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Das Wichtigste in Kürze

Du machst eine geförderte Weiterbildung und willst nebenbei ein paar Euro dazuverdienen? Oder du hast bereits einen Minijob und überlegst, ob eine Weiterbildung trotzdem möglich ist? Beides sind berechtigte Fragen. Die kurze Antwort: Ja, ein Minijob während einer Weiterbildung ist erlaubt. Aber es gibt klare Spielregeln.

In diesem Ratgeber erfährst du, was du beachten musst, wie die Anrechnung funktioniert und warum bei einer Vollzeit-Weiterbildung wie den Kursen von SkillSprinters ehrliche Zeitplanung wichtig ist.

Du überlegst, welche Weiterbildung zu dir passt? Schau dir unsere Übersicht zum Bildungsgutschein an und finde heraus, welche Kurse komplett kostenlos sind.

Ist ein Minijob während einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein erlaubt?

Ja, ein Minijob ist auch während einer geförderten Weiterbildung mit Bildungsgutschein erlaubt. Die Agentur für Arbeit verbietet Nebenjobs nicht grundsätzlich. Aber es gibt zwei zentrale Bedingungen:

  1. Die Weiterbildung hat Vorrang. Du musst regelmäßig und vollständig am Kurs teilnehmen. Fehlzeiten wegen des Minijobs sind kein gültiger Grund.
  2. Die 15-Stunden-Grenze bei ALG I. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, darfst du höchstens 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche nebenbei arbeiten (§ 138 SGB III). Ab 15 Wochenstunden giltst du nicht mehr als arbeitslos und verlierst den Leistungsanspruch.

Der Bildungsgutschein selbst wird durch einen Minijob nicht gefährdet. Er bleibt gültig, solange du die Teilnahmepflicht einhältst. Dein Nebenverdienst hat keinen Einfluss auf die Kostenübernahme der Weiterbildung.

Wichtig: Du musst den Minijob deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter melden. Und zwar sofort, nicht erst am Monatsende. Wer das vergisst, riskiert Rückforderungen und im schlimmsten Fall eine Sperrzeit.

Wie viel darf ich neben einer Weiterbildung verdienen?

Die Freibeträge hängen davon ab, ob du ALG I oder Bürgergeld beziehst. Hier die Übersicht (Stand 2026):

Leistung Freibetrag Anrechnung darüber
ALG I 165 Euro/Monat Alles über 165 Euro wird 1:1 vom ALG I abgezogen
Bürgergeld 100 Euro/Monat 100 bis 520 Euro: 80 % Anrechnung, 520 bis 1.000 Euro: 90 % Anrechnung
Keine Leistungen Kein Freibetrag relevant Verdienst gehört komplett dir

Rechenbeispiel ALG I

Du verdienst mit einem Minijob 450 Euro im Monat. Dein Freibetrag beträgt 165 Euro. Die restlichen 285 Euro werden vom ALG I abgezogen. Dir bleiben also 165 Euro netto zusätzlich zum gekürzten ALG I.

Rechenbeispiel Bürgergeld

Du verdienst 450 Euro. Die ersten 100 Euro sind frei. Von den restlichen 350 Euro (bis 520 Euro) werden 80 % angerechnet, also 280 Euro. Dir bleiben 170 Euro zusätzlich zum Bürgergeld.

Fazit: Bei ALG I lohnt sich ein Minijob finanziell weniger als beim Bürgergeld. Aber bei beiden Leistungsarten bleibt dir etwas übrig. Komplett umsonst arbeitest du nicht.

Gut zu wissen: Die Minijob-Grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat (Quelle: Minijob-Zentrale). Die alte Grenze von 520 Euro gilt nicht mehr. Der Grund: Der Mindestlohn ist auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen.

Wie viel darfst du 2026 zu ALG 1 dazuverdienen?

Kurz: Bis 165 Euro im Monat behältst du komplett. Jeder Euro darüber wird eins zu eins vom Arbeitslosengeld abgezogen. Dieser Freibetrag steht in § 155 Abs. 1 SGB III und hat sich 2026 nicht geändert, obwohl die Minijob-Grenze auf 603 Euro gestiegen ist.

Genau hier entsteht das Missverständnis, das 2026 viele teuer bezahlen. Verdienen darfst du bis 603 Euro im Minijob. Anrechnungsfrei sind davon aber nur 165 Euro. Wer die vollen 603 Euro verdient, hat netto trotzdem nur 165 Euro mehr in der Tasche, weil 438 Euro vom ALG abgezogen werden.

