Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine Lohnersatzleistung während einer strukturwandelbedingten Weiterbildung. Es ersetzt 60 bis 67 Prozent des Netto-Entgeltausfalls.

Auf einen Blick
  • Rechtsgrundlage: § 82a SGB III, seit 1. April 2024 in Kraft.
  • Greift bei strukturwandelbedingter Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis.
  • 60 Prozent des Netto-Entgeltausfalls, mit Kind 67 Prozent, analog Kurzarbeitergeld.
  • Voraussetzung: Strukturwandel betrifft mehr als 20 Prozent der Belegschaft, bei KMU mehr als 10 Prozent.
  • Weiterbildung mindestens 120 Stunden, AZAV-zertifiziert.
  • Dauer bis maximal 3,5 Jahre, kombinierbar mit QCG-Lehrgangskostenförderung.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist die jüngste Säule im System der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Es wurde 2024 eingeführt, um auf den massiven Strukturwandel in Branchen wie Automobilindustrie, Chemie oder Maschinenbau zu reagieren. Wenn Unternehmen ihre Belegschaft umfassend für neue Tätigkeiten qualifizieren müssen, übernimmt die Agentur für Arbeit einen Teil des Lohns während der Weiterbildung. Die Systematik erinnert an das Kurzarbeitergeld, gezielt nur mit dem Zweck Qualifizierung.

Während das Qualifizierungschancengesetz einzelne Beschäftigte weiterbildet, richtet sich das Qualifizierungsgeld an Betriebe, bei denen ein größerer Teil der Belegschaft betroffen ist. Häufig wird beides kombiniert: Das QCG übernimmt die Kurskosten, das Qualifizierungsgeld den Lohn während der Weiterbildung.

Rechtsgrundlage

Rechtlich verankert ist das Qualifizierungsgeld in § 82a SGB III, eingeführt mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung zum 1. April 2024. Die Leistung ist damit noch relativ jung und wird in den Agenturen vor Ort zunehmend in Betriebsvereinbarungen und Transferprojekten genutzt. Sie ergänzt das bestehende Fördersystem und soll sichern, dass Mitarbeiter während einer Weiterbildung finanziell abgesichert bleiben.

Wer bekommt Qualifizierungsgeld?

Förderberechtigt ist der Arbeitgeber beziehungsweise seine qualifizierungsbedürftigen Beschäftigten, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

Nicht antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige oder Empfänger anderer Lohnersatzleistungen wie ALG 1.

Höhe, Dauer und Zusammenspiel

Das Qualifizierungsgeld wird während der Kurszeiten gezahlt, in denen der Beschäftigte nicht arbeiten kann. Die Höhe orientiert sich am Kurzarbeitergeld-Modell.

KonstellationAnteil am Netto-Entgeltausfall
Ohne Kind im Haushalt60 Prozent
Mit mindestens einem Kind67 Prozent

Gezahlt wird das Qualifizierungsgeld für die tatsächliche Dauer der Weiterbildung, bis zu einem Maximum von 3,5 Jahren bei Vollzeit-Qualifizierungen. Die Agentur erstattet die Beträge dem Arbeitgeber, der die Zahlung regulär über die Lohnabrechnung abwickelt. Während der Teilnahmezeit besteht weiterhin Sozialversicherungsschutz.

Kombination mit QCG Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III und Förderung der Lehrgangskosten nach § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) sind gemeinsam möglich. Die Praxis: QCG deckt die Kurskosten, Qualifizierungsgeld deckt den Lohnausfall während der Weiterbildung. So trägt das Unternehmen weder die Weiterbildung noch den Großteil des Lohns.

Beispielrechnung: Autozulieferer in der Transformation

Der Mittelständler Precision GmbH, Maschinenbauzulieferer mit 180 Mitarbeitern, verliert durch den Wandel zur Elektromobilität absehbar mehrere Produktionsfelder. 30 Prozent der Belegschaft sollen zu Digitalisierungsmanagern umgeschult werden. Da das QCG nach § 82a Abs. 1 Nr. 1 erfüllt ist (mehr als 20 Prozent betroffen), stellt Precision einen Antrag auf Qualifizierungsgeld.

Das Unternehmen kann so einen Großteil der Belegschaft umqualifizieren, ohne in Kurzarbeit oder Entlassungen zu gehen. Für den Mitarbeiter bleibt der Arbeitsplatz erhalten, der Netto-Lohn sinkt nur moderat während der Kurszeiten.

Unterschied zu ähnlichen Leistungen

Das Qualifizierungsgeld wird oft mit dem Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III verwechselt. Beide sind klar getrennt. Das Weiterbildungsgeld ist eine Zusatzleistung für Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger in abschlussorientierter Weiterbildung. Das Qualifizierungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für aktiv Beschäftigte. Ebenfalls nicht zu verwechseln mit dem ALG 1, das greift erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ein Überblick aller Wege steht auf der Förder-Übersichtsseite.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Qualifizierungsgeld und Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III fördert die Lehrgangskosten und einen Teil des Lohns für einzelne Beschäftigte. Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine Lohnersatzleistung während längerer, strukturwandelbedingter Weiterbildung, ähnlich dem Kurzarbeitergeld. Beide lassen sich kombinieren.

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent des Netto-Entgeltausfalls, mit Kind im Haushalt 67 Prozent. Die Höhe ist an die Systematik des Kurzarbeitergeldes angelehnt. Gezahlt wird über die Agentur für Arbeit, der Arbeitgeber erhält die Mittel und zahlt sie mit der Lohnabrechnung aus.

Wie lange wird Qualifizierungsgeld gezahlt?

Qualifizierungsgeld wird für die Dauer der geförderten Weiterbildung gezahlt, maximal bis zu 3,5 Jahre. Die Weiterbildung selbst muss mindestens 120 Stunden umfassen und nach AZAV zertifiziert sein. Kürzere Maßnahmen fallen nicht unter § 82a SGB III.

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