Die Bildungsprämie existiert seit Ende 2021 nicht mehr. Wer danach googelt, landet trotzdem in einem Dickicht aus alten Ratgebern, toten Links und Seiten, die so tun, als könne man da noch Gutscheine holen. Kann man nicht. Das Aufstiegs-BAföG hingegen ist in den letzten Jahren zu der Förderung für berufliche Weiterbildung geworden, mit der man wirklich rechnen kann.
Was 2026 tatsächlich gilt, welche Förderung für dich in Frage kommt und wo die Fallstricke liegen, steht hier im Überblick.
Die Bildungsprämie und warum sie weg ist
2008 eingeführt, 2021 beendet. Dazwischen 13 Jahre, in denen Berufstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) bis zu 500 Euro pro Prämiengutschein bekamen. Der Staat übernahm 50 Prozent der Weiterbildungskosten, einmal pro Kalenderjahr, nach verpflichtendem Beratungsgespräch in einer der rund 530 Beratungsstellen. Finanziert wurde das Ganze aus dem Europäischen Sozialfonds.
Mit dem Ende der ESF-Förderperiode 2014-2020 war Schluss. Neue Gutscheine gab es ab dem 31. Dezember 2021 nicht mehr, alte Gutscheine konnten bis zum 30. Juni 2022 eingelöst werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm nicht in die neue ESF+-Periode übernommen.
Im Netz kursieren trotzdem noch dutzende Seiten, die die Bildungsprämie als aktives Programm darstellen. Die offizielle bildungspraemie.info existiert als Archiv weiter. Das verwirrt viele Leute, die dann bei uns im Erstgespräch fragen, warum der Gutschein nirgends zu beantragen ist. Er ist nirgends zu beantragen, weil es ihn nicht mehr gibt.
Aufstiegs-BAföG: die große Förderung
Wenn die Bildungsprämie das Taschengeld war, ist das Aufstiegs-BAföG die richtige Finanzierung. Mit der vierten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wurde es 2020 massiv ausgebaut und ist seitdem das bedeutendste Förderinstrument für berufliche Aufstiegsfortbildungen.
Gefördert werden über 700 Fortbildungsabschlüsse. Dazu zählen die IHK-Fachwirte (Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt), Meisterprüfungen in Handwerk und Industrie, Betriebswirte (IHK), Fachkaufleute, Techniker und weitere Abschlüsse nach BBiG und HwO.
Die Lehrgangsgebühren werden zur Hälfte als Zuschuss gezahlt, die andere Hälfte läuft als zinsgünstiges KfW-Darlehen (zinslos während der Fortbildung plus zwei Jahre Karenz). Wer die Prüfung besteht, bekommt 50 Prozent des Restdarlehens erlassen.
Konkret beim Wirtschaftsfachwirt, der bei uns 3.997 Euro kostet: rund 2.000 Euro Zuschuss, rund 2.000 Euro Darlehen, davon rund 1.000 Euro Erlass bei bestandener Prüfung. Effektiver Eigenanteil: ungefähr 1.000 Euro.
Wer Vollzeit lernt, kann zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag bekommen. Alleinstehende bis 963 Euro monatlich, Verheiratete plus 235 Euro, pro Kind plus 235 Euro, Kinderbetreuungszuschlag 150 Euro pro Kind unter 14.
Was sich 2020 geändert hat
Die Novelle hat drei Dinge geklärt. Altersgrenze: keine. Ob du 25 oder 60 bist, spielt keine Rolle. Fortbildungsstufen: seit August 2020 werden alle drei im BBiG und der HwO verankerten Stufen gefördert, nicht mehr nur eine. Du kannst also Fachwirt (DQR 6), Betriebswirt (DQR 7) und weitere Stufen jeweils separat mit Aufstiegs-BAföG finanzieren. Zuschussanteile: der Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag liegt jetzt bei 100 Prozent, der Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren stieg von 40 auf 50 Prozent.
Direktvergleich
| Kriterium | Bildungsprämie (ausgelaufen) | Aufstiegs-BAföG (aktiv) |
|---|---|---|
| Status | Eingestellt seit 31.12.2021 | Aktiv, zuletzt reformiert 2020 |
| Maximale Förderung | 500 Euro pro Gutschein | Bis zu 15.000 Euro Kursgebühren + Unterhalt |
| Eigenanteil | 50% der Kosten (ab 500 Euro selbst) | Rund 25% nach Zuschuss + Darlehenserlass |
| Altersgrenze | Nein | Nein |
| Einkommensgrenze | Ja (20.000/40.000 Euro) | Nein (bei Lehrgangsgebühren) |
| Zielgruppe | Niedrigverdiener | Alle, die eine Aufstiegsfortbildung machen |
| Beratungspflicht | Ja (Beratungsstelle) | Nein |
| Antragstellung | Über Beratungsstelle | Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung |
Für Weiterbildungen jenseits einer kleinen Fachschulung ist das Aufstiegs-BAföG in jeder Hinsicht die bessere Förderung. Die Bildungsprämie war ein nettes Zubrot für eine 800-Euro-Schulung. Das Aufstiegs-BAföG finanziert komplette Karrierewechsel.
