- Rechtsgrundlage: § 87a SGB III, eingeführt mit der Bürgergeld-Reform am 1. Juli 2023.
- 150 Euro zusätzlich pro Monat während der abschlussorientierten Weiterbildung.
- 1.000 Euro Prämie bei bestandener Zwischenprüfung.
- 1.500 Euro Prämie bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung.
- Zielgruppe: Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger mit Bildungsgutschein oder § 16 SGB II.
- Kein Anspruch: Beschäftigte, Selbstständige, Empfänger von Qualifizierungsgeld.
Was ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist eine Zusatzleistung, die Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger erhalten, wenn sie an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. Der Gesetzgeber will damit den Anreiz erhöhen, tatsächlich einen Berufsabschluss oder eine Aufstiegsfortbildung durchzuziehen, statt nur kurze Maßnahmen zu besuchen. Die Leistung kombiniert eine monatliche Pauschale mit echten Erfolgsprämien bei Zwischen- und Abschlussprüfung.
Eingeführt wurde das Weiterbildungsgeld mit der Bürgergeld-Reform zum 1. Juli 2023. Seitdem ist es ein fester Baustein im Förderpaket für Arbeitslose, die sich auf einen zweiten oder höheren beruflichen Abschluss vorbereiten. Die Leistung versteht sich als Ergänzung zum Bildungsgutschein, der die Kursgebühr deckt, nicht aber die persönliche Mehrbelastung durch Lernaufwand und Prüfungsstress.
Rechtsgrundlage
Rechtlich verankert ist das Weiterbildungsgeld in § 87a SGB III. Es ist damit eine Leistung der Arbeitsförderung, nicht der Grundsicherung. Anspruchsberechtigt sind auch Bürgergeld-Empfänger, bei denen die Weiterbildung über § 16 SGB II gefördert wird, weil § 87a SGB III ausdrücklich auf diese Konstellation verweist.
Wer bekommt Weiterbildungsgeld?
Anspruchsberechtigt ist ein klar abgegrenzter Personenkreis. Es geht ausschließlich um Menschen, die aktuell arbeitslos oder im Bürgergeldbezug sind und eine abschlussorientierte Weiterbildung beginnen oder durchführen.
- Arbeitslose mit Anspruch auf ALG 1.
- Bürgergeld-Empfänger nach SGB II.
- Teilnehmer einer abschlussorientierten Weiterbildung, die über § 81 SGB III (Bildungsgutschein) oder § 16 SGB II gefördert wird.
- Die Weiterbildung muss auf einen Berufsabschluss oder eine Aufstiegsfortbildung zielen.
Kein Anspruch besteht für normale Beschäftigte, die sich via Qualifizierungschancengesetz weiterbilden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Empfänger von Qualifizierungsgeld, Selbstständige und Teilnehmer reiner Teilqualifizierungen ohne Abschluss.
Höhe und Auszahlung
Das Weiterbildungsgeld besteht aus drei klar definierten Bausteinen:
| Baustein | Höhe | Auszahlung |
|---|---|---|
| Monatliche Zusatzleistung | 150 Euro | Während der gesamten Weiterbildungsdauer |
| Erfolgsprämie Zwischenprüfung | 1.000 Euro | Einmalig nach bestandener Zwischenprüfung |
| Erfolgsprämie Abschluss | 1.500 Euro | Einmalig nach erfolgreichem Abschluss |
Die Beträge werden zusätzlich zum regulären ALG 1 oder Bürgergeld gezahlt. Sie sind nicht anrechenbar und steuerfrei, das heißt, sie schmälern weder deine Grundbezüge noch werden sie auf andere Leistungen angerechnet. Ausgezahlt wird monatlich durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Beispielrechnung: Umschulung zum Digitalisierungsmanager
Jonas ist seit einem halben Jahr arbeitslos und bekommt ALG 1. Sein Vermittler stellt ihm einen Bildungsgutschein für eine viermonatige Umschulung zum Digitalisierungsmanager aus, AZAV-zertifiziert, mit IHK-Bezug und Zwischenprüfung in Woche 8. Was Jonas zusätzlich bekommt:
- 4 Monate Weiterbildungsgeld à 150 Euro = 600 Euro.
- 1.000 Euro Prämie nach bestandener Zwischenprüfung.
- 1.500 Euro Prämie nach erfolgreichem Abschluss.
- Summe: 3.100 Euro zusätzlich zum regulären ALG 1.
Bei einer typischen zweijährigen Umschulung im Gesundheits- oder Pflegebereich summiert sich das Weiterbildungsgeld auf rund 6.100 Euro, bei einer dreijährigen kaufmännischen Umschulung auf bis zu 7.900 Euro. Zusammen mit der kostenlosen Kursgebühr über den Bildungsgutschein ist die Weiterbildung nicht nur förderfinanziert, sondern finanziell spürbar belohnt.
Unterschied zu ähnlichen Leistungen
Das Weiterbildungsgeld wird oft mit Qualifizierungsgeld verwechselt, weil beide Namen ähnlich klingen. Die Abgrenzung ist aber klar. Das Qualifizierungsgeld ist eine Lohnersatzleistung für Beschäftigte während einer strukturwandelbedingten Weiterbildung. Das Weiterbildungsgeld ist eine Zusatzleistung für Arbeitslose, keine Lohnersatzleistung.
Von den Erfolgsprämien abzugrenzen ist auch die Meisterprämie, die nach bestandener Meisterprüfung von einzelnen Bundesländern gezahlt wird. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander und können nacheinander beansprucht werden, wenn die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Einen Gesamtüberblick findest du auf der Förder-Übersicht.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld umfasst drei Bausteine: 150 Euro monatlich zusätzlich während der Weiterbildung, 1.000 Euro Prämie bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro Prämie bei erfolgreichem Abschluss. Bei einer typischen zweijährigen Umschulung summieren sich die Leistungen auf rund 6.100 Euro.
Wer bekommt Weiterbildungsgeld?
Anspruch haben Arbeitslose und Bürgergeld-Empfänger, die an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. Die Maßnahme muss über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III oder über § 16 SGB II gefördert werden. Normal Beschäftigte, Selbstständige und Empfänger von Qualifizierungsgeld sind vom Weiterbildungsgeld ausgeschlossen.
Wird Weiterbildungsgeld mit anderen Leistungen verrechnet?
Nein. Das Weiterbildungsgeld ist eine zusätzliche Motivationsleistung und wird nicht auf ALG 1 oder Bürgergeld angerechnet. Du bekommst die 150 Euro pro Monat und die Prämien zusätzlich zu deinen regulären Bezügen. Es ist außerdem steuerfrei.
Quellen und Rechtsstand
- § 87a SGB III, Weiterbildungsgeld
- Agentur für Arbeit, Weiterbildungsprämie
- BMAS, Bürgergeld und Weiterbildungsförderung
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.