Rentenversicherung während Weiterbildung: Beiträge, Ansprüche, Rentenpunkte

Während geförderter Weiterbildung laufen deine Rentenbeiträge weiter. Bei Bildungsgutschein zahlt die Agentur für Arbeit nach § 173 SGB III.

Auf einen Blick
  • Bei Bildungsgutschein: BA zahlt RV-Beiträge nach § 173 SGB III weiter.
  • Bei LTA über DRV: Unterhaltsgeld ist beitragspflichtig, Beiträge fließen weiter.
  • Während Beschäftigung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte.
  • RV-Beitragssatz 2026: 18,6 Prozent, Beitragsbemessungsgrenze 8.450 Euro/Monat.
  • Keine Rentenlücke durch geförderte Weiterbildung.

Was bedeutet Rentenversicherung während Weiterbildung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung, die deine Altersrente, eine eventuelle Erwerbsminderungsrente und bestimmte Reha-Leistungen absichert. Beiträge entstehen in der Regel während Beschäftigung. Doch auch in anderen Lebensphasen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Weiterbildung kann die Versicherung weiterlaufen, je nach Förderweg sogar mit vollen Beiträgen.

Wer eine geförderte Weiterbildung macht, sorgt sich oft, ob die Zeit des Lernens später als Lücke in der Rente auftaucht. Die kurze Antwort: Nein, bei geförderten Weiterbildungen entstehen keine Rentenlücken. Je nach Förderweg zahlen unterschiedliche Träger die Beiträge ein. Wichtig ist, dass die Weiterbildung formal anerkannt ist, etwa durch einen Bildungsgutschein, ein QCG-gefördertes Programm oder eine Reha-Maßnahme der Deutschen Rentenversicherung.

Diese Seite erklärt, wer wann für deine Rentenbeiträge zahlt, wie viel eingezahlt wird und was du konkret beachten musst.

Rechtsgrundlage: § 173 SGB III und SGB VI

Die zentrale Norm für Weiterbildung während ALG-1-Bezug oder Bildungsgutschein steht im § 173 SGB III. Danach trägt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, wenn ein Weiterbildungskostenträger die Maßnahme bewilligt hat. Die Bemessungsgrundlage ist das zuletzt erzielte beitragspflichtige Einkommen.

Für Reha-Leistungen ergibt sich die Weiterzahlung der RV-Beiträge aus § 9 SGB VI und der Leistungsart Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach § 49 SGB IX. Wer Unterhaltsgeld während einer LTA-Maßnahme erhält, zahlt automatisch Rentenbeiträge, die Bemessungsgrundlage ist hier das Unterhaltsgeld selbst.

Vier Weiterbildungs-Situationen und ihre RV-Behandlung

Je nach Förderweg zahlen unterschiedliche Träger die Beiträge. Die wichtigsten Situationen:

SituationWer zahlt RV-BeiträgeRechtsgrundlage
Bildungsgutschein, ALG 1 bezogenBundesagentur für Arbeit§ 173 SGB III
LTA-Maßnahme bei DRVDeutsche Rentenversicherung auf Basis Unterhaltsgeld§ 9 SGB VI, § 49 SGB IX
Weiterbildung während Beschäftigung (QCG, Aufstiegs-BAföG)Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 9,3 Prozent§ 168 SGB VI
Weiterbildung im Bürgergeld-BezugBund für Grundsicherungsempfänger in Ausnahmefällen§ 3 SGB VI Nr. 3
Selbstfinanzierte Weiterbildung ohne FörderungNiemand automatisch, freiwillige Beiträge möglich§ 7 SGB VI

Wer privat eine Weiterbildung finanziert, ohne gefördert zu werden, und gleichzeitig nicht beschäftigt ist, erwirbt in dieser Zeit keine neuen Rentenansprüche. In Ausnahmefällen sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV möglich, aktuell (Stand 2026) zwischen rund 100 Euro und etwa 1.570 Euro pro Monat. Für die meisten Weiterbildungsteilnehmer ist das aber nicht die relevante Situation.

