- Job-Coach ist kein geschützter Beruf, keine einheitliche Ausbildung vorgeschrieben.
- Typische Themen: Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Positionierung, Karriereplanung.
- Finanzierung meist über AVGS (§ 45 SGB III) bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
- Auch Bildungsgutschein möglich, wenn Coaching Teil einer längeren Maßnahme ist.
- Dauer in der Regel 4 bis 12 Wochen, meist 2 bis 4 Stunden pro Woche.
- Eine Vermittlung in einen Job kann nicht garantiert werden.
Was ist ein Job-Coach?
Job-Coach beschreibt eine Person, die dich bei beruflichen Fragen begleitet. Der Begriff ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen. Entsprechend unterschiedlich sind Qualifikation, Methoden und Preise. Typisch sind Coaches mit einer Zusatzausbildung, zum Beispiel über den Deutschen Bundesverband Coaching (DBVC), die International Coach Federation (ICF) oder den Deutschen Verband für Coaching und Training.
Ein Job-Coach ist keine Ersatzform für eine Agentur-Vermittlung. Er hilft dir, dich selbst besser zu verkaufen, eigene Stärken zu erkennen und Bewerbungssituationen zu üben. Die eigentliche Jobsuche und Bewerbung machst du selbst.
Die Grenzen sind fließend: manche Coaches arbeiten primär mit Bewerbungsunterlagen, andere mit Persönlichkeits- und Wertearbeit, wieder andere sind spezialisiert auf Vorstellungsgespräche oder Gehaltsverhandlungen.
Rechtsgrundlage: § 45 SGB III
Die Finanzierung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter läuft meist über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III. Dort sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geregelt. Zielrichtungen sind unter anderem: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.
Der Coaching-Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein und über ein gültiges Maßnahmezertifikat für die Maßnahme verfügen. Nur dann kann der AVGS eingelöst werden.
Wer kann einen AVGS für Coaching bekommen?
Zielgruppen nach § 45 SGB III:
- Arbeitslose mit ALG-1-Bezug (§ 136 SGB III).
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, zum Beispiel bei angekündigter Kündigung, befristeten Verträgen die bald auslaufen oder bei drohendem Stellenabbau im Unternehmen.
- Bürgergeld-Empfänger im SGB-II-Bezug, Finanzierung über das Jobcenter.
- Ausbildungsuchende und bestimmte Sonderzielgruppen.
Kein Rechtsanspruch besteht: die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Vermittlers oder Fallmanagers. Je klarer du das Vermittlungshemmnis beschreiben kannst, das durch das Coaching adressiert werden soll, desto höher die Chance auf einen AVGS.
Dauer, Umfang und Kosten
| Aspekt | Typische Größenordnung |
|---|---|
| Dauer Gesamtmaßnahme | 4 bis 12 Wochen |
| Wöchentliche Coaching-Stunden | 2 bis 4 Stunden |
| Format | Einzel-Coaching, Kleingruppen, hybrid (online plus Präsenz) |
| Eigenanteil bei AVGS | 0 Euro |
| Privat (ohne AVGS) | 80 bis 250 Euro pro Stunde, je nach Coach und Region |
Die Kosten werden bei Förderung vollständig vom Träger übernommen, wenn die Maßnahme AZAV-zertifiziert und der AVGS ausgestellt ist. Fahrtkosten können zusätzlich erstattet werden (§ 83 SGB III).
Typischer Ablauf
- Erstgespräch mit dem Vermittler: Vermittlungshemmnis identifizieren, Coaching als Lösung besprechen.
- AVGS ausstellen lassen: schriftlicher Gutschein mit festgelegter Zielrichtung und Gültigkeitsdauer, meist 3 Monate.
- Anbieter auswählen: der Coaching-Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein. Verfügbare Anbieter sind über Kursnet oder Mein NOW auffindbar.
- Beratungsgespräch mit dem Coach: Klärung der Ziele, Methodik, Chemie.
- AVGS einreichen: Coach reicht Gutschein bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ein.
- Coaching: Einzelsitzungen, oft kombiniert mit Hausaufgaben zwischen den Terminen.
- Abschluss und Ergebnisdokumentation: Teilnahmebestätigung, ggf. überarbeitete Unterlagen, neue Bewerbungsstrategie.
Beispiel aus der Praxis
Eine Marketing-Managerin, 37 Jahre alt, ist nach einer Firmenübernahme seit 4 Monaten arbeitslos. Ihre Bewerbungen bleiben erfolglos. Im Gespräch mit dem AfA-Vermittler wird deutlich: sie kann ihre Leistungen aus 10 Jahren Berufspraxis nicht klar formulieren. Der Vermittler stellt einen AVGS für 10 Stunden Einzelcoaching bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter aus. Über 6 Wochen arbeitet sie mit dem Coach an Positionierung, Lebenslauf und Vorstellungsgesprächstraining. Danach geht die Bewerbung zielgerichteter aus, die Einladungsquote steigt. Eine konkrete Anstellung ist damit nicht garantiert, aber die Rahmenbedingungen sind besser.
Wie du einen Job-Coach findest
- AZAV-Maßnahmenlisten bei Kursnet und Mein NOW. Filter auf "Aktivierungs- und Vermittlungshilfe" setzen.
- Empfehlungen im eigenen Netzwerk. Bekannte, die schon Coaching gemacht haben, können Einschätzungen geben.
- Verbandsverzeichnisse: DBVC, ICF, Deutscher Verband für Coaching und Training. Achte dort auf Coaches mit Schwerpunkt Karriere oder Outplacement.
- Erstgespräch einfordern: die meisten Coaches bieten ein kostenfreies 30-Minuten-Kennenlernen. Nutze das, um Chemie, Methodik und Erwartungshorizont zu klären.
Abgrenzung: Job-Coach, Karriereberater, Outplacement
Die Begriffe überschneiden sich, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte:
- Job-Coach: individuelles Coaching, meist kurz- bis mittelfristig, Fokus Bewerbungsprozess.
- Karriereberater: eher strategische Langzeitbegleitung, oft auch Gehalts- und Wechselstrategien.
- Outplacement-Berater: vom abgebenden Arbeitgeber bezahlt, begleitet Freigesetzte beim Übergang. Oft Teil eines Sozialplans.
Für Arbeitslose mit AVGS relevant ist in der Regel der Job-Coach. Outplacement wird vom alten Arbeitgeber finanziert, nicht von der Agentur für Arbeit.
Quellen und Rechtsstand
- § 45 SGB III (gesetze-im-internet.de)
- arbeitsagentur.de: AVGS-Antrag und Informationen zu Maßnahmen
- Deutscher Bundesverband Coaching (DBVC): Coaching-Definition und Qualitätsstandards
- International Coach Federation (ICF): Kompetenzmodell und Ethik-Kodex
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.