IHK-Prüfung: Ablauf, Gebühren, Wiederholung

Die IHK-Prüfung ist der formale Abschluss von Ausbildung, Fortbildung oder AEVO. Sie findet vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer statt.

Auf einen Blick
  • IHK-Prüfungen gibt es für Ausbildungsabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen (Fachwirt, Meister, Betriebswirt) und die AEVO.
  • Zuständig ist immer die regional zuständige IHK am Arbeits- oder Wohnort.
  • Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 37 bis 52, sowie die jeweilige Prüfungsordnung.
  • Gebühren: je nach Prüfungstyp und IHK, meist zwischen etwa 100 und 500 Euro. Genau unterscheidet sich das von Kammer zu Kammer.
  • Wiederholung: zwei Mal erlaubt, ohne dass Zulassungsvoraussetzungen neu erbracht werden müssen.
  • Prüfungsausschuss: paritätisch mit Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertretern besetzt.

Was ist eine IHK-Prüfung?

Eine IHK-Prüfung ist die Prüfung, die vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt wird. Rund 80 IHKs in Deutschland sind öffentlich-rechtliche Körperschaften und nehmen diese Prüfungen im Auftrag des Staates ab. Der Abschluss ist staatlich anerkannt und bundesweit gültig.

Es gibt drei große Prüfungskategorien: Abschlussprüfungen der dualen Ausbildung (zum Beispiel Industriekaufmann, Fachinformatiker, Kaufmann im Einzelhandel), Fortbildungsprüfungen (zum Beispiel Wirtschaftsfachwirt, Industriemeister, Betriebswirt) und Sonderprüfungen wie die AEVO. Zahlenmäßig am größten: die AEVO mit rund 80.000 Prüflingen pro Jahr bundesweit.

Der Prüfungsausschuss ist paritätisch besetzt mit Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertretern. Diese Besetzung ist in § 40 BBiG geregelt und soll sicherstellen, dass die Prüfung fair, praxisnah und rechtssicher abläuft.

Rechtsgrundlage

Zentrale Norm ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die wichtigsten Paragraphen:

Für jede einzelne Prüfung gibt es zusätzlich eine Verordnung (etwa WFachwPrV für den Wirtschaftsfachwirt, AEVO für den Ausbilderschein) und eine Prüfungsordnung der jeweiligen IHK, die den konkreten Ablauf regelt.

Wer darf zur IHK-Prüfung antreten?

Das hängt vom Prüfungstyp ab. Bei der Abschlussprüfung einer Ausbildung tritt an, wer den Ausbildungsvertrag erfüllt hat und in der Regel Teil 1 der gestreckten AP bestanden hat. Für Fortbildungsprüfungen gelten die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Verordnung. Beispiele:

PrüfungTypische Zulassung
WirtschaftsfachwirtKaufmännische Ausbildung oder 3 Jahre einschlägige Berufspraxis
HandelsfachwirtKaufmännische Ausbildung + 1 Jahr Praxis oder 5 Jahre einschlägige Berufspraxis
IndustriefachwirtKaufmännische Ausbildung + 1 Jahr Praxis oder 5 Jahre einschlägige Berufspraxis
Industriemeister MetallAbgeschlossene Ausbildung im Metallberuf + 1 Jahr Berufspraxis (ohne Ausbildung: 4 Jahre)
Betriebswirt (IHK)Bestandener Fachwirt (IHK) oder gleichwertige Aufstiegsfortbildung + mindestens 1 Jahr Berufspraxis nach dem Fachwirt
AEVO / AusbilderscheinKeine Zulassungsvoraussetzungen

Quereinsteiger können nach § 45 Abs. 2 BBiG zur externen Prüfung zugelassen werden, wenn sie das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit in dem Beruf nachweisen können. Das ist der klassische "Externenprüfung"-Weg.

Prüfungsgebühren

Die IHKs erheben Gebühren nach ihrer eigenen Gebührenordnung. Die Höhe variiert regional. Abschlussprüfungen in der Ausbildung sind für Auszubildende kostenfrei, die Gebühren zahlt der ausbildende Betrieb. Für Fortbildungsprüfungen liegen die Gebühren je nach Prüfungstyp und Kammer meist im niedrigen dreistelligen Bereich, bei umfangreicheren Prüfungen (Meister, Betriebswirt) können es auch mehrere hundert Euro sein.

Konkrete Gebühren solltest du immer bei deiner zuständigen IHK prüfen. Die Informationen stehen auf der jeweiligen IHK-Website oder im aktuellen Gebührentarif.

Wiederholung und Sonderregelungen

Nicht bestandene IHK-Prüfungen kannst du zwei Mal wiederholen, ohne dass du die Zulassungsvoraussetzungen erneut erbringen musst. Bestanden müssen immer nur die nicht bestandenen Teile. Welche Einzelteile bereits bestanden als bestanden gelten, regelt die jeweilige Prüfungsordnung.