Was es sonst noch gibt
Einige Bundesländer haben nach dem Ende der Bildungsprämie eigene Programme aufgelegt. Der Bildungsscheck NRW zahlt bis zu 500 Euro für Beschäftigte in NRW mit maximal 40.000 Euro Jahreseinkommen. Der QualiScheck Rheinland-Pfalz bringt bis zu 700 Euro pro Weiterbildung. Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein geht bis 3.000 Euro. Dazu kommt in fast allen Bundesländern der Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung, meist fünf Tage pro Jahr. An die Förderhöhe des Aufstiegs-BAföG kommt keins dieser Programme heran.
Für Arbeitssuchende ist der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit der Hauptweg. Er übernimmt 100 Prozent der Kosten für AZAV-zertifizierte Weiterbildungen. Der Digitalisierungsmanager von SkillSprinters ist AZAV-zertifiziert, der Kurs ist für Bildungsgutschein-Inhaber damit vollständig finanziert. Mit der Bildungsprämie hat der Bildungsgutschein nichts zu tun, das ist ein eigenständiges Instrument nach SGB III.
Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch Strukturwandel gefährdet ist, kommen über das Qualifizierungschancengesetz ans Geld. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und bezuschusst die Lohnfortzahlung.
Welche Förderung passt zu dir
Berufstätig und willst einen IHK-Abschluss? Aufstiegs-BAföG. Beim Wirtschaftsfachwirt sinkt der Eigenanteil auf rund 1.000 Euro.
Arbeitssuchend und willst eine neue Qualifikation? Bildungsgutschein. AZAV-Kurse wie der Digitalisierungsmanager kosten dich 0 Euro.
Beschäftigt und dein Arbeitgeber zieht mit? Qualifizierungschancengesetz.
In einem Bundesland mit eigenem Programm? Zusätzlich nutzen. Länderprogramme und Aufstiegs-BAföG schließen sich oft nicht aus. Erkundige dich bei der zuständigen Stelle. Alle Details findest du auch in unserem Förder-Ratgeber.
Häufige Fragen
Gibt es die Bildungsprämie noch?
Nein. Die Bildungsprämie ist seit dem 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Es werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben. Alte Gutscheine konnten bis Ende Juni 2022 eingelöst werden.
Was ist der Nachfolger der Bildungsprämie?
Es gibt keinen direkten Nachfolger auf Bundesebene. Das Aufstiegs-BAföG, der Bildungsgutschein und das Qualifizierungschancengesetz decken aber die wichtigsten Anwendungsfälle ab. Einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme aufgelegt (Bildungsscheck NRW, QualiScheck RLP, Weiterbildungsbonus SH).
Kann ich Aufstiegs-BAföG und Bildungsgutschein kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Aufstiegs-BAföG fördert IHK-Aufstiegsfortbildungen (Fachwirt, Meister, Betriebswirt). Der Bildungsgutschein fördert AZAV-zertifizierte Weiterbildungen für Arbeitssuchende. Zwei verschiedene Systeme für zwei verschiedene Situationen. Nacheinander geht: erst eine Weiterbildung mit Bildungsgutschein, später eine mit Aufstiegs-BAföG.
Ich verdiene wenig. Gibt es noch eine Förderung wie die Bildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie des Bundes (nicht zu verwechseln mit der Bildungsprämie) zahlt 1.500 Euro bei bestandener Zwischen- und 1.500 Euro bei bestandener Abschlussprüfung, wenn du eine Umschulung oder Nachqualifizierung über die Agentur für Arbeit machst. Ansonsten lohnt der Blick auf länderspezifische Programme in deinem Bundesland.
Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Du stellst den Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. In vielen Bundesländern geht das online. Die Formulare findest du auf aufstiegs-bafög.de. Du brauchst den Nachweis über den Lehrgang, deine Zulassungsberechtigung und Einkommensunterlagen (nur für den Unterhaltsbeitrag, nicht für die Lehrgangsgebühren).
Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?
Jeder, der eine öffentlich-rechtlich geregelte Aufstiegsfortbildung absolviert. Das umfasst IHK-Fachwirte, Meister, Betriebswirte, Fachkaufleute und Techniker. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Eine Einkommensgrenze gilt nur für den Unterhaltsbeitrag, nicht für den Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren.
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