- AZAV ist die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, gestützt auf § 184 SGB III.
- Ohne AZAV-Zulassung ist keine Förderung über Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz möglich.
- Es gibt zwei Ebenen: die Trägerzulassung für den Bildungsanbieter und das Maßnahmezertifikat für jeden einzelnen Kurs.
- Geprüft wird von fachkundigen Stellen wie DEKRA, TÜV oder CERTQUA. Trägerzulassung 5 Jahre, Maßnahmezertifikat regulär 3 Jahre.
- SkillSprinters ist durch DEKRA zertifiziert, Trägerzulassung 31T0922097.
Was ist AZAV?
Die AZAV ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie regelt, unter welchen Bedingungen ein Bildungsträger und eine einzelne Weiterbildungsmaßnahme förderfähig sind. Kurz: Ohne AZAV keine Bildungsgutschein-Förderung, keine Förderung nach Qualifizierungschancengesetz, kein Abschluss auf Kosten der Agentur für Arbeit.
Die Verordnung sichert ein Mindestmaß an Qualität. Der Gesetzgeber will verhindern, dass öffentliches Geld in schlecht organisierte oder inhaltlich fragwürdige Kurse fließt. Deshalb müssen sich sowohl der Träger (die Organisation hinter dem Kurs) als auch jede einzelne Maßnahme (der Kurs selbst) zertifizieren lassen. Dafür prüfen neutrale fachkundige Stellen wie DEKRA, TÜV Rheinland, TÜV Süd oder CERTQUA.
Für dich als Teilnehmer bedeutet das: Wenn dein Kurs AZAV-zertifiziert ist, kannst du ihn über Bildungsgutschein, QCG, Qualifizierungsgeld oder KOMPASS fördern lassen. Steht AZAV nicht auf dem Papier, zahlst du selbst.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der AZAV ist § 184 SGB III. Der Paragraph erlaubt dem BMAS, Näheres zum Zulassungsverfahren per Rechtsverordnung zu regeln. Das Verfahren selbst steht in den §§ 176 bis 183 SGB III, insbesondere § 178 (Trägerzulassung) und § 179 (Maßnahmezertifikat). Die AZAV-Verordnung gilt seit dem 2. April 2012 und wird regelmäßig fortgeschrieben, zuletzt mit Blick auf die Digitalisierung von Maßnahmen.
Wer muss AZAV-zertifiziert sein?
Jeder Bildungsträger, der Teilnehmer mit öffentlicher Förderung aufnehmen will. Das betrifft vor allem:
- Private Bildungsträger mit Bildungsgutschein-Kursen (zum Beispiel Umschulungen, DigiMan-Ausbildungen, WFW-Vorbereitungslehrgänge).
- Anbieter, die Arbeitgeber über das Qualifizierungschancengesetz ansprechen.
- Anbieter von Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen nach § 45 SGB III (AVGS).
- Volkshochschulen und andere öffentliche Träger, sobald sie geförderte Teilnehmer aufnehmen.
Nicht betroffen sind rein privat bezahlte Kurse, betriebliche Einarbeitung ohne Förderung oder Hochschulen, die ihre eigene BAföG-Förderung haben. Auch das Aufstiegs-BAföG verlangt nicht zwingend AZAV, hier muss der Kurs aber auf einen staatlich anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten.
Die beiden Ebenen: Träger und Maßnahme
Viele verwechseln Trägerzulassung und Maßnahmezertifikat, das sind aber zwei verschiedene Dokumente:
| Ebene | Was wird geprüft? | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Trägerzulassung | Die Organisation: Leitbild, Qualitätsmanagement, Dozentenprofile, Evaluationssystem. | 5 Jahre (mit jährlichen Überwachungsaudits) |
| Maßnahmezertifikat | Der einzelne Kurs: Lernziele, Inhalte, Dauer, Methodik, Arbeitsmarktrelevanz. | regulär 3 Jahre (Umschulungen ab 21 Monaten Dauer bis zu 5 Jahre) |
Ein Bildungsträger kann Trägerzulassung haben, aber einen neuen Kurs nur dann anbieten, wenn er für diesen Kurs auch ein Maßnahmezertifikat erwirbt. Beide Nummern stehen auf der Rückseite des Bildungsgutscheins und sind Pflicht für die Abrechnung mit der Agentur für Arbeit.
