Am 29. April 2026 hat sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD nach monatelangem Streit auf die Finanzierung der BAföG-Reform geeinigt. Wer aktuell einen Wirtschaftsfachwirt plant und auf Aufstiegs-BAföG hofft, fragt sich seitdem zu Recht: Was ändert sich konkret ab August 2026? Ist die geplante Erhöhung schon beschlossen? Und wie hoch wird der monatliche Unterhaltsbeitrag wirklich?
Die ehrliche Antwort am 10. Mai 2026: Ein konkreter Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Die Koalition hat sich nur auf den Finanzrahmen geeinigt. Das Gesetzgebungsverfahren startet jetzt, und der Zeitplan ist eng.
Was am 29. April 2026 wirklich beschlossen wurde
Die schwarz-rote Koalition hat die Finanzierung der BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Das ist die Grundlage, damit das Forschungsministerium überhaupt einen Referentenentwurf schreiben kann. Bis zum Stand 10. Mai 2026 ist dieser Referentenentwurf nicht veröffentlicht.
Damit eine Erhöhung zum 1. August 2026 wirklich greift, müssten Kabinett, Bundestag und Bundesrat bis zur letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause am 10. Juli 2026 zustimmen. Das ist machbar, aber straff.
Was bislang öffentlich bekannt ist: Die Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende soll von 380 Euro auf 440 Euro im Monat steigen, geplant zum Wintersemester 2026/2027. Außerdem sollen die Elterneinkommensfreibeträge dynamisiert werden. In zwei späteren Schritten soll der BAföG-Grundbedarf in den Wintersemestern 2027/2028 und 2028/2029 auf das Niveau der Grundsicherung angehoben werden.
Für Aufstiegs-BAföG-Antragsteller ist die spannende Frage: Was davon wirkt automatisch auf die AFBG-Bedarfssätze durch?
Warum Aufstiegs-BAföG automatisch profitiert
§ 10 Absatz 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) koppelt den Unterhaltsbedarf direkt an die Bedarfssätze des regulären BAföG. Wenn der BAföG-Grundbedarf steigt, steigt der AFBG-Bedarfssatz mit. Wenn die BAföG-Wohnkostenpauschale steigt, steigt sie auch im AFBG mit.
Das ist seit Jahrzehnten so geregelt und war zuletzt am 1. August 2022 sichtbar, als das 27. BAföG-Änderungsgesetz die Bedarfssätze deutlich anhob. Damals stieg der maximale Unterhaltsbeitrag im AFBG für Alleinstehende von 697 Euro auf 963 Euro. Im August 2024 kam noch eine kleinere Erhöhung dazu, sodass der Gesamtbedarf für Alleinstehende bei einer Vollzeitmaßnahme heute bei 1.019 Euro pro Monat liegt.
Konkret heißt das: Wenn die BAföG-Wohnkostenpauschale wirklich zum Wintersemester 2026/27 von 380 auf 440 Euro steigt, profitieren AFBG-Geförderte automatisch. Aus 1.019 Euro Gesamtbedarf würden dann rechnerisch 1.079 Euro im Monat. Das ist keine Hochrechnung, sondern eine direkte Folge der Kopplung in § 10 AFBG.
Aber: Die Erhöhung greift nur, wenn das Gesetz auch durchkommt.
Was Antragsteller jetzt konkret tun sollten
Wer schon im Antragsverfahren steckt oder plant, in den nächsten Monaten zu starten, sollte drei Dinge im Blick haben.
Erstens: Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes gestellt, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Bearbeitungszeiten liegen je nach Bundesland zwischen 90 und 150 Tagen. Wer im Mai 2026 startet, bekommt seinen Bescheid frühestens im August oder September.
Zweitens: Anträge werden auf Basis der zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Bedarfssätze entschieden. Wenn dein Bescheid im August 2026 kommt und das Reformgesetz vorher in Kraft tritt, profitierst du sofort. Wenn das Gesetz erst im Oktober greift, wirst du voraussichtlich für die Zukunft hochgesetzt, aber rückwirkend nicht. Die genaue Übergangsregelung steht im Gesetzentwurf, der wie gesagt noch nicht vorliegt.
Drittens: Die Förderstruktur selbst bleibt gleich. 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten gibt es als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die anderen 50 Prozent sind ein KfW-Darlehen mit aktuell 3,13 Prozent variablem Zinssatz (Stand seit 01.10.2025), zinsfrei während der Maßnahme. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehens erlassen. Wer alles ausschöpft, zahlt am Ende rund ein Viertel der ursprünglichen Lehrgangskosten selbst. Beim Wirtschaftsfachwirt mit 3.997 Euro Kursgebühr bleibt damit aktuell ein effektiver Eigenanteil von rund 999 Euro.
