Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Neue Grundsicherung, und die Geldleistung heißt Grundsicherungsgeld. Für deinen Bildungsgutschein ändert dieser Stichtag weniger, als viele Ratgeber behaupten. Die Zuständigkeit für die Weiterbildungsförderung ist schon zum 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergegangen. Ausgelöst hat das nicht die Grundsicherungsreform, sondern das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Wirklich neu ist zum Juli 2026 der Vermittlungsvorrang nach dem neuen § 3a SGB II.
Stand dieser Fassung: 13. September 2026. Die Angaben stammen aus den Gesetzestexten selbst und aus der Trägerinformation der Bundesagentur für Arbeit. Vor jeder Antragsentscheidung lohnt trotzdem der Blick auf den aktuellen Stand bei deiner Agentur.
Wer den Bildungsgutschein ausstellt
§ 66a SGB II erledigt die Frage in einem Satz: „§ 66 findet entsprechende Anwendung beim Übergang der Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit zum 1. Januar 2025.“ Die Bundesagentur hat das ihren Bildungsträgern damals so mitgeteilt: „Die Bildungsgutscheine [werden] ab diesem Zeitpunkt nur noch durch die AA ausgegeben.“ In § 16 Absatz 1 Satz 2 SGB II, wo die Weiterbildungsförderung für Leistungsberechtigte stand, findet sich an ihrer Stelle seither das Wort „(weggefallen)“.
Wer im Jobcenter nach einem Bildungsgutschein fragt, sitzt in der falschen Beratung.
Beim Jobcenter bleibt trotzdem viel liegen, und das wird regelmäßig verwechselt. Die Integrationsverantwortung verbleibt dort durchgehend, ebenso das Teilnehmenden- und das Absolventenmanagement. Das Jobcenter ist nach der Trägerinformation der vorrangige Ansprechpartner, es zahlt das Grundsicherungsgeld, und es erstellt mit dir den Kooperationsplan. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen legst du weiterhin dort vor, Urlaub und Ortsabwesenheit stimmst du ebenfalls dort ab. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Weiterbildungsberatung nach § 81 SGB III, die Förderentscheidung, die Finanzierung sowie die Träger- und Maßnahmebetreuung. Berichte und Fehlzeitenmeldungen schickt dein Bildungsträger deshalb an die Agentur.
Ein Detail aus derselben Trägerinformation betrifft dich indirekt: Am Bildungsgutschein selbst kann ein Träger nicht mehr ablesen, ob jemand im SGB II oder im SGB III ist. Deshalb fragen wir im Erstgespräch danach, und deshalb bekommst du bei uns beide Varianten erklärt, wenn es um Krankmeldung und Fehlzeiten geht.
Was am 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist
Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) hat § 3a SGB II eingefügt, Überschrift „Vorrang der Vermittlung“. Absatz 1 stellt die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit vor die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Absatz 2 geht weiter: „Der Vermittlungsvorrang gilt auch im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine Leistung zur Eingliederung in Arbeit für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit erfolgversprechender ist als eine unmittelbare Vermittlung, insbesondere bei Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“
Das Wort „insbesondere“ trägt in diesem Satz viel Gewicht. Die Hervorhebung der unter Dreißigjährigen ist ein Beispiel, keine Altersgrenze. Wer 45 oder 58 ist, fällt damit weder aus der Ausnahme heraus noch automatisch hinein.
Die zweite Neuerung ist der Name. Die Leistung heißt Grundsicherungsgeld, das Buch weiterhin Grundsicherung für Arbeitsuchende. § 65a Absatz 4 SGB II erlaubt den Behörden bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 ausdrücklich, für das Grundsicherungsgeld weiter das Wort Bürgergeld zu verwenden. Ein Schreiben mit dem alten Begriff ist also kein veralteter Bescheid.
Warum § 3a den Bildungsgutschein nicht direkt erreicht
§ 3a Absatz 2 spricht von den „sonstigen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“, also von den Eingliederungsleistungen des § 16 SGB II. Genau dort steht die Weiterbildungsförderung seit 2025 nicht mehr. Auf die Entscheidung über deinen Bildungsgutschein wirkt der Vermittlungsvorrang des SGB II deshalb nicht unmittelbar.
