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Transparenzhinweis: Dieser Artikel ist auf der Website von SkillSprinters veröffentlicht. SkillSprinters ist Anbieter einer KI-Weiterbildung und steht damit in einem Wettbewerbsverhältnis zu einigen der hier genannten Anbieter bzw. deren Geschäftsfeldern. Wir bemühen uns um eine faire Darstellung anhand öffentlich zugänglicher Informationen, sind aber nicht neutral. Alle Angaben zu Preisen und Funktionen beruhen auf öffentlich zugänglichen Herstellerangaben. Stand der Recherche: April 2026, Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben der jeweiligen Anbieter.

Weiterbildung während Kurzarbeit gehört zu den klarsten Win-Win-Situationen, die das deutsche Arbeitsrecht hergibt. Mitarbeiter bleiben an Bord, qualifizieren sich statt zuhause zu sitzen, der Staat übernimmt einen großen Teil der Kosten. Trotzdem nutzen die wenigsten Unternehmen diese Option. Dieser Artikel beschreibt, wie das 2026 konkret funktioniert, was gefördert wird und welche Schritte nötig sind.

Warum Kurzarbeit und Weiterbildung zusammenpassen

Kurzarbeit heißt, Mitarbeiter arbeiten weniger Stunden als vertraglich vereinbart, weil das Unternehmen weniger Auftrag hat. Die Agentur für Arbeit gleicht den Einkommensverlust teilweise aus (60 Prozent des Nettolohns, 67 Prozent mit Kindern).

Das Problem: Mitarbeiter haben Zeit, aber nichts Produktives zu tun. Gleichzeitig fehlen in vielen Branchen Fachkräfte mit bestimmten Qualifikationen, besonders im Bereich Digitalisierung und KI.

Der Schritt liegt nahe. Statt Leute bezahlt nach Hause zu schicken, qualifiziert man sie für die Aufgaben, die nach der Krise anstehen. Der Staat unterstützt das, weil qualifizierte Mitarbeiter seltener arbeitslos werden.

Ein Automobilzulieferer in Franken hat 40 Mitarbeiter in der Produktion auf Kurzarbeit. Die Auftragslage erholt sich voraussichtlich in 6 Monaten, aber die Produktion wird danach stärker automatisiert sein. 12 Mitarbeiter absolvieren während der Kurzarbeit eine KI-gestützte Prozessautomatisierungs-Weiterbildung. Nach der Kurzarbeit bedienen sie die neuen Systeme, statt durch externe Fachkräfte ersetzt zu werden. Genau dafür wurde die Regelung gebaut.

Die rechtliche Grundlage

§ 106a SGB III: Erstattung von SV-Beiträgen (ausgelaufen)

Zwischen 2021 und Juli 2024 erstattete die Agentur nach § 106a SGB III 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld, wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung organisierte. Diese Regelung ist am 31. Juli 2024 ausgelaufen und bisher nicht verlängert worden.

Die SV-Erstattung war ein zusätzlicher finanzieller Anreiz. Auch ohne sie bleibt die Kombination aus Kurzarbeit und Weiterbildung sinnvoll, weil die Lehrgangskosten weiterhin über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden.

Die politische Diskussion über eine Neuauflage läuft. Ein Anruf beim Arbeitgeberservice der Agentur klärt, ob es zwischenzeitlich eine Nachfolgeregelung gibt.

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Parallel zur SV-Erstattung können die Lehrgangskosten über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Die Förderhöhe hängt an der Unternehmensgröße.

Unternehmensgröße Übernahme Lehrgangskosten Lohnzuschuss
Unter 50 Mitarbeiter bis zu 100 Prozent bis zu 75 Prozent
50 bis 499 Mitarbeiter bis zu 100 Prozent (50 ohne Tarifvertrag) bis zu 50 Prozent
250-2.499 Mitarbeiter bis zu 50 Prozent bis zu 25 Prozent

Der Lohnzuschuss wird auf den Lohnanteil gezahlt, der nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt ist. Bei vollständiger Kurzarbeit (Arbeitszeit null) entfällt er, dafür läuft das Kurzarbeitergeld weiter.

Was der Arbeitgeber tatsächlich zahlt

Rechenbeispiel für einen Betrieb mit 50 Mitarbeitern, 5 davon in Kurzarbeit und Weiterbildung:

Position Ohne Weiterbildung Mit Weiterbildung
Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur zahlt die Agentur
SV-Beiträge auf KuG Arbeitgeber 100 Prozent Arbeitgeber 100 Prozent (SV-Erstattung seit 31.07.2024 ausgelaufen)
Lehrgangskosten 0 EUR 0 EUR bei Kleinstbetrieben, gestaffelt nach Größe
Ergebnis Mitarbeiter sitzt zuhause Mitarbeiter qualifiziert sich weitgehend kostenlos

Am Ende steht ein qualifizierterer Mitarbeiter bei null oder minimalen Lehrgangskosten. Ein rationaler Grund dagegen existiert nicht, abgesehen von Unwissenheit oder Angst vor Bürokratie.

