BDSG: das Bundesdatenschutzgesetz im Überblick

Das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt die DSGVO für Deutschland und regelt nationale Besonderheiten: Beschäftigtendatenschutz, Schwellenwerte für Datenschutzbeauftragte, Videoüberwachung, Aufsicht durch den BfDI.

Auf einen Blick
  • Reformiert 2018 zur Anpassung an die DSGVO, zuletzt umfassender geändert 2023.
  • Nutzt die Öffnungsklauseln der DSGVO, um deutsche Besonderheiten zu regeln.
  • § 26 BDSG: zentrale Rechtsgrundlage für Beschäftigtendatenschutz.
  • § 38 BDSG: Datenschutzbeauftragter Pflicht ab 20 Beschäftigten mit automatisierter Datenverarbeitung.
  • Aufsicht: BfDI (Bundesbeauftragter) plus 16 Landesdatenschutzbehörden.

Was ist das BDSG?

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Es ergänzt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Die DSGVO sieht an vielen Stellen sogenannte Öffnungsklauseln vor: Punkte, an denen die Mitgliedstaaten ergänzend oder abweichend regeln dürfen. Genau diese Lücken schließt das BDSG.

Das aktuelle BDSG (umgangssprachlich "BDSG-neu") trat zeitgleich mit der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft und löste das alte BDSG von 1990 ab. Es wurde 2019 und 2023 im Detail novelliert, etwa bei den Schwellenwerten für den Datenschutzbeauftragten und beim Videoüberwachungsparagraphen.

In der Praxis ist das BDSG das Gesetz, das deutsche Personalabteilungen, Betriebsräte, mittelständische Unternehmen und Freiberufler am häufigsten zur Hand nehmen. Die DSGVO gibt den Rahmen, das BDSG liefert die deutschen Details.

Rechtsgrundlage und Aufbau

Das BDSG ist aufgerufen im Bundesgesetzblatt als Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU). Die amtliche Fassung findest Du auf gesetze-im-internet.de. Die Struktur umfasst vier Teile und rund 85 Paragraphen:

Das BDSG gilt neben der DSGVO. Konfliktfälle werden nach dem europarechtlichen Vorrangprinzip gelöst: Die DSGVO geht vor, außer wenn eine Öffnungsklausel ausdrücklich eine nationale Regelung zulässt.

Die wichtigsten Paragraphen im Detail

§ 26 BDSG: Beschäftigtendatenschutz

Der Klassiker unter den BDSG-Normen. Er regelt, wann Arbeitgeber Daten von Bewerbern, Beschäftigten und ehemaligen Mitarbeitern verarbeiten dürfen. Kernpunkte:

Der Europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung vom 30. März 2023 (C-34/21) festgestellt, dass Teile des § 26 BDSG nicht voll mit der DSGVO vereinbar sind. Der deutsche Gesetzgeber plant daher ein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz, bis dahin gilt § 26 BDSG weiter.

§ 38 BDSG: Datenschutzbeauftragter

Deutschland nutzt hier eine Öffnungsklausel und schreibt einen Datenschutzbeauftragten vor, wenn:

Der Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern sein. Er muss Fachkunde haben (meist durch Schulung + Zertifikat wie TÜV oder UDIS nachgewiesen) und darf keine Interessenkonflikte haben. Geschäftsführer und Leiter der IT dürfen die Rolle nicht selbst übernehmen.

§ 4 BDSG: Videoüberwachung

Regelt die Überwachung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen. Voraussetzungen: berechtigte Interessen, kein Überwiegen schutzwürdiger Interessen der Betroffenen, Hinweisschilder. Die Rechtsprechung ist streng, vor allem wenn Dauerüberwachung oder Aufzeichnung stattfindet.

Wer muss das BDSG beachten?

Das BDSG gilt für alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen in Deutschland, die personenbezogene Daten verarbeiten. Das umfasst:

Nicht anwendbar ist das BDSG bei rein persönlichen oder familiären Tätigkeiten (Haushaltsausnahme). Eine private Weihnachtskartenliste ist kein Fall für das BDSG.

Aufsicht, Bußgelder, Rechtsschutz

Die Aufsicht ist in Deutschland föderal organisiert:

Bußgelder richten sich nach Art. 83 DSGVO (bis 20 Mio Euro oder 4 Prozent Weltumsatz), konkretisiert durch § 41 BDSG. Deutschland hat bislang eher mittlere Bußgelder verhängt, im Schnitt zwischen 5.000 und 500.000 Euro pro Fall, mit Einzelspitzen bis 35 Millionen Euro.

Betroffene haben Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO und § 83 BDSG. Neben materiellem (konkret belegbarem) auch immaterieller Schaden, der auch ohne konkrete Finanzbelastung in Betracht kommen kann.

Beispielrechnung: GmbH mit 45 Mitarbeitern

Eine GmbH verarbeitet mit 25 Büromitarbeitern automatisiert Kunden-, Bewerber- und Lohndaten. Konsequenzen aus BDSG und DSGVO:

BDSG und KI-Einsatz Wenn Du KI-Systeme mit Personal- oder Kundendaten trainierst oder einsetzt, greifen BDSG, DSGVO und KI-Verordnung gleichzeitig. Die DSGVO regelt den Datenschutz, das BDSG konkretisiert den Beschäftigtendatenschutz, Artikel 4 KI-VO verlangt KI-Kompetenz bei den Nutzern. Eine ISO 42001-Zertifizierung hilft, alle drei Ebenen gleichzeitig zu dokumentieren.

Abgrenzung zu anderen Gesetzen

GesetzWorum es gehtVerhältnis zum BDSG
DSGVOEU-Datenschutz, unmittelbar gültigGrundlage, BDSG ergänzt
TDDDGCookies und Zugriff auf EndgeräteSpezialgesetz für Online-Dienste
LandesdatenschutzgesetzeDatenschutz auf LandesebeneFür Landesbehörden, nicht für Unternehmen
NIS2UmsuCGCybersicherheitRegelt Sicherheit, nicht Datenschutz
KI-VerordnungAnforderungen an KI-SystemeParallel, eigene Rechtsgrundlage

Quellen und Rechtsstand

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), gesetze-im-internet.de
  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex
  • EuGH, Urteil vom 30.03.2023, C-34/21 (zur Vereinbarkeit des § 23 HDSIG mit DSGVO, analog zu § 26 BDSG)
  • Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfDI), Tätigkeitsbericht 2024 und 2025
  • Datenschutzkonferenz (DSK), Kurzpapiere und Beschlüsse

Zuletzt geprüft am 24.04.2026.

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