Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 01.01.2026 eine neue fachliche Weisung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung veröffentlicht. Im Kern: Beschäftigte ab 45 und Geringqualifizierte bekommen leichteren Zugang zu Lehrgangskosten- und Lohnkostenzuschüssen. Für viele Firmen ist das die erste Förderlogik seit Jahren, bei der nicht der Antrag das Hindernis ist, sondern die fehlende Idee, wen man eigentlich qualifizieren könnte. Wer in einem Mittelstandsbetrieb sitzt und einen 52-jährigen Sachbearbeiter im Team hat, der bei der Digitalisierung abgehängt zu werden droht, bekommt 2026 eine konkrete Antwort. Dieser Artikel zeigt, was sich geändert hat, welche Quoten gelten und wie das in der Praxis aussieht.

Stand der Recherche: 9. Mai 2026. Die fachliche Weisung der BA zum 01.01.2026 ist veröffentlicht (dok_ba031590.pdf), die Praxis variiert je nach Agenturbezirk. Vor Antragstellung den zuständigen Arbeitgeberservice direkt ansprechen.

Was vereinfachter Zugang konkret heißt

"Vereinfachter Zugang" ist ein BA-internes Schlagwort, das in der Weisungslage zwei Dinge bündelt. Erstens: Geringere Nachweispflichten beim Antrag, wenn der zu Qualifizierende einer der Zielgruppen angehört. Zweitens: Höhere Förderquoten ohne den Umweg über zusätzliche betriebliche Voraussetzungen wie eine Tarifvereinbarung.

Die zentrale Norm bleibt § 82 SGB III, das sogenannte Qualifizierungschancengesetz. Die Definitionen in der BA-Weisung zum 01.01.2026 sind eindeutig.

Geringqualifiziert ist nach § 81 Abs. 2 SGB III, wer keinen Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz besitzt, kein Studium abgeschlossen hat oder seit mindestens vier Jahren in einer Tätigkeit eingesetzt wird, die normalerweise keine Berufsausbildung verlangt. In der Praxis fallen darunter angelernte Kräfte, Quereinsteiger ohne formalen Abschluss und sehr viele Mitarbeiter im gewerblich-produzierenden Bereich, die seit Jahren denselben Job machen.

Älter im Sinne der Förderung ist, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat. Es gibt keine Obergrenze. Eine 61-jährige Sachbearbeiterin gehört genauso zur Zielgruppe wie ein 47-jähriger Lagerlogistiker.

Der vereinfachte Zugang bedeutet konkret: Die Agentur prüft schneller, ob die Maßnahme bewilligt wird. Die Mitarbeiterzahl des Betriebs spielt zwar weiter eine Rolle, aber bei diesen Zielgruppen sind die Förderquoten in den unteren Größenklassen quasi durchgereicht. Außerdem zählt die Maßnahme inhaltlich auch dann, wenn sie nicht zwingend zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, solange sie zur Anpassung an digitale oder strukturelle Anforderungen beiträgt.

Welche Förderquoten 2026 für diese Zielgruppen gelten

Die § 82 SGB III Logik 2026 hat eine Standardstaffel nach Betriebsgröße und einen Bonus für die genannten Zielgruppen.

Für Lehrgangskosten gilt die Standardstaffel: Bis 9 Mitarbeiter bis zu 100 Prozent, 10 bis 249 Mitarbeiter bis zu 50 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bis 100 Prozent), 250 bis 2.499 Mitarbeiter bis zu 25 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bis 50 Prozent), ab 2.500 Mitarbeitern bis zu 15 Prozent (mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung bis 35 Prozent).

Bei Älteren ab 45 und Geringqualifizierten kommen plus 20 Prozentpunkte oben drauf, allerdings nur bis 499 Mitarbeiter. Konzerne ab 500 Mitarbeitern bekommen den Zuschlag nicht. In der Praxis bedeutet das: Eine 60-Mitarbeiter-Firma, die einen 52-jährigen Sachbearbeiter qualifizieren will, kommt auf bis zu 70 Prozent der Lehrgangskosten ohne Tarifvereinbarung und auf bis zu 100 Prozent mit Tarifvereinbarung.

Hinzu kommt der Lohnkostenzuschuss. Hier liegt der eigentliche Hebel für 2026. Die BA bezuschusst während der Weiterbildungszeit den fortgezahlten Arbeitslohn. Bei den Zielgruppen kann der Zuschuss bis zu 75 Prozent erreichen, bei abschlussorientierter Weiterbildung von Geringqualifizierten ohne Berufsabschluss sogar bis zu 100 Prozent. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Eine ungelernte Verkäuferin, die mit 47 Jahren eine abschlussorientierte Umschulung zur Bürokauffrau macht, kann ihrem Arbeitgeber praktisch lohnkostenneutral aus dem operativen Betrieb herausgeholt werden.

