BFD: Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der BFD ist das Weiterbildungs-Fördersystem für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Bei anerkannten Maßnahmen werden bis zu 100 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren übernommen.

Auf einen Blick
  • Zielgruppe: Soldaten auf Zeit ab 4 Jahren Dienstzeit und Berufssoldaten.
  • Förderung: Bis zu 100 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, abhängig von Dienstzeit.
  • Anspruch bis zu 5 Jahre nach Ende der Dienstzeit.
  • Antragsweg über das Karrierecenter und die BFD-Dienststelle vor Ort.
  • Rechtsgrundlage: Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Paragraphen 4 bis 8.

Was ist der BFD?

Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist die zivile Brücke der Bundeswehr. Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten dienen eine klar befristete Zeit, danach müssen sie in einen zivilen Beruf wechseln oder ihre Position wechseln. Der BFD finanziert und begleitet diesen Übergang durch Weiterbildung, Umschulung oder auch ein Studium.

Das Prinzip ist ein Ausgleich zwischen Staat und Soldat: Wer mehrere Jahre verpflichtend dient, erwirbt im Gegenzug einen Förderanspruch, damit der Wiedereinstieg in den zivilen Arbeitsmarkt nicht zu einem wirtschaftlichen Bruch wird. Anders als beim Bildungsgutschein, der Ermessensleistung ist, hat der BFD-Berechtigte einen gesetzlich verankerten Anspruch.

Das Angebot reicht von IT-Zertifizierungen über kaufmännische Aufstiegsfortbildungen wie den Wirtschaftsfachwirt IHK bis zu Studiengängen. Der BFD berät individuell, prüft Anträge und finanziert anerkannte Maßnahmen. Parallel laufen Bewerbungscoaching, Praktikumsvermittlung und Jobbörsen.

Rechtsgrundlage

Der BFD basiert auf dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG), insbesondere den Paragraphen 4 bis 8 SVG. Diese regeln die Ansprüche auf schulische und berufliche Bildung für Zeitsoldaten und bestimmte Berufssoldaten. Ergänzende Regelungen finden sich in internen Erlassen und Dienstvorschriften des Bundesverteidigungsministeriums.

Die Dauer der Förderberechtigung richtet sich nach der verpflichteten oder abgeleisteten Dienstzeit. Wer länger dient, hat in der Regel einen längeren Förderanspruch. Nach Dienstzeitende kann der Anspruch noch bis zu fünf Jahre genutzt werden, bei besonderen Lebensumständen auch darüber hinaus.

Wer kann den BFD nutzen?

Die Zielgruppe ist klar umrissen und deckt eben NICHT alle Bundeswehrangehörigen ab:

Nicht berechtigt sind zivile Angestellte der Bundeswehr. Für sie gelten die allgemeinen Regeln für Beschäftigte, etwa das Qualifizierungschancengesetz. Auch freiwillig Wehrdienstleistende mit kurzer Dienstzeit haben in der Regel nur eingeschränkte Förderansprüche. Wer sich unsicher ist, sollte früh bei seinem zuständigen BFD-Ansprechpartner nachfragen, weil der Anspruch an die konkret abgeleisteten Dienstmonate gekoppelt ist.

Höhe und Dauer der Förderung

Der BFD übernimmt bis zu 100 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, sofern die Maßnahme anerkannt und die Dienstzeit des Soldaten entsprechend abgesichert ist. Je nach Fall kommen dazu Lernmittelzuschüsse, Fahrtkosten und Leistungen für Unterbringung während der Maßnahme.

LeistungUmfang
Lehrgangs- und PrüfungsgebührenBis zu 100 Prozent
LernmittelZuschuss nach Einzelfall
Fahrt- und UnterbringungskostenAnteilig erstattbar
FörderdauerAbhängig von Dienstzeit, bis zu 60 Monate möglich

Die genaue Höhe steht im Einzelfall. Sie hängt davon ab, wie lange der Soldat gedient hat, welche Maßnahme gewählt wird und ob diese dem zivilen Berufsweg zuträglich ist. Eine Umschulung zum Digitalisierungsmanager kann also genauso förderfähig sein wie ein Wirtschaftsfachwirt IHK, wenn der BFD die Maßnahme anerkennt.

