Beim Aufstiegs-BAföG sind 2026 zwei Gesetzesvorhaben unterwegs, die oft in einen Topf geworfen werden. Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 die AFBG-Novelle beschlossen, die das Aufstiegs-BAföG direkt betrifft, und am 12.08.2026 die Reform des Studenten-BAföG, die über eine Koppelung nur indirekt wirkt. Beides liegt jetzt beim Parlament, Bundestag und Bundesrat beraten im Herbst. In Kraft ist nichts davon, die Wirkung kommt frühestens 2027.
Dieser Artikel stammt aus dem Mai 2026 und war seither auf dem damaligen Stand eingefroren; die im alten Titel angedeutete Erhöhung „ab August 2026" ist nicht gekommen. Wir haben ihn am 28.08.2026 vollständig auf den aktuellen Stand gebracht.
Wo die beiden Reformen im August 2026 stehen
Die Vorgeschichte: Am 29.04.2026 einigte sich die Koalition auf den Finanzrahmen der BAföG-Reform. Seitdem ist das Verfahren zwei konkrete Schritte weiter. Am 15.07.2026 beschloss das Bundeskabinett die AFBG-Novelle, am 12.08.2026 folgte der Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform. Über beide Entwürfe beraten Bundestag und Bundesrat im Herbst.
Für das Studenten-BAföG ist der Fahrplan gestreckt. Erste Verbesserungen sollen zum 01.04.2027 kommen, die Wohnkostenpauschale soll zum Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf soll in zwei Stufen folgen: von 475 auf 503 Euro zum Wintersemester 2027/28 und auf 563 Euro zum Sommersemester 2029.
Eine Erhöhung schon im Sommer 2026 ist damit vom Tisch. Für Aufstiegs-BAföG-Antragsteller bleibt die spannende Frage: Was davon wirkt automatisch auf die AFBG-Bedarfssätze durch?
Warum Aufstiegs-BAföG automatisch profitiert
§ 10 Absatz 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) koppelt den Unterhaltsbedarf direkt an die Bedarfssätze des regulären BAföG. Wenn der BAföG-Grundbedarf steigt, steigt der AFBG-Bedarfssatz mit. Wenn die BAföG-Wohnkostenpauschale steigt, steigt sie auch im AFBG mit.
Rechne aus, was ein IHK-Aufstieg dir wirklich bringt
Gehaltssprung, Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG: im WFW-Rechner siehst du in zwei Minuten deine persönliche Rendite. Kostenlos und unverbindlich.
Zum WFW-RechnerDer Rechner ist kostenlos und unverbindlich. Die Förderhöhe hängt von deiner Situation ab.
Das ist seit Jahrzehnten so geregelt und war zuletzt am 1. August 2022 sichtbar, als das 27. BAföG-Änderungsgesetz die Bedarfssätze deutlich anhob. Damals stieg der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 963 Euro. Im August 2024 kam noch eine kleinere Erhöhung dazu, sodass der Gesamtbedarf für Alleinstehende bei einer Vollzeitmaßnahme heute bei 1.019 Euro pro Monat liegt.
Konkret heißt das: Wenn die BAföG-Wohnkostenpauschale wie geplant zum Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigt, profitieren AFBG-Geförderte in Vollzeitmaßnahmen automatisch. Aus 1.019 Euro Gesamtbedarf würden dann rechnerisch 1.079 Euro im Monat. Das ist keine Hochrechnung, sondern eine direkte Folge der Kopplung in § 10 AFBG.
Aber: Die Erhöhung greift nur, wenn das Gesetz auch durchkommt.
Die AFBG-Novelle: das direkt relevante Vorhaben
Parallel zur BAföG-Reform hat das Kabinett am 15.07.2026 den Entwurf eines Fünften AFBG-Änderungsgesetzes beschlossen, der das Aufstiegs-BAföG selbst ändert. Er sieht einen Förderhöchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 18.000 statt 15.000 Euro vor, einen Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 160 statt 150 Euro je Monat und Kind sowie laut Entwurf einen Darlehenserlass von 60 statt 50 Prozent bei bestandener Prüfung. Der Zuschussanteil bleibt bei 50 Prozent. Geplantes Inkrafttreten ist Mitte 2027, auch hier stehen Bundestag und Bundesrat noch aus.