Was nicht möglich ist: Doppelförderung mit anderen Programmen. Wer Bildungsgutschein über die Agentur abrechnet, kann nicht parallel § 82 SGB III für denselben Mitarbeiter beanspruchen. Auch das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine eigenständige Schiene mit anderen Voraussetzungen, nämlich strukturwandelbedingten Maßnahmen und kollektiver Betroffenheit. Details zur Abgrenzung haben wir in einem eigenen Artikel zum Qualifizierungsgeld 2026 erklärt.

Drei Konstellationen für KMU-Geschäftsführer

Wenn du einen Mittelstandsbetrieb führst, sind das die drei Konstellationen, in denen sich der vereinfachte Zugang 2026 wirklich lohnt.

Konstellation 1: Du hast einen langjährigen Mitarbeiter ab 45, dessen Stelle durch Digitalisierung verändert wird. Beispiel: Buchhalter, der bisher manuell gebucht hat und jetzt mit KI-gestützter Belegerkennung arbeiten soll. Der Lehrgang muss kein anerkannter Abschluss sein. Eine 4-monatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager mit AZAV-Maßnahmenzertifikat wird gefördert. Bei 60 Mitarbeitern und ohne Tarifvereinbarung sind das in der Regel bis zu 70 Prozent Lehrgangskosten plus 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Bei 9.662 Euro Lehrgangsgebühr und 4.000 Euro Bruttolohn pro Monat über 4 Monate kommen schnell mehr als 18.000 Euro Förderung pro Mitarbeiter zusammen.

Konstellation 2: Du hast einen Geringqualifizierten ohne Berufsabschluss, der seit Jahren angelernt arbeitet. Hier greift der abschlussorientierte Pfad. Voraussetzung: Die Weiterbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, etwa Bürokaufmann, Industriekaufmann, Fachkraft Lagerlogistik. Lehrgangskosten 100 Prozent, Lohnkostenzuschuss bis 100 Prozent. Das ist die maximal mögliche Förderquote im deutschen Arbeitsförderungsrecht. Wer einen treuen Mitarbeiter mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit halten will, sollte sich diese Schiene genauer anschauen.

Konstellation 3: Du hast strukturwandelbedingte Veränderungen, bei denen ganze Tätigkeitsfelder wegbrechen. Hier ist § 82a SGB III mit Qualifizierungsgeld die richtige Schiene, nicht der vereinfachte Zugang nach § 82. Qualifizierungsgeld ersetzt 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) des Nettolohns als Lohnersatzleistung. Voraussetzung ist, dass mindestens ein bestimmter Anteil der Belegschaft betroffen ist und eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag vorliegt. Das ist anspruchsvoller in der Vorbereitung, lohnt sich aber bei größeren Transformationsprojekten.

Praxis-Beispiel: Gabi, 52, in einer 60-Mitarbeiter-Firma

Gabi ist 52 und seit 24 Jahren bei der Müller Metallbau GmbH in Bayreuth. Bürosachbearbeitung, Auftragsabwicklung, Telefon. Ihre Abschlussqualifikation: Berufsfachschule Wirtschaft 1991, kein anerkannter IHK-Berufsabschluss. Sie würde formal als geringqualifiziert eingestuft, weil sie seit Jahrzehnten in einer Tätigkeit arbeitet, die keinen anerkannten Berufsabschluss zwingend voraussetzt. Sie selbst sieht sich nicht so. Aus Sicht der BA aber zählt der formale Abschluss.

Die Geschäftsführung der Müller Metallbau GmbH hat 2025 ein neues ERP-System eingeführt. Gabi tut sich schwer, der Workflow um sie herum verändert sich, ihr Vorgesetzter spricht hinter vorgehaltener Hand bereits über Veränderungen. Statt Gabi zu entlassen, schlägt der Personalleiter eine 4-monatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager vor. AZAV-Maßnahmenzertifikat 723/0097/2026, Vollzeit, online.

Der Antrag läuft über § 82 SGB III. Lehrgangskosten 9.662 Euro netto. Standardquote bei 60 Mitarbeitern wären 50 Prozent. Mit dem Plus 20 Prozentpunkte für die Zielgruppe Ältere und Geringqualifizierte sind es 70 Prozent. Lohnkostenzuschuss 75 Prozent auf den fortgezahlten Bruttolohn von rund 3.800 Euro über 4 Monate. Die Müller Metallbau GmbH bekommt rund 6.760 Euro Lehrgangsförderung plus rund 11.400 Euro Lohnkostenzuschuss. Der Eigenanteil am Lehrgang ist rund 2.900 Euro, der Eigenanteil am Lohn rund 3.800 Euro. Insgesamt also rund 6.700 Euro Belastung gegen 18.000 Euro Förderung.

Gabi kommt nach 4 Monaten zurück, kann mit Power Automate, n8n und ChatGPT arbeiten, hat ein Portfolio mit 5 dokumentierten Automatisierungsprojekten und sitzt nicht mehr ratlos vor dem ERP-System. Der Personalleiter hat eine Mitarbeiterin gehalten, die die Firma kennt, deren Loyalität bewiesen ist und die jetzt jünger denkt als manche 35-Jährige im Team.

