Transparenzhinweis: SkillSprinters ist Bildungsanbieter, kein Pflegesoftware-Hersteller und kein Partner der hier genannten Anbieter. Die Beschreibungen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen der Anbieter (Stand Anfang Mai 2026). Vor jeder Auswahlentscheidung den aktuellen Stand auf den Anbieter-Seiten und mit dem eigenen Datenschutzbeauftragten prüfen.

Über 2.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland nutzen mittlerweile KI-Sprachassistenten für die Pflegedokumentation, allein bei voize sind es nach Anbieter-Angaben mehr als 200.000 Pflegekräfte. Im Mai 2026 hat die Protestantische Altenhilfe Westpfalz das Tool im vierten Haus ausgerollt, das Bundesgesundheitsministerium hat das Ziel ausgegeben, dass bis 2028 mehr als 70 Prozent der Pflege- und Gesundheitseinrichtungen auf KI-gestützte Dokumentation umsteigen sollen. Die Praxis ist also längst da. Die rechtliche Lage hingegen ist nicht überall verstanden, vor allem bei der Frage, was die KI dokumentieren darf und was die Pflegekraft selbst entscheiden muss.

Was KI in der Pflegedokumentation darf, und was nicht

Die rechtliche Grundlage der Pflegedokumentation steht in § 113 SGB XI als Maßstabs- und Qualitätsstandard und in § 13 Heimgesetz für die stationäre Versorgung. Die Pflegedokumentation ist Beweissicherung und Leistungsnachweis gleichzeitig. Sie muss korrekt, vollständig, zeitnah und kontinuierlich geführt werden, der Medizinische Dienst prüft sie im Rahmen der Qualitätsprüfung. Aufbewahrungsfrist nach § 13 Abs. 2 Heimgesetz: fünf Jahre.

Was die KI darf: Spracherkennung, Strukturierung, Übersetzung von gesprochenen Sätzen in die Felder der Pflegesoftware. Wenn die Pflegekraft sagt "Frau Bayer, Vitalzeichen Blutdruck 130 zu 80, Puls 72, Schmerzangabe drei von zehn, mobilisiert mit Rollator bis zum Speisesaal", soll die KI das in die richtigen Felder der Pflegedokumentation einsortieren. Das ist Hilfsmittel-Charakter, vergleichbar mit einem Diktiergerät, nur dass am Ende kein zu transkribierender Text steht, sondern eine vorstrukturierte Eingabe.

Was die KI nicht darf: eigene pflegerische oder medizinische Beurteilungen vornehmen, ohne dass die Pflegekraft das prüft und freigibt. Die Bewertung "Sturzrisiko erhöht" oder "Pflegegrad-Verschlechterung absehbar" muss die Pflegefachkraft treffen, nicht das System. Sobald automatisierte Vorschläge der KI ungeprüft in die Doku einfließen würden, gerät die Einrichtung in den Anwendungsbereich von Art. 22 DSGVO (Verbot ausschließlich automatisierter Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung) und der Doku-Wahrhaftigkeit nach § 113 SGB XI.

Pragmatisch heißt das: KI strukturiert die Eingabe, aber die Pflegekraft bleibt als Verantwortliche für den Inhalt sichtbar. Jede Doku-Zeile muss dem Personal zuordenbar sein, das sie freigegeben hat. Der Audit-Trail (wer hat wann was eingegeben oder bestätigt) ist beim MD-Prüfungsbesuch zentral.

Drei Tools im Markt, sachlich beschrieben

Drei Anbieter bestimmen aktuell den deutschen Markt für KI-Pflegedokumentation. Wir beschreiben sie sachlich entlang von Funktion, Hosting und AVV-Profil. Eine Empfehlung sprechen wir nicht aus, weil die Auswahl von der Bestandssoftware der Einrichtung, dem Datenschutz-Setup und dem Träger-Profil abhängt.

voize. Sprachgesteuerte Pflegedokumentation, die laut Anbieter direkt auf dem Smartphone der Pflegekraft läuft. Die Spracherkennung erfolgt nach Anbieter-Angaben on-device, also nicht im offenen Internet. Eingaben werden von der KI strukturiert und in die jeweilige Pflegesoftware übertragen. Der Anbieter nennt im Mai 2026 mehr als 200.000 Anwender und über 2.000 Einrichtungen. Im Funding hat voize Anfang 2026 eine Serie A über 50 Millionen Euro abgeschlossen. AVV nach Art. 28 DSGVO wird laut Anbieter standardmäßig bereitgestellt, Server in Deutschland. Wir haben den Anbieter und das Marktumfeld separat beschrieben in unserem Artikel zum Funding und den Folgen für andere Pflegeeinrichtungen, der ebenfalls auf diesem Blog liegt: voize 50 Millionen für Pflege-KI.

