- Stipendium für beruflich Qualifizierte mit besonderer Leistung, die ein erstes Hochschulstudium aufnehmen.
- Vollzeitstudium: 1.100 Euro monatlich plus 80 Euro Studienkostenpauschale, dazu Kinderbetreuungszuschlag.
- Teilzeit- oder berufsbegleitendes Studium: bis zu 2.700 Euro pro Studienjahr.
- Träger ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des BMBF.
- Nicht einkommensabhängig, Bewerbung über sbb-stipendien.de.
Was ist das Aufstiegsstipendium?
Das Aufstiegsstipendium ist ein Stipendium, das sich ausdrücklich an Menschen mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung richtet. Es ist keine Sozialleistung wie BAföG, sondern eine Leistung für besonders engagierte Bewerber. Anders als beim Aufstiegs-BAföG, das Aufstiegsfortbildungen wie Wirtschaftsfachwirt oder Meister fördert, zahlt das Aufstiegsstipendium für ein reguläres Hochschulstudium: Bachelor, Staatsexamen, Lehramt, manchmal auch Master.
Die Logik dahinter: Nicht jeder beruflich Qualifizierte will einen Fachwirt oder Meister machen. Manche wollen direkt an die Hochschule. Das Aufstiegsstipendium erkennt an, dass auch der Weg „Ausbildung und Beruf, dann Studium" förderungswürdig ist, und zwar unabhängig davon, ob die Eltern das finanzieren können.
Getragen wird das Programm von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), einer gemeinnützigen Stiftung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die SBB sitzt in Bonn und ist zuständig für Auswahl, Begleitung und Auszahlung.
Rechtsgrundlage
Das Aufstiegsstipendium ist keine gesetzliche Leistung im engeren Sinn, sondern ein Förderprogramm des Bundes. Grundlage ist die Förderrichtlinie des BMBF für das Aufstiegsstipendium. Als Stipendium der 13 vom Bund anerkannten Begabtenförderwerke ist es mit anderen Stipendien wie der Studienstiftung oder den parteinahen Werken vergleichbar, richtet sich aber ausschließlich an beruflich Qualifizierte.
Wer kann das Aufstiegsstipendium beantragen?
Die Kernvoraussetzungen sind klar umrissen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung: Ein anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG oder HwO, nicht älter als kein fester zeitlicher Ausschluss.
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung nach Ausbildungsabschluss, nachgewiesen durch Arbeitszeugnisse oder Gewerbeanmeldung.
- Besondere berufliche Leistung, nachgewiesen durch mindestens eine dieser drei Optionen:
- Abschluss der Ausbildung oder einer Aufstiegsfortbildung mit einer Durchschnittsnote von 1,9 oder besser.
- Platzierung unter den drei Besten in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (etwa Deutsche Meisterschaft der Handwerksjugend).
- Schriftliche Empfehlung des Arbeitgebers oder Ausbilders, dokumentiert durch ein Formular der SBB.
- Aufnahme oder Fortsetzung eines ersten Hochschulstudiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland.
Altersgrenzen gibt es keine. Gefördert werden Berufsanfänger mit 22 genauso wie Berufswechsler mit 45.
Höhe und Dauer
| Art des Studiums | Monatlich | Zusatz |
|---|---|---|
| Vollzeit | 1.100 Euro | + 80 Euro Studienkostenpauschale |
| Teilzeit oder berufsbegleitend | bis 2.700 Euro pro Studienjahr | Zum Ausgleich studienbedingter Ausgaben |
| Mit Kind | + 160 Euro pro Kind | Kinderbetreuungszuschlag (ab Kind unter 14) |
Die Förderdauer entspricht der Regelstudienzeit, meist 6 bis 8 Semester für den Bachelor plus gegebenenfalls weitere Semester für einen konsekutiven Master. Das Stipendium wird nicht auf einen Master im Zweitstudium verlängert, die Förderung endet mit dem ersten Hochschulabschluss, der den Berufsabschluss überschreitet.
