Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) macht es möglich: Dein Arbeitgeber kann deine Weiterbildung bis zu 100 % von der Agentur für Arbeit bezahlen lassen. Dazu gibt es Zuschüsse zum Gehalt während der Lernzeit. Klingt zu gut? Ist es aber nicht. Seit 2019 fördert der Staat gezielt Beschäftigte, die sich für den digitalen Wandel weiterbilden. In diesem Artikel erfährst du, wie die Förderung funktioniert, wer sie bekommt und wie du deinen Chef davon überzeugst.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildungen von Beschäftigten mit Zuschüssen zu Lehrgangskosten und Gehalt.
- Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeiter) erhalten bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % der Lohnkosten (laut Bundesagentur für Arbeit).
- Die Weiterbildung muss bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden und mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen.
- Dein Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Du musst nicht selbst zum Amt.
- Die Förderung gilt für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, unabhängig von Alter oder Branche.
- Bereiche wie Digitalisierung und KI haben Priorität bei der Bewilligung.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz genau?
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Bundesgesetz, das seit Januar 2019 gilt. Es wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ins Leben gerufen, um Arbeitnehmer fit für den Strukturwandel zu machen. Vorher konnten nur Arbeitslose von staatlicher Weiterbildungsförderung profitieren. Das QCG ändert das: Jetzt können auch Beschäftigte gefördert werden.
Die Idee dahinter ist einfach. Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter weiterbilden, profitieren alle. Der Mitarbeiter bekommt neue Kompetenzen. Das Unternehmen bleibt wettbewerbsfähig. Und der Staat muss weniger Arbeitslosigkeit finanzieren.
Das Gesetz wurde 2020 durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz und 2024 durch weitere Reformen nochmals ausgebaut. Die Fördersätze wurden erhöht, die Voraussetzungen vereinfacht.
Wer wird über das Qualifizierungschancengesetz gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Also jeder, der einen normalen Arbeitsvertrag hat, ob Vollzeit, Teilzeit oder aufstockender Minijob. Es gibt keine Altersgrenze und keine Einschränkung auf bestimmte Branchen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Deine letzte Berufsausbildung liegt mindestens 4 Jahre zurück.
- Die Weiterbildung hat mindestens 120 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten).
- Der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert.
- Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, die über eine reine Anpassungsqualifizierung hinausgehen.
- Dein Arbeitgeber stimmt der Weiterbildung zu und stellt den Antrag.
Besonders bevorzugt werden:
- Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch Digitalisierung oder Strukturwandel bedroht ist
- Mitarbeiter in Engpassberufen (z. B. IT, Digitalisierung, KI)
- Beschäftigte über 45 Jahre
- Menschen mit Behinderung
Wie hoch ist die Förderung durch das QCG?
Die Förderhöhe hängt von der Größe deines Unternehmens ab. Je kleiner der Betrieb, desto mehr zahlt der Staat. Die Agentur für Arbeit übernimmt zwei Kostenblöcke: die Lehrgangskosten und einen Teil des Gehalts während der Weiterbildung.
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
| Unternehmensgröße | Zuschuss Lehrgangskosten |
|---|---|
| Unter 10 Mitarbeiter | bis zu 100 % |
| 10 bis 249 Mitarbeiter | bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Mitarbeiter | bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Mitarbeiter | bis zu 15 % |
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Lohnkosten)
| Unternehmensgröße | Zuschuss Lohnkosten |
|---|---|
| Unter 10 Mitarbeiter | bis zu 75 % |
| 10 bis 249 Mitarbeiter | bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Mitarbeiter | bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Mitarbeiter | bis zu 25 % |
Sonderregelungen: Für Beschäftigte über 45 Jahre und Menschen mit Behinderung können in Betrieben unter 250 Mitarbeitern bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden (laut Bundesagentur für Arbeit).
Zusätzliche Erhöhungen sind möglich:
- +5 % wenn die Weiterbildung auf einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag basiert
- +10 % wenn ein erhöhter Weiterbildungsbedarf besteht (mindestens 20 % der Belegschaft betroffen)
- +15 % wenn beides zutrifft
Ein konkretes Beispiel: Ein Unternehmen mit 30 Mitarbeitern schickt eine Angestellte zur Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in. Die Kurskosten betragen 9.700 EUR. Die Agentur für Arbeit übernimmt 50 %, also 4.850 EUR. Zusätzlich erhält der Arbeitgeber 50 % der Lohnkosten während der 4 Monate erstattet. Bei einem Gehalt von 3.500 EUR brutto monatlich sind das 7.000 EUR Lohnkostenzuschuss. Das Unternehmen spart insgesamt fast 12.000 EUR.
