- Meisterprämie ist Landesrecht, keine Bundesleistung. Jedes Bundesland regelt eigenständig.
- Höhe 2026: 0 Euro (z.B. Brandenburg, Schleswig-Holstein) bis 5.000 Euro (Berlin, nur Handwerk).
- Für den Wirtschaftsfachwirt förderfähig in 8 Bundesländern, darunter Hessen (3.500 Euro) und Bayern (3.000 Euro).
- Acht Bundesländer zahlen nur für Handwerksmeister, nicht für kaufmännische Aufstiegsfortbildungen.
- Antrag nach bestandener Prüfung beim Landesamt oder bei der Förderbank des jeweiligen Bundeslandes.
Was ist die Meisterprämie?
Die Meisterprämie ist eine einmalige finanzielle Auszeichnung, die ein Bundesland nach erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung auszahlt. Ziel ist es, den Wert beruflicher Weiterbildung sichtbar zu machen und qualifizierte Fachkräfte in der Region zu halten. Du bekommst die Prämie also nicht für den Besuch eines Kurses, sondern für den bestandenen Abschluss.
Anders als der Bildungsgutschein oder das Aufstiegs-BAföG ist die Meisterprämie keine Bundesleistung. Es gibt keinen einheitlichen Rechtsanspruch über Deutschland hinweg. Jedes Bundesland regelt eigenständig, wer Anspruch hat, wie hoch die Prämie ausfällt und welche Berufsgruppen förderfähig sind. Genau deshalb lohnt sich vor der Weiterbildung der Blick auf die konkreten Länderprogramme.
Die Begriffe Meisterprämie, Meisterbonus und Aufstiegsprämie werden in der Praxis oft synonym verwendet. Einige Länder unterscheiden bewusst zwischen Handwerk und kaufmännischer Aufstiegsfortbildung, andere fassen beides unter einem Dach zusammen. Siehe dazu auch den Eintrag zur Aufstiegsprämie.
Rechtsgrundlage
Die Meisterprämie ist Landesrecht. Jedes Bundesland erlässt eigene Förderrichtlinien, meist über das Wirtschafts- oder Sozialministerium. Eine einheitliche bundesrechtliche Grundlage gibt es nicht. Die einschlägigen Quellen sind die jeweiligen Landesförderrichtlinien (z.B. Meisterbonus-Richtlinie Bayern, Hessische Aufstiegsprämie, Thüringer Meisterbonus).
Bewilligende Stellen sind je nach Bundesland Landesämter, Wirtschafts- oder Arbeitsministerien oder landeseigene Förderbanken. Die Auszahlung erfolgt einmalig nach bestandener Prüfung, meist binnen 6 bis 12 Wochen nach Antragstellung.
Wer kann die Meisterprämie beantragen?
Grundsätzlich alle Personen, die eine nach Landesrichtlinie geförderte Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen haben und deren Hauptwohnsitz zum Prüfungszeitpunkt im förderfähigen Bundesland liegt. Die drei wichtigsten Unterscheidungen:
- Handwerksmeister nach HwO Anlage A oder B1: Fast jedes Bundesland mit Meisterprämien-Programm fördert diese Gruppe.
- Industriemeister und Fachwirte aus kaufmännischen Berufen (z.B. Wirtschaftsfachwirt): Nur manche Bundesländer fördern, häufig unter dem Namen Aufstiegsprämie oder Aufstiegsbonus.
- Betriebswirt und Strategischer Professional (DQR Stufe 7): Einzelne Länder fördern, andere nicht.
Das Wohnsitzprinzip ist entscheidend. Wer beispielsweise in Nordrhein-Westfalen wohnt und den Wirtschaftsfachwirt ablegt, bekommt in NRW keine Prämie, selbst wenn die Prüfung in Hessen stattgefunden hat.
