antragstellung innerhalb der Landesfrist (meist 6 Monate bis 3 Jahre nach Bestehen).
Die Prämie ist eine Landesleistung, unabhängig vom Erwerbsstatus. Beschäftigte, Selbstständige und Arbeitssuchende können gleichermaßen beantragen. Die Einkommenshöhe spielt keine Rolle, die Aufstiegsprämie ist nicht bedürftigkeitsabhängig.
Höhen und Länder (Stand April 2026)
Die folgende Übersicht bezieht sich speziell auf den Wirtschaftsfachwirt und vergleichbare kaufmännische Abschlüsse auf DQR-Stufe 6.
| Bundesland | Betrag | Programmname |
|---|---|---|
| Hessen | 3.500 Euro | Hessische Aufstiegsprämie |
| Bayern | 3.000 Euro | Meisterbonus |
| Thüringen | 2.000 Euro | Meisterbonus (seit 01.01.2026) |
| Saarland | 2.000 Euro | Aufstiegsbonus Saarland |
| Rheinland-Pfalz | 2.000 Euro | Aufstiegsbonus I |
| Hamburg | 1.300 Euro | Meisterprämie Hamburg |
| Bremen | 1.300 Euro | Bremer Aufstiegsfortbildungsprämie |
| Sachsen-Anhalt | 1.000 Euro | Meisterbonus PLUS |
Beispielrechnung Wirtschaftsfachwirt
Ein Wirtschaftsfachwirt in Thüringen: Die Kursgebühr beträgt bei uns 3.997 Euro. Aufstiegs-BAföG fördert 50 Prozent als Zuschuss plus 50 Prozent als KfW-Darlehen, bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Dein Eigenanteil nach Erlass liegt dann bei rund 999 Euro. Die thüringische Aufstiegsprämie von 2.000 Euro nach bestandener Prüfung deckt den Eigenanteil vollständig ab und lässt dir rechnerisch rund 1.000 Euro Überschuss.
In Saarland und Rheinland-Pfalz sieht die Rechnung identisch aus, jeweils 2.000 Euro Prämie. In Hessen mit 3.500 Euro liegt dein rechnerischer Gewinn nach Bestehen bei rund 2.500 Euro. Der Wirtschaftsfachwirt rechnet sich also in den acht förderfähigen Bundesländern deutlich schneller als im reinen Selbstzahlermodus.
Abgrenzung zu anderen Förderungen
Aufstiegsprämie vs Aufstiegs-BAföG: Das Aufstiegs-BAföG ist eine Bundesleistung nach dem AFBG, die die laufenden Lehrgangskosten während der Weiterbildung bezuschusst. Die Aufstiegsprämie ist hingegen Landesrecht und wird einmalig nach bestandener Prüfung gezahlt. Beide Leistungen sind kombinierbar und rechnen sich nicht gegeneinander an.
Aufstiegsprämie vs Qualifizierungschancengesetz: Das QCG nach § 82 SGB III fördert die laufenden Kurskosten für Beschäftigte, die vom Arbeitgeber weitergebildet werden. Die Aufstiegsprämie zahlt das Bundesland direkt an dich, unabhängig vom Arbeitgeber und unabhängig davon, ob du QCG erhalten hast.
So beantragst du die Aufstiegsprämie
- Prüfung bestehen und Zeugnis sichern (IHK, HWK oder Prüfstelle).
- Antragsformular des Bundeslandes online runterladen (Wirtschaftsministerium oder Förderbank).
- Nachweise zusammenstellen: Prüfungszeugnis, Meldebestätigung (Wohnsitz im Land), Kontoverbindung.
- Antrag per Post oder online einreichen. Bearbeitungsdauer typischerweise 6 bis 12 Wochen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Aufstiegsprämie und Meisterprämie?
In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet. Manche Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen zahlen ihre Meisterprämie nur an Handwerksmeister. Kaufmännische Aufstiegsfortbildungen wie der Wirtschaftsfachwirt fallen dort durchs Raster. Länder mit expliziter Aufstiegsprämie fördern hingegen auch Fachwirte und Betriebswirte.
Bekomme ich die Aufstiegsprämie zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG?
Ja. Aufstiegsprämie und Aufstiegs-BAföG sind zwei getrennte Leistungen. Das Aufstiegs-BAföG bezuschusst die Lehrgangskosten während der Weiterbildung. Die Aufstiegsprämie wird einmalig nach bestandener Prüfung vom Bundesland ausgezahlt und mindert das BAföG nicht.
Wie lange habe ich Zeit für den Antrag?
Das variiert je nach Bundesland, typischerweise zwischen 6 Monaten und 3 Jahren nach bestandener Prüfung. In Bayern musst du den Meisterbonus zum Beispiel innerhalb von 2 Jahren nach Prüfungsdatum beantragen. Frist der Landesrichtlinie entnehmen.
Quellen und Rechtsstand
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Hessische Aufstiegsprämie: wirtschaft.hessen.de
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Meisterbonus: stmwi.bayern.de
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz, Aufstiegsbonus I: masd.rlp.de
- Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Meisterbonus: wirtschaft.thueringen.de
- Übersicht Förderung der Weiterbildung: Förderwege SkillSprinters
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.