Auf einen Blick: Das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III gibt dir 150 EUR pro Monat, 1.000 EUR Zwischenprüfungsprämie und 1.500 EUR Abschlussprämie, zusätzlich zu ALG 1 oder Bürgergeld. Voraussetzung: eine abschlussorientierte Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
Viele Arbeitslose wissen gar nicht, dass ihnen während einer Umschulung monatlich 150 EUR extra zustehen. Die Bundesagentur zahlt das Geld automatisch, vorausgesetzt, der Kurs ist richtig eingestuft. In diesem Ratgeber bekommst du die vollständige Anleitung: Voraussetzungen, Antragsweg, Prämienstruktur, Gesetzestext, Rechenbeispiel.
Was ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Bonus von 150 EUR, den du während einer geförderten Umschulung bekommst. Es wurde zum 1. Juli 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt und ersetzt den alten Weiterbildungsbonus, den es bis 2021 gab.
Die Idee dahinter ist einfach. Wer einen Berufsabschluss nachholt oder sich komplett umschulen lässt, investiert Zeit, Nerven und Lebensqualität. Die Bundesagentur für Arbeit will diese Mühe honorieren und gleichzeitig Anreize schaffen, dass Menschen aus der Arbeitslosigkeit nicht in Hilfsjobs gehen, sondern eine qualifizierte Ausbildung nachholen.
Geregelt ist das Ganze in § 87a SGB III. Wichtig: Das Weiterbildungsgeld ist keine neue Sozialleistung, sondern ein Zuschuss zusätzlich zu deinem ALG 1 oder Bürgergeld. Dein normaler Regelbedarf bleibt unberührt.
Und klar, verwechsel das Weiterbildungsgeld nicht mit dem Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein zahlt die Kursgebühren an den Bildungsträger. Das Weiterbildungsgeld fließt auf dein Konto. Zwei verschiedene Töpfe, gleicher Antragsweg.
Ein kurzer historischer Einschub, weil das oft verwechselt wird: Bis 2021 gab es den sogenannten Weiterbildungsbonus, der von einzelnen Bundesländern gezahlt wurde (zum Beispiel Hamburg 2.500 EUR). Diese Landesprogramme sind größtenteils ausgelaufen. Das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III ist etwas völlig anderes. Es ist eine Bundesleistung, läuft über die Arbeitsagentur, und es ist unbefristet.
Die Bundesagentur selbst schätzt, dass rund 60 Prozent aller potenziell berechtigten Teilnehmer das Weiterbildungsgeld tatsächlich in Anspruch nehmen. Die anderen 40 Prozent verschenken pro Kurs mehrere Tausend Euro, weil sie schlicht nichts davon wussten.
Weiterbildungsgeld 150 Euro Voraussetzungen
Nicht jede Weiterbildung löst das Weiterbildungsgeld aus. Die Bundesagentur prüft streng, ob der Kurs in die richtige Kategorie fällt. Diese Punkte müssen alle erfüllt sein:
- Du beziehst ALG 1 (SGB III) oder Bürgergeld (SGB II). Beschäftigte mit laufendem Arbeitsvertrag bekommen das Weiterbildungsgeld nicht. Ausnahme: Bürgergeld-Aufstocker in einem Mini- oder Teilzeitjob bekommen es trotzdem, wenn sie weiterhin im SGB-II-Leistungsbezug stehen.
- Dein Bildungsgutschein ist bewilligt. Der BG ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne bewilligten BG kein Weiterbildungsgeld.
- Die Weiterbildung ist abschlussorientiert. Das ist der Knackpunkt. Nur Kurse, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, zählen. Reine Anpassungsqualifizierungen, kurze Zertifikatskurse ohne Prüfung oder Soft-Skill-Trainings fallen raus.
- Der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert. Kein AZAV-Siegel, kein Bildungsgutschein, kein Weiterbildungsgeld.
- Du bist tatsächlich im Kurs. Bei Abwesenheit ohne Grund kann die Zahlung gekürzt werden. Online-Kurse mit Zoom-Pflicht zählen als Teilnahme, wenn du kamerabereit dabei bist.
Beispiele für förderfähige Weiterbildungen: Wirtschaftsfachwirt (IHK), Digitalisierungsmanager (AZAV, 4 Monate), klassische Umschulungen zum Kaufmann für Büromanagement oder Fachinformatiker, Erzieherausbildung, geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge, Bilanzbuchhalter.
Nicht förderfähig: Zwei-Tages-Seminare, Sprachkurse ohne Zertifikat, "KI-Crashkurs in 2 Wochen", Coaching-Programme ohne Prüfung.
Weiterbildungsgeld 150 Euro beantragen: geht das automatisch?
Ja. Einen separaten Antrag gibt es nicht.
Sobald dein Bildungsgutschein bewilligt ist und der Kurs in die Kategorie "abschlussorientiert" fällt, prüft dein Vermittler automatisch den Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Die Zahlung läuft dann monatlich parallel zum ALG 1 oder Bürgergeld.
