- Fünf bezahlte Bildungstage pro Jahr in 14 von 16 Bundesländern.
- Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz.
- Nicht genutzte Tage ansparbar: bis zu zehn Tage innerhalb von zwei Jahren.
- Veranstaltung muss vom Bundesland anerkannt sein.
- Arbeitgeber zahlt Lohn weiter, Kurskosten trägt der Teilnehmer selbst.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub, in manchen Bundesländern auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt, ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Der Lohn läuft weiter. Die Urlaubstage werden nicht vom normalen Erholungsurlaub abgezogen, es handelt sich um einen eigenen Anspruch.
Ziel ist, beruflich oder politisch relevante Weiterbildung für Beschäftigte möglich zu machen, auch wenn sie eigentlich in Vollzeit arbeiten. Das kann eine Sprachreise sein, ein Rhetorikseminar, ein Kurs zu EU-Politik, aber auch ein fachlicher Auffrischungskurs, ein IT-Seminar oder eine Persönlichkeitsentwicklung.
Die Systematik ist in allen Bundesländern ähnlich. Die Details sind es nicht. Jedes Land hat ein eigenes Gesetz, eigene Anerkennungsregeln und eine eigene Liste akzeptierter Bildungsanbieter. Was in NRW anerkannt ist, muss nicht automatisch in Hamburg anerkannt sein. Das macht die Recherche aufwändiger, lohnt sich aber.
Rechtsgrundlage
Bildungsurlaub ist Landesrecht, nicht Bundesrecht. Es gibt 14 Landesgesetze, jeweils mit eigener Bezeichnung:
- Berlin: Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG)
- Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
- Hessen: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (HBUG)
- Baden-Württemberg: Bildungszeitgesetz (BzG BW)
- Rheinland-Pfalz: Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)
- Niedersachsen: Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)
- Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen haben eigene Gesetze
Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz. Dort besteht nur kraft Tarifvertrag oder Einzelvereinbarung Anspruch, kein gesetzlicher. Eine zentrale Übersicht aller Landesgesetze findet sich beim Infoweb Weiterbildung, einem Angebot des Deutschen Bildungsservers.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
- Arbeitnehmer (Vollzeit und Teilzeit)
- Auszubildende in einigen Bundesländern (nicht überall)
- Angestellte im öffentlichen Dienst in der Regel ebenfalls
- Beamte: oft Sonderregelungen, teilweise eigene Dienstbefreiungsregeln
Das Arbeitsverhältnis muss meist mindestens sechs Monate bestehen, bevor ein Anspruch entsteht. Wer in einem Kleinbetrieb unter fünf oder zehn Mitarbeitern arbeitet, hat in manchen Bundesländern einen eingeschränkten Anspruch. Konkret: NRW setzt keine Mindestgröße voraus, Bremen dagegen schließt Betriebe unter fünf Mitarbeitern aus.
Höhe, Dauer und Konditionen
| Aspekt | Regel |
|---|---|
| Dauer | 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr (in den meisten Bundesländern) |
| Ansparung | Bis zu 10 Tage innerhalb von 2 Jahren |
| Lohnfortzahlung | Arbeitgeber zahlt Gehalt weiter |
| Kurskosten | Trägt der Teilnehmer selbst |
| Anmeldefrist | Typisch 6 bis 8 Wochen vor Kursbeginn |
| Anerkennung | Seminar muss vom Bundesland anerkannt sein |
Der Lohn läuft wie an normalen Arbeitstagen weiter. Schichtzuschläge, Sonntagszuschläge und ähnliche variable Bestandteile sind meist mitzuzahlen, wenn sie zum regulären Monatslohn gehören. Reise- und Unterbringungskosten trägt der Teilnehmer, es sei denn, der Arbeitgeber beteiligt sich freiwillig.
Beispiel: Sprachkurs in Spanien mit Bildungsurlaub
Tobias, 29, arbeitet in Hamburg in einem IT-Unternehmen. Er will sein Spanisch für den Auslandsvertrieb verbessern und bucht einen anerkannten Sprachkurs in Valencia, fünf Tage intensiv. Die Reise legt er an ein Wochenende davor und danach, das sind seine Kosten.
- Sprachkurs in Valencia: 950 Euro (selbst bezahlt)
- Flug und Unterkunft: 600 Euro (selbst bezahlt)
- Bildungsurlaub Hamburg: 5 Tage, anerkannt nach Hamburgischem Bildungsurlaubsgesetz
- Gehalt Tobias in dieser Woche: netto rund 600 Euro, wird vom Arbeitgeber weitergezahlt
Tobias zahlt also 1.550 Euro für eine Woche qualifizierte Weiterbildung und verliert keinen Erholungsurlaub und kein Gehalt. Im Folgejahr kann er weitere fünf Tage nehmen, zum Beispiel für einen vertiefenden Business-Spanisch-Kurs.
So beantragst du Bildungsurlaub
- Kurs finden: Suche in der Datenbank deines Bundeslandes, zum Beispiel über iwwb.de oder die Seite des Landesministeriums für Arbeit und Bildung.
- Anerkennung prüfen: Vergewissere dich, dass der Kurs in deinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist. Die Anerkennungsnummer steht in der Kursausschreibung.
- Antrag stellen: Schriftlich beim Arbeitgeber, typischerweise sechs bis acht Wochen vor Kursbeginn. Kursankündigung, Anerkennungsbescheid und Zeitplan beilegen.
- Auf Antwort warten: Der Arbeitgeber muss binnen angemessener Frist zustimmen oder ablehnen. Ablehnung nur bei dringenden betrieblichen Gründen.
- Teilnahme bestätigen: Nach dem Kurs erhältst du eine Teilnahmebestätigung. Die reichst du beim Arbeitgeber ein.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
In den meisten Bundesländern fünf Arbeitstage pro Jahr. Nicht genutzte Tage können auf das Folgejahr übertragen werden, sodass insgesamt zehn Tage innerhalb von zwei Jahren möglich sind. Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz.
Muss der Arbeitgeber Bildungsurlaub genehmigen?
Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber kann den Termin nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, zum Beispiel ein anderer Kollege hat bereits Urlaub in diesem Zeitraum beantragt. Eine grundsätzliche Ablehnung des Anspruchs ist nicht zulässig.
Welche Kurse sind als Bildungsurlaub anerkannt?
Nur anerkannte Veranstaltungen. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde. Auf den Websites der Landesministerien für Arbeit und Bildung gibt es Suchdatenbanken mit allen anerkannten Seminaren, nach Bundesland und Thema filterbar.
Quellen und Rechtsstand
- Bildungsurlaub, Infoweb Weiterbildung (Deutscher Bildungsserver)
- BMAS, Weiterbildung
- Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG)
- Bildungsurlaub.de, Kursdatenbank mit Anerkennung
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.