Weiterbildung in der Elternzeit mit Förderung zu kombinieren ist nicht nur erlaubt, sondern kann finanziell sogar besonders attraktiv sein. Aufstiegs-BAföG und Elterngeld lassen sich parallel beziehen, weil BAföG kein anrechenbares Einkommen ist.

Wer die Elternzeit für eine Aufstiegsfortbildung nutzt, kehrt mit Kind und mit höherem Abschluss zurück. Hier stehen die Regeln, die kombinierbaren Förderungen und wie die Weiterbildung zeitlich in den Familienalltag passt.

Ist Weiterbildung während der Elternzeit überhaupt erlaubt?

Ja. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt in Paragraph 15, dass du während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten darfst (im Monatsdurchschnitt, für Kinder geboren nach dem 1. September 2021). Eine Weiterbildung ist keine Erwerbsarbeit im Sinne des Gesetzes. Du kannst also eine Fortbildung machen, ohne dein Elterngeld zu gefährden.

Es gibt aber wichtige Unterschiede:

Reine Weiterbildung (kein Einkommen): Keinerlei Auswirkung auf das Elterngeld. Du besuchst einen Kurs, lernst, legst eine Prüfung ab. Dein Elterngeld bleibt unverändert.

Weiterbildung mit Teilzeitarbeit: Wenn du neben der Weiterbildung in Teilzeit arbeitest, gelten die 32-Stunden-Grenze und die Elterngeld-Zuverdienstregeln. Dein Einkommen wird beim Elterngeld berücksichtigt.

Weiterbildung als Umschulung mit Vergütung: Wenn die Maßnahme vergütet wird (z.B. bei einer betrieblichen Umschulung), zählt die Vergütung als Einkommen und wird auf das Elterngeld angerechnet.

Für die meisten Aufstiegsfortbildungen wie den Wirtschaftsfachwirt oder den Personalfachkaufmann gilt: Du lernst abends oder am Wochenende, bekommst kein Einkommen aus der Weiterbildung und dein Elterngeld bleibt vollständig erhalten.

Aufstiegs-BAföG und Elterngeld, die Doppelförderung

Hier wird es interessant. Du kannst Aufstiegs-BAföG und Elterngeld gleichzeitig beziehen. Die Anrechnungsregeln funktionieren in jede Richtung anders.

BAföG-Leistungen beim Elterngeld

Aufstiegs-BAföG (sowohl Zuschüsse als auch Darlehen) zählt nicht als Einkommen im Sinne des BEEG. Dein Elterngeld wird durch das BAföG nicht gekürzt. Ob du 0 Euro oder 3.000 Euro BAföG bekommst, dein Elterngeld bleibt gleich.

Elterngeld beim Aufstiegs-BAföG

Umgekehrt wird das Elterngeld beim Aufstiegs-BAföG berücksichtigt. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 300 Euro pro Monat (der Sockelbetrag des Elterngeldes). Nur der Teil des Elterngeldes, der über 300 Euro liegt, wird als Einkommen beim BAföG angerechnet.

Was das konkret bedeutet

Beim Aufstiegs-BAföG gibt es zwei Komponenten:

Maßnahmebeitrag (Lehrgangsgebühren): 50 Prozent Zuschuss plus 50 Prozent zinsgünstiges Darlehen (50 Prozent Erlass bei Bestehen). Dieser Teil ist einkommensunabhängig. Egal wie viel Elterngeld du bekommst, die Lehrgangsförderung bleibt gleich.

Unterhaltsbeitrag (Lebenshaltung): Dieser Teil ist einkommensabhängig und wird nur bei Vollzeitmaßnahmen gezahlt. Da der Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters eine Teilzeitmaßnahme ist (6 Stunden pro Woche), fällt dieser Teil nicht an. Du bekommst die Lehrgangsförderung, nicht den Unterhaltsbeitrag.

