Wer in Google eintippt, ob die AOK oder eine andere Krankenkasse einen Bildungsgutschein ausstellt, läuft gegen eine Wand. Die Antwort ist kurz: Krankenkassen machen das nicht. Sie sind dafür schlicht nicht zuständig.
Trotzdem ist die Suchanfrage nicht blöd. Denn je nach Lebenslage gibt es tatsächlich einen Weg über die Krankenkasse, der fast aussieht wie ein Bildungsgutschein, nur über einen anderen Paragraphen, einen anderen Kostenträger und mit anderen Voraussetzungen. Dieser Artikel sortiert die drei Töpfe, die in Deutschland oft durcheinander geraten.
Warum die AOK, TK, Barmer oder DAK keinen Bildungsgutschein ausstellen
Ein Bildungsgutschein ist eine Leistung nach § 81 SGB III, und die kommt von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Das ist gesetzlich so geregelt. Krankenkassen agieren im Sozialgesetzbuch V, und SGB V kennt keine berufliche Weiterbildungsförderung.
Was die Kassen zahlen sind Präventionskurse nach § 20 SGB V. Rückenschule, Entspannungstraining, Rauchentwöhnung, Ernährungsberatung. Das hat mit beruflicher Qualifikation nichts zu tun, auch wenn die AOK das unter dem Stichwort „Gesundheitskurse" bewirbt und ein Zertifikat ausstellt.
Wer tatsächlich eine berufliche Weiterbildung finanziert bekommen will, muss zu einem von drei Trägern:
- Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter (wenn arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht)
- Deutsche Rentenversicherung (wenn aus gesundheitlichen Gründen Umschulung nötig ist)
- Arbeitgeber selbst, oft kombiniert mit dem Qualifizierungschancengesetz
Die Krankenkasse tauchen in keinem dieser drei Fälle als direkter Kostenträger auf.
Der einzige Weg über die Krankenkasse: Reha-Antrag für berufliche Rehabilitation
Es gibt allerdings eine Konstellation, in der die Krankenkasse zur Anlaufstelle wird. Wenn eine berufliche Weiterbildung notwendig wird, weil Sie Ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, kommen die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ins Spiel. Rechtsgrundlage ist § 49 SGB IX.
Den Antrag auf LTA können Sie tatsächlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse leitet ihn dann an den zuständigen Träger weiter, in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, manchmal die Unfallversicherung oder die Arbeitsagentur. Das ist der Grund, warum so viele Menschen den Weg über die Krankenkasse nicht falsch abgespeichert haben. Die Krankenkasse ist der Briefkasten, aber nicht der Zahler.
Die LTA umfasst unter anderem Umschulungen, Weiterbildungen und Qualifikationsmaßnahmen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die vollen Kosten, zahlt während der Maßnahme Übergangsgeld und übernimmt oft auch Fahrtkosten, Lernmittel und bei Bedarf Kinderbetreuung. Weiterbildungen im Rahmen von LTA sind ganztags auf zwei Jahre begrenzt, in Ausnahmefällen länger.
Wer bekommt LTA über die Deutsche Rentenversicherung
Die Voraussetzungen sind strenger als beim Bildungsgutschein. Nötig ist:
- Eine gesundheitliche Einschränkung, die die Ausübung des bisherigen Berufs dauerhaft gefährdet. Das kann eine chronische Erkrankung sein, ein Bandscheibenvorfall, eine psychische Erkrankung, eine Unfallfolge.
- In der Regel mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung, mit Ausnahmen.
- Eine ärztliche Einschätzung, dass die Weiterbildung die berufliche Wiedereingliederung ermöglicht.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, aber krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann, wird normalerweise auf das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit verwiesen. Dort wird dann oft doch wieder über einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gearbeitet.
Was das in der Praxis heißt
Wenn die Suche nach „Bildungsgutschein AOK" aus einer der drei folgenden Lebenslagen kommt, gibt es jeweils einen konkreten nächsten Schritt.
Wer aktuell arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet ist, ruft die Agentur für Arbeit unter 0800 4 5555 00 an und fragt nach einem Beratungstermin zur beruflichen Weiterbildung. Die AOK tut da nichts. Der Bildungsgutschein wird in diesem Gespräch besprochen und, wenn die Voraussetzungen passen, ausgestellt.
Wer krank ist und überlegt, ob eine Umschulung sinnvoll wäre, meldet sich zuerst bei der Deutschen Rentenversicherung (Servicetelefon 0800 1000 4800). Formal kann der LTA-Antrag auch bei der Krankenkasse abgegeben werden, aber schneller geht es direkt. Die ärztliche Stellungnahme ist meistens die zeitaufwändigste Hürde.
Wer beschäftigt ist und die Weiterbildung nebenbei machen will, spricht den Arbeitgeber an. Über das Qualifizierungschancengesetz übernimmt die Arbeitsagentur in vielen Fällen 50 bis 100 Prozent der Kurskosten plus einen Lohnzuschuss. Die Krankenkasse hat auch hier nichts damit zu tun.
Der häufigste Irrweg: Präventionsbonus statt Berufsausbildung
Was immer wieder vorkommt: Leute melden sich bei ihrer Krankenkasse und fragen nach einem „Weiterbildungsbonus". Dann bekommen sie einen Zuschuss von 80 oder 150 Euro für einen Gesundheitskurs, weil die Krankenkasse keine andere Schublade hat, in die sie die Anfrage legen kann. Das ist nicht bösartig, aber es löst das eigentliche Problem nicht.
Wer wirklich eine berufliche Weiterbildung mit IHK-Abschluss, AZAV-Zertifikat oder vergleichbarem Abschluss finanziert bekommen will, muss den Unterschied verstehen: Krankenkasse ist Gesundheit, Arbeitsagentur ist Beruf. Ausnahme ist die berufliche Reha über die DRV, und selbst da ist die Krankenkasse nur der Briefträger.
Häufige Fragen
Zahlt die AOK eine berufliche Weiterbildung?
Nein. Die AOK und andere gesetzliche Krankenkassen zahlen Präventionskurse nach § 20 SGB V (Rückenschule, Yoga, Ernährungsberatung etc.). Berufliche Weiterbildungen wie Umschulungen zur Fachkraft oder zum Digitalisierungsmanager werden über die Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein) oder die Deutsche Rentenversicherung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) finanziert.
Kann ich den Bildungsgutschein bei der Krankenkasse abgeben?
Nein. Bildungsgutscheine werden ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Wenn Sie unsicher sind, welcher Träger zuständig ist, rufen Sie die Servicenummer der Agentur für Arbeit unter 0800 4 5555 00 an. Dort wird Sie bei Bedarf an die Rentenversicherung weiterverwiesen.
Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Reha?
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III richtet sich an Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Reha im Sinne der LTA nach § 49 SGB IX ist für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Beide Leistungen können eine berufliche Weiterbildung finanzieren, aber die Voraussetzungen, Kostenträger und Begleitleistungen sind unterschiedlich.
Hilft die Krankenkasse bei der Antragstellung?
Bei einem Reha-Antrag ja. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre gesundheitliche Situation eine berufliche Rehabilitation rechtfertigt, können Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse abgeben. Die Kasse prüft den formalen Weg und leitet den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Schneller ist meist der direkte Weg zur DRV über das Servicetelefon 0800 1000 4800.
Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?
Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.