Bildungsurlaub: dein Recht auf 5 bezahlte Bildungstage

Bildungsurlaub ist Landesrecht. In 14 von 16 Bundesländern stehen Beschäftigten fünf Arbeitstage pro Jahr bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen zu.

Auf einen Blick
  • Fünf bezahlte Bildungstage pro Jahr in 14 von 16 Bundesländern.
  • Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz.
  • Nicht genutzte Tage ansparbar: bis zu zehn Tage innerhalb von zwei Jahren.
  • Veranstaltung muss vom Bundesland anerkannt sein.
  • Arbeitgeber zahlt Lohn weiter, Kurskosten trägt der Teilnehmer selbst.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub, in manchen Bundesländern auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt, ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Der Lohn läuft weiter. Die Urlaubstage werden nicht vom normalen Erholungsurlaub abgezogen, es handelt sich um einen eigenen Anspruch.

Ziel ist, beruflich oder politisch relevante Weiterbildung für Beschäftigte möglich zu machen, auch wenn sie eigentlich in Vollzeit arbeiten. Das kann eine Sprachreise sein, ein Rhetorikseminar, ein Kurs zu EU-Politik, aber auch ein fachlicher Auffrischungskurs, ein IT-Seminar oder eine Persönlichkeitsentwicklung.

Die Systematik ist in allen Bundesländern ähnlich. Die Details sind es nicht. Jedes Land hat ein eigenes Gesetz, eigene Anerkennungsregeln und eine eigene Liste akzeptierter Bildungsanbieter. Was in NRW anerkannt ist, muss nicht automatisch in Hamburg anerkannt sein. Das macht die Recherche aufwändiger, lohnt sich aber.

Rechtsgrundlage

Bildungsurlaub ist Landesrecht, nicht Bundesrecht. Es gibt 14 Landesgesetze, jeweils mit eigener Bezeichnung:

Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz. Dort besteht nur kraft Tarifvertrag oder Einzelvereinbarung Anspruch, kein gesetzlicher. Eine zentrale Übersicht aller Landesgesetze findet sich beim Infoweb Weiterbildung, einem Angebot des Deutschen Bildungsservers.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Das Arbeitsverhältnis muss meist mindestens sechs Monate bestehen, bevor ein Anspruch entsteht. Wer in einem Kleinbetrieb unter fünf oder zehn Mitarbeitern arbeitet, hat in manchen Bundesländern einen eingeschränkten Anspruch. Konkret: NRW setzt keine Mindestgröße voraus, Bremen dagegen schließt Betriebe unter fünf Mitarbeitern aus.

Höhe, Dauer und Konditionen

AspektRegel
Dauer5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (in den meisten Bundesländern)
AnsparungBis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
LohnfortzahlungArbeitgeber zahlt Gehalt weiter
KurskostenTrägt der Teilnehmer selbst
AnmeldefristTypisch 6 bis 8 Wochen vor Kursbeginn
AnerkennungSeminar muss vom Bundesland anerkannt sein

Der Lohn läuft wie an normalen Arbeitstagen weiter. Schichtzuschläge, Sonntagszuschläge und ähnliche variable Bestandteile sind meist mitzuzahlen, wenn sie zum regulären Monatslohn gehören. Reise- und Unterbringungskosten trägt der Teilnehmer, es sei denn, der Arbeitgeber beteiligt sich freiwillig.

Beispiel: Sprachkurs in Spanien mit Bildungsurlaub

Tobias, 29, arbeitet in Hamburg in einem IT-Unternehmen. Er will sein Spanisch für den Auslandsvertrieb verbessern und bucht einen anerkannten Sprachkurs in Valencia, fünf Tage intensiv. Die Reise legt er an ein Wochenende davor und danach, das sind seine Kosten.

Tobias zahlt also 1.550 Euro für eine Woche qualifizierte Weiterbildung und verliert keinen Erholungsurlaub und kein Gehalt. Im Folgejahr kann er weitere fünf Tage nehmen, zum Beispiel für einen vertiefenden Business-Spanisch-Kurs.

So beantragst du Bildungsurlaub

  1. Kurs finden: Suche in der Datenbank deines Bundeslandes, zum Beispiel über iwwb.de oder die Seite des Landesministeriums für Arbeit und Bildung.
  2. Anerkennung prüfen: Vergewissere dich, dass der Kurs in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Die Anerkennungsnummer steht in der Kursausschreibung.
  3. Antrag stellen: Schriftlich beim Arbeitgeber, typischerweise sechs bis acht Wochen vor Kursbeginn. Kursankündigung, Anerkennungsbescheid und Zeitplan beilegen.
  4. Auf Antwort warten: Der Arbeitgeber muss binnen angemessener Frist zustimmen oder ablehnen. Ablehnung nur bei dringenden betrieblichen Gründen.
  5. Teilnahme bestätigen: Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebestätigung. Die reichst du beim Arbeitgeber ein.
Abgrenzung zum Bildungsgutschein Bildungsurlaub ersetzt weder den Bildungsgutschein noch das Qualifizierungschancengesetz. Bildungsurlaub ist ausschließlich eine Freistellungsregel. Wer die Kurskosten gefördert bekommen will, muss zusätzlich den passenden Förderweg nutzen. Eine Übersicht gibt es unter Förderung.

Häufige Fragen

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?

In den meisten Bundesländern fünf Arbeitstage pro Jahr. Nicht genutzte Tage können auf das Folgejahr übertragen werden, sodass insgesamt zehn Tage innerhalb von zwei Jahren möglich sind. Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz.

Muss der Arbeitgeber Bildungsurlaub genehmigen?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber kann den Termin nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, zum Beispiel ein anderer Kollege hat bereits Urlaub in diesem Zeitraum beantragt. Eine grundsätzliche Ablehnung des Anspruchs ist nicht zulässig.

Welche Kurse sind als Bildungsurlaub anerkannt?

Nur anerkannte Veranstaltungen. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde. Auf den Websites der Landesministerien für Arbeit und Bildung gibt es Suchdatenbanken mit allen anerkannten Seminaren, nach Bundesland und Thema filterbar.

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