Im Klartext: Bei einer Teilzeit-Aufstiegsfortbildung während der Elternzeit bekommst du volles Elterngeld (BAföG wird nicht angerechnet) und die volle Lehrgangsförderung über Aufstiegs-BAföG (einkommensunabhängig).

Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt in der Elternzeit

Nehmen wir an, du bist in Elternzeit, beziehst Elterngeld und machst den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters.

Position Betrag
Kursgebühren Wirtschaftsfachwirt 3.997 Euro
Aufstiegs-BAföG Zuschuss (50%) 1.999 Euro
Darlehen (50%) 1.998 Euro
Erlass bei Bestehen (50% des Darlehens) 999 Euro
Dein tatsächlicher Eigenanteil 999 Euro
Elterngeld (unverändert) Dein normales Elterngeld
Meisterprämie (z.B. Bayern) +3.000 Euro
Nettoergebnis +2.001 Euro Gewinn

Du verdienst also Geld, indem du dich weiterbildest. In Bayern, Hessen und anderen Bundesländern mit Meisterprämie übersteigt die Prämie die Kosten der Weiterbildung.

Zusätzliche BAföG-Leistungen für Eltern

Das Aufstiegs-BAföG hat spezielle Zuschläge für Eltern. Diese gelten allerdings primär bei Vollzeitmaßnahmen mit Unterhaltsbeitrag.

Kinderbetreuungszuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind (für Kinder unter 14 Jahren). Dieser Zuschlag ist ein Vollzuschuss, muss also nicht zurückgezahlt werden.

Erhöhter Unterhaltsbeitrag: Alleinerziehende mit einem Kind können bis zu 1.120 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag bekommen. Verheiratete mit zwei Kindern bis zu 1.597 Euro.

Bei einer Teilzeitmaßnahme wie dem Wirtschaftsfachwirt entfällt der Unterhaltsbeitrag, aber die Lehrgangsförderung bleibt erhalten.

Zeitmanagement

Die ehrliche Frage. Ist es realistisch, neben einem Neugeborenen zu lernen? Die Antwort hängt vom Format ab.

Warum der Wirtschaftsfachwirt passt

Der Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters findet Di und Do von 18 bis 21 Uhr statt. Das sind 6 Stunden pro Woche Live-Unterricht. Plus Vor- und Nachbereitung rechne mit insgesamt 8 bis 10 Stunden pro Woche.

Warum das in der Elternzeit funktioniert:

Abendtermine: Der Kurs beginnt um 18 Uhr. Wenn der Partner oder eine andere Betreuungsperson ab 17:30 Uhr übernimmt, hast du drei Stunden ungestörte Lernzeit. Viele Eltern in Elternzeit berichten, dass die festen Abendtermine sogar guttun, weil sie Struktur in den Tag bringen.

Komplett online: Du musst nirgends hinfahren. Du sitzt mit Laptop im Nebenzimmer. Wenn das Kind schreit, machst du kurz stumm, kümmerst dich, und bist in zwei Minuten wieder dabei.

11 Monate statt 18: Kürzere Gesamtdauer bedeutet weniger Überschneidung mit der intensivsten Babyzeit. Wer zu Beginn der Elternzeit startet, hat den Abschluss in der Tasche, bevor das Kind ein Jahr alt wird.

Aufzeichnungen: Verpasste Termine können nachgeholt werden. Kein Stress, wenn mal eine Nacht besonders schlaflos war.

Typische Wochenplanung

Tag Aktivität Zeit
Montag Nachbereitung letzte Stunde 20 bis 21 Uhr
Dienstag Live-Unterricht 18 bis 21 Uhr
Mittwoch Vorbereitung nächste Stunde 20 bis 21 Uhr
Donnerstag Live-Unterricht 18 bis 21 Uhr
Freitag bis Sonntag Frei (bei Bedarf 1 bis 2 Stunden Wochenend-Lernzeit) Flexibel

Gesamt: 8 bis 10 Stunden pro Woche. Das ist machbar, wenn ein zweiter Erwachsener an den Kursabenden einspringen kann. Was wir bei unseren Teilnehmern regelmäßig sehen: Die Paare, die vorher klar vereinbaren, wer Dienstag und Donnerstag ab 17:30 übernimmt, kommen entspannt durch. Die, die das jede Woche neu verhandeln, kommen an die Grenze.