Minijob-VerdienstAnrechnungsfreiAbzug vom ALG 1Netto zusätzlich
165 Euro165 Euro0 Euro165 Euro
300 Euro165 Euro135 Euro165 Euro
450 Euro165 Euro285 Euro165 Euro
603 Euro165 Euro438 Euro165 Euro

Solange der Standard-Freibetrag von 165 Euro gilt, bleibt netto immer derselbe Betrag uebrig, egal wie viel du brutto verdienst.

165 Euro Minijob: wie viele Stunden sind das?

Beim Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde (Stand 2026) entsprechen 165 Euro rund 11,9 Arbeitsstunden im Monat, also knapp drei Stunden pro Woche. Wer exakt auf der anrechnungsfreien Grenze bleiben will, arbeitet sehr wenig. Mehr Stunden bringen brutto mehr, netto aber nichts zusätzlich, solange du ALG 1 beziehst.

Die 15-Stunden-Grenze ist eine zweite, getrennte Regel

Neben der Geldgrenze gibt es eine Zeitgrenze. Wer 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet, gilt rechtlich nicht mehr als arbeitslos und verliert den ALG-1-Anspruch komplett (§ 138 SGB III). Erlaubt sind maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche. Diese Grenze gilt unabhängig vom Verdienst. Du kannst sie reißen, selbst wenn du beim Geld unter 165 Euro bleibst, etwa bei einem sehr gering bezahlten Job mit vielen Stunden.

Der höhere Freibetrag, den fast niemand kennt

Es gibt eine Ausnahme von der 165-Euro-Pauschale. Hattest du deinen Minijob schon mindestens 12 Monate innerhalb der letzten 18 Monate vor dem ALG-1-Bezug, gilt nicht der Pauschalbetrag, sondern dein damaliger durchschnittlicher Monatsverdienst als Freibetrag (§ 155 Abs. 2 SGB III). Wer vor der Arbeitslosigkeit dauerhaft 450 Euro im Minijob hatte, darf diese 450 Euro weiter anrechnungsfrei behalten. Das lohnt sich deutlich, ist aber an die lückenlose Vorbeschaeftigung gebunden. Lass dir das von deiner Vermittlerin schriftlich bestätigen, bevor du dich darauf verlässt.

Die ehrliche Einordnung aus der Praxis: Ein Minijob neben ALG 1 lohnt sich finanziell kaum, sobald du über 165 Euro kommst. Sinnvoll bleibt er, wenn du den Kontakt zum Arbeitsmarkt hältst, eine Brücke zu einem künftigen Arbeitgeber baust oder den höheren Freibetrag aus einer Vorbeschaeftigung mitbringst. Wer vor allem Geld ansparen will, fährt mit einer geförderten Weiterbildung und dem Ziel Vollzeitjob meist besser.

Kann ich eine Vollzeit-Weiterbildung und einen Minijob zeitlich unter einen Hut bringen?

Ehrliche Antwort: Es ist machbar, aber anspruchsvoll. Eine Vollzeit-Weiterbildung mit Bildungsgutschein findet in der Regel montags bis freitags statt. Bei SkillSprinters zum Beispiel läuft der Live-Unterricht per Zoom unter der Woche. Für einen Minijob bleiben also nur Abende und Wochenenden.

Zeitplan-Realität bei Vollzeit-Weiterbildung

Zeitfenster Verfügbarkeit
Mo bis Fr tagsüber Weiterbildung (Vollzeit)
Mo bis Fr abends Begrenzt verfügbar (Nachbereitung, Lernen)
Samstag Frei, gut für Minijob
Sonntag Frei, gut für Erholung oder Minijob

Typische Minijobs, die abends oder am Wochenende funktionieren:

Wie viele Stunden sind realistisch?

Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro brauchst du für 603 Euro etwa 43 Stunden pro Monat. Das sind rund 10 bis 11 Stunden pro Woche. Verteilt auf einen Samstag (6 bis 8 Stunden) und einen Abend (3 bis 4 Stunden) ist das machbar. Aber: Dein Lernpensum darf nicht leiden.

Wenn du merkst, dass die Noten oder die Teilnahme unter dem Minijob leiden, solltest du die Stunden reduzieren. Die Weiterbildung bringt dir langfristig mehr als ein paar hundert Euro im Monat.

Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in bei SkillSprinters dauert zum Beispiel 4 Monate. Das ist überschaubar. Ein Minijob muss also nicht die nächsten Jahre so laufen, sondern nur für diese Phase.

