Wer nach "Bildungsprämie vs Aufstiegs-BAföG" sucht, stößt auf veraltete Informationen, tote Links und widersprüchliche Aussagen. Das liegt daran, dass sich die Förderlandschaft in den letzten Jahren grundlegend verändert hat. Die Bildungsprämie existiert nicht mehr. Das Aufstiegs-BAföG wurde dagegen massiv ausgebaut.
Dieser Artikel klärt, was 2026 tatsächlich gilt, welches Förderprogramm für dich das richtige ist und wie du das Maximum an Förderung für deine Weiterbildung herausholst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bildungsprämie ist seit dem 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Gutscheine konnten bis Ende Juni 2022 eingelöst werden. Das Programm wurde nicht verlängert.
- Es gibt keinen direkten Nachfolger der Bildungsprämie auf Bundesebene. Einige Bundesländer haben eigene Programme aufgelegt.
- Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist das mit Abstand stärkste Förderinstrument für berufliche Weiterbildung. Es wurde 2020 umfassend reformiert und hat keine Altersgrenze.
- Mit Aufstiegs-BAföG sinkt der Eigenanteil für eine IHK-Aufstiegsfortbildung wie den Wirtschaftsfachwirt auf rund 1.000 Euro.
- Für Arbeitssuchende ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit das wichtigste Instrument. Er übernimmt 100 Prozent der Kosten.
Die Bildungsprämie: Was war das und warum gibt es sie nicht mehr?
Die Bildungsprämie war ein Bundesprogramm, das 2008 eingeführt wurde. Es richtete sich an Berufstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Der Staat übernahm 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro pro Prämiengutschein.
Was die Bildungsprämie bot
- Prämiengutschein: 50 Prozent der Kursgebühren, maximal 500 Euro
- Beratungsgespräch in einer der rund 530 Beratungsstellen als Voraussetzung
- Einmal im Kalenderjahr nutzbar
- Finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
Warum sie ausgelaufen ist
Die Bildungsprämie war an die ESF-Förderperiode 2014-2020 gekoppelt. Nach 13 Jahren endete die Gutscheinausgabe am 31. Dezember 2021. Bereits ausgegebene Gutscheine konnten bis zum 30. Juni 2022 bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm nicht in die neue ESF-Förderperiode (ESF+, 2021-2027) übernommen. Ein direkter Nachfolger auf Bundesebene wurde nicht aufgelegt.
Was manche Quellen falsch schreiben
Im Internet kursieren noch zahlreiche Seiten, die die Bildungsprämie als aktives Programm beschreiben. Das stimmt nicht. Die offizielle Seite bildungspraemie.info existiert zwar noch, aber nur als Archiv. Neue Gutscheine werden nicht mehr ausgegeben.
Aufstiegs-BAföG: Das stärkste Förderprogramm 2026
Wenn die Bildungsprämie das kleine Taschengeld war, ist das Aufstiegs-BAföG die große Förderung. Es wurde 2020 mit der vierten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) massiv verbessert und ist 2026 das mit Abstand bedeutendste Instrument für die Finanzierung beruflicher Aufstiegsfortbildungen.
Was gefördert wird
Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse, darunter:
- IHK-Fachwirte (Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt)
- Meisterprüfungen (Handwerk und Industrie)
- Betriebswirte (IHK)
- Fachkaufleute
- Techniker
- Weitere Abschlüsse nach BBiG und HwO
Die Förderung im Detail
Lehrgangsgebühren: - 50 Prozent der Kursgebühren als Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden) - 50 Prozent als zinsgünstiges KfW-Darlehen (zinslos während der Fortbildung plus 2 Jahre Karenz) - Bei Bestehen der Prüfung: 50 Prozent des Restdarlehens werden erlassen
Rechenbeispiel Wirtschaftsfachwirt (3.997 Euro): - Zuschuss: ca. 2.000 Euro (geschenkt) - Darlehen: ca. 2.000 Euro - Darlehenserlass bei Bestehen: ca. 1.000 Euro - Effektiver Eigenanteil: rund 1.000 Euro
Unterhaltsbeitrag (bei Vollzeitfortbildung): - Alleinstehende: bis 963 Euro monatlich - Verheiratete/Verpartnerte: Zuschlag 235 Euro - Pro Kind: Zuschlag 235 Euro - Kinderbetreuungszuschlag: 150 Euro pro Kind unter 14
Was sich 2020 geändert hat
Die vierte AFBG-Novelle hat mehrere entscheidende Verbesserungen gebracht:
Keine Altersgrenze: Vor 2020 gab es zwar auch keine formale Altersgrenze, aber die neue Formulierung stellt klar: "Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem AFBG nicht." Ob du 25 oder 60 bist, spielt keine Rolle.
