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Wie viel die Agentur für Arbeit bei einer Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz übernimmt, entscheidet sich an einer einzigen Zahl: der Größe deines Betriebs. Sie bestimmt, welchen Anteil der Lehrgangskosten du selbst trägst und wie hoch der Zuschuss zum Lohn ausfallen kann, während dein Mitarbeiter lernt statt arbeitet.

Hier rechnen wir das durch. Du erfährst, wie die Beschäftigten gezählt werden, welche Quoten § 82 SGB III vorsieht, wann es Aufschläge gibt und was drei Beispielbetriebe am Ende tatsächlich erstattet bekommen.

So zählst du deine Beschäftigten

Die Zählregel steht in § 82 Abs. 6 SGB III, und sie weicht von dem ab, was viele Betriebe intuitiv tun. Teilzeitkräfte zählen anteilig: mit bis zu zehn Wochenstunden als 0,25, mit bis zu 20 Stunden als 0,5 und mit bis zu 30 Stunden als 0,75. Wer mehr arbeitet, zählt voll.

Wichtiger noch ist der Bezugspunkt. Gezählt werden sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb angehört, und bei einem Konzern die Beschäftigten des ganzen Konzerns. Eine Niederlassung mit 30 Leuten, die zu einer Gruppe mit 600 Beschäftigten gehört, ist für die Förderung also ein Großbetrieb.

Diese Frage klärst du, bevor du irgendetwas rechnest.

Die Quoten für die Lehrgangskosten

§ 82 Abs. 2 SGB III legt fest, wie viel sich der Arbeitgeber an den Lehrgangskosten beteiligen soll. Den Rest kann die Agentur übernehmen.

BeschäftigteAnteil ArbeitgeberAnteil AgenturZuschuss zum Arbeitsentgelt
unter 50keine Beteiligungbis 100 %bis 75 %
50 bis 49950 %bis 50 %bis 50 %
ab 50075 %bis 25 %bis 25 %

Zwei Ausnahmen verbessern die Rechnung. In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten soll die Agentur ganz auf eine Beteiligung des Arbeitgebers verzichten, wenn der Mitarbeiter bei Beginn der Weiterbildung 45 Jahre oder älter oder schwerbehindert ist. Und gibt es eine Betriebsvereinbarung über Weiterbildung oder einen Tarifvertrag, der betriebsbezogene Weiterbildung vorsieht, sinkt der Arbeitgeberanteil unabhängig von der Größe um fünf Prozentpunkte (§ 82 Abs. 4 SGB III).

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Der zweite Baustein ist oft der größere. Nach § 82 Abs. 3 SGB III kann die Agentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen, das auf die weiterbildungsbedingten Zeiten ohne Arbeitsleistung entfällt, einschließlich des pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Obergrenzen liegen bei 75, 50 und 25 Prozent, gestaffelt wie oben. Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag können sie um fünf Prozentpunkte steigen.

Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss sieht das Gesetz einen Zuschuss bis zur vollen Höhe des ausgefallenen Entgelts vor. Diese Regel ist an die Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 SGB III geknüpft und greift deshalb nur bei Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen. Für Zertifikatskurse, wie wir sie anbieten, gilt die normale Staffel.

Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden

Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.

Kostenlos reinschnuppern

Der Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Drei Betriebe, drei Ergebnisse

Die folgenden Zahlen sind Beispielwerte, keine Zusage. Angenommen ist jeweils ein Lehrgang für 5.000 Euro mit 300 Unterrichtsstunden während der Arbeitszeit und ein Stundenlohn von 22 Euro brutto. Das ausgefallene Arbeitsentgelt beträgt damit 6.600 Euro, dazu kommt der pauschale Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, den wir der Übersicht halber weglassen.

Der Handwerksbetrieb mit 18 Beschäftigten trägt keine Lehrgangskosten, die Agentur kann die 5.000 Euro vollständig übernehmen. Zum Entgelt sind bis zu 75 Prozent möglich, also bis zu 4.950 Euro. Von insgesamt 11.600 Euro Kosten bleiben beim Betrieb im günstigsten Fall 1.650 Euro.