Weitere Fördermöglichkeiten für Eltern

Neben Aufstiegs-BAföG und Elterngeld gibt es weitere Töpfe.

Landesspezifische Bildungsschecks: In einigen Bundesländern gibt es Qualifizierungsschecks, die Fortbildungskosten ganz oder teilweise übernehmen. Die Bildungsprämie auf Bundesebene ist ausgelaufen, regionale Programme laufen weiter.

Steuerliche Absetzbarkeit: Kosten für eine berufliche Weiterbildung sind als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Auch der Eigenanteil nach BAföG und die Fahrtkostenersparnis (entfällt bei Online-Kursen).

Arbeitgeberförderung: Manche Arbeitgeber beteiligen sich an Weiterbildungskosten, auch während der Elternzeit. Ein Gespräch vor der Elternzeit lohnt sich.

Rückkehr aus der Elternzeit mit Abschluss

Der größte Vorteil der Weiterbildung in der Elternzeit ist strategisch. Du kehrst nicht auf derselben Position zurück, sondern auf einer höheren. Der IHK-Fachwirt-Abschluss auf DQR-Stufe 6 (gleichwertig mit Bachelor) qualifiziert dich für Führungspositionen und höhere Gehaltsgruppen.

Viele Mütter und Väter berichten, dass die Rückkehr nach der Elternzeit mit einem neuen Abschluss die Verhandlungsposition stark verbessert. "Ich bin zurück und will meinen alten Job" wird zu "Ich bin zurück und habe mich weiterqualifiziert". Das ist ein anderes Gespräch, auch weil es dem Arbeitgeber ein neues Einsatzfeld öffnet.

Häufige Fragen

Verliere ich mein Elterngeld, wenn ich eine Weiterbildung mache?

Nein. Eine Weiterbildung ohne Vergütung hat keinen Einfluss auf dein Elterngeld. Aufstiegs-BAföG zählt nicht als Einkommen. Nur wenn du während der Weiterbildung ein Gehalt beziehst (z.B. bei Teilzeitarbeit), wird dieses auf das Elterngeld angerechnet.

Kann ich Aufstiegs-BAföG und Elterngeld gleichzeitig bekommen?

Ja. Die Lehrgangsförderung des Aufstiegs-BAföG (Zuschuss plus Darlehen für die Kursgebühren) ist einkommensunabhängig. Dein Elterngeld wird dadurch nicht beeinflusst, und umgekehrt kürzt das Elterngeld nicht die Lehrgangsförderung.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Nicht zwingend. Eine Weiterbildung in der Elternzeit ist keine Erwerbstätigkeit. Du bist nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber darüber zu informieren. In vielen Fällen ist es aber klug, es zu tun: Arbeitgeber sehen es positiv, wenn Mitarbeiter sich in der Elternzeit weiterqualifizieren.

Zählt die Elternzeit als Berufspraxis für die Fachwirt-Prüfung?

Nein. Elternzeit wird nicht als Berufspraxis angerechnet. Die Berufspraxis muss vor oder nach der Elternzeit erworben werden. Beim Wirtschaftsfachwirt brauchst du eine kaufmännische Ausbildung plus ein Jahr Praxis oder fünf Jahre kaufmännische Erfahrung.

Gilt die Förderung auch für den zweiten Abschluss?

Ja. Aufstiegs-BAföG kann für jede Aufstiegsfortbildung einmal beantragt werden. Wenn du in der Elternzeit den Fachwirt machst und später den Betriebswirt, bekommst du beide Male Förderung.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

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