Alle drei Fortbildungsstufen förderbar: Seit August 2020 wird jede der im BBiG und der HwO verankerten drei Fortbildungsstufen gefördert. Du kannst also Fachwirt (DQR 6), Betriebswirt (DQR 7) und weitere Stufen jeweils mit Aufstiegs-BAföG finanzieren, nicht nur eine davon.
Höhere Zuschussanteile: Der Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag wurde auf 100 Prozent angehoben (vorher teilweise Darlehen). Der Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren stieg von 40 auf 50 Prozent.
Vergleich: Bildungsprämie vs. Aufstiegs-BAföG
| Kriterium | Bildungsprämie (ausgelaufen) | Aufstiegs-BAföG (aktiv) |
|---|---|---|
| Status | Eingestellt seit 31.12.2021 | Aktiv, zuletzt reformiert 2020 |
| Maximale Förderung | 500 Euro pro Gutschein | Bis zu 15.000 Euro Kursgebühren + Unterhalt |
| Eigenanteil | 50% der Kosten (ab 500 Euro selbst) | Rund 25% nach Zuschuss + Darlehenserlass |
| Altersgrenze | Nein | Nein |
| Einkommensgrenze | Ja (20.000/40.000 Euro) | Nein (bei Lehrgangsgebühren) |
| Zielgruppe | Niedrigverdiener | Alle, die eine Aufstiegsfortbildung machen |
| Beratungspflicht | Ja (Beratungsstelle) | Nein |
| Antragstellung | Über Beratungsstelle | Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung |
Der Vergleich zeigt: Das Aufstiegs-BAföG ist in jeder Hinsicht die bessere Förderung. Die Bildungsprämie war ein nettes Zubrot für kleine Weiterbildungen. Das Aufstiegs-BAföG finanziert komplette Karrierewechsel.
Und was ist mit den Alternativen zur Bildungsprämie?
Nachdem die Bildungsprämie ausgelaufen ist, gibt es verschiedene Programme, die Teile der Lücke füllen.
Länderspezifische Programme
Einige Bundesländer haben eigene Weiterbildungsförderungen aufgelegt:
- Bildungsscheck NRW: Bis zu 500 Euro für Beschäftigte in NRW mit maximal 40.000 Euro Jahreseinkommen
- QualiScheck Rheinland-Pfalz: Bis zu 700 Euro pro Weiterbildung
- Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein: Bis zu 3.000 Euro
- Bildungszeit/Bildungsurlaub: In fast allen Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung (meist 5 Tage pro Jahr)
Diese Programme sind hilfreich, aber sie kommen nicht an die Förderhöhe des Aufstiegs-BAföG heran.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Für Arbeitssuchende ist der Bildungsgutschein das wichtigste Instrument. Er übernimmt 100 Prozent der Kosten für AZAV-zertifizierte Weiterbildungen. Der Digitalisierungsmanager von SkillSprinters ist AZAV-zertifiziert und damit vollständig über den Bildungsgutschein finanzierbar.
Der Bildungsgutschein hat mit der Bildungsprämie nichts zu tun. Er ist ein eigenständiges Instrument nach SGB III (Arbeitsförderung) und existiert unabhängig.
Qualifizierungschancengesetz
Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch den Strukturwandel gefährdet ist, können über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bezuschusst die Lohnfortzahlung.