Höhe der Beiträge und Rentenpunkte 2026

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beträgt bundesweit einheitlich 8.450 Euro pro Monat oder 101.400 Euro pro Jahr. Oberhalb dieser Grenze entstehen keine weiteren Beiträge und keine zusätzlichen Rentenpunkte.

Rentenpunkte (Entgeltpunkte) werden aus dem Verhältnis deines Jahreseinkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten berechnet. Wer 2026 genau das Durchschnittseinkommen verdient, bekommt einen vollen Entgeltpunkt. Für Weiterbildungsteilnehmer gilt: Die BA rechnet auf Basis des zuletzt erzielten ALG-1-Bemessungsentgelts. Das heißt, die Punkte, die du während der Weiterbildung sammelst, sind in etwa so viel wert wie in den letzten Monaten deiner Beschäftigung, oft etwas weniger als im normalen Berufsalltag, aber deutlich mehr als null.

Hinweis Ein Beispiel: Wer vor Weiterbildung 2.800 Euro brutto pro Monat verdient hat, erzeugt während des Bildungsgutscheins monatliche RV-Beiträge, die etwa 0,05 bis 0,08 Entgeltpunkten entsprechen. Bei einer 12-monatigen Weiterbildung kommen so rund 0,6 bis 1,0 Punkte zusammen. Ein Entgeltpunkt ist 2026 rund 40 Euro Monatsrente wert.

Beispielrechnung: Rentenpunkte während 12-monatiger Weiterbildung

Fall: 34-jährige Person, arbeitslos seit zwei Monaten, vorher drei Jahre kaufmännische Sachbearbeitung mit 3.000 Euro Brutto-Monatsgehalt. Beginn einer 12-monatigen Umschulung über Bildungsgutschein.

Im Vergleich: Eine komplette Lücke von 12 Monaten würde 0 Entgeltpunkte bringen. Die geförderte Weiterbildung bringt also rund 24 Euro monatliche Mehrrente pro Kursjahr. Das klingt wenig, ist aber ein substantieller Unterschied, wenn mehrere Weiterbildungen oder Umschulungen übereinanderliegen. Der Bildungsgutschein sichert hier mehr ab als viele denken.

Abgrenzung: ALG 1, Bürgergeld, LTA, QCG

Nicht jede Art der Weiterbildung bringt die gleichen RV-Wirkungen. Hier die wichtigsten Unterschiede:

Häufig gestellte Fragen

Zahle ich während einer Weiterbildung weiter in die Rentenversicherung ein?

Ja, in den meisten Fällen laufen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung weiter. Bei einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein über die Agentur für Arbeit zahlt die BA die RV-Beiträge nach § 173 SGB III. Bei einer Weiterbildung während Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Hälfte, du die andere Hälfte vom Gehalt. Bei LTA über die Deutsche Rentenversicherung ist das Unterhaltsgeld beitragspflichtig. Deine Rentenpunkte wachsen also auch während der Weiterbildung weiter.

Verlieren Arbeitslose in Weiterbildung Rentenansprüche?

Nein, nicht solange die Weiterbildung gefördert wird. Die Agentur für Arbeit meldet dich als Teilnehmer und entrichtet die Beiträge nach § 173 SGB III. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem vorherigen Einkommen aus ALG 1, nicht nach einer fiktiven Null. Du sammelst in dieser Zeit weiter Rentenpunkte, wenn auch weniger als in einer Vollzeit-Beschäftigung. Wer ohne Förderung privat eine Weiterbildung macht, zahlt in der Regel selbst keine RV-Beiträge und erwirbt keine Rentenansprüche.

Wie hoch sind die Rentenbeiträge 2026?

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte, also 9,3 Prozent pro Seite. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 8.450 Euro pro Monat (bundesweit einheitlich, nachdem die Ost-West-Unterscheidung 2025 aufgehoben wurde). Während Bildungsgutschein-Weiterbildungen zahlt die BA die Beiträge auf Basis deines vorherigen ALG-1-Bemessungsentgelts.

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