Aaron Pflegeassistent. Konkurrenzlösung mit Schwerpunkt auf Spracheingabe und integrierter Tagestour-Planung. Aaron versteht sich nach eigenen Angaben als Komplettassistent für die ambulante und stationäre Pflege, der über die reine Doku hinaus auch Tourenplanung und Übergabe abdeckt. Hosting läuft laut Anbieter in deutschen Rechenzentren, AVV ist ebenfalls Standard.

Recare. Eher ein Plattform-Anbieter mit Schwerpunkt auf Verlegungsmanagement und Schnittstellen zwischen Krankenhaus und Pflegeeinrichtung. Recare hat KI-Funktionen für die strukturierte Übernahme von Patientendaten beim Übergang vom Krankenhaus in die stationäre oder ambulante Pflege. Hosting in Deutschland, AVV nach Art. 28 DSGVO.

Was alle drei gemeinsam haben: sie versprechen, eine Pflegekraft entlastet pro Schicht zwischen 30 und 60 Minuten von der Dokumentationsarbeit, je nach Studie und Anbieter. Diese Zahlen stammen aus den jeweiligen Pilotstudien und sind nicht unabhängig validiert. Die echte Entlastung hängt stark davon ab, wie die KI in den Stationsalltag eingebunden ist und ob die Pflegekräfte vorher geschult wurden.

Was Pflegeheim-Geschäftsführer vor der Einführung prüfen müssen

Drei Bereiche entscheiden, ob die KI-Einführung später beim MD-Prüfungsbesuch und beim Datenschutzaudit Bestand hat: DSGVO/AVV, Mitbestimmung nach BetrVG, Doku-Konformität nach § 113 SGB XI.

Die DSGVO-Schicht ist am dichtesten geregelt. Pflegedaten sind besondere personenbezogene Daten nach Art. 9 DSGVO. Der KI-Anbieter wird zum Auftragsverarbeiter, ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist zwingend, kein Beiwerk. Pragmatisch prüfst du beim AVV: Server in Deutschland oder zumindest in der EU, Subunternehmer transparent gelistet, vertragliches Verbot der Trainingsnutzung deiner Daten, klare Löschfristen nach Vertragsende. Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist Pflicht, weil Pflegedaten in großem Umfang verarbeitet werden. Das schreibt der Datenschutzbeauftragte, nicht die KI-Marketingabteilung.

Die Mitbestimmung nach BetrVG wird gerne übersehen. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von technischen Einrichtungen, die das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter überwachen können. KI-Pflegedokumentation kann das, weil sie Eingabezeiten, Eingabevollständigkeit und individuelle Leistungsdaten der Pflegekraft erfasst. Die saubere Lösung ist eine Betriebsvereinbarung vor dem Rollout, nicht erst nach der ersten Eskalation. Wer ohne Mitbestimmung einführt, riskiert Unterlassungsverfügungen und nachträgliche Ausgleichsansprüche.

Die Doku-Konformität nach § 113 SGB XI wird beim MD-Prüfungsbesuch geprüft. Wichtig sind drei Punkte: jede Doku-Zeile ist eindeutig der Pflegekraft zuordenbar, die sie freigegeben hat, die KI-Vorschläge sind als Vorschläge erkennbar bis zur Freigabe, die Audit-Trail-Funktion zeigt jede Änderung mit Zeitstempel und Person. Wer das nicht hat, riskiert MD-Beanstandungen, die in Pflegenoten und in der Refinanzierung sichtbar werden.

Pflegeheim Berger, 80 Plätze, Bayreuth

Die Berger Pflege gGmbH betreibt seit 2014 ein Heim mit 80 Plätzen am Stadtrand von Bayreuth. Geschäftsführerin Sabine Berger hat im Februar 2026 entschieden, KI-Pflegedokumentation einzuführen, nachdem die durchschnittliche Doku-Zeit pro Pflegekraft und Schicht auf 75 Minuten gestiegen war. Die Umstellung dauerte drei Monate.

Was die Einrichtung gemacht hat: zuerst eine Datenschutz-Folgenabschätzung mit dem externen DSB, dann eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat, parallel die Auswahl von zwei Anbietern in einer 4-wöchigen Testphase mit jeweils einer Wohngruppe. Die Bewertungskriterien waren Spracherkennungsqualität auf Fränkisch, Integration in die Bestandssoftware, AVV-Klarheit. Nach der Testphase fiel die Wahl auf den Anbieter mit der besseren Bestandssoftware-Integration, weil die Pflegekräfte sonst zwei Systeme parallel führen müssten.