Das ist 2026 keine Ausnahme mehr, sondern ein Standardfall, den die BA aktiv unterstützt.

Warum viele Firmen das immer noch verschlafen

In der Praxis sehen wir bei Mittelständlern eine hartnäckige Lücke zwischen den verfügbaren Förderquoten und der tatsächlichen Inanspruchnahme. Eine 60-Mitarbeiter-Firma mit drei Mitarbeitern ab 45 könnte theoretisch jedes Jahr 50.000 Euro Förderung abrufen. In der Realität tut das vielleicht jeder fünfte Betrieb. Der Grund ist selten der Antrag selbst, sondern die fehlende strategische Personalentwicklung.

Wer das unterschätzt, verliert doppelt. Erstens das Geld, das die BA bereitstellt. Zweitens die Mitarbeiter, die irgendwann von alleine merken, dass sie abgehängt werden, und sich umorientieren. Eine 52-Jährige, die nach 24 Jahren im Betrieb gegangen ist, geht meistens nicht zum Wettbewerber, sondern auf eine Stelle, die ihr eine Perspektive zeigt. Das ist ein Verlust, den die meisten Betriebe nicht in Geld umrechnen, der aber bei Wiederbesetzung schnell sechsstellig wird.

Praktisch heißt das: Ein einmaliger Workshop mit dem Arbeitgeberservice der zuständigen Arbeitsagentur, eine Liste der Mitarbeiter ab 45, eine grobe Einschätzung wer geringqualifiziert ist, und dann pro Person eine Entscheidung. Das ist 4 bis 6 Stunden Arbeit für die Personalleitung pro Jahr. Die Förderquote rechtfertigt jeden Aufwand.

FAQ

Gilt der vereinfachte Zugang auch für Geschäftsführer und Inhaber?

Nein. § 82 SGB III fördert sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Geschäftsführende Gesellschafter, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, fallen aus dem Raster. Für Solo-Selbstständige gibt es KOMPASS, das aktuell mit Aufnahmestopp läuft (Stand Mai 2026). Für angestellte Geschäftsführer gilt § 82 grundsätzlich, hier kommt es auf die konkrete Sozialversicherungspflicht an.

Muss die Weiterbildung zu einem IHK-Abschluss führen?

Nein. Die Förderung verlangt eine Maßnahme nach AZAV-Recht, also ein Maßnahmenzertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wie DEKRA, TÜV, CertQua. Ein IHK-Abschluss ist nicht Voraussetzung. Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters etwa läuft mit AZAV-Zertifikat 723/0097/2026 (DEKRA), führt zu einem Trägerzertifikat plus 5 ergänzenden Zertifikaten und nicht zu einem IHK-Abschluss. Bei abschlussorientierter Förderung von Geringqualifizierten muss der angestrebte Abschluss allerdings ein anerkannter Berufsabschluss sein.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Nach unserem Recherchestand schwankt das je nach Agenturbezirk zwischen drei und acht Wochen ab vollständigem Antrag. Die Praxis 2026 zeigt eine schnellere Bearbeitung bei vereinfachtem Zugang, weil die Agentur weniger Einzelfallprüfung leisten muss. Vor Maßnahmenstart sollte die schriftliche Bewilligung allerdings vorliegen, sonst läuft der Arbeitgeber ins Risiko, die Förderung am Ende nicht abrechnen zu können.

Was passiert, wenn der Mitarbeiter die Weiterbildung abbricht?

Bei vorzeitigem Abbruch durch den Mitarbeiter kann die Agentur einen Teil der bereits gezahlten Lehrgangskosten und des Lohnkostenzuschusses zurückfordern. Bei Abbruch aus Krankheitsgründen oder anderen wichtigen Gründen wird die Rückforderung in der Regel ausgesetzt. Der Bildungsträger sollte mit der Agentur kommunizieren, sobald sich Probleme abzeichnen, damit Lösungen gefunden werden können (Pause, Wiederaufnahme, Wechsel auf andere Maßnahme).

Gilt das auch für Teilzeitbeschäftigte?

Ja. Teilzeitkräfte ab einer gewissen Mindeststundenzahl pro Woche sind sozialversicherungspflichtig und damit förderfähig. Lohnkostenzuschuss und Lehrgangskosten werden anteilig auf die Arbeitszeit bezogen berechnet. Eine 25-Stunden-Kraft erhält den Lohnkostenzuschuss auf den Teilzeitlohn. Die Lehrgangskosten sind unabhängig von der Wochenarbeitszeit, hier zählt nur die Förderquote nach Betriebsgröße und Zielgruppe.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Geschäftsführer von SkillSprinters. Er bildet seit über 15 Jahren Berufstätige und Quereinsteiger weiter, davon 5 Jahre in der staatlich geförderten Weiterbildung mit AZAV-zertifizierten Maßnahmen. SkillSprinters ist DEKRA-zertifizierter Bildungsträger. Mehr als 70 Sachbücher zu Weiterbildung, KI und Karriere auf Amazon KDP.

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Zuletzt geprüft am 10. Mai 2026.

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