So beantragst du das Aufstiegsstipendium
- Bewerbung bei der SBB: Über das Online-Portal von sbb-stipendien.de. Zur Bewerbung gehören Lebenslauf, Ausbildungszeugnis, Arbeitszeugnisse, Leistungsnachweise und ein Motivationsschreiben.
- Auswahlverfahren: Zweistufig. Erst Aktenprüfung, dann bei Bestehen ein mehrstündiger Auswahltag mit Gruppendiskussion, Einzelgespräch und kurzer Präsentation. Die SBB veröffentlicht Termine für mehrere Auswahlrunden pro Jahr.
- Zusage: Bei Bewilligung erhältst du einen Förderbescheid. Zahlungsbeginn ist meist das nächste Semester nach Zusage.
- Immatrikulationsnachweis: Zu Semesterbeginn reichst du deine Immatrikulationsbescheinigung bei der SBB ein. Erst dann fließt die erste Rate.
- Ideelle Förderung: Zusätzlich zur finanziellen Leistung bietet die SBB Workshops, Netzwerktreffen, Mentoring. Teilnahme an mindestens einer Veranstaltung pro Jahr wird erwartet.
Beispiel: WFW-Absolvent wechselt an die Hochschule
Angenommen, Martin schließt mit 26 den Wirtschaftsfachwirt (IHK) ab, Abschlussnote 1,8, hat bereits 3 Jahre im Controlling gearbeitet. Er entscheidet sich für ein Bachelor-Studium Wirtschaftsingenieurwesen in Vollzeit. Mit seinem Schnitt von 1,8 erfüllt er die Leistungsvoraussetzung.
Er bewirbt sich bei der SBB und wird zum Auswahltag eingeladen. Bei Zusage erhält er über die gesamte Regelstudienzeit (7 Semester) insgesamt 1.100 + 80 = 1.180 Euro monatlich. Das sind über 3,5 Jahre rund 49.560 Euro. Zusätzlich wird er in das ideelle Netzwerk der SBB aufgenommen.
Abgrenzung zu anderen Förderungen
| Aufstiegsstipendium | Aufstiegs-BAföG | BAföG | |
|---|---|---|---|
| Wofür? | Hochschulstudium | Aufstiegsfortbildung (WFW, Meister) | Schule oder Studium |
| Einkommen relevant? | Nein | Teilweise (Unterhaltsbeitrag) | Ja, Elterneinkommen |
| Rückzahlung? | Nein | Ja, 50 % als Darlehen | Ja, 50 %, max 10.010 Euro |
| Leistungsnachweis | Ja (Note 1,9 oder besser oder Wettbewerb) | Nein | Nein |
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Aufstiegsstipendium?
Im Vollzeitstudium zahlt das Aufstiegsstipendium 1.100 Euro monatlich plus 80 Euro Studienkostenpauschale, dazu gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag für Studierende mit Kind. Im berufsbegleitenden oder Teilzeitstudium bis zu 2.700 Euro pro Studienjahr.
Ist das Aufstiegsstipendium einkommensabhängig?
Nein. Im Unterschied zum BAföG oder Aufstiegs-BAföG wird das Aufstiegsstipendium unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Bewerbers gezahlt. Entscheidend sind berufliche Leistung und Motivation, nicht die finanzielle Situation.
Kann ich neben dem Aufstiegsstipendium arbeiten?
Ja, das Stipendium ist ausdrücklich mit Nebenjobs vereinbar, solange du dein Studium ordentlich betreibst. Im berufsbegleitenden Studium sind Vollzeitbeschäftigung und Stipendium sogar die Regel. Ein Jahresverdienst kann das Stipendium aber nicht auflaufen lassen, Details klärt die SBB im Einzelfall.
Quellen und Rechtsstand
- SBB — Aufstiegsstipendium, offizielle Programmseite
- BMBF zum Aufstiegsstipendium
- Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
- Übersicht aller Förderwege bei SkillSprinters
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.