Wie beantragt man die QCG-Förderung?
Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt, nicht vom Arbeitnehmer. Das ist ein wichtiger Unterschied zum Bildungsgutschein, den Arbeitssuchende selbst beantragen. Hier ist der Ablauf Schritt für Schritt:
Schritt 1: Beratungsgespräch beim Arbeitgeber-Service
Dein Arbeitgeber kontaktiert den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Die Beratung ist kostenlos. Dort wird geklärt, welche Förderung möglich ist und ob die geplante Weiterbildung die Voraussetzungen erfüllt. Die Hotline erreichst du unter 0800 4 555520 (kostenlos).
Schritt 2: Weiterbildung und Bildungsträger auswählen
Gemeinsam mit dem Arbeitgeber legst du das Qualifizierungsziel fest. Dann wird ein passender AZAV-zertifizierter Bildungsträger gesucht. Das kann über die Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit geschehen. SkillSprinters ist DEKRA-zertifiziert und AZAV-zugelassen, alle Weiterbildungen sind also förderfähig.
Schritt 3: Antrag stellen
Der Arbeitgeber reicht den Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Das muss vor Beginn der Weiterbildung geschehen. Sammelanträge für mehrere Mitarbeiter sind möglich. Das beschleunigt den Prozess bei größeren Teams.
Schritt 4: Bewilligung und Start
Nach positiver Prüfung erhält der Arbeitgeber einen Bewilligungsbescheid. Die Lehrgangskosten werden entweder direkt an den Bildungsträger gezahlt oder dem Unternehmen erstattet. Die Lohnkostenzuschüsse fließen während der Weiterbildung.
Welche Weiterbildungen werden über das QCG gefördert?
Nicht jede Weiterbildung wird gefördert. Die Maßnahme muss bestimmte Kriterien erfüllen:
- AZAV-Zertifizierung: Der Bildungsträger und die Maßnahme müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sein.
- Mindestdauer: Mindestens 120 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten).
- Über Anpassung hinaus: Die Weiterbildung muss Kenntnisse vermitteln, die über rein betriebliche Einarbeitung hinausgehen.
- Zukunftsrelevanz: Weiterbildungen in den Bereichen Digitalisierung, KI, Green Tech und IT haben 2026 Priorität bei der Bewilligung.
Förderfähige Weiterbildungen bei SkillSprinters
| Weiterbildung | Dauer | Abschluss | UE | QCG-förderfähig |
|---|---|---|---|---|
| Digitalisierungsmanager/in | 4 Monate | Trägerzertifikat und weitere Zertifikate | 720 | Ja |
| Social Media Manager mit KI-Tools | 4 Monate | Trägerzertifikat und weitere Zertifikate | 720 | Ja |
| Fachkraft Online-Marketing | ca. 2 Monate | Trägerzertifikat | 720 | Ja |
Alle drei Weiterbildungen sind DEKRA-zertifiziert, AZAV-zugelassen und erfüllen die Mindestanforderung von 120 UE deutlich. Sie finden 100 % online statt, als Live-Unterricht via Zoom. Deine Mitarbeiter können also von überall teilnehmen.
Qualifizierungschancengesetz vs. Bildungsgutschein: Was ist der Unterschied?
Beide Förderungen kommen von der Agentur für Arbeit. Aber sie richten sich an unterschiedliche Zielgruppen.
| Merkmal | Qualifizierungschancengesetz | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Beschäftigte (mit Arbeitsvertrag) | Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte |
| Antragsteller | Arbeitgeber | Arbeitnehmer selbst |
| Kostenübernahme | Anteilig (je nach Betriebsgröße) | Bis zu 100 % |
| Lohnkostenzuschuss | Ja (bis 75 %) | Nein (kein Arbeitsverhältnis) |
| Voraussetzung | Sozialversicherungspflichtig beschäftigt | Arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet |
Der Bildungsgutschein ist die bessere Option, wenn du gerade arbeitssuchend bist. Dann werden 100 % der Kurskosten übernommen. Das Qualifizierungschancengesetz 2026 ist der richtige Weg, wenn du aktuell einen Job hast und dich neben oder während der Arbeit weiterbilden willst.