Arbeitgeber-Perspektive

Fünf Gründe, warum sich die Mühe lohnt.

Mitarbeiter halten. Gute Leute in Kurzarbeit suchen sich einen neuen Job, sobald sie das Gefühl haben, das Unternehmen sieht keine Zukunft. Wer Weiterbildung anbietet, signalisiert das Gegenteil.

Qualifikationslücken schließen. Die Krise ist der beste Zeitpunkt, weil die Mitarbeiter verfügbar sind. In normalen Zeiten scheitert Weiterbildung an "dafür haben wir gerade keine Zeit". In der Kurzarbeit ist sie da.

Kosten sparen. Die QCG-Förderung übernimmt je nach Betriebsgröße bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten. Der Eigenanteil ist je nach Konstellation null.

Nach der Krise schneller durchstarten. Wenn die Auftragslage zieht, haben die Mitarbeiter neue Kompetenzen. Keine externe Rekrutierung, keine langwierige Einarbeitung.

Arbeitgebermarke. "Wir haben unsere Leute in der Krise weitergebildet" ist ein besserer Satz als "Wir haben unsere Leute in der Krise nach Hause geschickt".

Arbeitnehmer-Perspektive

Wenn dein Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet hat, hast du drei Möglichkeiten. Die Defaultoption ist, Kurzarbeitergeld zu beziehen und zu warten, bis die Arbeit wieder anzieht. Das machen die meisten. Es bringt auch am wenigsten.

Ein Nebenjob ist grundsätzlich erlaubt, aber Hinzuverdienst über dem früheren Netto wird aufs KuG angerechnet. Der Arbeitgeber muss zustimmen.

Die dritte Option: Weiterbildung. Du nutzt die Kurzarbeitszeit für eine Qualifizierung, behältst dein KuG und hast am Ende ein Zertifikat. Organisiert der Arbeitgeber die Weiterbildung und beantragt die Förderung, kostet dich das nichts.

Bietet dein Arbeitgeber keine Weiterbildung an, sprich ihn aktiv an. Viele Arbeitgeber kennen die QCG-Förderung nicht. Mach einen konkreten Vorschlag (zum Beispiel aus dem Bereich KI und Digitalisierung). Und: Der Arbeitgeberservice der Agentur berät Unternehmen kostenlos.

Was ist förderfähig

Nicht jede Schulung wird gefördert. Die Weiterbildung muss drei Pflichtkriterien erfüllen: mindestens 120 Stunden Umfang, Durchführung durch einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger (DEKRA, TÜV oder gleichwertig), und der Inhalt muss über reine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.

Typisch gefördert werden Digitalisierungs- und KI-Kurse (zum Beispiel der Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters, 720 UE, DEKRA-zertifiziert), Aufstiegsfortbildungen wie der Wirtschaftsfachwirt IHK, IT-Zertifizierungen (Microsoft, SAP, Cisco), Sprachkurse mit anerkanntem Abschluss, branchenspezifische Qualifizierungen in Pflege, Logistik oder Handwerk.

Typisch nicht gefördert: eintägige Seminare (unter 120 Stunden), Inhouse-Schulungen ohne AZAV-Zertifizierung, reine Produktschulungen des eigenen Unternehmens.

Der Antragsweg

Für Arbeitgeber

Beratung beim Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur. Kostenlos. Du brauchst Angaben zur Kurzarbeit (Dauer, Umfang, betroffene Mitarbeiter) und eine Vorstellung, welche Qualifizierung sinnvoll ist.

Wähle einen AZAV-zertifizierten Bildungsträger und ein konkretes Weiterbildungsangebot. Achte auf die 120-Stunden-Grenze, die AZAV-Zulassung und die Maßnahmenummer der Agentur.

Förderantrag stellen. Der Antrag geht an die Agentur. Du beantragst die Förderung der Lehrgangskosten nach dem Qualifizierungschancengesetz. Die Agentur prüft und bewilligt in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

Weiterbildung starten. Nach Bewilligung beginnt die Maßnahme. Mitarbeiter behalten ihr Kurzarbeitergeld, die Lehrgangskosten zahlt die Agentur direkt an den Bildungsträger.

Für Arbeitnehmer

Sprich den Arbeitgeber an. Viele kennen die QCG-Förderung nicht. Je konkreter dein Vorschlag, desto wahrscheinlicher die Umsetzung.