Was muss ich der Agentur für Arbeit melden?

Alles. Die Meldepflicht ist eindeutig geregelt (§ 60 SGB I). Du musst der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Folgendes mitteilen:

Am besten machst du das schriftlich, per E-Mail oder über dein Online-Konto bei der Agentur für Arbeit. So hast du einen Nachweis.

Was passiert, wenn ich den Job nicht melde?

Dann riskierst du:
- Rückforderung überzahlter Leistungen
- Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Im schlimmsten Fall: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Es lohnt sich nicht, den Nebenjob zu verschweigen. Die Agentur für Arbeit gleicht die Daten regelmäßig mit der Minijob-Zentrale ab.

Du willst deinen Bildungsgutschein beantragen? In unserem Ratgeber zum Bildungsgutschein findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Tipps für das Beratungsgespräch.

Welche Weiterbildungen kann ich mit einem Minijob kombinieren?

Grundsätzlich jede. Aber der Aufwand variiert stark. Hier eine ehrliche Einschätzung für die Kurse von SkillSprinters:

Kurs Dauer Format Minijob nebenbei?
Digitalisierungsmanager/in 4 Monate Vollzeit, online, Mo bis Fr Möglich, aber nur abends/Wochenende
Social Media Manager 4 Monate Vollzeit, online, Mo bis Fr Möglich, aber nur abends/Wochenende
Fachkraft Online-Marketing ca. 2 Monate Vollzeit, online, Mo bis Fr Möglich, Zeitraum ist kürzer

Alle drei Kurse sind AZAV-zertifiziert und zu 100 % über den Bildungsgutschein finanzierbar. Du zahlst also nichts für die Weiterbildung selbst. Der Minijob ist also kein Muss, sondern ein Extra.

Gehälter nach Abschluss

Was nach der Weiterbildung möglich ist, zeigt ein kurzer Blick auf die Gehälter:

Verglichen mit einem Minijob (max. 7.236 Euro/Jahr) ist die Investition in die Weiterbildung der bessere Hebel. 4 Monate durchziehen, danach ein Gehalt verdienen, das den Minijob um ein Vielfaches übersteigt.

Was ist, wenn ich schon einen Minijob habe und eine Weiterbildung anfangen will?

Du musst den Minijob nicht kündigen. Aber du solltest prüfen, ob die Arbeitszeiten mit der Weiterbildung vereinbar sind. Wenn dein Minijob bisher tagsüber unter der Woche stattfindet, musst du die Zeiten anpassen.

So gehst du am besten vor:

  1. Arbeitgeber informieren. Erkläre, dass du eine Vollzeit-Weiterbildung beginnst und nur noch abends oder am Wochenende arbeiten kannst.
  2. Agentur für Arbeit informieren. Melde den bestehenden Minijob (falls noch nicht geschehen) und teile mit, dass du parallel eine Weiterbildung machen wirst.
  3. Zeitplan erstellen. Plane realistisch, wie viele Stunden du nebenbei arbeiten kannst, ohne dass die Weiterbildung leidet.
  4. Arbeitsvertrag prüfen. Manche Minijob-Verträge haben feste Schichten. Frag deinen Arbeitgeber, ob eine Änderung möglich ist.

Falls der Minijob nicht flexibel genug ist: Manchmal ist es klüger, ihn für die Dauer der Weiterbildung zu pausieren. 2 bis 4 Monate ohne Minijob sind verkraftbar, wenn dafür der Kursabschluss gesichert ist.

Bekomme ich Weiterbildungsgeld zusätzlich zum Minijob?

Das Weiterbildungsgeld (150 Euro/Monat, § 87a SGB III) klingt verlockend. Aber es gibt einen Haken: Es gilt nur für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen. Das sind in der Regel Umschulungen mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren.

Kürzere Weiterbildungen wie die Kurse von SkillSprinters (2 bis 4 Monate) qualifizieren sich nicht für das Weiterbildungsgeld. Das ist kein Nachteil von SkillSprinters, sondern eine gesetzliche Regelung, die für alle kurzen Weiterbildungen gilt.

Was du aber bekommst:
- 100 % Kostenübernahme der Kursgebühren über den Bildungsgutschein
- Weiterhin dein ALG I oder Bürgergeld
- Die Möglichkeit, einen Minijob nebenbei zu machen (mit den oben genannten Freibeträgen)

Ob sich der Minijob finanziell lohnt, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Bei ALG I bleiben dir 165 Euro frei, beim Bürgergeld 100 Euro. Der Rest wird angerechnet.

