- Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 5 BBiG, berufliche Weiterbildung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit
- Typische Dauer: 2 Jahre (verkürzte Ausbildung), teils 18 Monate oder 3 Jahre
- Abschluss: regulärer Berufsabschluss vor IHK oder HWK, identisch zur Erstausbildung
- Förderwege: Bildungsgutschein, LTA, QCG
- Varianten: betriebliche, schulische, überbetriebliche Umschulung
Was ist eine Umschulung?
Eine Umschulung ist juristisch eine Form der beruflichen Weiterbildung, die dich in einen anderen Beruf führt als den, in dem du ursprünglich ausgebildet wurdest oder bisher gearbeitet hast. Der Abschluss ist derselbe, den auch Erstauszubildende bekommen, meist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit IHK- oder HWK-Prüfung. Du verlässt damit deinen alten Berufszweig dauerhaft und startest in einem neuen.
Typische Gründe für eine Umschulung: gesundheitliche Einschränkungen, Wegfall des bisherigen Jobs durch Strukturwandel, Insolvenz oder Betriebsschließung, unklarer Karriereweg ohne formalen Abschluss, oder persönlicher Wunsch nach einem neuen beruflichen Start.
Rechtsgrundlage
Der Begriff Umschulung ist in § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert als "berufliche Umschulung, die zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen soll." Das grenzt sie ab von Anpassungsfortbildung (gleicher Beruf, neues Wissen) und Aufstiegsfortbildung (Aufstieg im erlernten Beruf, etwa Meister oder Fachwirt). Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Ausbildungsordnung des Zielberufs und gilt gleichermaßen für Erstausbildung und Umschulung.
Abgrenzung: Umschulung vs. Fortbildung vs. Weiterbildung
Die drei Begriffe werden im Alltag oft vermischt, sind aber rechtlich klar unterschieden:
| Begriff | Rechtsgrundlage | Ziel | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Weiterbildung | Oberbegriff | Alles nach der Erstausbildung | Sprachkurs, IT-Seminar, Coaching |
| Fortbildung | § 1 Abs. 4 BBiG | Aufstieg oder Anpassung im erlernten Beruf | Meister, Fachwirt, Betriebswirt |
| Umschulung | § 1 Abs. 5 BBiG | Wechsel in einen neuen Beruf | Vom Verkäufer zum Fachinformatiker |
Wer umschult, landet mit einem vollwertigen Berufsabschluss im neuen Beruf. Wer sich fortbildet, bleibt im alten Beruf und baut darauf auf. Siehe auch: Fortbildung vs. Weiterbildung.
Arten der Umschulung
- Betriebliche Umschulung: Läuft wie eine reguläre Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb, meist mit Vergütung. Begleitende Berufsschule wie bei Azubis. Dauer meist 2 Jahre.
- Schulische Umschulung: Findet bei einem Bildungsträger mit theoretischen und praktischen Phasen statt. Praktika ergänzen den schulischen Teil. Keine Vergütung vom Träger, aber typischerweise Förderung über Bildungsgutschein oder ALG 1 Fortzahlung.
- Überbetriebliche Umschulung: Kombination aus Bildungsträger und Praktikumsbetrieben. Häufig bei Reha-Umschulungen über die Deutsche Rentenversicherung in anerkannten Berufsförderungswerken.
Wer kann eine Umschulung machen?