Bei Ablehnung: Eigeninitiative. Du kannst dich selbst an die Agentur wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein individueller Bildungsgutschein möglich, wenn deine Qualifikationslage es rechtfertigt. Mehr dazu im Förderungsbereich des Blogs.

Praxisbeispiel

Ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen in Bayern, 120 Mitarbeiter. Kurzarbeit angemeldet. 15 Mitarbeiter aus Verwaltung und Vertrieb arbeiten nur noch 50 Prozent.

Acht davon absolvieren eine KI-Weiterbildung: Digitalisierungsmanager, 720 UE, vier Monate, online. Lehrgangskosten 9.700 EUR pro Teilnehmer. Bei 120 Mitarbeitern (Kategorie 50 bis 499) greift die QCG-Förderung bis zu 50 Prozent, bei Über-45-Jährigen bis zu 100 Prozent. Je nach Altersstruktur zahlt der Arbeitgeber zwischen 0 und 38.800 EUR für acht Teilnehmer.

Vier Monate später haben acht Mitarbeiter einen DEKRA-zertifizierten KI-Abschluss plus sechs Zertifikate. Sie führen die KI-gestützte Prozessautomatisierung im Haus selbst ein. Niemand hat gekündigt, weil die Kurzarbeit als Chance wahrgenommen wurde.

Wer das unterschätzt, verliert in so einer Konstellation regelmäßig die besten Leute. Wir sehen das in Beratungsgesprächen häufig. Der Arbeitgeber zögert sechs Wochen, zwei Mitarbeiter sind dann schon weg, und die Weiterbildungsbudget-Debatte ist Makulatur. Wer Kurzarbeit anmeldet, sollte die Weiterbildungsfrage am selben Tag öffnen, nicht sechs Wochen später.

Fehler, die man vermeidet

Zu spät anfangen. Die Beantragung braucht 2 bis 4 Wochen. Wer erst beantragt, wenn die Kurzarbeit schon läuft, verliert Zeit. Besser parallel zur Kurzarbeitsanmeldung die Weiterbildung planen.

Keinen AZAV-Träger wählen. Ein Udemy-Kurs oder eine Inhouse-Schulung wird nicht gefördert.

Mitarbeiter nicht einbeziehen. Weiterbildung per Anordnung funktioniert schlecht. Besprich mit den Mitarbeitern, welche Qualifizierung sinnvoll ist. Wer wählen kann, ist motivierter.

Nur ans Heute denken. Die Weiterbildung sollte Kompetenzen vermitteln, die in 6 bis 12 Monaten relevant sind. Digitalisierung und KI gewinnen in fast jeder Branche an Bedeutung.

Dokumentation vergessen. Für die QCG-Förderung brauchst du Teilnahmebestätigungen, Weiterbildungsvertrag, AZAV-Zulassung des Trägers. Halte alles von Anfang an fest.

Häufige Fragen

Kann ich während der Kurzarbeit eine Vollzeit-Weiterbildung machen?

Ja, wenn deine Arbeitszeit auf null oder nahezu null reduziert ist. Du beziehst weiter Kurzarbeitergeld und absolvierst die Weiterbildung in der freigewordenen Zeit. Bei Teilzeit-Kurzarbeit (etwa 50 Prozent) muss die Weiterbildung in die arbeitsfreie Zeit passen. Viele Anbieter haben Teilzeitformate. Der Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters läuft zum Beispiel Dienstag und Donnerstag abends, drei Stunden pro Woche.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Für die QCG-Förderung: ja. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt. Der Arbeitgeber profitiert gleichzeitig, weil er bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten gefördert bekommt. Wirtschaftlich gibt es keinen Grund für eine Ablehnung.

Was passiert, wenn die Kurzarbeit endet, bevor die Weiterbildung abgeschlossen ist?

Die Weiterbildung läuft weiter. Die QCG-Förderung ist nicht an die Kurzarbeit gekoppelt. Die Weiterbildung wird dann berufsbegleitend absolviert (abends oder am Wochenende).

Bekomme ich mehr Kurzarbeitergeld, wenn ich eine Weiterbildung mache?

Nein. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes (60 bzw. 67 Prozent) ändert sich nicht. Dein Vorteil liegt in der Qualifikation, nicht im höheren Kurzarbeitergeld.

Kann ich als Arbeitnehmer die Weiterbildung selbst beantragen?

Die QCG-Förderung im Rahmen von Kurzarbeit wird grundsätzlich vom Arbeitgeber beantragt. Kooperiert der nicht, kannst du dich direkt an die Berufsberatung wenden. In bestimmten Fällen (drohende Entlassung, fehlende Qualifikation) ist ein individueller Bildungsgutschein möglich. Kontaktmöglichkeiten auf der Kontaktseite.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

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