Transparenzhinweis: SkillSprinters ist Bildungsanbieter, weder Hersteller von Praxisverwaltungssoftware noch Partner der hier genannten Anbieter. Die Beschreibungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen von gematik, Bundesärztekammer, KBV und den jeweiligen Anbietern (Stand Anfang Mai 2026). Vor jeder Auswahlentscheidung den aktuellen Stand auf den offiziellen Seiten und mit dem eigenen Datenschutzbeauftragten prüfen.

Seit dem 1. Oktober 2025 ist die elektronische Patientenakte für alle medizinischen Einrichtungen verpflichtend, über 70 Millionen ePA-Datensätze sind bundesweit ausgerollt, die Opt-Out-Quote der Versicherten liegt bei rund fünf Prozent. Ab Sommer 2026 kommen Push-Benachrichtigungen und der elektronische Medikationsplan dazu, parallel stellt die Telematikinfrastruktur am 1. Januar 2026 von RSA auf ECC um. Für Hausarzt- und Facharztpraxen heißt das: die Akte ist da, KI-Tools docken sich an, und jede Praxis muss in den nächsten Monaten klären, wer was darf, wer haftet und wer die Mitarbeiter schult.

Stand Mai 2026: Was ePA und TI heute können und was im Sommer dazukommt

Die ePA ist seit Oktober 2025 für alle Praxen Pflicht-Anwendung. Versicherte haben automatisch eine Akte, sofern sie nicht widersprochen haben. Praxen rufen die ePA über das jeweilige Praxisverwaltungssystem auf, in CGM Praxis, medatixx, T2med, RED Medical und den anderen großen Systemen ist sie integriert.

Was bisher in der Akte landet, ist meist unstrukturiert: PDF-Dokumente, eingescannte Befunde, Arztbriefe ohne maschinenlesbares Format. Das ändert sich gerade. Medizinische Informationsobjekte (MIO) sind strukturierte Datensätze, die Diagnosen, Laborwerte, Medikation und Prozeduren in standardisierter Form abbilden. IT-Systeme können diese Daten direkt auslesen und im richtigen Kontext anzeigen.

Im Sommer 2026 kommen zwei wichtige Erweiterungen. Erstens der elektronische Medikationsplan in der ePA, mit dem Wirkstoffe, Dosierungen und Einnahmehinweise zentral verfügbar werden. Zweitens Push-Benachrichtigungen für Versicherte, sobald neue Dokumente eingehen. Die abschließende Behebung längerfristig bekannter Schwachstellen erfolgt mit dem PoPP-Dienst voraussichtlich Ende 2026.

Parallel läuft der Wechsel der Telematikinfrastruktur. Seit 1. Januar 2026 gilt die ECC-Verschlüsselung verpflichtend, alte RSA-Konnektoren laufen aus. Bis Ende Dezember 2026 müssen gSMC-KT-Karten der Generation 2.0 ausgetauscht sein, eHBA und SMC-B der Generation 2.0 dürfen noch bis 30. Juni 2026 verwendet werden. Wer den Tausch verschiebt, riskiert ab Mitte 2026 den Zugang zu eRezept, eAU und eArztbrief zu verlieren.

KIM, der sichere Kommunikationsdienst der TI, ist 2026 nicht mehr optional. Strukturierte Arztbriefe, eAUs an Krankenkassen und Verlegungsmeldungen laufen darüber. Pflegeeinrichtungen müssen ab Dezember 2026 ebenfalls über die TI abrechnen.

Was KI-Tools in der Arztpraxis heute übernehmen

KI in der Arztpraxis ist 2026 keine Zukunftsmusik mehr. Drei Anwendungsfelder dominieren: Sprachdokumentation während der Sprechstunde, Telefonassistenz für die Anmeldung und Strukturierung der ePA-Inhalte.