Wenn du in einem Bundesland mit Meisterprämie oder Aufstiegsprämie wohnst, kommt das nochmal als Bonus obendrauf. In Hessen sind das aktuell 3.500 Euro, in Bayern 3.000 Euro, in Thüringen, im Saarland und in Rheinland-Pfalz jeweils 2.000 Euro, in Hamburg und Bremen jeweils 1.300 Euro, in Sachsen-Anhalt 1.000 Euro. NRW, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein zahlen aktuell nichts für Wirtschaftsfachwirte.
Praxis: Marie aus Frankfurt plant ihren Wirtschaftsfachwirt
Marie ist 32, gelernte Industriekauffrau, arbeitet seit acht Jahren in der Buchhaltung eines mittelständischen Maschinenbauers in Frankfurt am Main. Ihr aktuelles Bruttogehalt liegt bei 3.400 Euro. Sie will sich zur Wirtschaftsfachwirtin weiterbilden, um in die Abteilungsleitung zu wechseln. Der Kurs bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter kostet 3.997 Euro und dauert 11 Monate berufsbegleitend, abends online.
Marie hat im April 2026 ihre Unterlagen gesammelt: Ausbildungszeugnis, Anmeldebestätigung, Einkommensnachweise. Den Antrag bringt sie Ende Mai 2026 beim Amt für Ausbildungsförderung in Frankfurt ein. Bearbeitungszeit erwartungsgemäß rund vier Monate, also Bescheid Anfang Oktober 2026.
Marie macht den Kurs berufsbegleitend, also bekommt sie keinen Unterhaltsbeitrag. Sie bekommt nur den Maßnahmebeitrag für die Lehrgangskosten. Bei 3.997 Euro Kursgebühr sind das 1.999 Euro Zuschuss plus 1.998 Euro KfW-Darlehen. Wenn sie die Prüfung besteht, werden ihr von den 1.998 Euro Darlehen weitere 999 Euro erlassen. Effektiver Eigenanteil: rund 999 Euro über 11 Monate, also etwa 90 Euro pro Monat.
Hessen zahlt zusätzlich 3.500 Euro Aufstiegsprämie nach bestandener Prüfung. Wenn Marie also durchhält, bekommt sie netto am Ende mehr Geld zurück, als sie überhaupt selbst gezahlt hat.
Was die geplante Reform für Marie ändert: Wenig, weil sie berufsbegleitend lernt und nur den Maßnahmebeitrag nimmt. Den Wohnkostenanteil holt sie über AFBG nicht ab. Wenn sie aber die Vollzeit-Variante machen würde und parallel umzieht, wäre die Wohnkostenpauschalen-Erhöhung relevant. Für Marie selbst läuft die Antragslogik gleich, ob die Reform jetzt durchgeht oder nicht.
Was wir bei Wirtschaftsfachwirt-Anwärtern sehen
Wir sehen seit Anfang 2026 zwei Muster, die jedes Jahr wiederkehren. Erstens: Viele warten mit dem Antrag, weil sie auf eine Erhöhung hoffen. Das ist meistens ein schlechter Plan. Wer im Mai 2026 anfängt zu zögern, weil die Reform vielleicht im August kommt, verliert mindestens drei Monate Bearbeitungszeit. In dieser Zeit fängt der Kurs an oder läuft schon. Reformerhöhungen wirken in aller Regel ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Wer also rechtzeitig im Programm ist, profitiert sowieso.
Zweitens: Bei berufsbegleitenden Kursen ist die Erhöhung des Bedarfssatzes nicht relevant, weil dort kein Unterhaltsbeitrag fließt. Die Hebel sind der Maßnahmebeitrag (bis 15.000 Euro), der Erlass bei bestandener Prüfung (50 Prozent des Darlehens) und die Meisterprämie des Bundeslandes. Wer in Hessen oder Bayern lebt und den Kurs besteht, hat selbst bei voller Zahlung eine sehr gute Rendite.
Die größte Versuchung in dieser Phase ist, sich von Reform-Nachrichten paralysieren zu lassen. Solange es keinen Referentenentwurf gibt, sind alle Detailzahlen Spekulation. Wer plant, sollte mit den heute geltenden Werten rechnen und sich an höheren Beträgen nicht aufhängen, wenn sie kommen.