Wie überzeugst du deinen Arbeitgeber von der QCG-Förderung?
Viele Arbeitgeber wissen gar nicht, dass es diese Förderung gibt. Hier sind drei Argumente, die wirken:
1. Es kostet fast nichts. In kleinen Unternehmen übernimmt der Staat bis zu 100 % der Kurskosten und 75 % der Lohnkosten. Selbst in mittleren Unternehmen (10 bis 249 Mitarbeiter) werden 50 % der Kosten erstattet.
2. Der Mitarbeiter bleibt. Weitergebildete Mitarbeiter sind loyaler. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, dass Weiterbildung die Mitarbeiterbindung deutlich stärkt. Dein Chef investiert in dich und behält einen besser qualifizierten Mitarbeiter.
3. Der Fachkräftemangel ist real. Laut Bitkom fehlen in Deutschland über 130.000 IT-Fachkräfte (Stand 2025). Externe Fachkräfte zu finden ist teuer und dauert Monate. Einen vorhandenen Mitarbeiter weiterzubilden ist schneller und günstiger, besonders mit QCG-Förderung.
Tipp: Bereite eine kurze Zusammenfassung vor. Nenne die konkreten Fördersätze für eure Unternehmensgröße, die Weiterbildung die dich interessiert, und verweise auf den kostenlosen Beratungsservice der Agentur für Arbeit. Je einfacher du es deinem Chef machst, desto wahrscheinlicher sagt er ja.
Für welche Berufsfelder lohnt sich das QCG besonders?
Das Qualifizierungschancengesetz lohnt sich vor allem in Bereichen, die vom digitalen Wandel besonders betroffen sind. Hier entstehen neue Jobprofile, und der Bedarf an qualifizierten Fachkräften wächst schnell.
Digitalisierung und Prozessautomatisierung: Der Digitalisierungsmanager/in ist einer der gefragtesten Berufe im Bereich digitale Transformation. Das Einstiegsgehalt liegt bei 48.000 bis 65.000 EUR brutto pro Jahr (laut Stepstone/Gehalt.de). Unternehmen suchen Mitarbeiter, die digitale Prozesse verstehen und umsetzen können.
Social Media und Online-Marketing: Unternehmen brauchen Mitarbeiter, die Social Media professionell managen. Als Social Media Manager mit KI-Tools verdienst du 38.000 bis 55.000 EUR brutto pro Jahr. Wer zusätzlich KI-Tools beherrscht, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Online-Marketing allgemein: Auch eine kompaktere Qualifizierung kann sinnvoll sein. Die Fachkraft Online-Marketing dauert nur ca. 2 Monate und vermittelt die wichtigsten Grundlagen. Das Gehalt liegt bei 35.000 bis 50.000 EUR brutto pro Jahr.
Welche Änderungen gibt es beim Qualifizierungschancengesetz 2026?
Die Förderung durch das QCG wurde seit 2019 mehrfach verbessert. Zuletzt durch das Weiterbildungsgesetz 2025 und weitere Anpassungen. Die wichtigsten Neuerungen für 2026:
- Erhöhte Fördersätze: Besonders Kleinstunternehmen profitieren von bis zu 100 % Kostenübernahme.
- Vereinfachte Antragsverfahren: Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit bietet schnellere Beratung und kürzere Bearbeitungszeiten.
- Schwerpunkt Digitalisierung und KI: Weiterbildungen in diesen Bereichen werden bevorzugt bewilligt (laut BMAS).
- Sammelanträge: Unternehmen können Förderung für mehrere Beschäftigte gleichzeitig beantragen.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung kommt selten vor, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Häufigste Ablehnungsgründe:
- Der Bildungsträger ist nicht AZAV-zertifiziert.
- Die Weiterbildung hat weniger als 120 Unterrichtseinheiten.
- Der Antrag wurde erst nach Beginn der Weiterbildung gestellt.
- Die letzte Berufsausbildung liegt weniger als 4 Jahre zurück.
Was tun bei Ablehnung? Innerhalb eines Monats kann Widerspruch eingelegt werden. Oft hilft auch ein erneutes Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, um eine passende Alternative zu finden.
Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber: so funktioniert der QCG-Antrag
Kurz vorweg: Das QCG ist eine Förderung für Beschäftigte. Wer keinen Job hat, braucht den Bildungsgutschein. Wer einen hat, bekommt über das Qualifizierungschancengesetz Kurskosten und einen Teil seines Gehalts während der Weiterbildung bezahlt. Der Antrag läuft komplett über den Arbeitgeber.
Rechtsgrundlage ist §82 SGB III. Zwei Kostenblöcke werden bezuschusst. Die Lehrgangskosten gehen direkt an den AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Der Arbeitsentgeltzuschuss kompensiert den Lohn, den die Firma zahlt, während der Mitarbeiter freigestellt ist. Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit Fahrt- und Kinderbetreuungskosten übernehmen.
Die Hürde, an der die meisten Anträge scheitern, ist banal: der Antrag wurde nach Kursbeginn gestellt. Das geht nicht. Die Förderzusage muss vor dem ersten Kurstag vorliegen. Plane mindestens 4 bis 6 Wochen ein, bis die Agentur für Arbeit bewilligt hat. Wer kurzfristig entscheidet, schaut durch die Finger.
Weitere Voraussetzungen, die oft unterschätzt werden: Die Weiterbildung muss mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Sie muss Kenntnisse vermitteln, die über eine rein arbeitsplatzbezogene Einarbeitung hinausgehen. Die letzte formale Berufsausbildung des Mitarbeiters sollte mindestens 4 Jahre zurückliegen. Und: Der Bildungsträger muss nach AZAV zertifiziert sein und die konkrete Maßnahme im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit eingetragen haben.
Eine eigene Beobachtung aus der Praxis mit mittelständischen Kunden: Wer beim Erstgespräch mit dem Arbeitgeber-Service nicht klar benennen kann, warum gerade diese Weiterbildung für genau diesen Mitarbeiter strategisch sinnvoll ist, bekommt oft Nachfragen oder eine Ablehnung. Der Sachbearbeiter will sehen, dass hier nicht einfach ein Zuschuss abgeholt, sondern ein konkreter Qualifizierungssprung im Betrieb geplant wird.
Arbeitgeber mit konkretem Weiterbildungsbedarf?
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QCG Arbeitsentgeltzuschuss nach Betriebsgröße (2026)
Die Förderquoten sind nach Unternehmensgröße gestaffelt. Je kleiner der Betrieb, desto höher der Zuschuss. Die folgenden Werte gelten Stand 2026 und ergeben sich aus §82 Abs. 2 (Lehrgangskosten) und §82 Abs. 3 SGB III (Arbeitsentgelt).
| Unternehmensgröße | Lehrgangskosten (§82 Abs. 2) | Arbeitsentgeltzuschuss (§82 Abs. 3) |
|---|---|---|
| Unter 10 Beschäftigte | bis 100 % | bis 75 % |
| 10 bis 249 | bis 50 % (mit TV/BV +5 %-Punkte) | bis 50 % |
| 250 bis 2.499 | bis 25 bis 50 % | bis 25 % |
| 2.500+ | bis 25 bis 30 % | bis 25 % |
Drei Zusatzregeln heben die Quote weiter an. Erstens: Wenn die Weiterbildung auf einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur einrichtungsbezogenen beruflichen Weiterbildung basiert, kommen 5 Prozentpunkte dazu. Zweitens: Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung gibt es bis zu 10 Prozentpunkte extra, allerdings nur in Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Drittens: Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeitern müssen keinen eigenen Anteil leisten.
Rechenbeispiel für einen Mittelständler mit 80 Beschäftigten
Angenommen, eine Firma mit 80 Mitarbeitern will eine Angestellte zum Digitalisierungsmanager weiterbilden. Die Kursgebühr beträgt 9.662,40 EUR. Die Mitarbeiterin ist 38 Jahre alt, unbefristet angestellt, Bruttogehalt 3.000 EUR im Monat.
- Zuschuss Lehrgangskosten (50 %): 4.831,20 EUR
- Arbeitsentgeltzuschuss (50 %) bei 4 Monaten Teilfreistellung: 50 % von 12.000 EUR = 6.000 EUR
- Firma zahlt effektiv: 4.831,20 EUR Kursanteil minus 6.000 EUR Lohnentlastung = minus 1.168 EUR
Die Firma macht rechnerisch sogar einen kleinen Gewinn im Cashflow, während eine Mitarbeiterin einen echten Qualifikationssprung macht. Die neue Expertise bleibt im Unternehmen. Wer das nicht nutzt, verschenkt Geld.