Für Fachwirte ist diese Novelle wichtiger als die BAföG-Reform, denn sie wirkt auch berufsbegleitend. Beim Wirtschaftsfachwirt für 3.997 Euro wäre der höhere Erlass laut Entwurf rund 200 Euro wert. Den Verfahrensstand halten wir im Status-Artikel zur AFBG-Novelle aktuell.
Was Antragsteller jetzt konkret tun sollten
Wer schon im Antragsverfahren steckt oder plant, in den nächsten Monaten zu starten, sollte drei Dinge im Blick haben.
Erstens: Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes gestellt, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Bearbeitungszeiten liegen je nach Bundesland zwischen 90 und 150 Tagen. Wer jetzt im Spätsommer 2026 einreicht, bekommt seinen Bescheid je nach Bundesland um den Jahreswechsel.
Zweitens: Anträge werden auf Basis der zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Bedarfssätze entschieden. Da beide Reformen frühestens 2027 wirken, laufen Anträge aus dem Jahr 2026 vollständig nach geltendem Recht. Wie laufende Bewilligungen später behandelt werden, regeln erst die verabschiedeten Gesetze.
Drittens: Die Förderstruktur selbst bleibt gleich. 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten gibt es als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die anderen 50 Prozent sind ein KfW-Darlehen mit aktuell 3,13 Prozent variablem Zinssatz (Stand seit 01.10.2025), zinsfrei während der Maßnahme. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Wer alles ausschöpft, zahlt am Ende rund ein Viertel der ursprünglichen Lehrgangskosten selbst. Beim Wirtschaftsfachwirt mit 3.997 Euro Kursgebühr bleibt damit aktuell ein effektiver Eigenanteil von rund 999 Euro.
Wenn du in einem Bundesland mit Meisterprämie oder Aufstiegsprämie wohnst, kommt das nochmal als Bonus obendrauf. In Hessen sind das aktuell 3.500 Euro, in Bayern 3.000 Euro, in Thüringen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz jeweils 2.000 Euro, in Hamburg und Bremen jeweils 1.300 Euro, in Sachsen-Anhalt 1.000 Euro. NRW, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein zahlen aktuell nichts für Wirtschaftsfachwirte.
Praxis: Marie aus Frankfurt plant ihren Wirtschaftsfachwirt
Marie ist 32, gelernte Industriekauffrau, arbeitet seit acht Jahren in der Buchhaltung eines mittelständischen Maschinenbauers in Frankfurt am Main. Ihr aktuelles Bruttogehalt liegt bei 3.400 Euro. Sie will sich zur Wirtschaftsfachwirtin weiterbilden, um in die Abteilungsleitung zu wechseln. Der Kurs bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter kostet 3.997 Euro und dauert 12 Monate berufsbegleitend, abends online.
Marie hat im April 2026 ihre Unterlagen gesammelt: Ausbildungszeugnis, Anmeldebestätigung, Einkommensnachweise. Den Antrag bringt sie Ende Mai 2026 beim Amt für Ausbildungsförderung in Frankfurt ein. Bearbeitungszeit erwartungsgemäß rund vier Monate, also Bescheid Anfang Oktober 2026.
Marie macht den Kurs berufsbegleitend, also bekommt sie keinen Unterhaltsbeitrag. Sie bekommt nur den Maßnahmebeitrag für die Lehrgangskosten. Bei 3.997 Euro Kursgebühr sind das 1.999 Euro Zuschuss plus 1.998 Euro KfW-Darlehen. Wenn sie die Prüfung besteht, werden ihr von den 1.998 Euro Darlehen weitere 999 Euro erlassen. Effektiver Eigenanteil: rund 999 Euro über 12 Monate, also etwa 90 Euro pro Monat.