Wer den Antrag jetzt stellen sollte
Die einfache Faustregel: Wenn du in den nächsten 12 Monaten mit dem Wirtschaftsfachwirt-Kurs anfangen willst, stell den AFBG-Antrag jetzt. Die Bearbeitungszeit ist sowieso länger als alles, was die Reform an Verzögerung bringen kann.
Wer noch unsicher ist, ob der Wirtschaftsfachwirt überhaupt das richtige Ziel ist, sollte sich nicht von Reform-Diskussionen blockieren lassen. Die Förderstruktur (50/50 mit Erlass) bleibt unverändert. Was sich ändern könnte, sind 60 Euro mehr Wohnkostenpauschale für Vollzeit-Studierende. Das ist gut, aber kein Game-Changer.
Wer parallel den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit prüfen will, sollte das tun. Wirtschaftsfachwirt läuft fast nie über Bildungsgutschein, weil es eine Aufstiegsfortbildung ist. Bildungsgutschein ist die Domäne von Umschulungen und Erstqualifikationen. Mehr dazu im Vergleich Aufstiegs-BAföG vs. Bildungsgutschein.
FAQ
Tritt die Aufstiegs-BAföG-Erhöhung wirklich am 1. August 2026 in Kraft?
Stand 10. Mai 2026 ist das offen. Die Koalition hat am 29. April 2026 die Finanzierung beschlossen, aber ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor. Damit eine Erhöhung zum Wintersemester 2026/27 oder zum 1. August greifen kann, müssten Kabinett, Bundestag und Bundesrat bis zum 10. Juli 2026 zustimmen. Das ist möglich, aber kein Selbstläufer. Realistisch ist auch, dass die Erhöhung erst zum Wintersemester 2026/27 oder später kommt.
Wie hoch ist der Aufstiegs-BAföG-Bedarfssatz aktuell?
Der maximale Gesamtbedarf für Alleinstehende bei einer Vollzeitmaßnahme liegt bei 1.019 Euro pro Monat (Stand seit 01.08.2024). Verheiratete oder Personen mit Kindern bekommen Zuschläge. Der maximale Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten liegt bei 15.000 Euro. Bei berufsbegleitenden Kursen entfällt der Unterhaltsbeitrag, dort gibt es nur den Maßnahmebeitrag.
Profitieren Aufstiegs-BAföG-Empfänger automatisch von BAföG-Erhöhungen?
Ja, weil § 10 AFBG die AFBG-Bedarfssätze direkt an die BAföG-Bedarfssätze koppelt. Eine Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale schlägt direkt auf den AFBG-Unterhaltsbeitrag durch. Das passiert ohne separates AFBG-Gesetz. Bedingung ist nur, dass der Gesetzgeber die BAföG-Erhöhung tatsächlich beschließt.
Lohnt es sich, mit dem Antrag zu warten, bis die Reform durch ist?
In der Regel nicht. Bearbeitungszeiten liegen bei 90 bis 150 Tagen. Wer drei Monate wartet, verliert drei Monate. Eine Reform-Erhöhung wirkt typischerweise ab Inkrafttreten und wird bei laufenden Bewilligungen meist nachträglich hochgesetzt, oder spätestens bei der Folgebewilligung. Bei berufsbegleitenden Kursen, wo nur der Maßnahmebeitrag fließt, ist die Erhöhung des Wohnkostenanteils sowieso irrelevant.
Wie hoch ist der KfW-Zinssatz für das Aufstiegs-BAföG-Darlehen?
Der Zinssatz liegt seit 01.10.2025 bei 3,13 Prozent variabel pro Jahr. Anpassungen erfolgen halbjährlich, jeweils zum 01.04. und 01.10. Während der Maßnahme und während der Karenzphase ist das Darlehen zinsfrei. Bei bestandener Prüfung werden 50 Prozent des Darlehensbetrags erlassen, sodass effektiv nur ein Viertel der Lehrgangs- und Prüfungskosten zurückgezahlt werden muss.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Inhaber von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger aus Bayreuth. Er hat über 70 Sachbücher zu IHK-Prüfungsvorbereitung, KI-Anwendung und Karrierethemen auf Amazon KDP veröffentlicht und berät seit Jahren Beschäftigte und Karrierewechsler zu Förderwegen für Aufstiegsfortbildungen. Bei SkillSprinters laufen aktuell der Wirtschaftsfachwirt (IHK) und der Digitalisierungsmanager.
Zuletzt geprüft am 10. Mai 2026.
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Cross-Link: Wer wissen will, wer überhaupt Aufstiegs-BAföG bekommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, findet die Details im Artikel Wer bekommt Aufstiegs-BAföG? Voraussetzungen und Förderberechtigung 2026.
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