Du interessierst dich für einen zukunftssicheren Beruf? Erfahre mehr über die Weiterbildung zum Social Media Manager oder die Fachkraft Online-Marketing. Beide sind komplett kostenlos mit Bildungsgutschein.

Häufige Fehler beim Minijob neben der Weiterbildung

Damit du nicht in typische Fallen tappst, hier die häufigsten Fehler:

1. Nebenjob nicht melden. Der Klassiker. Die Agentur für Arbeit erfährt es trotzdem, spätestens über den Datenabgleich mit der Minijob-Zentrale.

2. Mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Dann giltst du als erwerbstätig, verlierst den ALG-I-Anspruch und damit auch den Bildungsgutschein.

3. Die Weiterbildung vernachlässigen. Fehlzeiten im Kurs können dazu führen, dass der Bildungsträger der Agentur für Arbeit meldet, dass du nicht regelmäßig teilnimmst. Das kann die Förderung gefährden.

4. Schwarzarbeit. Nicht angemeldet arbeiten ist keine Option. Die Strafen sind empfindlich, und du gefährdest deine gesamte Förderung.

5. Freibeträge falsch kalkulieren. Rechne vorher durch, was netto vom Minijob übrig bleibt. Bei ALG I ist es oft weniger als gedacht.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Anrechnungsfreibetrag Nebeneinkommen (§ 155 SGB III)
Beim Arbeitslosengeld 1 bleiben 165 Euro Nebeneinkommen pro Monat anrechnungsfrei. Jeder Euro darüber wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.
15-Stunden-Grenze (§ 138 Abs. 3 SGB III)
Wer 15 Stunden oder mehr pro Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III)
150 Euro pro Monat zusätzlich während einer abschlussorientierten Weiterbildung, plus 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Abschluss.
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)
Übernimmt 100 Prozent der Lehrgangskosten für AZAV-zertifizierte Weiterbildungen. Bewilligung durch die Agentur für Arbeit (Ermessensentscheidung).
Meldepflicht Nebeneinkommen (§ 60 SGB I)
Ein Nebenverdienst muss der Agentur für Arbeit unaufgefordert und unverzüglich mitgeteilt werden.

Häufige Fragen

Darf ich während einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein einen Minijob haben?

Ja. Ein Minijob ist während einer geförderten Weiterbildung erlaubt. Du musst ihn der Agentur für Arbeit melden und darfst nicht mehr als 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten (bei ALG I).

Wie viel darf ich 2026 im Minijob verdienen?

Die Minijob-Grenze liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat (7.236 Euro pro Jahr). Die alte Grenze von 520 Euro gilt nicht mehr.

Wird mein Minijob-Verdienst auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Ja. Bei ALG I sind 165 Euro pro Monat frei, der Rest wird 1:1 abgezogen. Beim Bürgergeld sind 100 Euro frei, darüber wird gestaffelt angerechnet.

Verliere ich meinen Bildungsgutschein, wenn ich einen Minijob habe?

Nein. Der Bildungsgutschein wird durch einen Minijob nicht gefährdet. Voraussetzung: Du nimmst weiterhin regelmäßig und vollständig am Kurs teil.

Kann ich eine Vollzeit-Weiterbildung und einen Minijob zeitlich schaffen?

Es ist möglich, aber anspruchsvoll. Vollzeit-Weiterbildungen laufen Mo bis Fr. Für den Minijob bleiben Abende und Wochenenden. Plane realistisch und priorisiere die Weiterbildung.

Muss ich meinen Minijob der Agentur für Arbeit melden?

Ja, die Meldepflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 SGB I). Melde den Job sofort bei Aufnahme. Wer das versäumt, riskiert Rückforderungen und Sanktionen.

Bekomme ich Weiterbildungsgeld, wenn ich einen Minijob habe?

Das Weiterbildungsgeld (150 Euro/Monat) gibt es nur bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen ab 2 Jahren Dauer. Kürzere Weiterbildungen (2 bis 4 Monate) sind nicht berechtigt. Der Minijob hat darauf keinen Einfluss.

Was passiert, wenn ich mehr als 15 Stunden pro Woche arbeite?

Bei ALG I verlierst du den Leistungsanspruch, weil du dann nicht mehr als arbeitslos giltst. Beim Bürgergeld gilt die 15-Stunden-Grenze nicht, aber der Verdienst wird stärker angerechnet.


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