Hessen zahlt zusätzlich 3.500 Euro Aufstiegsprämie nach bestandener Prüfung. Wenn Marie also durchhält, bekommt sie netto am Ende mehr Geld zurück, als sie überhaupt selbst gezahlt hat.
Was die geplante Reform für Marie ändert: Wenig, weil sie berufsbegleitend lernt und nur den Maßnahmebeitrag nimmt. Den Wohnkostenanteil holt sie über AFBG nicht ab. Wenn sie aber die Vollzeit-Variante machen würde und parallel umzieht, wäre die Wohnkostenpauschalen-Erhöhung relevant. Für Marie selbst läuft die Antragslogik gleich, ob die Reform jetzt durchgeht oder nicht.
Was wir bei Wirtschaftsfachwirt-Anwärtern sehen
Wir sehen seit Anfang 2026 zwei Muster, die jedes Jahr wiederkehren. Erstens: Viele warten mit dem Antrag, weil sie auf eine Erhöhung hoffen. Das ist meistens ein schlechter Plan. Wer jetzt zögert, weil die Reformen 2027 Verbesserungen bringen könnten, verliert mindestens drei Monate Bearbeitungszeit. In dieser Zeit fängt der Kurs an oder läuft schon. Reformerhöhungen wirken in aller Regel ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Wer also rechtzeitig im Programm ist, profitiert sowieso.
Zweitens: Bei berufsbegleitenden Kursen ist die Erhöhung des Bedarfssatzes nicht relevant, weil dort kein Unterhaltsbeitrag fließt. Die Hebel sind der Maßnahmebeitrag (bis 15.000 Euro, laut AFBG-Novellen-Entwurf künftig 18.000 Euro), der Erlass bei bestandener Prüfung (50 Prozent des Darlehens) und die Meisterprämie des Bundeslandes. Wer in Hessen oder Bayern lebt und den Kurs besteht, hat selbst bei voller Zahlung eine sehr gute Rendite.
Die größte Versuchung in dieser Phase ist, sich von Reform-Nachrichten paralysieren zu lassen. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, stehen alle Detailzahlen unter Vorbehalt. Wer plant, rechnet mit den heute geltenden Werten und nimmt höhere Beträge als Bonus mit, falls sie kommen.
Rechne aus, was ein IHK-Aufstieg dir wirklich bringt
Gehaltssprung, Meisterprämie und Aufstiegs-BAföG: im WFW-Rechner siehst du in zwei Minuten deine persönliche Rendite. Kostenlos und unverbindlich.
Zum WFW-RechnerDer Rechner ist kostenlos und unverbindlich. Die Förderhöhe hängt von deiner Situation ab.
Wer den Antrag jetzt stellen sollte
Die einfache Faustregel: Wenn du in den nächsten 12 Monaten mit dem Wirtschaftsfachwirt-Kurs anfangen willst, stell den AFBG-Antrag jetzt. Die Bearbeitungszeit ist sowieso länger als alles, was die Reform an Verzögerung bringen kann.
Wer noch unsicher ist, ob der Wirtschaftsfachwirt überhaupt das richtige Ziel ist, sollte sich nicht von Reform-Diskussionen blockieren lassen. Die Förderstruktur (50/50 mit Erlass) bleibt unverändert. Was sich ändern könnte: für Vollzeit-Teilnehmer 60 Euro mehr Wohnkostenpauschale ab Sommersemester 2027, für alle laut AFBG-Entwurf ein Darlehenserlass von 60 statt 50 Prozent ab Mitte 2027. Gut, aber kein Grund, ein Jahr zu warten.
Einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit parallel zu prüfen, lohnt sich beim Wirtschaftsfachwirt nicht: Als Aufstiegsfortbildung läuft er über das Aufstiegs-BAföG, einen Bildungsgutschein stellt die Agentur dafür nicht aus. Bildungsgutschein ist die Domäne von Umschulungen und Erstqualifikationen. Mehr dazu im Vergleich Aufstiegs-BAföG vs. Bildungsgutschein.