Sprachbasierte Konsultations-Assistenten hören im Hintergrund mit, transkribieren das Gespräch zwischen Arzt und Patient, schlagen einen strukturierten Eintrag für die Patientenakte vor und liefern oft auch einen Entwurf für den Arztbrief. Doctolib hat einen solchen Assistenten im deutschen Markt im Angebot, andere Anbieter wie 321 MED, MediVoice, VITAS, PraxisVoice und Aaron decken Telefonassistenz und Tourenplanung ab. Die Anbindung an PVS-Systeme wie CGM MEDISTAR, medatixx und T2med ist mittlerweile bei den meisten Anbietern Standard.

Strukturierungs-KI ergänzt die ePA. Sie liest unstrukturierte PDF-Befunde, extrahiert Diagnosen, Laborwerte und Medikamente und überführt sie in das passende MIO-Format. Die Datenqualität bei vorstrukturierten Datensätzen ist deutlich höher, das ist der Grund warum die gematik die MIO-Standardisierung treibt.

Was KI-Tools nicht können und nicht dürfen: eigenständige medizinische Entscheidungen. Eine Verdachtsdiagnose, eine Therapieempfehlung, eine Plausibilitätsprüfung darf die KI vorschlagen, aber die finale ärztliche Beurteilung bleibt zwingend beim Arzt. Das ist nicht nur Berufsrecht, das ist auch Verordnungs-Logik der EU AI Act.

Eine zweite Grenze ist die Haftung. Der Arzt haftet für jeden KI-Output, den er in eine medizinische Entscheidung übersetzt. Fehlerhafte KI-Vorschläge entbinden nicht von der ärztlichen Verantwortung. Wer eine Diagnose stellt, bleibt auch dann haftbar, wenn die Maschine beteiligt war. Das hat die Bundesärztekammer in ihrer Stellungnahme „Künstliche Intelligenz in der Medizin" vom Mai 2025 deutlich gemacht.

§ 9 MBO-Ärzte, § 10 MBO-Ärzte und der Umgang mit KI-Anbietern

Zwei Paragraphen der Musterberufsordnung der Ärzte rahmen den KI-Einsatz: § 9 zur Schweigepflicht und § 10 zur Dokumentationspflicht. Hinzu kommt § 203 StGB, der die ärztliche Schweigepflicht strafrechtlich absichert.

Die ärztliche Schweigepflicht nach § 9 MBO-Ärzte gilt absolut. Patientendaten dürfen nur mit Einwilligung des Patienten oder bei klarer gesetzlicher Erlaubnis weitergegeben werden. Sobald Patientendaten an einen KI-Anbieter übermittelt werden, ist das eine Offenbarung im Sinne von § 203 StGB. Sie kann strafbar sein, wenn keine valide Rechtsgrundlage existiert. Das gilt auch für Cloud-Anbieter, auch für Server in Deutschland, auch wenn der Anbieter beteuert, die Daten nicht weiter zu verwenden.

Die saubere Konstruktion ist eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit klar geregelter Rechtsgrundlage und einer Einwilligung des Patienten, falls die KI-Verarbeitung über die reine Behandlungs-Datenverarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO hinausgeht. Bei Cloud-KI-Anbietern, deren Server außerhalb der EU stehen oder deren Subunternehmer Patientendaten verarbeiten könnten, brauchst du in den meisten Konstellationen zusätzlich eine Patienteneinwilligung. Die kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt das in ihren Hinweisen zu Datenschutz und Schweigepflicht.

Die Dokumentationspflicht nach § 10 MBO-Ärzte und § 630f BGB heißt: jede Untersuchung, jeder Befund, jede Therapieentscheidung muss in der Patientenakte stehen. Bei KI-Unterstützung kommt eine zweite Pflicht dazu, die sich aus dem AI Act und der ärztlichen Sorgfaltspflicht ableitet: Welche Software wurde genutzt, welche Daten lagen zugrunde, wie wurde das Ergebnis in die Diagnose einbezogen?

Praktisch bedeutet das: Wenn du einen KI-Sprachassistenten nutzt, muss in der Akte erkennbar sein, dass der Eintrag von dir geprüft und freigegeben wurde. KI-generierte Vorschläge dürfen bis zur Freigabe als solche markiert sein. Eine reine Übernahme ungeprüfter KI-Texte in die Patientenakte verstößt gegen § 10 MBO-Ärzte und gegen § 630f BGB.