Wichtige Einschränkung: Der Arbeitsentgeltzuschuss deckt nie 100 %. Die Firma trägt in jedem Fall einen Restanteil des Gehalts. Und der Mitarbeiter muss tatsächlich freigestellt werden, Kurse nebenher in der Freizeit sind nicht förderfähig als Entgeltausfall.
QCG oder Qualifizierungsgeld: was ist der Unterschied?
Im Gespräch mit Kunden kommt diese Frage fast immer. Beide Instrumente klingen ähnlich, sind aber rechtlich und praktisch verschieden. Kurz eingeordnet:
§82 SGB III, das Qualifizierungschancengesetz (QCG), ist der hier besprochene Zuschuss. Antrag stellt der Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung über reine Anpassungsqualifizierung hinausgeht und von einem AZAV-zertifizierten Träger durchgeführt wird. Strukturwandel ist hilfreich bei der Begründung, aber nicht zwingend erforderlich.
§82a SGB III, das Qualifizierungsgeld, ist eine Lohnersatzleistung bei strukturwandelbedingter Weiterbildung. Es ersetzt 60 % des Netto-Entgeltdifferenzbetrags, mit Kind 67 %. Die Logik ist ähnlich dem Kurzarbeitergeld: Der Mitarbeiter ist länger freigestellt, die Arbeitsagentur zahlt einen Teil seines Gehalts direkt aus. Voraussetzung ist in der Regel eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag. Das Instrument wird noch wenig genutzt, weil es rechtlich komplizierter zu beantragen ist.
§81 SGB III, der Bildungsgutschein, ist für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Das läuft nicht über den Arbeitgeber, sondern direkt über den Vermittler bei der Agentur für Arbeit. Wer im Bürgergeld ist, stellt den Antrag beim Jobcenter.
In unserer Praxis mit mittelständischen Kunden sehen wir, dass rund 90 % auf das klassische QCG setzen. Das Qualifizierungsgeld lohnt sich vor allem dann, wenn die Freistellung lang und tief ist (mehrere Monate in Vollzeit) und der Arbeitgeber die Lohnlast nicht allein tragen will. Für den typischen 4-Monats-Kurs im Online-Format mit flexibler Einteilung ist QCG deutlich einfacher zu bekommen.
Welche Bildungsträger für das Qualifizierungschancengesetz?
Die Agentur für Arbeit fördert nur Weiterbildungen bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern. AZAV steht für Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Zertifiziert werden Träger durch unabhängige Stellen wie DEKRA, TÜV Rheinland, CertEU oder Certqua. Ohne dieses Siegel geht keine Förderung.
Drei Kriterien sind darüber hinaus relevant. Die konkrete Maßnahme, nicht nur der Träger, muss zertifiziert sein und im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit eingetragen sein. Der Kurs muss mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Und der Träger rechnet die Lehrgangskosten direkt mit der Agentur für Arbeit ab, die Firma muss also nicht in Vorleistung gehen.
Typische Träger mit QCG-Angebot sind IHK-Akademien, private Bildungsanbieter wie SkillSprinters, große Ketten wie alfatraining oder WBS Training, und regionale Erwachsenenbildungsinstitute. Beim Digitalisierungsmanager und beim Social Media Manager mit KI-Tools sind wir als SkillSprinters DEKRA-zertifiziert und AZAV-zugelassen, beide Maßnahmen sind QCG-förderfähig.
Eine eigene Haltung: Achte auf faire Abmeldebedingungen. Manche Träger binden Kunden formal an die komplette Kursdauer. Wenn dein Mitarbeiter mitten im Kurs den Arbeitsplatz wechselt oder umstrukturiert wird, zahlt die Firma den vollen Preis weiter. Wir lassen Teilnehmer jederzeit aussteigen und rechnen nur geleistete Unterrichtseinheiten ab. Das ist beim Vergleich von Trägern ein oft übersehener Punkt. Für Unternehmen mit konkretem KI-Bedarf haben wir einen eigenen KI-Assistenten-Leitfaden, der die typischen Einsatzfelder zeigt.
Komplexe QCG-Planung?
Dr. Jens Aichinger berät Unternehmen zum Qualifizierungschancengesetz und zur KI-Transformation. 15-Min Erstgespräch kostenlos.
Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz
Kann ich als Arbeitnehmer den Antrag selbst stellen?