Umschulung ist offen für alle Erwachsenen, die bereits Berufserfahrung haben und in einen anderen Beruf wechseln wollen oder müssen. Eine konkrete Altersgrenze gibt es nicht. Typische Zielgruppen:
- Arbeitssuchende, denen die AfA einen Berufswechsel als Vermittlungsstrategie vorschlägt
- Beschäftigte, deren Beruf durch Strukturwandel oder Digitalisierung bedroht ist
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können
- Berufsrückkehrer nach längerer Pause (Elternzeit, Pflege, Krankheit)
Förderwege: Bildungsgutschein, LTA, QCG
Drei Hauptwege, wie eine Umschulung finanziert wird:
| Förderweg | Wer ist zuständig? | Für wen? | Was wird gezahlt? |
|---|---|---|---|
| Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) | Agentur für Arbeit, Jobcenter | Arbeitslose, Kurzarbeiter, drohend Arbeitslose | 100 Prozent der Lehrgangskosten plus Weiterzahlung ALG 1 oder Bürgergeld |
| LTA (§ 49 SGB IX) | Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft | Menschen mit gesundheitlicher Einschränkung, die ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können | 100 Prozent Lehrgangskosten, Unterhaltsgeld rund 68 Prozent Netto, Fahrt- und Unterbringungskosten |
| QCG (§ 82 SGB III) | Agentur für Arbeit | Beschäftigte, deren Tätigkeit durch Strukturwandel bedroht ist | Lehrgangskostenzuschuss und optionaler Arbeitsentgeltzuschuss je nach Unternehmensgröße |
Beispielrechnung: Umschulung mit Bildungsgutschein
- Lehrgangskosten 18.000 Euro: komplett vom Bildungsgutschein getragen
- ALG 1 während der Umschulung in voller Höhe, rund 1.700 Euro Netto monatlich
- Fahrtkosten zum Bildungsträger über § 83 SGB III erstattet
- Bei Bestehen: neuer IHK-Abschluss als Kauffrau für Büromanagement
- Realistisches Einstiegsgehalt nach Abschluss: 2.300 bis 2.800 Euro brutto
Die Agentur für Arbeit prüft vor Ausgabe des Bildungsgutscheins, ob die Umschulung notwendig ist, um deine Vermittlung zu ermöglichen oder Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Sie prüft auch, ob du den neuen Beruf realistisch ausüben kannst.
So beantragst du eine Umschulung
- Beratung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Hier klärst du die Notwendigkeit und bekommst bei Bewilligung den Bildungsgutschein.
- Bildungsträger auswählen. Der Träger muss AZAV-zertifiziert sein, die Maßnahme braucht ein gültiges Maßnahmezertifikat. Nutze Kursnet der BA oder mein NOW.
- Anmeldung und Kursstart. Der Träger rechnet direkt mit der AfA ab, du zahlst nichts.
- IHK- oder HWK-Prüfung am Ende. Gleiche Prüfung wie bei regulären Azubis, gleicher Abschluss.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Umschulung, Fortbildung und Weiterbildung?
Weiterbildung ist der Oberbegriff für alles nach der Erstausbildung. Fortbildung nach § 1 Abs. 4 BBiG zielt auf Aufstieg oder Anpassung im erlernten Beruf (zum Beispiel Meister oder Fachwirt). Umschulung nach § 1 Abs. 5 BBiG führt in einen völlig neuen Beruf und endet mit einem regulären Berufsabschluss.
Wie lange dauert eine Umschulung?
Typischerweise 2 Jahre. Das ist eine auf Basis der Berufserfahrung verkürzte Variante der regulären 3-jährigen Berufsausbildung. Bei manchen Berufen sind auch 18 Monate möglich, bei anderen bleibt die volle 3-Jahres-Dauer.
Welche Förderung gibt es für eine Umschulung?
Hauptförderwege sind Bildungsgutschein (AfA, bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit), LTA nach § 49 SGB IX (Rentenversicherung bei Reha-Bedarf) und Qualifizierungschancengesetz (bei Beschäftigung, wenn der Beruf wegen Strukturwandel bedroht ist). Beim Bildungsgutschein sind 100 Prozent der Kosten gedeckt.
Quellen und Rechtsstand
- § 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG), gesetze-im-internet.de
- § 81 SGB III (Bildungsgutschein), gesetze-im-internet.de
- § 49 SGB IX (LTA), gesetze-im-internet.de
- § 82 SGB III (QCG), gesetze-im-internet.de
- Bundesagentur für Arbeit, Umschulungs-Informationen, arbeitsagentur.de
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.