Am 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das Bundeskabinett hat die Erhöhung Ende Oktober 2025 per Verordnung umgesetzt. Für einen Vollzeit-Mindestlohnempfänger heißt das über zwei Jahre rund 13,88 Prozent mehr Brutto, für den Arbeitgeber über zwei Jahre rund 13,88 Prozent mehr Lohnkosten plus die anteiligen Sozialabgaben oben drauf.
Wenn du einen kleinen oder mittelständischen Betrieb führst und einen relevanten Anteil deiner Belegschaft im Niedriglohnsegment beschäftigst, ist das keine Randnotiz. Es ist eine Linie in deiner Personalkostenplanung 2027. Und es ist der Moment, in dem Förderinstrumente wie das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III aus dem Bereich "haben wir mal gehört" in den Bereich "rechnet sich konkret" wandern.
Was 14,60 Euro für dein Unternehmen wirklich bedeuten
Die nominelle Erhöhung ist 70 Cent pro Stunde von 2026 auf 2027 und 1,78 Euro von 2025 auf 2027. Die effektive Erhöhung ist hoeher. Sozialversicherungsbeitraege, Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Berufsgenossenschaft, Umlagen U1 und U2 hängen am Bruttolohn. Faustregel: Pro Euro Bruttolohn rechnest du mit rund 21 bis 22 Cent Arbeitgeberanteil. Aus 14,60 Euro werden rund 17,70 Euro Vollkosten pro Stunde.
Bei 1.700 Arbeitsstunden im Jahr macht das pro Mindestlohn-Vollzeitkraft rund 30.090 Euro Vollkosten 2027 statt rund 26.860 Euro 2025. Die Differenz: 3.230 Euro pro Kopf, pro Jahr.
In einer Bäckerei mit 12 Mitarbeitern, davon 8 im Niedriglohnsegment, sind das über 25.000 Euro zusätzliche Lohnkosten ab 2027. Bei einer Pflegehilfe mit 30 Krankenpflegehelfern oben am unteren Tariflohn-Rand kommen je nach Tarifbindung sechsstellige Beträge zusammen. Ein mittelständischer Reinigungsdienst mit 80 Mitarbeitern landet schnell bei 250.000 Euro pro Jahr.
Du kannst diese Erhöhung weitergeben, wenn dein Markt das hergibt. Du kannst sie über Effizienzsteigerung kompensieren, wenn du Spielraum dafür hast. Du kannst sie aussitzen und auf bessere Margen warten. Oder du nutzt das Förderinstrument, das genau für diese Lage gemacht wurde.
Das Qualifizierungschancengesetz im Klartext
Das QCG steht im Sozialgesetzbuch III, Paragraph 82. Es ist seit 1. Januar 2019 in Kraft und seitdem mehrfach erweitert worden. Die Logik dahinter: Die Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildung von Beschäftigten, wenn die Qualifizierung über rein betriebliche Anpassungsfortbildung hinausgeht und der Mitarbeiter danach Tätigkeiten ausüben kann, die über das hinausgehen, was er aktuell macht.
Konkret zahlt die Agentur für Arbeit zwei Töpfe:
- Einen Teil der Lehrgangskosten (das, was die Weiterbildung beim Bildungstraeger kostet).
- Einen Lohnzuschuss für die Zeit, in der der Mitarbeiter während der Arbeitszeit lernt und nicht produktiv ist.
Beide Töpfe sind nach Unternehmensgröße gestaffelt. Je kleiner der Betrieb, desto hoeher die Förderquote.
| Unternehmensgröße | Lehrgangskosten | Lohnzuschuss | Mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung |
|---|---|---|---|
| 1 bis 9 Mitarbeiter | bis 100 % | bis 75 % | bis 100 % Lehrgangskosten |
| 10 bis 249 Mitarbeiter | bis 50 % | bis 50 % | bis 100 % Lehrgangskosten |
| 250 bis 2.499 Mitarbeiter | bis 25 % | bis 25 % | bis 50 % Lehrgangskosten |
| ab 2.500 Mitarbeiter | bis 15 % | bis 25 % | bis 35 % Lehrgangskosten |
Bei Mitarbeitern über 45 Jahren oder mit anerkanntem Schwerbehindertenstatus bekommst du zusätzlich bis zu 20 Prozentpunkte oben drauf, allerdings nur in Betrieben mit weniger als 500 Mitarbeitern.
Diese Stufen sind seit Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes im Jahr 2023 stabil. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung nach § 82 SGB III, gültig ab 01.01.2026, bestätigen die Saetze unverändert.
Wo der Hebel zwischen Mindestlohn und QCG sitzt
Der Mindestlohn drückt die unteren Löhne hoch. Das ist der Schock. Das QCG lässt dich Lohnkosten für einen Teil der Belegschaft über Förderung kompensieren, indem du die Belegschaft so qualifizierst, dass sie aus dem Mindestlohnsegment herauswächst. Das ist die Antwort.
