- Rechtsgrundlage: § 49 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA).
- Kostenträger: meist Deutsche Rentenversicherung, bei Unfallfolgen Berufsgenossenschaft, ggf. Agentur für Arbeit.
- DRV-Voraussetzung: 15 Jahre Versicherungszeit oder vorherige medizinische Reha.
- Dauer: bis zu 2 Jahre, meist in Berufsförderungswerken.
- Finanzielle Absicherung: Übergangsgeld rund 68 Prozent Netto, Lehrgangs- und Fahrtkosten, Unterbringung.
- Eine Vermittlung in den Zielberuf kann nicht garantiert werden.
Was ist eine Reha-Umschulung?
Eine Reha-Umschulung, oft auch berufliche Rehabilitation genannt, ist eine staatlich finanzierte Ausbildung in einem neuen Beruf. Sie greift, wenn du deinen bisher gelernten oder ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Das kann nach einem Unfall sein, nach einer schweren Erkrankung, bei chronischen Beschwerden oder bei einer psychischen Erkrankung.
Anders als eine reguläre Ausbildung oder ein Bildungsgutschein-Kurs berücksichtigt die Reha-Umschulung deine gesundheitliche Situation. Zielberuf, Lernumgebung und Tempo werden darauf abgestimmt. Oft finden die Maßnahmen in einem Berufsförderungswerk statt, einer spezialisierten Bildungseinrichtung mit Ärzten, Psychologen, Ergotherapeuten und geschultem Ausbilderpersonal.
Der Abschluss ist ein regulärer Berufsabschluss vor der IHK oder Handwerkskammer, kein Sonderabschluss. Auf dem Zertifikat steht der Beruf, nicht die Reha-Herkunft.
Rechtsgrundlage: § 49 SGB IX
Die Reha-Umschulung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach § 49 SGB IX. Dort sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geregelt: Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung, berufliche Ausbildung, Gründungszuschuss und weitere.
Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, regelt § 14 SGB IX. Du musst den Antrag nicht zwingend beim richtigen Träger stellen, sondern dort, wo du zuerst fragst. Dieser prüft und leitet bei Bedarf weiter. Die Frist für die Klärung beträgt 14 Tage ab Antragseingang.
Wer kann eine Reha-Umschulung bekommen?
Voraussetzungen nach Kostenträger:
| Träger | Voraussetzung | Typische Fallgruppe |
|---|---|---|
| Deutsche Rentenversicherung | 15 Jahre Versicherungszeit oder vorangegangene medizinische Reha | abnutzungsbedingte Erkrankungen, Burnout-Folgen, orthopädische Probleme |
| Berufsgenossenschaft (BG) | Arbeits- oder Wegeunfall, anerkannte Berufskrankheit | Unfallfolgen, Allergie auf Arbeitsstoffe |
| Agentur für Arbeit | kein ausreichender DRV-Anspruch, aber rehabedingter Förderbedarf | jüngere Versicherte ohne 15 Jahre Anwartschaft |
Zwei Bedingungen müssen zusätzlich erfüllt sein:
- Dein bisheriger Beruf ist aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich.
- Eine Umschulung ist aus Sicht des Trägers erfolgversprechend, also realistisch machbar.
Höhe und Konditionen bei DRV-Förderung
Wenn die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist, sieht die Förderung typischerweise so aus:
- Lehrgangskosten: zu 100 Prozent übernommen.
- Übergangsgeld: orientiert sich am bisherigen Nettoentgelt, in den meisten Fällen rund 68 Prozent. Genaue Berechnung nach §§ 65, 66 SGB IX.
- Fahrtkosten: Anreise und Heimfahrten werden erstattet.
- Unterbringungs- und Verpflegungskosten: bei auswärtiger Teilnahme in einem Berufsförderungswerk.
- Kinderbetreuung: bei Bedarf und Zuständigkeit.
Die genauen Beträge stehen im Bewilligungsbescheid. Sprich im Zweifel direkt mit dem Sachbearbeiter deines Rehaträgers, bevor du den Vertrag mit einem Bildungsanbieter unterschreibst.
Ablauf: vom Antrag bis zum neuen Beruf
- Beratung: Erstkontakt über Hausarzt, Betriebsarzt, Krankenkasse oder DRV-Servicetelefon. Klärung, welcher Träger zuständig ist.
- Antrag: Formulare von DRV, BG oder Agentur für Arbeit. Beigefügt werden ärztliche Unterlagen, Lebenslauf und eine Einschätzung des bisherigen Arbeitsplatzes.
- Prüfung und Begutachtung: meist mit sozialmedizinischem Gutachten, oft auch Eignungstest oder Berufsfindungsmaßnahme.
- Bewilligung: Bescheid mit Dauer, Kostenrahmen, Übergangsgeld, Bildungsanbieter.
- Umschulung: in der Regel 2 Jahre in einem Berufsförderungswerk, betrieblich, überbetrieblich oder kombiniert.
- Abschluss: Prüfung vor der zuständigen Kammer.
Beispiel
Ein Maurer, 41 Jahre alt, hatte einen Bandscheibenvorfall mit anschließender Operation. Sein Orthopäde bescheinigt, dass schweres Heben dauerhaft nicht mehr möglich ist. Über die DRV beantragt er eine Reha-Umschulung. Nach medizinischer Reha und Berufsfindung wird eine zweijährige Umschulung zum Industriekaufmann in einem Berufsförderungswerk bewilligt. Während der Umschulung erhält er Übergangsgeld in Höhe von rund 68 Prozent seines bisherigen Nettoentgelts, Lehrgangs-, Unterkunfts- und Fahrtkosten sind abgedeckt. Nach der IHK-Prüfung bewirbt er sich regulär. Eine Vermittlung kann der Rehaträger unterstützen, aber nicht garantieren.
Was du vor der Entscheidung klären solltest
- Medizinische Einschätzung: ist der bisherige Beruf wirklich dauerhaft nicht mehr möglich oder reicht eine Anpassung?
- Alternativen im gleichen Betrieb: gibt es eine innerbetriebliche Umsetzung oder ein BEM-Verfahren?
- Zielberuf: passt er zu deinen gesundheitlichen Einschränkungen und zu deinen Interessen?
- Familiäre Situation: 2 Jahre Umschulung, ggf. mit auswärtiger Unterbringung, ist eine Belastung für die Familie.
- Trägerwechsel: wenn DRV ablehnt, kann manchmal die Agentur für Arbeit oder eine andere Stelle zuständig werden.
Quellen und Rechtsstand
- § 49 SGB IX, § 14 SGB IX (gesetze-im-internet.de)
- deutsche-rentenversicherung.de: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Servicetelefon 0800 1000 4800
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke: Überblick über Umschulungsberufe und Standorte
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Reha-Leistungen der Berufsgenossenschaften
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.