Er wirkt über den Kooperationsplan. § 15 Absatz 2 SGB II in der Fassung ab 1. Juli 2026 sagt: „Der Kooperationsplan enthält unter Berücksichtigung der §§ 3 und 3a ein persönliches Angebot.“ Was in diesem Plan steht, prägt jedes weitere Gespräch, auch das bei der Agentur.
Für die Förderentscheidung selbst gilt § 4 SGB III. Absatz 1 kennt den Vermittlungsvorrang ebenfalls. Absatz 2 enthält daneben eine Vermutung, die selten zitiert wird und die dir gehört: „Von der Erforderlichkeit für die dauerhafte Eingliederung ist insbesondere auszugehen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit fehlendem Berufsabschluss an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen oder voraussichtlich teilnehmen werden.“
Zwei Behörden, zwei Maßstäbe. Wer ohne Berufsabschluss dasteht, sollte den Satz aus § 4 Absatz 2 SGB III kennen und im Gespräch ansprechen.
Erst das Ziel klären, dann den Förderweg
Welche Förderung passt, hängt davon ab, welche Weiterbildung du machen willst. Im KI-Schnupperkurs lernst du in fünf Lektionen den Digitalisierungsmanager kennen, der über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden kann. So gehst du mit einem konkreten Ziel in das Beratungsgespräch.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
So gehst du das Gespräch an
Schritt 1. Zwei Termine, zwei Themen. Beim Jobcenter geht es um Grundsicherungsgeld, Kooperationsplan und deine Betreuung. Bei der Agentur für Arbeit geht es um die Weiterbildungsberatung nach § 81 SGB III und um den Gutschein. Den Termin bekommst du über die Hotline 0800 4 5555 00 oder die Online-Terminvergabe auf arbeitsagentur.de. Sag gleich beim Anruf, dass es um eine Weiterbildung geht.
Schritt 2. Komm mit einer konkreten Maßnahme, nicht mit einer offenen Frage. Träger, Maßnahmenummer, Startdatum, Umfang. Beim Digitalisierungsmanager sind das die Maßnahmenummer 723/0097/2026, DEKRA-zertifiziert, 720 Unterrichtseinheiten, vier Monate Vollzeit komplett online.
Schritt 3. Bring eine schriftliche Begründung mit, eine halbe Seite reicht. Sie beantwortet zwei Fragen: Warum bringt eine direkte Vermittlung dir gerade keine dauerhafte Perspektive? Und was ändert diese Weiterbildung daran, mit welchem Berufsziel und welchem Gehaltsniveau? Arbeitsmarktdaten helfen. Im KI-Umfeld sind über 100.000 Stellen offen, das Einstiegsgehalt liegt im Bereich des Digitalisierungsmanagers bei rund 60.000 Euro. Wer keinen Berufsabschluss hat, nennt zusätzlich § 4 Absatz 2 SGB III.
Schritt 4. Nimm Vermittlungsvorschläge ernst. Anschauen, ehrlich prüfen, sachlich antworten. Wer eine zumutbare Arbeit verweigert, riskiert eine Leistungsminderung nach § 31a SGB II. Das Ziel des Gesprächs ist eine gemeinsame Einschätzung, was dich dauerhaft in Arbeit bringt.
Eine Vermittlung in Arbeit kann dir niemand garantieren, wir auch nicht. Und ob deine Weiterbildung gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Maria, 45, will den DigiMan machen
Maria bezieht seit acht Monaten Grundsicherungsgeld, bis Juni hieß das noch Bürgergeld. Sie hat ihren Job in der Buchhaltung verloren, als ihr Arbeitgeber das Unternehmen verkauft hat. Sie ist 45, hat eine kaufmännische Ausbildung und 20 Jahre Berufserfahrung. Im März 2026 hat man ihr eine Stelle als Sachbearbeiterin in einem Logistikzentrum angeboten, Schichtarbeit, 36 Kilometer entfernt. Sie hat abgelehnt und sich nach einer Weiterbildung erkundigt.