Beispiel: SkillSprinters als AZAV-Träger
SkillSprinters ist bei der DEKRA AZAV-zertifiziert. Unsere Trägerzulassung trägt die Nummer 31T0922097 und gilt bis 28.09.2027. Der Kurs „Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz" hat das Maßnahmezertifikat 723/0097/2026. Diese beiden Nummern tragen Teilnehmer auf ihrem Bildungsgutschein ein, wenn sie sich anmelden.
Das Zulassungsverfahren hat bei uns etwa 6 Monate gedauert, inklusive Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Audit und Nachweis aller Dozentenqualifikationen. Re-Zertifizierung der Trägerzulassung findet alle 5 Jahre statt, einzelne Maßnahmezulassungen müssen regulär nach 3 Jahren erneuert werden. Zwischen den Re-Zertifizierungen finden jährliche Überwachungsaudits statt.
Häufige Missverständnisse
AZAV ist keine inhaltliche Garantie
AZAV prüft, ob ein Kurs ordentlich organisiert ist, ob Dozenten qualifiziert sind und ob der Preis marktüblich ist. Die fachliche Qualität im Detail prüft AZAV nicht. Deshalb ergänzen seriöse Bildungsträger AZAV durch eigene Qualitätsnachweise, zum Beispiel Teilnehmerstimmen, Bestehensquoten oder Absolventen-Portfolios.
AZAV ist nicht dasselbe wie DIN EN ISO 9001
AZAV baut zwar auf Qualitätsmanagement-Prinzipien auf, ersetzt aber keine allgemeine ISO-Zertifizierung. Umgekehrt: Eine ISO-9001-Zertifizierung reicht nicht aus, um öffentliche Förderung abrechnen zu können. Für den Bildungsgutschein zählt ausschließlich AZAV.
Häufige Fragen
Was bedeutet AZAV-zertifiziert?
AZAV-zertifiziert heißt, dass ein Bildungsträger und ein einzelner Kurs von einer fachkundigen Stelle wie DEKRA, TÜV oder CERTQUA nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung geprüft wurden. Nur AZAV-Kurse können über Bildungsgutschein oder QCG gefördert werden.
Wie erkenne ich, ob mein Kurs AZAV-zertifiziert ist?
Ein AZAV-Kurs hat eine Maßnahmezertifikat-Nummer, die auf der Rückseite des Bildungsgutscheins eingetragen wird. Zusätzlich findest du den Kurs im offiziellen Kursverzeichnis Kursnet der Bundesagentur für Arbeit. Seriöse Bildungsträger nennen sowohl Trägerzulassung als auch Maßnahmezertifikat.
Wer vergibt die AZAV-Zulassung?
Die AZAV-Zulassung vergeben sogenannte fachkundige Stellen, die selbst wiederum bei der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert sein müssen. Bekannte Stellen sind DEKRA, TÜV Rheinland, TÜV Süd, CERTQUA und ZAB. Die Trägerzulassung gilt fünf Jahre, danach Re-Zertifizierung. Die einzelne Maßnahmezulassung gilt regulär drei Jahre (bei Umschulungen ab 21 Monaten Dauer bis zu fünf Jahre). Zwischen Re-Zertifizierungen gibt es jährliche Überwachungsaudits, gegebenenfalls außerordentliche Audits.
Quellen und Rechtsstand
- § 184 SGB III — Verordnungsermächtigung (gesetze-im-internet.de)
- AZAV — Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (gesetze-im-internet.de)
- Bundesagentur für Arbeit zur AZAV
- DEKRA zur AZAV-Zertifizierung
- Übersicht aller Förderwege bei SkillSprinters
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.