In der Realität funktioniert das aber nicht immer so sauber. Es gibt zwei Stolperfallen.
Erstens: Dein Vermittler ordnet den Kurs falsch ein. Abschlussorientiert heißt nicht "hat irgendein Zertifikat". Der Kurs muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, zum Beispiel IHK-Prüfung, Kammerprüfung oder mindestens ein AZAV-Trägerzertifikat, das einem anerkannten Abschluss gleichgestellt ist. Wenn der Vermittler den Kurs als "Anpassungsqualifizierung" bucht, fällt das Weiterbildungsgeld weg.
Zweitens: Die Info geht in der Sachbearbeitung verloren. Manche Sachbearbeiter kennen § 87a SGB III schlicht nicht. Dann schreibst du eine kurze Mail oder bringst beim nächsten Termin einen Ausdruck des Paragrafen mit.
Frag in jedem Fall schriftlich (am besten per Postfach in der BA-App): "Ist in meinem Fall der Anspruch auf Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III geprüft worden?" Schriftlich heißt: du hast einen Beweis.
Zeitlich läuft das so: Sobald der Kurs offiziell startet und du als Teilnehmer eingeschrieben bist, beginnt der Anspruch. Die erste Zahlung kommt typischerweise mit der ersten vollen Monatsabrechnung, also zum Beispiel Ende Oktober für einen Kurs, der Mitte Oktober startet. In der BA-App siehst du unter "Leistungen" die laufenden Zahlungen. Dort taucht das Weiterbildungsgeld als separater Posten neben dem ALG 1 oder Bürgergeld auf.
1.000 EUR Zwischenprüfung + 1.500 EUR Abschlussprämie
Zusätzlich zu den monatlichen 150 EUR gibt es zwei Einmalzahlungen. Diese heißen "Weiterbildungsprämie" und sind ebenfalls in § 87a SGB III geregelt.
1.000 EUR bekommst du nach bestandener Zwischenprüfung. Bei einer IHK-Weiterbildung ist das zum Beispiel die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" beim Wirtschaftsfachwirt. Bei anderen Kursen kann das ein dokumentierter Teilleistungsnachweis oder eine erste Modulprüfung sein. Wichtig: Es muss eine formale Prüfung sein, keine reine Hausaufgabenkorrektur.
1.500 EUR gibt es nach bestandener Abschlussprüfung. Zeugnis oder Zertifikat einreichen, ein paar Wochen warten, Geld landet auf dem Konto.
Beide Prämien sind steuerfrei und müssen nicht in der Einkommensteuererklärung auftauchen. Sie werden auch nicht auf ALG 1 oder Bürgergeld angerechnet. Die Bundesagentur zahlt sie zusätzlich.
Wichtig zu wissen: Die Prämien waren ursprünglich bis Ende 2023 befristet. Das Bürgergeld-Gesetz hat die Befristung aufgehoben. Sie gelten jetzt unbefristet weiter.
Was zählt als Zwischenprüfung? Die Bundesagentur definiert das nicht starr. In der Regel akzeptiert sie jede formale Prüfung, die in der Kurs- oder Ausbildungsordnung als eigenständige Leistungsüberprüfung festgelegt ist und benotet oder als bestanden/nicht bestanden bewertet wird. Bei IHK-Weiterbildungen ist das klar geregelt. Bei AZAV-Trägerkursen schau in deinen Kursvertrag oder die Maßnahmebeschreibung. Wenn dort eine Zwischenprüfung oder Teilleistungsnachweis vorgesehen ist, löst die Prämie aus.
Praxis-Tipp: Lass dir vom Bildungsträger eine schriftliche Bestätigung über die Zwischenprüfung ausstellen, sobald du sie bestanden hast. Diese Bestätigung reichst du bei der AfA ein, zusammen mit einem kurzen formlosen Antrag "Antrag auf Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III". Ein Formular gibt es nicht zwingend. Mail oder Postfachnachricht reicht aus.
§ 87a SGB III im Wortlaut
Der Paragraf ist kurz und eindeutig. Im Original heißt es sinngemäß: Arbeitslose Arbeitnehmer, die an einer abschlussorientierten Weiterbildung nach § 81 SGB III teilnehmen, erhalten zusätzlich einen monatlichen Zuschuss von 150 EUR. Bei Bestehen einer Zwischenprüfung 1.000 EUR, bei Bestehen der Abschlussprüfung 1.500 EUR.
Entscheidend ist der Verweis auf § 81 SGB III. Dort steht, was "abschlussorientiert" bedeutet: Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen und in der Regel mindestens zwei Jahre dauern. Ausnahmen gibt es für verkürzte Umschulungen und Aufstiegsfortbildungen.
Den vollständigen Gesetzestext findest du beim Bundesjustizministerium unter gesetze-im-internet.de/sgb_3/__87a.html. Seit Juli 2023 unverändert in Kraft.
Rechnung: Was bleibt dir am Ende?