Nein. Der Antrag auf QCG-Förderung wird immer vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit gestellt. Du kannst deinen Arbeitgeber aber auf die Möglichkeit hinweisen und den Arbeitgeber-Service als Ansprechpartner nennen.
Muss ich während der Weiterbildung freigestellt werden?
Das kommt auf die Weiterbildung an. Bei Online-Weiterbildungen wie den Kursen von SkillSprinters (100 % Live-Online via Zoom) kann die Freistellung flexibel gestaltet werden. Die Lohnkostenzuschüsse gleichen den Arbeitsausfall teilweise aus.
Gilt das Qualifizierungschancengesetz auch für Teilzeitkräfte?
Ja. Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten können gefördert werden, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder aufstockender Minijob.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
In der Regel 2 bis 4 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit empfiehlt, den Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Start zu stellen.
Kann die Förderung mit anderen Zuschüssen kombiniert werden?
Die QCG-Förderung kann nicht gleichzeitig mit einem Bildungsgutschein genutzt werden. Andere Zuschüsse (z. B. Landesförderungen oder ESF-Mittel) sind je nach Bundesland kombinierbar. Im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit wird das individuell geprüft.
Wie oft kann man das QCG nutzen?
Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl. Allerdings muss zwischen zwei geförderten Weiterbildungen in der Regel ein angemessener Zeitraum liegen. In der Praxis bewilligt die Agentur für Arbeit eine neue Förderung, wenn sich die beruflichen Anforderungen verändert haben.
Gilt das QCG auch für Berufsanfänger?
Grundsätzlich muss die letzte Berufsausbildung mindestens 4 Jahre zurückliegen. Berufsanfänger direkt nach der Ausbildung werden daher in der Regel nicht gefördert. Ausnahmen gibt es, wenn der Arbeitsplatz konkret vom Strukturwandel bedroht ist.
Was kostet den Arbeitgeber die Antragstellung?
Nichts. Die Beratung durch den Arbeitgeber-Service ist kostenlos, ebenso die Antragstellung. Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Wie hoch ist der Lohnkostenzuschuss beim Qualifizierungschancengesetz?
Der Lohnkostenzuschuss hängt von der Unternehmensgrösse ab und ist in § 82 SGB III geregelt. Bei kleinen Unternehmen unter 10 Mitarbeitern werden bis zu 75 Prozent der Lohnkosten waehrend der Weiterbildung erstattet. Bei 10 bis 249 Mitarbeitern bis zu 50 Prozent. Bei 250 bis 2.499 Mitarbeitern bis zu 25 Prozent. Bei Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern bis zu 15 Prozent. Wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur einrichtungsbezogenen beruflichen Weiterbildung besteht, erhoehen sich die Quoten um 5 bis 10 Prozentpunkte. Der Zuschuss wird für die Zeit gezahlt, in der der Mitarbeiter für die Weiterbildung freigestellt wird. Stand 25.04.2026.
Welche Unternehmensgroessen werden vom Qualifizierungschancengesetz wie gefördert?
Das QCG nach § 82 SGB III hat ein gestaffeltes Fördersystem. Mikro-Unternehmen unter 10 Mitarbeitern: 100 Prozent Kurskostenfoerderung plus bis 75 Prozent Lohnzuschuss. Kleine und mittlere Unternehmen 10 bis 249 Mitarbeiter: 50 Prozent Kurskosten, mit Tarifvertrag bis 100 Prozent. Bei diesen 50 bis 249 Mitarbeitern: 25 Prozent. Ab 250 bis 2.499 Mitarbeiter: 25 Prozent Kurskosten, mit TV bis 50 Prozent. Grosse Unternehmen ab 2.500 Mitarbeitern: 15 bis 35 Prozent. Berufsabschluss-Bezug der Weiterbildung ist nicht erforderlich, der Kurs muss nur 120 Stunden übersteigen und Kompetenzen vermitteln, die ueber arbeitsplatzbezogene Schulung hinausgehen. Stand 25.04.2026.
Welche Voraussetzungen muss der Mitarbeiter fuer das QCG erfuellen?