Beispielfall: Soldat auf Zeit nach 8 Jahren Dienst

Markus ist 28, seit 8 Jahren Soldat auf Zeit. Sein letztes Dienstjahr läuft. Er möchte Digitalisierungsmanager werden, ein vierspezifischer AZAV-Kurs über 4 Monate bei einem anerkannten Bildungsträger. Kurskosten: 9.662 Euro.

Markus meldet sich beim BFD-Ansprechpartner seines Karrierecenters. In einem Beratungsgespräch prüft der BFD den Kurs, die Passung zum zivilen Berufsziel und Markus' verbleibende Dienstzeit. Der BFD erteilt eine schriftliche Kostenzusage über die vollen Lehrgangskosten. Markus beginnt den Kurs, der BFD zahlt den Bildungsträger direkt.

Während der Maßnahme läuft Markus' Besoldung als Soldat weiter bis zum Dienstzeitende. Nach Dienstende hat er noch bis zu 5 Jahre Zeit, restliche Förderansprüche etwa für Aufbaukurse oder ein Studium zu nutzen.

BFD und AZAV-Kurse bei SkillSprinters

Der Digitalisierungsmanager (Maßnahmenummer 723/0097/2026, DEKRA) und der Wirtschaftsfachwirt IHK sind AZAV-zertifiziert und für den BFD grundsätzlich förderfähig. Die finale Anerkennung legt der BFD im Einzelfall fest. Wer den Antrag stellt, sollte Kursbeschreibung, Zertifikatsnummer und Anbieterprofil griffbereit haben.

So beantragst du die BFD-Förderung

  1. Termin bei deinem BFD-Ansprechpartner im Karrierecenter der Bundeswehr. Die Ansprechpartner sind regional organisiert.
  2. Individuelles Beratungsgespräch: Der BFD analysiert deinen beruflichen Wunsch, die passende Maßnahme und prüft deinen Förderstatus.
  3. Antrag auf Förderung: Vor Kursbeginn. Der BFD prüft Träger, Maßnahmenbeschreibung und Kostenstruktur.
  4. Schriftliche Zusage: Erst nach der Zusage beginnst du den Kurs. Rückwirkende Kostenübernahmen sind nicht möglich.
  5. Abrechnung: Der BFD rechnet in der Regel direkt mit dem Bildungsträger ab. Du musst nicht vorfinanzieren.

Häufige Fragen

Kann ich den BFD parallel zum Bildungsgutschein nutzen?

Eine Doppelförderung derselben Kurskosten ist ausgeschlossen. Wenn du BFD-berechtigt bist, läuft die Förderung in der Regel über den BFD. Der Bildungsgutschein kommt erst in Frage, wenn der BFD-Anspruch erloschen ist und du arbeitssuchend gemeldet bist.

Welche Maßnahmen erkennt der BFD an?

Maßnahmen, die zu einer zivilen Qualifizierung führen und durch anerkannte Träger angeboten werden. Dazu zählen AZAV-zertifizierte Kurse, IHK-Aufstiegsfortbildungen, Studiengänge und klassische Umschulungen. Reine Hobby- oder Freizeitkurse werden nicht gefördert.

Was ist, wenn ich kurz vor dem Dienstzeitende noch nicht weiß, was ich machen will?

Der BFD bietet Orientierungsberatung. Du musst dich nicht sofort festlegen. Wichtig ist, dass du rechtzeitig Kontakt aufnimmst, damit dein Anspruch nicht verfällt. Nach Dienstende bleibt der Anspruch in der Regel noch bis zu 5 Jahre bestehen.

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