Reha-Umschulung: wie sie nach Krankheit einen neuen Berufsweg finanziert

Die Reha-Umschulung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Sie hilft, wenn du deinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.

Erster Schritt vor allem Organisatorischen Eine gesundheitliche Situation, die einen Berufswechsel nötig macht, gehört zuerst in medizinische Hände. Sprich mit deinem Hausarzt oder den behandelnden Fachärzten. Eine Reha-Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos und findet entweder telefonisch unter 0800 1000 4800 oder in einer Auskunfts- und Beratungsstelle statt. Erst danach ist der richtige Zeitpunkt, um über Umschulung nachzudenken.
Auf einen Blick
  • Rechtsgrundlage: § 49 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA).
  • Kostenträger: meist Deutsche Rentenversicherung, bei Unfallfolgen Berufsgenossenschaft, ggf. Agentur für Arbeit.
  • DRV-Voraussetzung: 15 Jahre Versicherungszeit oder vorherige medizinische Reha.
  • Dauer: bis zu 2 Jahre, meist in Berufsförderungswerken.
  • Finanzielle Absicherung: Übergangsgeld rund 68 Prozent Netto, Lehrgangs- und Fahrtkosten, Unterbringung.
  • Eine Vermittlung in den Zielberuf kann nicht garantiert werden.

Was ist eine Reha-Umschulung?

Eine Reha-Umschulung, oft auch berufliche Rehabilitation genannt, ist eine staatlich finanzierte Ausbildung in einem neuen Beruf. Sie greift, wenn du deinen bisher gelernten oder ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Das kann nach einem Unfall sein, nach einer schweren Erkrankung, bei chronischen Beschwerden oder bei einer psychischen Erkrankung.

Anders als eine reguläre Ausbildung oder ein Bildungsgutschein-Kurs berücksichtigt die Reha-Umschulung deine gesundheitliche Situation. Zielberuf, Lernumgebung und Tempo werden darauf abgestimmt. Oft finden die Maßnahmen in einem Berufsförderungswerk statt, einer spezialisierten Bildungseinrichtung mit Ärzten, Psychologen, Ergotherapeuten und geschultem Ausbilderpersonal.

Der Abschluss ist ein regulärer Berufsabschluss vor der IHK oder Handwerkskammer, kein Sonderabschluss. Auf dem Zertifikat steht der Beruf, nicht die Reha-Herkunft.

Rechtsgrundlage: § 49 SGB IX

Die Reha-Umschulung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach § 49 SGB IX. Dort sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geregelt: Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung und Weiterbildung, berufliche Ausbildung, Gründungszuschuss und weitere.

Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, regelt § 14 SGB IX. Du musst den Antrag nicht zwingend beim richtigen Träger stellen, sondern dort, wo du zuerst fragst. Dieser prüft und leitet bei Bedarf weiter. Die Frist für die Klärung beträgt 14 Tage ab Antragseingang.

Wer kann eine Reha-Umschulung bekommen?

Voraussetzungen nach Kostenträger:

TrägerVoraussetzungTypische Fallgruppe
Deutsche Rentenversicherung15 Jahre Versicherungszeit oder vorangegangene medizinische Rehaabnutzungsbedingte Erkrankungen, Burnout-Folgen, orthopädische Probleme
Berufsgenossenschaft (BG)Arbeits- oder Wegeunfall, anerkannte BerufskrankheitUnfallfolgen, Allergie auf Arbeitsstoffe
Agentur für Arbeitkein ausreichender DRV-Anspruch, aber rehabedingter Förderbedarfjüngere Versicherte ohne 15 Jahre Anwartschaft

Zwei Bedingungen müssen zusätzlich erfüllt sein:

Höhe und Konditionen bei DRV-Förderung

Wenn die Deutsche Rentenversicherung zuständig ist, sieht die Förderung typischerweise so aus:

Die genauen Beträge stehen im Bewilligungsbescheid. Sprich im Zweifel direkt mit dem Sachbearbeiter deines Rehaträgers, bevor du den Vertrag mit einem Bildungsanbieter unterschreibst.

Ablauf: vom Antrag bis zum neuen Beruf

  1. Beratung: Erstkontakt über Hausarzt, Betriebsarzt, Krankenkasse oder DRV-Servicetelefon. Klärung, welcher Träger zuständig ist.
  2. Antrag: Formulare von DRV, BG oder Agentur für Arbeit. Beigefügt werden ärztliche Unterlagen, Lebenslauf und eine Einschätzung des bisherigen Arbeitsplatzes.
  3. Prüfung und Begutachtung: meist mit sozialmedizinischem Gutachten, oft auch Eignungstest oder Berufsfindungsmaßnahme.
  4. Bewilligung: Bescheid mit Dauer, Kostenrahmen, Übergangsgeld, Bildungsanbieter.
  5. Umschulung: in der Regel 2 Jahre in einem Berufsförderungswerk, betrieblich, überbetrieblich oder kombiniert.
  6. Abschluss: Prüfung vor der zuständigen Kammer.

Beispiel

Ein Maurer, 41 Jahre alt, hatte einen Bandscheibenvorfall mit anschließender Operation. Sein Orthopäde bescheinigt, dass schweres Heben dauerhaft nicht mehr möglich ist. Über die DRV beantragt er eine Reha-Umschulung. Nach medizinischer Reha und Berufsfindung wird eine zweijährige Umschulung zum Industriekaufmann in einem Berufsförderungswerk bewilligt. Während der Umschulung erhält er Übergangsgeld in Höhe von rund 68 Prozent seines bisherigen Nettoentgelts, Lehrgangs-, Unterkunfts- und Fahrtkosten sind abgedeckt. Nach der IHK-Prüfung bewirbt er sich regulär. Eine Vermittlung kann der Rehaträger unterstützen, aber nicht garantieren.

Was du vor der Entscheidung klären solltest

Quellen und Rechtsstand

Zuletzt geprüft am 24.04.2026.

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