Drei Bedingungen muessen zusammen erfuellt sein. Erstens: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Voll-, Teilzeit und aufstockender Minijob zählen alle. Zweitens: Die letzte Berufsausbildung liegt in der Regel mindestens 4 Jahre zurück (Ausnahmen bei direkter Strukturwandel-Bedrohung). Drittens: Die Weiterbildung muss Kompetenzen vermitteln, die über rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Eine kurze Software-Schulung qualifiziert nicht, ein 4-monatiger Digitalisierungsmanager schon. Es muss kein Berufsabschluss angestrebt werden, anders als bei Aufstiegs-BAföG oder klassischen Umschulungen. Stand 25.04.2026.
Wie lange muss die Weiterbildung mindestens dauern fuer das QCG?
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen (§ 82 Abs. 1 SGB III). Eine Massnahme von 119 Stunden ist nicht foerderfaehig. Praktische Beispiele: Digitalisierungsmanager 720 UE (4 Monate Vollzeit), Wirtschaftsfachwirt 760 UE (11 Monate berufsbegleitend), kompakte KI-Anwendungskurse 160 bis 240 UE. Eine Obergrenze gibt es im Gesetz nicht, in der Praxis foerdert die Agentur fuer Arbeit Kurse bis 24 Monate Dauer ohne Probleme. Prüfe vor Antragstellung die Stundenzahl im Kursdetail. Stand 25.04.2026.
Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter zur QCG-Weiterbildung verpflichten?
Nein, eine Pflicht zur Weiterbildung gibt es im Arbeitsrecht nur in engen Grenzen. Der Arbeitnehmer muss zustimmen, sonst greift kein QCG-Antrag. Der Arbeitgeber stellt zwar den Antrag bei der Agentur fuer Arbeit, aber nur mit ausdrückler Zustimmung des Mitarbeiters. Die Weiterbildung muss zudem auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, die mindestens Kursziel, Zeitumfang und Freistellungsregelung dokumentiert. Eine Rückzahlungsklausel für den Fall der Kündigung nach der Weiterbildung ist arbeitsrechtlich möglich, aber nur für maximal 5 Jahre und mit gestaffelter Rückzahlung (BAG-Rechtsprechung). Stand 25.04.2026.
Was kostet das Qualifizierungschancengesetz den Arbeitgeber?
Die Beratung beim Arbeitgeber-Service der Agentur fuer Arbeit ist kostenlos, ebenso die Antragstellung. Es fallen keine Verwaltungsgebühren an. Der Arbeitgeber trägt den Eigenanteil an Kurskosten (zwischen 0 und 75 Prozent je nach Unternehmensgrösse) und den Eigenanteil am Lohn waehrend der Freistellungszeit (zwischen 25 und 100 Prozent). Bei kleinen Unternehmen unter 10 Mitarbeitern ist die Förderung am höchsten: bis zu 0 Euro Eigenanteil bei Kurskosten und 25 Prozent Eigenanteil beim Lohn. Für ein Mikro-Unternehmen mit einem 4.000-Euro-Brutto-Mitarbeiter und 4 Monaten Weiterbildung kann der Eigenanteil unter 4.000 Euro liegen. Stand 25.04.2026.
Kann ich das QCG mit anderen Förderungen kombinieren?
Mit dem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III nicht, weil beide Instrumente konkurrierende Förderwege sind. Mit Aufstiegs-BAföG nach AFBG ebenfalls nicht direkt, weil das eine Persönliche Foerderung des Mitarbeiters ist und das QCG eine Foerderung des Arbeitgebers. Kombinierbar sind dagegen: Landesförderprogramme für Weiterbildung (z. B. Bildungsscheck NRW, Qualischeck Rheinland-Pfalz, Bildungspraemie), ESF-Plus-Mittel der EU bei strukturschwachen Regionen, sowie steuerliche Absetzbarkeit der vom Arbeitgeber nicht erstatteten Eigenanteile (§ 9 EStG fuer den Mitarbeiter, § 4 Abs. 4 EStG für den Arbeitgeber). Im Beratungsgespraech beim Arbeitgeber-Service wird die optimale Kombination geprüft. Stand 25.04.2026.
Du willst den nächsten Schritt machen? Sprich deinen Arbeitgeber auf das Qualifizierungschancengesetz an. Unsere AZAV-zertifizierten Weiterbildungen sind förderfähig: Digitalisierungsmanager/in (4 Monate, Trägerzertifikat und weitere Zertifikate), Social Media Manager (4 Monate, Trägerzertifikat und weitere Zertifikate) oder Fachkraft Online-Marketing (ca. 2 Monate). Alle komplett online, alle QCG-förderfähig.
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