Job-Coach: was dahintersteckt und wie du einen Coaching-AVGS bekommst

Ein Job-Coach begleitet dich individuell bei Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Karriereplanung. Finanziert wird das häufig über einen AVGS nach § 45 SGB III.

Auf einen Blick
  • Job-Coach ist kein geschützter Beruf, keine einheitliche Ausbildung vorgeschrieben.
  • Typische Themen: Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Positionierung, Karriereplanung.
  • Finanzierung meist über AVGS (§ 45 SGB III) bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
  • Auch Bildungsgutschein möglich, wenn Coaching Teil einer längeren Maßnahme ist.
  • Dauer in der Regel 4 bis 12 Wochen, meist 2 bis 4 Stunden pro Woche.
  • Eine Vermittlung in einen Job kann nicht garantiert werden.

Was ist ein Job-Coach?

Job-Coach beschreibt eine Person, die dich bei beruflichen Fragen begleitet. Der Begriff ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Jeder kann sich so nennen. Entsprechend unterschiedlich sind Qualifikation, Methoden und Preise. Typisch sind Coaches mit einer Zusatzausbildung, zum Beispiel über den Deutschen Bundesverband Coaching (DBVC), die International Coach Federation (ICF) oder den Deutschen Verband für Coaching und Training.

Ein Job-Coach ist keine Ersatzform für eine Agentur-Vermittlung. Er hilft dir, dich selbst besser zu verkaufen, eigene Stärken zu erkennen und Bewerbungssituationen zu üben. Die eigentliche Jobsuche und Bewerbung machst du selbst.

Die Grenzen sind fließend: manche Coaches arbeiten primär mit Bewerbungsunterlagen, andere mit Persönlichkeits- und Wertearbeit, wieder andere sind spezialisiert auf Vorstellungsgespräche oder Gehaltsverhandlungen.

Rechtsgrundlage: § 45 SGB III

Die Finanzierung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter läuft meist über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III. Dort sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geregelt. Zielrichtungen sind unter anderem: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit.

Der Coaching-Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein und über ein gültiges Maßnahmezertifikat für die Maßnahme verfügen. Nur dann kann der AVGS eingelöst werden.

Wer kann einen AVGS für Coaching bekommen?

Zielgruppen nach § 45 SGB III:

Kein Rechtsanspruch besteht: die Entscheidung liegt im Ermessen des zuständigen Vermittlers oder Fallmanagers. Je klarer du das Vermittlungshemmnis beschreiben kannst, das durch das Coaching adressiert werden soll, desto höher die Chance auf einen AVGS.

Dauer, Umfang und Kosten

AspektTypische Größenordnung
Dauer Gesamtmaßnahme4 bis 12 Wochen
Wöchentliche Coaching-Stunden2 bis 4 Stunden
FormatEinzel-Coaching, Kleingruppen, hybrid (online plus Präsenz)
Eigenanteil bei AVGS0 Euro
Privat (ohne AVGS)80 bis 250 Euro pro Stunde, je nach Coach und Region

Die Kosten werden bei Förderung vollständig vom Träger übernommen, wenn die Maßnahme AZAV-zertifiziert und der AVGS ausgestellt ist. Fahrtkosten können zusätzlich erstattet werden (§ 83 SGB III).

Typischer Ablauf

  1. Erstgespräch mit dem Vermittler: Vermittlungshemmnis identifizieren, Coaching als Lösung besprechen.
  2. AVGS ausstellen lassen: schriftlicher Gutschein mit festgelegter Zielrichtung und Gültigkeitsdauer, meist 3 Monate.
  3. Anbieter auswählen: der Coaching-Anbieter muss AZAV-zertifiziert sein. Verfügbare Anbieter sind über Kursnet oder Mein NOW auffindbar.
  4. Beratungsgespräch mit dem Coach: Klärung der Ziele, Methodik, Chemie.
  5. AVGS einreichen: Coach reicht Gutschein bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter ein.
  6. Coaching: Einzelsitzungen, oft kombiniert mit Hausaufgaben zwischen den Terminen.
  7. Abschluss und Ergebnisdokumentation: Teilnahmebestätigung, ggf. überarbeitete Unterlagen, neue Bewerbungsstrategie.

Beispiel aus der Praxis

Eine Marketing-Managerin, 37 Jahre alt, ist nach einer Firmenübernahme seit 4 Monaten arbeitslos. Ihre Bewerbungen bleiben erfolglos. Im Gespräch mit dem AfA-Vermittler wird deutlich: sie kann ihre Leistungen aus 10 Jahren Berufspraxis nicht klar formulieren. Der Vermittler stellt einen AVGS für 10 Stunden Einzelcoaching bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter aus. Über 6 Wochen arbeitet sie mit dem Coach an Positionierung, Lebenslauf und Vorstellungsgesprächstraining. Danach geht die Bewerbung zielgerichteter aus, die Einladungsquote steigt. Eine konkrete Anstellung ist damit nicht garantiert, aber die Rahmenbedingungen sind besser.

Wie du einen Job-Coach findest

Abgrenzung: Job-Coach, Karriereberater, Outplacement

Die Begriffe überschneiden sich, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte:

Für Arbeitslose mit AVGS relevant ist in der Regel der Job-Coach. Outplacement wird vom alten Arbeitgeber finanziert, nicht von der Agentur für Arbeit.

Quellen und Rechtsstand

Zuletzt geprüft am 24.04.2026.

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