Quellen
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform vom 12.08.2026
- Bundesregierung: Kabinettsbeschluss zum Fünften AFBG-Änderungsgesetz vom 15.07.2026
- Aufstiegs-BAföG-Portal des Bundesbildungsministeriums: geltende Fördersätze
FAQ
Ist die Aufstiegs-BAföG-Erhöhung schon beschlossen?
Nein. Die AFBG-Novelle hat am 15.07.2026 das Kabinett passiert, die Reform des Studenten-BAföG am 12.08.2026. Bundestag und Bundesrat beraten im Herbst 2026. Erste Verbesserungen sind für 2027 geplant, bis dahin gilt das bisherige Recht.
Wie hoch ist der Aufstiegs-BAföG-Bedarfssatz aktuell?
Der maximale Gesamtbedarf für Alleinstehende bei einer Vollzeitmaßnahme liegt bei 1.019 Euro pro Monat (Stand seit 01.08.2024). Verheiratete oder Personen mit Kindern bekommen Zuschläge. Der maximale Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten liegt bei 15.000 Euro; die AFBG-Novelle sieht laut Entwurf eine Anhebung auf 18.000 Euro vor. Bei berufsbegleitenden Kursen entfällt der Unterhaltsbeitrag, dort gibt es nur den Maßnahmebeitrag.
Profitieren Aufstiegs-BAföG-Empfänger automatisch von BAföG-Erhöhungen?
Ja, weil § 10 Abs. 2 AFBG die AFBG-Bedarfssätze direkt an die BAföG-Bedarfssätze koppelt, allerdings nur bei Vollzeitmaßnahmen mit Unterhaltsbeitrag. Eine Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale schlägt dann ohne separates AFBG-Gesetz durch. Bedingung ist, dass der Gesetzgeber die BAföG-Reform beschließt; die erste Stufe ist für den 01.04.2027 geplant.
Lohnt es sich, mit dem Antrag zu warten, bis die Reformen durch sind?
In der Regel nicht. Bearbeitungszeiten liegen bei 90 bis 150 Tagen, und beide Reformen wirken frühestens 2027. Wie laufende Bewilligungen dann behandelt werden, regeln erst die verabschiedeten Gesetze. Bei berufsbegleitenden Kursen, wo nur der Maßnahmebeitrag fließt, spielt der Wohnkostenanteil ohnehin keine Rolle.
Wie hoch ist der KfW-Zinssatz für das Aufstiegs-BAföG-Darlehen?
Der Zinssatz liegt seit 01.10.2025 bei 3,13 Prozent variabel pro Jahr. Anpassungen erfolgen halbjährlich, jeweils zum 01.04. und 01.10. Während der Maßnahme und während der Karenzphase ist das Darlehen zinsfrei. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehensbetrags erlassen, sodass effektiv nur ein Viertel der Lehrgangs- und Prüfungskosten zurückgezahlt werden muss.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Inhaber von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger aus Bayreuth. Er hat über 70 Sachbücher zu IHK-Prüfungsvorbereitung, KI-Anwendung und Karrierethemen auf Amazon KDP veröffentlicht und berät seit Jahren Beschäftigte und Karrierewechsler zu Förderwegen für Aufstiegsfortbildungen. Bei SkillSprinters laufen aktuell der Wirtschaftsfachwirt (IHK) und der Digitalisierungsmanager.
Zuletzt geprüft und aktualisiert am 28. August 2026.
Du planst den Wirtschaftsfachwirt und willst wissen, was Aufstiegs-BAföG für dich konkret bringt? Mit dem Aufstiegs-BAföG-Rechner bekommst du in zwei Minuten eine personalisierte Einschätzung deiner Förderung und deines Eigenanteils. Wer lieber direkt mit jemandem spricht: 10 Minuten mit Jens kannst du dir unter skill-sprinters.de/termin buchen.
Cross-Link: Wer wissen will, wer überhaupt Aufstiegs-BAföG bekommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, findet die Details im Artikel Wer bekommt Aufstiegs-BAföG? Voraussetzungen und Förderberechtigung 2026.
Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?
Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.