Wichtig dabei: Die Bundesagentur fördert nicht jede Schulung. Es muss eine Qualifizierung über rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinaus sein, mindestens 120 Unterrichtseinheiten lang, von einem nach AZAV zertifizierten Traeger durchgeführt. Eine zweitaegige Excel-Schulung ist nicht förderfaehig. Eine viermonatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager (720 UE, AZAV-zertifiziert) schon.
Die Logik wird klarer am Praxisbeispiel.
Praxisbeispiel: Reinigungsfirma Hartmann GmbH, 30 Mitarbeiter
Die Hartmann GmbH ist ein Reinigungsdienst in Bayreuth mit 30 Mitarbeitern. 22 davon arbeiten in der Objektreinigung zu einem Stundenlohn von 13,90 Euro. Vier sind in der Buchhaltung und im Backoffice. Vier sind Vorarbeiter und Objektleiter.
Geschäftsführerin Anna Hartmann rechnet ihre Personalkostenmehrbelastung 2027 durch. 22 Mitarbeiter mal 0,70 Euro mehr Stundenlohn mal 1.700 Stunden mal 1,22 (Vollkostenfaktor): rund 32.000 Euro zusätzliche Lohnkosten allein durch den Mindestlohn-Schritt 2026 zu 2027. Plus den ersten Schritt 2025 zu 2026 ist sie bei rund 76.000 Euro im Vergleich zu 2025.
Anna kann die Auftraege nicht beliebig nachverhandeln. Die meisten Putzvertraege haben eine Preisanpassungsklausel, aber Kunden reagieren empfindlich, wenn der Stundensatz von 24 auf 26 Euro klettert. Sie sucht parallel einen anderen Hebel.
Der Hebel heißt: zwei ihrer Mitarbeiter, die seit Jahren zuverlässig sind und Interesse an mehr Verantwortung gezeigt haben, in eine viermonatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager schicken. Beide sind über 45. Beide kommen aus der Mindestlohngruppe.
Rechnung mit QCG, 30 Mitarbeiter, also Stufe 10 bis 249: - Lehrgangskosten 9.662,40 Euro pro Person, 2 Personen, Summe 19.324,80 Euro. - Förderung Lehrgangskosten regulaer 50 Prozent, mit Älteren-Bonus +20 Prozentpunkte = 70 Prozent. Mit Betriebsvereinbarung waeren es 75 Prozent. - Lohnzuschuss während der 16-Wochen-Maßnahme regulaer 50 Prozent.
Konkret: Die Hartmann GmbH zahlt rund 5.800 Euro Lehrgangskosten selbst (statt 19.300), bekommt während der 16 Wochen die Haelfte des Lohns über den Lohnzuschuss erstattet (rund 9.000 Euro), und hat am Ende zwei Mitarbeiter, die nicht mehr in der Objektreinigung am Mindestlohn arbeiten, sondern als Prozessbegleiter und digitale Tourenplaner an einem Lohn von rund 19 Euro pro Stunde.
Im Vergleich zur reinen Mindestlohn-Mehrbelastung von 76.000 Euro pro Jahr hat Anna nicht das ganze Loch gestopft. Aber sie hat zwei Personen aus der unteren Lohngruppe rausgeführt, der Bundesagentur für Arbeit den Loewenanteil der Qualifizierungskosten überlassen, und zwei Mitarbeiter mit echtem Karriereschritt an die Firma gebunden. Der Anteil der Belegschaft im Mindestlohnsegment sinkt, der Anteil der hoeher qualifizierten Mitarbeiter mit besseren Margen pro Stunde steigt.
Was viele KMU dabei falsch einschaetzen
Das ist in der Praxis oft ein groesseres Thema als auf dem Papier wirkt, weil drei Punkte regelmäßig untergehen.
Erstens: Die Förderung ist kein Antragslotto. Wer vorab mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit telefoniert, einen Bildungstraeger mit AZAV-Zertifikat waehlt und die Maßnahme über den vorgegebenen 120-UE-Schwellenwert ansetzt, bekommt die Bewilligung in vier bis sechs Wochen. Die Ablehnungsquote ist niedrig, wenn die formalen Voraussetzungen sitzen.
Zweitens: Der Lohnzuschuss ist kein Bonus, sondern ein Cashflow-Hebel. Die Agentur überweist monatlich nach geleisteten Unterrichtseinheiten. Bei einer 16-Wochen-Maßnahme bedeutet das vier Lohn-Erstattungs-Tranchen über den Förderzeitraum. Du finanzierst nicht den ganzen Mindestlohn-Schock vor.
Drittens, und das ist der Punkt, den viele Geschäftsführer unterschaetzen: Der Älteren-Bonus von 20 Prozentpunkten gilt nur in Betrieben mit weniger als 500 Mitarbeitern. Wer zwischen 500 und 2.499 Mitarbeitern liegt, faellt aus dem Bonus raus. Das ist im Gesetzestext klar geregelt, wird aber oft übersehen. Bei genau 499 Mitarbeitern bekommst du den Bonus, bei 501 nicht.
