- Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber, der Weiterbildung regelt.
- Typische Inhalte: Anspruch, Kostenaufteilung, Freistellung, Verfahren.
- Bekannte Beispiele: Metall- und Elektroindustrie (seit 2006), Chemie-Industrie.
- Im QCG erhöht er die Förderquote um 5 Prozentpunkte (§ 82 Abs. 2 Satz 3 SGB III).
- Alternative mit gleicher Wirkung: Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung.
Was ist ein Qualifizierungstarifvertrag?
Ein Qualifizierungstarifvertrag ist ein Tarifvertrag, der sich speziell mit Fragen der beruflichen Weiterbildung befasst. Er wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber geschlossen. Im Gegensatz zu allgemeinen Tarifverträgen, die vor allem Löhne und Arbeitszeiten regeln, geht es hier darum, wie das Unternehmen seine Belegschaft für technologische und strukturelle Veränderungen fit hält.
Typische Regelungsinhalte sind: Anspruch auf Qualifizierungsgespräche, Freistellung für Weiterbildungszeit, Verteilung der Kosten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Verfahren bei Umstrukturierungen, Schutz vor Kündigung während laufender Weiterbildung.
In Deutschland gibt es solche Tarifverträge seit den frühen 2000er Jahren. Bekannt wurde 2006 der Tarifvertrag Qualifizierung der Metall- und Elektroindustrie als bundesweite Blaupause. Heute existieren Qualifizierungstarifverträge in der Chemie, im Bauhauptgewerbe, im öffentlichen Dienst und in vielen Einzelunternehmen. Für dich als Beschäftigten ist er ein stilles Asset: Du weißt oft nicht, dass er existiert, aber er wirkt.
Rechtsgrundlage
Die Förder-Wirkung ergibt sich aus § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz, QCG). In § 82 Abs. 2 Satz 3 SGB III steht ausdrücklich, dass die Förderung der Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte höher ausfällt, wenn ein einrichtungsbezogener Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung existiert. Der Gesetzestext ist auf gesetze-im-internet.de abrufbar.
Wer kann davon profitieren?
Profitieren können alle Arbeitgeber und Beschäftigten, die einen Weiterbildungswunsch haben und im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung arbeiten. Typische Fälle:
- Metall- und Elektrobetriebe, die an den IG-Metall-Tarifvertrag gebunden sind.
- Chemie-Unternehmen im Geltungsbereich des BAVC-Tarifvertrags.
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Weiterbildungsregelungen im TVöD.
- Einzelunternehmen mit eigenem Firmen-Qualifizierungstarifvertrag.
- Betriebe mit Betriebsvereinbarung Weiterbildung. Die zählt für die 5 Prozentpunkte gleichwertig.
Wie wirkt sich der Tarifvertrag auf die QCG-Förderung aus?
Die Förderquote im QCG hängt von der Unternehmensgröße ab. Der Qualifizierungstarifvertrag addiert jeweils 5 Prozentpunkte auf die Lehrgangskosten-Förderung.
| Unternehmensgröße | Basis-Förderquote | Mit Tarifvertrag oder BV |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen (< 10) | bis zu 100 % | bis zu 100 % |
| Kleine Unternehmen (10 bis 249) | bis zu 50 % | bis zu 55 % |
| Mittlere Unternehmen (250 bis 499) | bis zu 35 % | bis zu 40 % |
| Größere MU (500 bis 2.499) | 25 % | 30 % |
| Große Unternehmen (≥ 2.500) | 15 % | 20 % |
Die Prozentpunkte beziehen sich auf die Lehrgangskosten. Beim Arbeitsentgeltzuschuss (§ 82 Abs. 3 SGB III) gibt es eine vergleichbare Regel: plus 5 Prozentpunkte bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Fallbeispiel: Mittelständler mit Tarifbindung
Ein Maschinenbau-Mittelständler mit 800 Beschäftigten in Baden-Württemberg ist an den Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Dieser enthält einen Qualifizierungs-Teil. Ein langjähriger Facharbeiter soll berufsbegleitend den Wirtschaftsfachwirt machen, Kosten 3.997 Euro.
Rechnung ohne Tarifvertrag: 25 % von 3.997 Euro = 999 Euro Zuschuss durch die Agentur für Arbeit. Rechnung mit Tarifvertrag: 30 % = 1.199 Euro. Zusätzliche Ersparnis: 200 Euro pro Teilnehmer, nur durch die bestehende Tarifbindung. Bei 10 gleichzeitig qualifizierten Mitarbeitern sind das 2.000 Euro mehr Zuschuss ohne zusätzlichen Aufwand.
Abgrenzung zur Betriebsvereinbarung und zum Haustarifvertrag
Ein Qualifizierungstarifvertrag hat immer eine Gewerkschaft als Vertragspartner. Ein Haustarifvertrag ist ein Tarifvertrag nur für ein einziges Unternehmen, kann aber auch Weiterbildung regeln. Eine Betriebsvereinbarung wird ohne Gewerkschaft zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat geschlossen.
Für die 5 Prozentpunkte mehr Förderung im QCG ist der Rechtscharakter egal: Tarifvertrag, Haustarifvertrag und Betriebsvereinbarung wirken gleichwertig. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung explizit geregelt ist.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel mehr Förderung bringt ein Qualifizierungstarifvertrag?
Nach § 82 Abs. 2 Satz 3 SGB III erhöht ein einrichtungsbezogener Qualifizierungstarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung die QCG-Förderquote für Lehrgangskosten um 5 Prozentpunkte. Bei Unternehmen mit 500 bis 2.499 Beschäftigten heißt das: 30 statt 25 Prozent.
Welche Branchen haben einen Qualifizierungstarifvertrag?
Klassische Beispiele: die Metall- und Elektroindustrie (Tarifvertrag Qualifizierung seit 2006) und die Chemiebranche. Einzelne Großunternehmen haben eigene Qualifizierungstarifverträge. Im öffentlichen Dienst gibt es vergleichbare Regelungen im TVöD.
Was ist der Unterschied zur Betriebsvereinbarung?
Ein Tarifvertrag wird zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder Einzelarbeitgeber geschlossen, eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Für die 5 Prozentpunkte zusätzliche Förderung im QCG genügt nach § 82 Abs. 2 Satz 3 SGB III eine der beiden Formen.
Quellen und Rechtsstand
- § 82 SGB III bei gesetze-im-internet.de
- BA Informationen zum QCG
- Tarifvertrag Qualifizierung Metall- und Elektroindustrie, IG Metall 2006 ff.
- Gesamttarifvertrag Qualifizierung Chemische Industrie, BAVC und IG BCE
Zuletzt geprüft am 24.04.2026.