Umschulung

Umschulung bedeutet den Wechsel in einen neuen Beruf mit regulärem Abschluss vor IHK oder HWK. Dauer typisch 2 Jahre, Förderung über Bildungsgutschein, LTA oder QCG.

Auf einen Blick
  • Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 5 BBiG, berufliche Weiterbildung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit
  • Typische Dauer: 2 Jahre (verkürzte Ausbildung), teils 18 Monate oder 3 Jahre
  • Abschluss: regulärer Berufsabschluss vor IHK oder HWK, identisch zur Erstausbildung
  • Förderwege: Bildungsgutschein, LTA, QCG
  • Varianten: betriebliche, schulische, überbetriebliche Umschulung

Was ist eine Umschulung?

Eine Umschulung ist juristisch eine Form der beruflichen Weiterbildung, die dich in einen anderen Beruf führt als den, in dem du ursprünglich ausgebildet wurdest oder bisher gearbeitet hast. Der Abschluss ist derselbe, den auch Erstauszubildende bekommen, meist ein anerkannter Ausbildungsberuf mit IHK- oder HWK-Prüfung. Du verlässt damit deinen alten Berufszweig dauerhaft und startest in einem neuen.

Typische Gründe für eine Umschulung: gesundheitliche Einschränkungen, Wegfall des bisherigen Jobs durch Strukturwandel, Insolvenz oder Betriebsschließung, unklarer Karriereweg ohne formalen Abschluss, oder persönlicher Wunsch nach einem neuen beruflichen Start.

Rechtsgrundlage

Der Begriff Umschulung ist in § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert als "berufliche Umschulung, die zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen soll." Das grenzt sie ab von Anpassungsfortbildung (gleicher Beruf, neues Wissen) und Aufstiegsfortbildung (Aufstieg im erlernten Beruf, etwa Meister oder Fachwirt). Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Ausbildungsordnung des Zielberufs und gilt gleichermaßen für Erstausbildung und Umschulung.

Abgrenzung: Umschulung vs. Fortbildung vs. Weiterbildung

Die drei Begriffe werden im Alltag oft vermischt, sind aber rechtlich klar unterschieden:

BegriffRechtsgrundlageZielBeispiel
WeiterbildungOberbegriffAlles nach der ErstausbildungSprachkurs, IT-Seminar, Coaching
Fortbildung§ 1 Abs. 4 BBiGAufstieg oder Anpassung im erlernten BerufMeister, Fachwirt, Betriebswirt
Umschulung§ 1 Abs. 5 BBiGWechsel in einen neuen BerufVom Verkäufer zum Fachinformatiker

Wer umschult, landet mit einem vollwertigen Berufsabschluss im neuen Beruf. Wer sich fortbildet, bleibt im alten Beruf und baut darauf auf. Siehe auch: Fortbildung vs. Weiterbildung.

Arten der Umschulung

Wer kann eine Umschulung machen?

Umschulung ist offen für alle Erwachsenen, die bereits Berufserfahrung haben und in einen anderen Beruf wechseln wollen oder müssen. Eine konkrete Altersgrenze gibt es nicht. Typische Zielgruppen:

Förderwege: Bildungsgutschein, LTA, QCG

Drei Hauptwege, wie eine Umschulung finanziert wird:

FörderwegWer ist zuständig?Für wen?Was wird gezahlt?
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)Agentur für Arbeit, JobcenterArbeitslose, Kurzarbeiter, drohend Arbeitslose100 Prozent der Lehrgangskosten plus Weiterzahlung ALG 1 oder Bürgergeld
LTA (§ 49 SGB IX)Deutsche Rentenversicherung, BerufsgenossenschaftMenschen mit gesundheitlicher Einschränkung, die ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können100 Prozent Lehrgangskosten, Unterhaltsgeld rund 68 Prozent Netto, Fahrt- und Unterbringungskosten
QCG (§ 82 SGB III)Agentur für ArbeitBeschäftigte, deren Tätigkeit durch Strukturwandel bedroht istLehrgangskostenzuschuss und optionaler Arbeitsentgeltzuschuss je nach Unternehmensgröße

Beispielrechnung: Umschulung mit Bildungsgutschein

Situation Sabine, 41 Jahre, arbeitete 15 Jahre im Einzelhandel. Rücken macht Probleme, Arzt empfiehlt sitzende Tätigkeit. Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement, 2 Jahre:
  • Lehrgangskosten 18.000 Euro: komplett vom Bildungsgutschein getragen
  • ALG 1 während der Umschulung in voller Höhe, rund 1.700 Euro Netto monatlich
  • Fahrtkosten zum Bildungsträger über § 83 SGB III erstattet
  • Bei Bestehen: neuer IHK-Abschluss als Kauffrau für Büromanagement
  • Realistisches Einstiegsgehalt nach Abschluss: 2.300 bis 2.800 Euro brutto

Die Agentur für Arbeit prüft vor Ausgabe des Bildungsgutscheins, ob die Umschulung notwendig ist, um deine Vermittlung zu ermöglichen oder Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Sie prüft auch, ob du den neuen Beruf realistisch ausüben kannst.

So beantragst du eine Umschulung

  1. Beratung bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Hier klärst du die Notwendigkeit und bekommst bei Bewilligung den Bildungsgutschein.
  2. Bildungsträger auswählen. Der Träger muss AZAV-zertifiziert sein, die Maßnahme braucht ein gültiges Maßnahmezertifikat. Nutze Kursnet der BA oder mein NOW.
  3. Anmeldung und Kursstart. Der Träger rechnet direkt mit der AfA ab, du zahlst nichts.
  4. IHK- oder HWK-Prüfung am Ende. Gleiche Prüfung wie bei regulären Azubis, gleicher Abschluss.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Umschulung, Fortbildung und Weiterbildung?

Weiterbildung ist der Oberbegriff für alles nach der Erstausbildung. Fortbildung nach § 1 Abs. 4 BBiG zielt auf Aufstieg oder Anpassung im erlernten Beruf (zum Beispiel Meister oder Fachwirt). Umschulung nach § 1 Abs. 5 BBiG führt in einen völlig neuen Beruf und endet mit einem regulären Berufsabschluss.

Wie lange dauert eine Umschulung?

Typischerweise 2 Jahre. Das ist eine auf Basis der Berufserfahrung verkürzte Variante der regulären 3-jährigen Berufsausbildung. Bei manchen Berufen sind auch 18 Monate möglich, bei anderen bleibt die volle 3-Jahres-Dauer.

Welche Förderung gibt es für eine Umschulung?

Hauptförderwege sind Bildungsgutschein (AfA, bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit), LTA nach § 49 SGB IX (Rentenversicherung bei Reha-Bedarf) und Qualifizierungschancengesetz (bei Beschäftigung, wenn der Beruf wegen Strukturwandel bedroht ist). Beim Bildungsgutschein sind 100 Prozent der Kosten gedeckt.

Quellen und Rechtsstand

Zuletzt geprüft am 24.04.2026.

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