Schulung war der wichtigste Hebel. Berger hat zwei Pflegefachkräfte als interne Multiplikatoren ausgebildet, jede Wohngruppe hatte zwei Wochen lang täglich 30 Minuten Begleitung. Nach drei Monaten ist die Doku-Zeit pro Schicht auf 35 Minuten gefallen, die freie Zeit fließt in Bewohner-Kontakt. Wichtig laut Frau Berger: keine Stelle abgebaut, sondern offene Stellen leichter besetzt, weil die Doku-Belastung im Vorstellungsgespräch ein häufiger Kritikpunkt war.

Geschäftlich rechnet sich die Investition über das Qualifizierungschancengesetz mit. Berger hat die Schulung der 24 Pflegekräfte über § 82 SGB III als geförderte Maßnahme abgewickelt. Bei einer Einrichtung mit 80 Plätzen und etwa 50 Mitarbeitern ist die Förderquote 50 Prozent (mit Tarifvertrag bis 100 Prozent). Die Lehrgangskosten von rund 60 Stunden pro Pflegekraft hat die AfA übernommen, das Arbeitsentgeltzuschuss kam additiv dazu.

Eigene Haltung

Wer KI in der Pflegedokumentation einführt, ohne in die Schulung zu investieren, hat doppelt verloren. Wir sehen in der Praxis regelmäßig, dass Einrichtungen die Lizenz unterschreiben, aber die ersten 90 Tage nicht begleiten. Die Folge ist meistens dieselbe: drei Monate später ist die Akzeptanz im Keller, die KI wird umgangen, die Doppelarbeit (Sprache rein, Korrektur per Tastatur) macht die Doku-Zeit länger statt kürzer. Die EU AI Act Art. 4 KI-Kompetenzpflicht seit 2. Februar 2025 schreibt die Schulung ohnehin verpflichtend vor. Wer den Schulungsnachweis nicht dokumentiert hat, gerät bei einem Datenschutzvorfall doppelt in die Haftung.

Die zweite Beobachtung: nicht jede Einrichtung ist im selben Reifegrad. Ein Träger mit fünf Häusern, eigener IT-Abteilung und stabiler Pflegesoftware hat einen anderen Weg als das familiengeführte 40-Bett-Haus mit MS-Office-Word-Dokumentation und ohne DSB-Vertrag. Die KI-Einführung ist keine Plug-and-play-Sache, sondern braucht ein realistisches Projekt-Setup, einen Datenschutzbeauftragten am Tisch und Pflegefachkräfte als Mitgestalter.

Zuletzt geprüft am 10. Mai 2026.

Häufige Fragen

Brauche ich für KI-Pflegedokumentation eine Datenschutz-Folgenabschätzung? Ja. Pflegedaten sind besondere personenbezogene Daten nach Art. 9 DSGVO und werden im großen Umfang verarbeitet, beides macht eine DSFA nach Art. 35 DSGVO zwingend. Den Text schreibt der Datenschutzbeauftragte, nicht der KI-Anbieter. Ohne DSFA riskierst du beim Audit der Aufsichtsbehörde Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes.

Darf die KI selbstständig Sturzrisiko-Bewertungen oder Pflegegrad-Vorschläge erstellen? Nicht ohne Freigabe durch eine Pflegefachkraft. Sobald automatisierte KI-Bewertungen ungeprüft in die Pflegedokumentation einfließen, sind sie unter Umständen ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit Rechtswirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO und außerdem im Konflikt mit der Doku-Wahrhaftigkeitspflicht nach § 113 SGB XI. Praktikabel ist die Vorschlagsfunktion mit zwingender Freigabe durch die Pflegefachkraft.

Muss der Betriebsrat der KI-Einführung zustimmen? Bei der Einführung von Systemen, die Verhalten oder Leistung der Mitarbeiter überwachen können, hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. KI-Pflegedokumentation fällt darunter, weil sie individuelle Leistungsdaten erfasst. Der saubere Weg ist eine Betriebsvereinbarung vor dem Rollout. Wer ohne Mitbestimmung einführt, riskiert Unterlassungsverfügungen.

Wer trägt die Kosten der Schulung? Wenn die Einrichtung als Arbeitgeber die KI einführt, trägt sie auch die Schulungskosten. Über das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III sind je nach Mitarbeiterzahl 25 bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und ein Arbeitsentgeltzuschuss förderfähig. Die DigiMan-Inhouse-Schulung von SkillSprinters ist genau für diesen Fall gebaut, aber auch IHK-KI-Manager-Lehrgänge oder spezialisierte Pflege-IT-Schulungen sind förderfähig.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Geschäftsführer von SkillSprinters. Er bildet seit über 15 Jahren Berufstätige und Quereinsteiger weiter, davon 5 Jahre in der staatlich geförderten Weiterbildung mit AZAV-zertifizierten Maßnahmen. SkillSprinters ist DEKRA-zertifizierter Bildungsträger. Mehr als 70 Sachbücher zu Weiterbildung, KI und Karriere auf Amazon KDP.

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