So findest du die richtige Förderung für dich
Die Förderlandschaft ist komplex. Aber wenn du weißt, wo du stehst, wird die Wahl einfach:
Du bist berufstätig und willst einen IHK-Abschluss machen? → Aufstiegs-BAföG. Das ist dein Hauptinstrument. Beim Wirtschaftsfachwirt sinkt der Eigenanteil auf rund 1.000 Euro.
Du bist arbeitssuchend und willst eine neue Qualifikation? → Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. AZAV-zertifizierte Weiterbildungen wie der Digitalisierungsmanager kosten dich 0 Euro.
Du bist beschäftigt und dein Arbeitgeber unterstützt die Weiterbildung? → Qualifizierungschancengesetz. Dein Arbeitgeber bekommt einen Zuschuss zu deinen Weiterbildungskosten und der Lohnfortzahlung.
Du bist in einem Bundesland mit eigenem Förderprogramm? → Nutze es zusätzlich. Länderprogramme und Aufstiegs-BAföG schließen sich oft nicht gegenseitig aus. Erkundige dich bei der zuständigen Stelle.
Alle Details zu den Fördermöglichkeiten findest du in unserem umfassenden Förder-Ratgeber.
Häufige Fragen
Gibt es die Bildungsprämie noch?
Nein. Die Bildungsprämie ist seit dem 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Es werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben. Alte Gutscheine konnten bis Ende Juni 2022 eingelöst werden.
Was ist der Nachfolger der Bildungsprämie?
Es gibt keinen direkten Nachfolger auf Bundesebene. Das Aufstiegs-BAföG, der Bildungsgutschein und das Qualifizierungschancengesetz decken aber die wichtigsten Anwendungsfälle ab. Einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme aufgelegt (Bildungsscheck NRW, QualiScheck RLP, Weiterbildungsbonus SH).
Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein kombinieren?
Nein, nicht für die gleiche Maßnahme. Aufstiegs-BAföG fördert IHK-Aufstiegsfortbildungen (Fachwirt, Meister, Betriebswirt). Der Bildungsgutschein fördert AZAV-zertifizierte Weiterbildungen für Arbeitssuchende. Es sind zwei verschiedene Systeme für zwei verschiedene Situationen. Du kannst aber nacheinander erst eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein und dann eine mit Aufstiegs-BAföG machen.
Ich verdiene wenig. Gibt es noch eine Förderung wie die Bildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie des Bundes (nicht zu verwechseln mit der Bildungsprämie) zahlt 1.500 Euro bei bestandener Zwischen- und 1.500 Euro bei bestandener Abschlussprüfung, wenn du eine Umschulung oder Nachqualifizierung über die Agentur für Arbeit machst. Ansonsten prüfe länderspezifische Programme in deinem Bundesland.
Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Du stellst den Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. In vielen Bundesländern geht das online. Die Formulare findest du auf aufstiegs-bafoeg.de. Du brauchst den Nachweis über den Lehrgang, deine Zulassungsberechtigung und Einkommensunterlagen (nur für den Unterhaltsbeitrag, nicht für die Lehrgangsgebühren).
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Jeder, der eine öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung absolviert. Das umfasst IHK-Fachwirte, Meister, Betriebswirte, Fachkaufleute und Techniker. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Eine Einkommensgrenze gilt nur für den Unterhaltsbeitrag, nicht für den Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren.
Fazit
Die Bildungsprämie ist Geschichte. Wer 2026 eine Weiterbildung finanzieren will, hat trotzdem mehr Möglichkeiten als je zuvor. Das Aufstiegs-BAföG ist so großzügig wie nie, der Bildungsgutschein deckt AZAV-zertifizierte Maßnahmen komplett ab, und das Qualifizierungschancengesetz unterstützt Beschäftigte im Strukturwandel.
Statt nach einer Förderung zu suchen, die es nicht mehr gibt, nutze die Programme, die es gibt. Beim Wirtschaftsfachwirt liegt dein Eigenanteil mit Aufstiegs-BAföG bei rund 1.000 Euro. Beim Digitalisierungsmanager mit Bildungsgutschein bei 0 Euro. Beides sind Investitionen mit einer Rendite, die kaum eine Geldanlage bieten kann.
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