Höhe der Meisterprämie in den Bundesländern (Stand April 2026)
Die folgende Tabelle fasst den Stand für den Wirtschaftsfachwirt zusammen. Für Handwerksmeister gelten in einigen Ländern andere Beträge.
| Bundesland | Betrag | Für Wirtschaftsfachwirt? |
|---|---|---|
| Hessen | 3.500 Euro | Ja (Hessische Aufstiegsprämie) |
| Bayern | 3.000 Euro | Ja (Meisterbonus) |
| Thüringen | 2.000 Euro | Ja (seit 01.01.2026) |
| Saarland | 2.000 Euro | Ja (Aufstiegsbonus) |
| Rheinland-Pfalz | 2.000 Euro | Ja (Aufstiegsbonus I) |
| Hamburg | 1.300 Euro | Ja |
| Bremen | 1.300 Euro | Ja (seit 01.03.2025 gekürzt) |
| Sachsen-Anhalt | 1.000 Euro | Ja (Meisterbonus PLUS) |
| Nordrhein-Westfalen | 2.500 Euro | Nein (nur Handwerksmeister) |
| Niedersachsen | 4.000 Euro | Nein (nur Handwerksmeister) |
| Baden-Württemberg | 1.500 Euro | Nein (nur Handwerksmeister) |
| Berlin | 5.000 Euro | Nein (nur Handwerksmeister) |
| Sachsen, Brandenburg, MV, SH | kein WFW-Programm | Nein |
Beispielrechnung Wirtschaftsfachwirt in Hessen
Ein Wirtschaftsfachwirt in Hessen kostet bei uns 3.997 Euro. Das Aufstiegs-BAföG übernimmt 50 Prozent als Zuschuss und 50 Prozent als KfW-Darlehen, mit 50 Prozent Restdarlehenserlass bei bestandener Prüfung. Dein Eigenanteil nach Erlass: rund 999 Euro. Die hessische Aufstiegsprämie von 3.500 Euro nach bestandener Prüfung ergibt eine rechnerische Netto-Gutschrift von etwa 2.500 Euro, also effektiv machst du bei Bestehen Plus auf der Weiterbildung, nicht Minus.
Dasselbe Szenario in Bayern (Meisterbonus 3.000 Euro) ergibt eine Netto-Gutschrift von rund 2.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen hingegen bleibst du bei rund 999 Euro Eigenanteil, weil dort keine Aufstiegsprämie für den Wirtschaftsfachwirt gezahlt wird. Der Unterschied macht mehrere tausend Euro aus, je nach Wohnsitz.
Häufige Missverständnisse
„Die Prämie muss ich versteuern": In den meisten Bundesländern ist die Meisterprämie als Ausbildungsbeihilfe nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Details beim eigenen Steuerberater prüfen, da es Ausnahmen geben kann.
„Ich bekomme die Prämie automatisch": Nein. Du musst einen Antrag stellen. Die Frist liegt je nach Land bei 6 Monaten bis 3 Jahren nach bestandener Prüfung. Ohne Antrag keine Auszahlung.
„Die Prämie rechnet sich mit dem Aufstiegs-BAföG": Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG sind zwei getrennte Leistungen. Beides lässt sich kombinieren, keines zieht das andere ab.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich als Wirtschaftsfachwirt eine Meisterprämie?
Das hängt vom Bundesland ab. Hessen, Bayern, Thüringen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt zahlen auch für den Wirtschaftsfachwirt. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein beschränken die Prämie auf Handwerksmeister.
Wie hoch ist die Meisterprämie in Bayern?
Der bayerische Meisterbonus beträgt 3.000 Euro. Er wird auch für kaufmännische Aufstiegsfortbildungen wie den Wirtschaftsfachwirt gezahlt. Zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft.
Muss ich die Meisterprämie versteuern?
Die Meisterprämie ist in den meisten Bundesländern steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG, da sie als Ausbildungsbeihilfe gilt. Details hängen vom jeweiligen Landesprogramm ab. Bei Unsicherheit den eigenen Steuerberater fragen.
Quellen und Rechtsstand
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Meisterbonus Bayern: stmwi.bayern.de
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Hessische Aufstiegsprämie: wirtschaft.hessen.de
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Meisterbonus PLUS: ib-sachsen-anhalt.de
- IHK Saarland, Aufstiegsbonus Saarland: saarland.ihk.de
- Übersicht Förderung der Weiterbildung: Förderwege SkillSprinters
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.