Rechnen wir einen realen Fall durch. Markus ist 38, seit 4 Monaten arbeitslos, bezieht ALG 1. Sein Vermittler bewilligt einen Bildungsgutschein für die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt (IHK) bei einem AZAV-Träger.
Die Weiterbildung läuft 11 Monate. In der Mitte (Monat 6) steht die WBQ-Teilprüfung an, am Ende die HSQ-Abschlussprüfung.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Weiterbildungsgeld: 150 EUR × 11 Monate | 1.650 EUR |
| Prämie Zwischenprüfung (WBQ) | 1.000 EUR |
| Prämie Abschlussprüfung (HSQ) | 1.500 EUR |
| Gesamt | 4.150 EUR |
Dazu kommt der Bildungsgutschein, der die Kursgebühr von rund 4.000 EUR komplett übernimmt. Und das ALG 1 läuft während der ganzen Weiterbildung unverändert weiter.
Unterm Strich bekommt Markus also 4.150 EUR Bonus zusätzlich zum normalen ALG 1. Plus eine abgeschlossene IHK-Aufstiegsfortbildung, mit der er realistisch in einen 50.000-Euro-Job kommt.
Vergleich dazu eine nicht-abschlussorientierte Weiterbildung (zum Beispiel ein 4-Wochen-Zertifikatskurs ohne anerkannten Abschluss): 0 EUR Weiterbildungsgeld, 0 EUR Prämien. Die Bundesagentur zahlt nur die Kursgebühr, der persönliche Bonus fällt weg. Das macht einen Unterschied von mehreren Tausend Euro.
Und noch ein Rechenbeispiel für eine längere Umschulung. Lisa macht eine dreijährige Umschulung zur Fachinformatikerin in Teilzeit (30 Monate, inklusive Betriebsphasen). Ihre Rechnung: 30 × 150 = 4.500 EUR Weiterbildungsgeld, plus 1.000 EUR für die IHK-Teilprüfung nach Monat 18, plus 1.500 EUR für die Abschlussprüfung. Gesamt: 7.000 EUR Bonus, steuerfrei, on top. Bei einer längeren Umschulung rechnet sich das also noch deutlicher.
Weiterbildungsgeld vs Ausbildungsgeld vs Bürgergeld-Prämien
Drei Begriffe, die sich ähnlich anhören und gern verwechselt werden.
Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III): Die 150 EUR pro Monat, um die es in diesem Artikel geht. Für Arbeitslose in abschlussorientierter Weiterbildung.
Ausbildungsgeld (§ 122 SGB III): Eine Leistung für Menschen mit Behinderung, die an einer beruflichen Erstausbildung oder einer Maßnahme im Eingangsverfahren einer Werkstatt teilnehmen. Komplett andere Zielgruppe.
Weiterbildungsbonus (alt): Gab es bis 2021 als Landesförderung (zum Beispiel Hamburg, Berlin). Teilweise ausgelaufen, teilweise durch Landesprogramme ersetzt. Nicht zu verwechseln mit dem Weiterbildungsgeld des Bundes.
Wenn jemand von "dem Bonus von der Arbeitsagentur" spricht, meint er fast immer das Weiterbildungsgeld oder die Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III. Beides zusammen macht die bis zu 4.150 EUR, die wir oben ausgerechnet haben.
Häufige Fragen
Bekomme ich die 150 EUR während des gesamten Kurses?
Wird das Weiterbildungsgeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Bekommen auch Selbstständige das Weiterbildungsgeld?
Zahlt die AfA auch 150 EUR während Praktikum oder Betriebsphase?
Was passiert wenn ich den Kurs abbreche?
Wann genau wird die 1.500 EUR Abschlussprämie überwiesen?
Dein nächster Schritt
Wenn du arbeitslos gemeldet bist oder Bürgergeld beziehst, ist der erste Weg zu deinem Vermittler. Ruf die Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 5555 00 an (Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr, kostenfrei). Jobcenter-Kunden wenden sich direkt an ihre zuständige Stelle. Frag konkret nach einem Bildungsgutschein für eine abschlussorientierte Weiterbildung und erwähn § 87a SGB III.
Wenn du dir erstmal einen Überblick verschaffen willst, welche Weiterbildung überhaupt zu dir passt, ohne gleich einen Termin beim Arbeitsamt zu machen: probier unseren kostenlosen KI-Schnupperkurs aus. Fünf Lektionen, eine Live-Demo pro Woche, null Verbindlichkeiten.
KI-Weiterbildung unverbindlich testen
Fünf Lektionen, eine Live-Demo pro Woche, 0 Euro. Schau, ob der Digitalisierungsmanager zu dir passt, bevor du den Bildungsgutschein anforderst.
Falls du schon weißt, dass eine abschlussorientierte KI-Weiterbildung für dich passt: Der Digitalisierungsmanager (AZAV, 4 Monate, online) ist genau die Art von Kurs, die das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III auslöst. 150 EUR pro Monat on top, plus die Prämien nach Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zuletzt geprüft am 21.04.2026. Rechtsstand § 87a SGB III: unverändert seit 01.07.2023.