Bei Fortbildungen wie dem Wirtschaftsfachwirt kann das bedeuten, dass ein bestandener Teil (etwa die WBQ) in einem Folgedurchgang nicht wiederholt werden muss. Details zu Geltungsdauer bestandener Teilprüfungen stehen in der jeweiligen Verordnung. Beim Wirtschaftsfachwirt beispielsweise darf die bestandene WBQ nicht älter als 5 Jahre sein, wenn du die HSQ ablegen willst.

Für Prüflinge mit Behinderung gibt es nach § 65 BBiG Nachteilsausgleich (mehr Zeit, angepasste Aufgabenformate, separate Räume). Antrag stellen vorm Prüfungstermin bei der IHK, mit Attest.

Ablauf einer Fortbildungsprüfung

Die meisten Fortbildungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem praktischen oder mündlichen Teil. Beim Wirtschaftsfachwirt etwa:

  1. Teil 1 (WBQ): Drei schriftliche Klausuren zu Volkswirtschaft, Rechnungswesen und Recht/Steuern. Jede Klausur 90 Minuten.
  2. Teil 2 (HSQ): Drei schriftliche Klausuren zu Unternehmensführung, Marketing und Führung/Zusammenarbeit. Jeweils 90 bis 120 Minuten.
  3. Mündliche Prüfung: 30-minütiges Prüfungsgespräch über ein selbst gewähltes Thema aus der Unternehmensführung, plus Rückfragen zu den schriftlichen Teilen.

Zwischen schriftlich und mündlich liegen meist 4 bis 8 Wochen. Die Prüfungstermine sind bundesweit einheitlich für die schriftlichen Teile, die mündlichen Termine werden regional koordiniert.

So meldest du dich an

Die Anmeldung läuft über die IHK, bei der du geprüft werden willst. In der Regel die IHK an deinem Arbeits- oder Wohnort. Benötigt werden:

Anmeldeschluss liegt typischerweise 3 bis 6 Monate vor Prüfungstermin. Die IHK schickt danach eine Zulassungsbestätigung und den Gebührenbescheid.

Tipp aus der Praxis Wer einen Wirtschaftsfachwirt (IHK) oder AEVO plant, sollte die Prüfungsgebühr fest im Budget einplanen und bei der Anmeldung genug Zeitpuffer lassen. Viele Kursanbieter koordinieren die IHK-Anmeldung mit, das erspart Formulare. Unsere Teilnehmer bekommen die Anmeldung über uns organisiert.

Häufige Missverständnisse

"Die IHK ist der Kursanbieter": Nein. Die IHK ist die prüfende Stelle. Den Kurs kann bei jedem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden, der den Kurs zur Prüfung führen kann. SkillSprinters etwa bereitet auf Wirtschaftsfachwirt und AEVO vor, die Prüfung selbst findet bei der jeweiligen IHK statt.

"Ohne IHK-Kurs keine IHK-Prüfung": Falsch. Du kannst jeden Kursanbieter wählen, oder dich komplett selbst vorbereiten. Entscheidend ist, dass du zur Prüfung zugelassen wirst und sie bestehst.

"Prüfungsgebühr ist im Kurspreis enthalten": Meist nicht. Die IHK-Gebühr kommt zusätzlich und wird direkt an die Kammer bezahlt. Das solltest du bei der Kostenplanung einkalkulieren. Aufstiegs-BAföG übernimmt die Prüfungsgebühr übrigens anteilig.

Wer darf zu einer IHK-Prüfung antreten?

Das hängt vom Prüfungstyp ab. Zur Abschlussprüfung der Ausbildung tritt an, wer den Ausbildungsvertrag erfüllt hat. Für Fortbildungsprüfungen wie Fachwirt, Meister oder Betriebswirt gelten die jeweiligen Verordnungen mit Zulassungsvoraussetzungen zu Ausbildung und Berufspraxis. Für die AEVO gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Quereinsteiger können nach § 45 Abs. 2 BBiG über nachgewiesene Berufserfahrung zur externen Prüfung zugelassen werden.

Was kostet eine IHK-Prüfung?

Die Gebühren variieren je nach IHK und Prüfungstyp. Abschlussprüfungen in der Ausbildung sind für Auszubildende kostenfrei, die Gebühr zahlt der Betrieb. Fortbildungsprüfungen kosten je nach Prüfungstyp zwischen etwa 100 und 500 Euro, in Einzelfällen auch mehr. Die genauen Gebühren veröffentlicht jede IHK in ihrer Gebührenordnung.

Wie oft kann ich eine IHK-Prüfung wiederholen?

Nicht bestandene IHK-Prüfungen kannst du laut Prüfungsordnung zwei Mal wiederholen, ohne dass du die Zulassungsvoraussetzungen neu erbringen musst. Bestehen müssen immer nur die nicht bestandenen Teile. Die genaue Regelung zu bereits bestandenen Teilen steht in der jeweiligen Prüfungsordnung.

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