Der Mittelständler mit 180 Beschäftigten übernimmt 2.500 Euro der Lehrgangskosten selbst. Die Agentur kann die anderen 2.500 Euro tragen und bis zu 3.300 Euro Entgeltzuschuss zahlen. Ist der Mitarbeiter 47 Jahre alt, soll die Agentur auf die Beteiligung an den Lehrgangskosten verzichten, und die Förderung steigt um bis zu 2.500 Euro.

Der Konzernstandort mit 60 Beschäftigten in einer Gruppe von 2.000 trägt 3.750 Euro der Lehrgangskosten. Die Agentur übernimmt bis zu 1.250 Euro und bis zu 1.650 Euro zum Entgelt. Mit einem Tarifvertrag zur Weiterbildung sinkt der Arbeitgeberanteil an den Lehrgangskosten um fünf Prozentpunkte, und der Entgeltzuschuss kann um fünf Prozentpunkte höher ausfallen.

Warum die Höchstwerte nicht automatisch kommen

Das Gesetz spricht beim Entgeltzuschuss von „können“ und beim Arbeitgeberanteil von „soll“. Die Agentur entscheidet also nach Ermessen, und die Prozentsätze sind Obergrenzen. Nach unserer Beobachtung aus Gesprächen mit Betrieben hilft eine klare Begründung, warum genau diese Beschäftigten diese Weiterbildung brauchen, mehr als ein beigelegtes Kursangebot allein. Rechne trotzdem vorsichtig. Wir empfehlen Betrieben, intern mit dem Lehrgangsanteil fest und mit dem Entgeltzuschuss als möglichem Bonus zu planen. Gewissheit bringt erst der Bescheid, und der Antrag muss ohnehin vor Beginn gestellt sein (§ 324 Abs. 1 SGB III). Eine Weiterbildung, die wegen zu hoch angesetzter Zuschüsse mittendrin abgebrochen wird, schadet dem Betrieb und dem Mitarbeiter mehr als eine vorsichtige Kalkulation.

Wie das Geld fließt

Lehrgangskosten, die beim Träger entstehen, kann die Agentur direkt an ihn zahlen (§ 83 Abs. 2 SGB III). Den Entgeltzuschuss bekommt der Arbeitgeber. Stellst du einen Sammelantrag für mehrere Beschäftigte, gehen die Leistungen an den Betrieb, und du musst der Agentur spätestens drei Monate nach Ende der Maßnahme nachweisen, dass du die Beträge für Kosten weitergeleitet hast, die den Beschäftigten oder dem Träger unmittelbar entstanden sind (§ 82 Abs. 5 SGB III).

Wie der Antrag selbst abläuft, vom Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service bis zum Bescheid, beschreibt unsere Anleitung Qualifizierungschancengesetz beantragen: Schritt für Schritt für Arbeitgeber. Die Grundbegriffe stehen im Glossar unter Qualifizierungschancengesetz.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die QCG-Förderung für einen Betrieb mit 40 Mitarbeitern?

Unter 50 Beschäftigten soll der Arbeitgeber sich nicht an den Lehrgangskosten beteiligen, die Agentur kann sie also vollständig übernehmen. Zum Arbeitsentgelt sind bis zu 75 Prozent möglich, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bis zu 80 Prozent. Teilzeitkräfte zählen dabei nur anteilig.

Zählen Minijobber bei der Betriebsgröße mit?

§ 82 Abs. 6 SGB III zählt Teilzeitbeschäftigte nach ihrer Wochenarbeitszeit: bis zehn Stunden mit 0,25, bis 20 Stunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75. Wer als Minijobber beschäftigt ist, geht mit dem Wert ein, der zu seiner Wochenstundenzahl passt.

Werden auch Fahrkosten übernommen?

Zu den Weiterbildungskosten nach § 83 SGB III gehören neben den Lehrgangskosten auch Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und für Kinderbetreuung. Ob und in welcher Höhe sie übernommen werden, klärst du im Antrag. Bei Online-Kursen fallen Fahrkosten meist gar nicht erst an.

Bekomme ich die Förderung, wenn der Kurs schon begonnen hat?

In der Regel nicht. Leistungen der Arbeitsförderung werden nur erbracht, wenn sie vor dem Ereignis beantragt wurden, das sie auslöst (§ 324 Abs. 1 SGB III). Der Antrag sollte deshalb gestellt und besprochen sein, bevor der Mitarbeiter den ersten Kurstag hat.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

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