Ihr naheliegender Fehler wäre, den Bildungsgutschein bei ihrer Jobcenter-Fallmanagerin zu beantragen und dort auf eine Entscheidung zu warten. Die fällt dort nicht.
Der Jobcenter-Termin bleibt trotzdem wichtig. Im Kooperationsplan nach § 15 SGB II wird festgehalten, worauf sie hinarbeitet, und dieser Plan berücksichtigt seit Juli ausdrücklich den Vermittlungsvorrang. Maria sorgt also dafür, dass ihr Weiterbildungsziel dort schwarz auf weiß steht, samt Begründung. Danach geht sie mit derselben Begründung in die Weiterbildungsberatung bei der Agentur für Arbeit.
Die Vermutung aus § 4 Absatz 2 SGB III hilft ihr dabei nicht, denn sie hat einen Berufsabschluss. Ihre Begründung muss also allein tragen: die Lage auf dem regionalen Buchhaltungsarbeitsmarkt, die Perspektive im KI-Umfeld, das Risiko, in fünf Jahren wieder in derselben Situation zu sitzen. Ob sie den Gutschein bekommt, entscheidet ihre Agentur. Vorbereitet hat sie dabei die deutlich besseren Karten.
Was wir in der Praxis sehen
Der häufigste Umweg kostet Wochen, und er ist vollständig vermeidbar. Teilnehmer erzählen uns regelmäßig, dass sie zuerst beim Jobcenter waren, dort freundlich vertröstet wurden und erst danach bei der Agentur gelandet sind. Zwischen dem ersten Anlauf und dem ausgestellten Gutschein liegen dann leicht vier Wochen mehr als nötig. Seit wir im Erstgespräch nach dem Rechtskreis fragen und den Weg zur Agentur ausdrücklich benennen, passiert das seltener.
Die zweite Beobachtung betrifft die Krankmeldung. Meldungen über Fehlzeiten gehen von uns an die Agentur, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehört weiterhin zum Jobcenter. Das klingt nach Verwaltungsdetail und ist in der Praxis der Punkt, an dem im ersten Kursmonat am meisten schiefgeht.
Häufige Fragen
Stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein aus?
Die Agentur für Arbeit, seit dem 1. Januar 2025 auch für Menschen im Grundsicherungsbezug (§ 66a SGB II). Das Jobcenter bleibt für Grundsicherungsgeld, Kooperationsplan und Integrationsverantwortung zuständig. Gutscheine, die ein Jobcenter noch 2024 ausgehändigt hatte, wurden dort bis zum Ende der Maßnahme abgewickelt.
Verhindert der Vermittlungsvorrang nach § 3a SGB II meine Weiterbildung?
Nein. § 3a Absatz 2 nennt die Ausnahme ausdrücklich, wenn eine Eingliederungsleistung für eine dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender ist als die unmittelbare Vermittlung. Auf die Gutscheinentscheidung wirkt § 3a ohnehin nur mittelbar über den Kooperationsplan, weil die Weiterbildungsförderung nicht mehr in § 16 SGB II steht. Für die Entscheidung der Agentur gilt § 4 SGB III.
Bekomme ich neben dem Grundsicherungsgeld das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III?
Nur bei einer Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt. Dann sind es 150 Euro monatlich, 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Der Digitalisierungsmanager führt zu einem Trägerzertifikat und hat keine solche Prüfung, für ihn gibt es das Weiterbildungsgeld also nicht.
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja, seit dem 1. Juli 2026. Das Sozialgesetzbuch selbst heißt weiterhin Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nach § 65a Absatz 4 SGB II dürfen die Behörden bis zum 31. Dezember 2026 weiterhin das Wort Bürgergeld verwenden.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, seit vielen Jahren in der Erwachsenenbildung tätig, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bamberg, E-Learning-Berater in der Schweiz und Autor von 77 Büchern, darunter zahlreiche zur IHK-Prüfungsvorbereitung. Er ist Gründer von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger.
Wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, steht hier: Bildungsgutschein 2026 beantragen: 7 Schritte.
Zuletzt geprüft am 13. September 2026.
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