Wer das unterschaetzt, kalkuliert die Förderquote 20 Punkte zu hoch und wundert sich bei der Bewilligung. Anruf bei der Agentur für Arbeit vor der Antragstellung, mit den genauen Mitarbeiterzahlen aus der Lohnliste, ist Pflicht.
Was du jetzt konkret tun kannst
Drei Schritte sind in den nächsten 60 Tagen sinnvoll.
Erster Schritt: Lohnkostenprojektion 2027 erstellen. Mitarbeiter im Niedriglohnsegment auflisten, mit den 14,60 Euro neu berechnen, Sozialabgaben oben drauf, Differenz zum Ist-Stand 2025 ausweisen. Das ist 30 Minuten Excel-Arbeit. Ohne diese Zahl entscheidest du im Nebel.
Zweiter Schritt: Prüfen, welche Mitarbeiter in eine geforderte Weiterbildung passen. Kriterien: länger als ein Jahr im Betrieb, Interesse an mehr Verantwortung, Lese- und Schreibkompetenz auf Deutsch oder einer Fremdsprache (B2 reicht meist), und die Bereitschaft, vier Monate Vollzeit zu lernen. Zwei bis vier Kandidaten pro 30 Mitarbeiter sind realistisch.
Dritter Schritt: Termin beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren. Telefon 0800 4 5555 20, kostenfrei. Dort bekommst du eine erste Einschaetzung deiner Förderfaehigkeit, der wahrscheinlichen Quote und eine Liste AZAV-zertifizierter Traeger in deiner Region.
Der Mindestlohn-Schock 2027 ist bereits per Verordnung beschlossen und kommt unabhängig davon, ob du dich darauf vorbereitest. Was du beeinflussen kannst, ist, ob deine Belegschaftsstruktur am 1. Januar 2027 dieselbe ist wie heute oder ob ein Teil davon dann an Stellen sitzt, die mehr Marge pro Stunde abwerfen.
Eine Rechnung dazu findest du in unserem Artikel zur Aufstiegs-BAfoeg-Erhoehung im August 2026, und einen Überblick über die kombinierten Förderpfade für ältere und geringqualifizierte Beschäftigte im Artikel zur Weiterbildungsfoerderung 2026.
Häufige Fragen
Greift das QCG nur, wenn der Mitarbeiter in derselben Firma bleibt? Nein. Es gibt keine Bindungsklausel an den aktuellen Arbeitgeber. Eine Rückzahlungsvereinbarung im Weiterbildungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ist üblich, aber rechtlich getrennt von der QCG-Förderung. Die Bundesagentur für Arbeit fordert keine Rückzahlung, wenn der Mitarbeiter nach Ende der Maßnahme den Betrieb verlässt.
Bin ich als Geschäftsführer einer GmbH selbst förderberechtigt? Nur als sozialversicherungspflichtig beschäftigter Geschäftsführer, also typischerweise als Fremdgeschäftsführer ohne wesentliche Anteile. Mehrheits-Gesellschafter-Geschäftsführer fallen aus der Sozialversicherungspflicht und damit aus dem QCG. Für Solo-Selbststaendige gibt es das Programm KOMPASS bei der bafa, das aktuell allerdings einen Aufnahmestopp prüfen sollte.
Was, wenn meine Mitarbeiter Deutsch nicht gut genug für eine 720-UE-Weiterbildung beherrschen? Du kannst das vorgelagert mit geförderten Sprachkursen kombinieren. Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach DeuFoeV laeuft über das BAMF und ist parallel zum QCG einsetzbar. Frag im Erstgespraech mit dem Arbeitgeber-Service nach.
Kann ich mehrere Mitarbeiter gleichzeitig in QCG schicken? Ja. Jeder Antrag wird einzeln geprüft, aber es gibt keine Obergrenze pro Betrieb. In der Praxis empfehlen die Agentur-Mitarbeiter oft, gestaffelt vorzugehen, damit das operative Geschäft nicht zusammenbricht. Zwei bis drei pro Quartal sind realistisch.
Was passiert, wenn der Mitarbeiter die Prüfung nicht besteht? Die Förderung bleibt bestehen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Teilnahme an der Maßnahme, nicht den Prüfungserfolg. Ein nicht bestandener Abschlusstest führt nicht zur Rueckforderung der Lehrgangskosten oder des Lohnzuschusses, sofern die Anwesenheitspflicht (in der Regel 80 Prozent) eingehalten wurde.
Wenn du für 2027 schon weißt, dass dein Lohnkosten-Anstieg sechsstellig wird, lohnt sich ein Anruf jetzt mehr als ein Anruf im Dezember. Wir sprechen 10 Minuten über deine Belegschaftsstruktur und welche Maßnahmen sich rechnen. Termin gibt es unter skill-sprinters.de/termin.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspaedagoge, Inhaber von SkillSprinters und Autor von über 70 Sachbuechern auf Amazon KDP. Er begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei geförderter Weiterbildung nach SGB III und Aufstiegs-BAföG.
Zuletzt geprüft am 10. Mai 2026.
Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?
Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.