AEVO / Ausbilderschein

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) regelt bundesweit den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung zur Ausbildung nach § 30 BBiG. Rund 80.000 Prüflinge pro Jahr.

Auf einen Blick
  • Bundeseinheitliche Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
  • Berechtigt zur Ausbildung nach § 30 BBiG
  • Keine Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung selbst
  • 2 Prüfungsteile: schriftlich (180 Minuten) und praktisch (Ausbildungssituation plus Fachgespräch)
  • Kursdauer meist 40 bis 120 Unterrichtseinheiten, berufsbegleitend oder Vollzeit
  • Gesamtkosten typischerweise 500 bis 1.100 Euro inkl. Prüfungsgebühr

Was ist die AEVO?

Die Ausbilder-Eignungsverordnung ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die vorschreibt, welche pädagogischen Kompetenzen jemand nachweisen muss, um Auszubildende im dualen System anleiten und prüfen zu dürfen. Der Ausbilderschein (umgangssprachlich auch AdA-Schein für "Ausbildung der Ausbilder") ist der Nachweis, dass du diese Prüfung bestanden hast. Zielgruppe sind Fachkräfte, Meister, Fachwirte, Techniker, Personalverantwortliche und Selbstständige, die im eigenen Betrieb oder als Freelance-Trainer Azubis ausbilden wollen.

Der Schein ist in Deutschland die Eintrittskarte in die Ausbilderrolle. Ohne AEVO darf ein Betrieb keine Auszubildenden einstellen, weil mindestens eine ausbildende Person mit nachgewiesener berufs- und arbeitspädagogischer Eignung vorhanden sein muss.

Rechtsgrundlage

Kernregelung ist die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in der Fassung vom 21. Januar 2009. Darin sind die vier Handlungsfelder definiert, die Gegenstand der Prüfung sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen, Ausbildung vorbereiten, Ausbildung durchführen, Ausbildung abschließen. Die AEVO konkretisiert § 30 des Berufsbildungsgesetzes (§ 30 BBiG), der die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildenden regelt. Ergänzend gelten die Prüfungsordnungen der zuständigen IHKs und Handwerkskammern.

Wer kann den Ausbilderschein machen?

Die AEVO kennt für die Prüfung keine formalen Zulassungsvoraussetzungen. Jeder kann sich direkt bei der zuständigen IHK oder HWK zur Prüfung anmelden, unabhängig von Alter, Ausbildung oder Berufserfahrung. Das ist eine der wenigen IHK-Prüfungen, die so offen gestaltet ist.

Wichtig zu verstehen: Die AEVO-Prüfung bestätigt nur die berufs- und arbeitspädagogische Eignung. Um tatsächlich im Betrieb ausbilden zu dürfen, brauchst du zusätzlich die fachliche Eignung nach § 30 Abs. 2 BBiG. Das bedeutet in der Regel: einschlägige Berufsausbildung im Ausbildungsberuf plus angemessene Berufspraxis, oder gleichwertiger Abschluss wie Meister, Fachwirt, Techniker oder Hochschulabschluss.

Prüfungsstruktur

Die AEVO-Prüfung besteht aus zwei Teilen:

TeilInhaltDauer
SchriftlichFallbezogene Aufgaben und Multiple Choice zu den 4 Handlungsfeldern180 Minuten
PraktischPräsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation plus Fachgesprächetwa 30 Minuten (15 Minuten Präsentation plus 15 Minuten Fachgespräch)

Die schriftliche Prüfung muss zuerst bestanden werden. Die praktische Prüfung darfst du in einer Variante ablegen: entweder eine reale Ausbildungssituation mit einer freiwilligen Testperson durchführen (zum Beispiel ein 15-minütiges Anlernen einer Fertigkeit) oder eine solche Situation präsentieren und danach mit dem Prüfungsausschuss besprechen.

Kurskosten, Prüfungsgebühren, Dauer

Der Vorbereitungskurs dauert je nach Format zwischen 40 und 120 Unterrichtseinheiten. Klassische Formate:

Preise für Kurs plus Prüfung bewegen sich je nach Anbieter zwischen 500 und 1.100 Euro. Die Prüfungsgebühr der IHK liegt separat bei 150 bis 260 Euro, je nach Kammer. Förderwege sind Bildungsgutschein (nur wenn die AEVO zur Arbeitsaufnahme erforderlich ist), Arbeitgeber-Übernahme, oder steuerliche Absetzung als Werbungskosten.

Beispielrechnung: Industriemechaniker holt sich den AEVO

Situation Industriemechaniker, 34 Jahre, seit 8 Jahren im Betrieb. Arbeitgeber braucht eine weitere ausbildende Person:
  • Online-Kurs plus Prüfungsvorbereitung: 650 Euro, 10 Wochen berufsbegleitend
  • IHK-Prüfungsgebühr: 210 Euro
  • Arbeitgeber übernimmt Kosten komplett, Lernzeit wird teilweise auf Arbeitszeit gutgeschrieben
  • Nach Bestehen: darf direkt eigenständig Azubis anleiten und prüfen
  • Investition Industriemechaniker: rund 40 Lernstunden über 10 Wochen

Abgrenzung: AEVO, Meisterprüfung, Trainerzertifikate

Die AEVO ist eine Teilqualifikation und kein Meistertitel. Wer eine Meisterprüfung ablegt, legt die AEVO-Prüfung automatisch als Teil IV der Meisterprüfung mit ab. Separate AEVO ist also vor allem sinnvoll, wenn du ausbilden willst, aber nicht den kompletten Meisterkurs mit 2 bis 3 Jahren Vorbereitung und deutlich höheren Kosten durchlaufen möchtest. Private Trainer- oder Coach-Zertifikate (Train-the-Trainer, ICF, DBVC) sind keine Alternative zum AEVO, weil sie den § 30 BBiG nicht abdecken.

FAQ

Brauche ich eine Ausbildung, um den AEVO-Schein zu machen?

Nein. Die AEVO kennt keine formalen Zulassungsvoraussetzungen. Du kannst dich direkt bei der IHK zur Prüfung anmelden, unabhängig von deiner Vorbildung. Für die tatsächliche Ausbildertätigkeit im Betrieb brauchst du allerdings zusätzlich die fachliche Eignung nach § 30 Abs. 2 BBiG, also meist einen einschlägigen Berufsabschluss plus Berufspraxis.

Wie läuft die AEVO-Prüfung ab?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einer schriftlichen Prüfung (180 Minuten, etwa 70 Multiple-Choice- und offenen Fragen zu den 4 Handlungsfeldern) und einer praktischen Prüfung (Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation plus Fachgespräch, insgesamt etwa 30 Minuten).

Was kostet der Ausbilderschein?

Die IHK-Prüfungsgebühr liegt je nach Kammer zwischen 150 und 260 Euro. Für den Vorbereitungskurs solltest du mit 300 bis 900 Euro rechnen, je nach Format (Präsenz, Online, Vollzeit, berufsbegleitend). Gesamt meist unter 1.000 Euro.

Quellen und Rechtsstand

Zuletzt geprüft am 24.04.2026.

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