Der AVV ist Pflicht, kein Beiwerk. Bei der Auswahl prüfen: Server in Deutschland oder mindestens in der EU, Subunternehmer transparent gelistet, vertragliches Verbot der Trainingsnutzung der Daten, klare Löschfristen nach Vertragsende. Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist bei KI-Tools in der Arztpraxis fast immer Pflicht, weil Gesundheitsdaten besondere personenbezogene Daten nach Art. 9 DSGVO sind und in großem Umfang verarbeitet werden.

Hausarztpraxis Drei-Eichen-Praxis, Bayreuth

Die Drei-Eichen-Praxis in Bayreuth ist eine Hausarzt-Gemeinschaftspraxis mit drei Ärzten und sieben medizinischen Fachangestellten. Praxisinhaber Dr. Markus Hoffmann hat im Februar 2026 entschieden, KI-Sprachdokumentation einzuführen, nachdem die Doku-Last nach Sprechstundenende regelmäßig zwei bis drei Stunden Praxisarbeit pro Tag verschlungen hat.

Was die Praxis gemacht hat: zuerst eine Datenschutz-Folgenabschätzung mit dem externen Datenschutzbeauftragten, dann den AVV mit dem Anbieter geprüft, parallel die Anbindung an die bestehende PVS T2med getestet. Die Bewertungskriterien waren Spracherkennungsqualität bei medizinischer Fachterminologie, Server-Standort Deutschland, Verbot der Trainingsnutzung im AVV.

Patienten werden vor der Aufnahme über den KI-Einsatz informiert und können widersprechen. Das Aufklärungsblatt liegt im Wartezimmer und wird beim ersten Termin unterschrieben. Wer widerspricht, bekommt die klassische Anamnese ohne Mithörfunktion, das passiert bei etwa fünf Prozent der Fälle, häufig bei psychischen Themen.

Schulung war der Hebel, der die Akzeptanz im Team gerettet hat. Hoffmann hat alle Praxis-Mitarbeiter inklusive sich selbst und der zwei Kolleginnen einen vierwöchigen KI-Kompetenzkurs absolvieren lassen. Inhalt: was die KI darf und was nicht, wie der AVV gelesen wird, wie eine Patienten-Einwilligung formuliert ist, wie man KI-generierte Texte sinnvoll prüft. Die Schulung lief über das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III. Bei einer Praxis mit zehn Beschäftigten und unter 50 Mitarbeitern beträgt die Förderquote bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten, mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sogar bis zu 100 Prozent. Die AfA hat die Lehrgangskosten und einen Teil des Lohnzuschusses übernommen.

Nach drei Monaten ist die Doku-Zeit pro Sprechstunde von durchschnittlich 90 Minuten auf 35 Minuten gefallen. Die freie Zeit fließt in zwei Vormittage zusätzlicher Sprechstunde pro Woche und in ruhigere Familienabende. Hoffmann sagt im Gespräch klar: ohne die vierwöchige Schulung wäre das Tool nach sechs Wochen wieder ausgeschaltet worden, weil das Team zu unsicher war, was die KI darf und was nicht.

Eigene Haltung

Wir sehen in der Praxis regelmäßig, dass niedergelassene Ärzte KI-Tools entweder zu schnell oder zu spät einführen. Zu schnell heißt: Lizenz unterschrieben, ohne den AVV gelesen zu haben, ohne Datenschutz-Folgenabschätzung, ohne Patientenaufklärung. Das ist der direkte Weg in eine berufsrechtliche Beschwerde oder ein Bußgeld der Aufsichtsbehörde, weil die Schweigepflicht nach § 9 MBO-Ärzte und § 203 StGB nicht einfach durch eine Vertragsklausel mit dem Anbieter überwunden ist.

Zu spät heißt: warten, bis der AI Act vollständig in Kraft ist, bis die Bundesärztekammer eine fertige Empfehlung herausgibt, bis das Ärzteblatt einen klaren Leitartikel hat. Diese Zeit haben Praxen mit zehn bis vierzig Patienten pro Tag nicht mehr. Die Doku-Last ist real, der Fachkräftemangel auch, und KI-Sprachassistenten sparen am Ende drei bis fünf Stunden pro Woche, wenn sie sauber eingeführt sind. Wer wartet, baut Personal ab, das nicht zurückkommt.

Die EU AI Act Art. 4 KI-Kompetenzpflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Wer Mitarbeiter ohne dokumentierten Kompetenznachweis mit KI-Tools arbeiten lässt, gerät bei einem Datenschutzvorfall doppelt in die Haftung: einmal für den Vorfall selbst, einmal für die fehlende Schulung. Die Schulung ist nicht nice-to-have, sie ist Pflicht.

Zuletzt geprüft am 10. Mai 2026.

Häufige Fragen

Darf ich Patientendaten in einen Cloud-KI-Anbieter wie ChatGPT eingeben? Ohne valide Rechtsgrundlage und ohne AVV nach Art. 28 DSGVO ist das eine Verletzung der Schweigepflicht nach § 203 StGB und kann strafbar sein. Bei Standard-ChatGPT-Konten gibt es weder einen ärztlichen AVV noch eine Garantie, dass die Daten nicht für Trainingszwecke genutzt werden. Lösungen für die Arztpraxis sind speziell für den medizinischen Einsatz gebaute Anbieter mit deutschen Servern, AVV nach Art. 28 DSGVO und vertraglichem Verbot der Trainingsnutzung.

Wer haftet, wenn die KI eine falsche Therapieempfehlung gibt und der Arzt sie übernimmt? Der Arzt. Die Bundesärztekammer hat in ihrer Stellungnahme vom Mai 2025 klargestellt: KI-Output, der in eine medizinische Entscheidung übernommen wird, geht vollständig in die ärztliche Verantwortung über. Die finale Beurteilung muss der Arzt treffen, und er muss sie auch dokumentieren. Eine reine Übernahme der KI-Empfehlung ohne dokumentierte ärztliche Plausibilitätsprüfung ist berufsrechtlich angreifbar.

Brauche ich für KI in der Arztpraxis eine Patienteneinwilligung? In den meisten Fällen ja, zusätzlich zum Behandlungsvertrag. Die Behandlungs-Datenverarbeitung nach Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO deckt nicht automatisch jede Form von KI-Verarbeitung ab, vor allem nicht bei Cloud-Anbietern oder bei Verarbeitungen über das medizinisch Notwendige hinaus. Die kassenärztliche Bundesvereinigung empfiehlt eine schriftliche Patienteneinwilligung mit klarer Information darüber, welche Daten an welchen Anbieter gehen und warum.

Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung Pflicht? In der Arztpraxis bei KI-Tools fast immer ja. Gesundheitsdaten sind besondere personenbezogene Daten nach Art. 9 DSGVO und werden im Praxisalltag in großem Umfang verarbeitet. Beides macht eine DSFA nach Art. 35 DSGVO zwingend. Den Text schreibt der Datenschutzbeauftragte, nicht der KI-Anbieter.

Wer trägt die Kosten für die Schulung der Mitarbeiter? Die Praxis als Arbeitgeber. Über das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III sind je nach Größe der Praxis 25 bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und ein Lohnzuschuss förderfähig. Für Praxen mit unter zehn Beschäftigten gilt eine Förderquote bis zu 100 Prozent, bei zehn bis 249 Beschäftigten bis zu 50 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bis 100 Prozent). Die DigiMan-Inhouse-Schulung von SkillSprinters ist genau für diesen Fall konzipiert, IHK-KI-Manager-Lehrgänge oder spezialisierte medizinische KI-Schulungen sind ebenfalls förderfähig.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Geschäftsführer von SkillSprinters. Er bildet seit über 15 Jahren Berufstätige und Quereinsteiger weiter, davon 5 Jahre in der staatlich geförderten Weiterbildung mit AZAV-zertifizierten Maßnahmen. SkillSprinters ist DEKRA-zertifizierter Bildungsträger. Mehr als 70 Sachbücher zu Weiterbildung, KI und Karriere auf Amazon KDP.

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