Wohngeld waehrend der Weiterbildung ist ein oft übersehenes Instrument. Nach der Wohngeld+-Reform 2023 bekommen deutlich mehr Menschen Wohngeld als vorher, und die Durchschnittshöhe ist erheblich gestiegen. Für Teilnehmer einer Aufstiegsfortbildung oder einer KI-Weiterbildung kann das den Unterschied machen, ob die Wohnung waehrend der Kurszeit finanzierbar bleibt. In diesem Artikel erfährst du, wann du Wohngeld waehrend einer Weiterbildung bekommst und wie du den Antrag stellst.
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG). Es soll Menschen mit niedrigem Einkommen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen, ohne auf Bürgergeld umzusteigen. Berechtigt sind Mieter (Mietzuschuss) und Eigentuemer (Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum).
Die Höhe haengt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem zu berücksichtigenden Einkommen aller Haushaltsmitglieder und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung. Dazu kommt die Mietstufe der Kommune: In teuren Staedten wie Muenchen gibt es mehr Wohngeld als in günstigeren Gemeinden. Bayreuth hat eine mittlere Mietstufe, Ingolstadt eine höhere.
Wohngeld bei Vollzeit-Ausbildung
Der kritische Punkt für Weiterbildungen. §20 WoGG schließt Vollzeit-Auszubildende und Studenten vom Wohngeld aus, wenn sie dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind. Wer in einer Ausbildung oder einem Studium steckt, das theoretisch BAföG-berechtigt waere, bekommt kein Wohngeld.
Die Frage ist: Gilt eine Weiterbildung nach Erstausbildung als BAföG-berechtigte Ausbildung? In der Regel nein. Aufstiegsfortbildungen wie der Wirtschaftsfachwirt werden nicht nach BAföG gefördert, sondern nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG). Das ist rechtlich getrennt. Wer nach dem AFBG gefördert wird, ist weiterhin wohngeldberechtigt.
In der Praxis bedeutet das:
- WFW bei SkillSprinters: Berechtigung für Wohngeld möglich, weil Aufstiegs-BAföG (AFBG) keine BAföG-Leistung im engeren Sinn ist.
- Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters: Wird über Bildungsgutschein gefördert (keine BAföG-Leistung), Wohngeld-Berechtigung möglich.
- Erstes Bachelor-Studium: Wohngeld-Ausschluss, weil BAföG-berechtigt.
- Ausbildung mit Ausbildungsvergütung: Wohngeld-Ausschluss, wenn BAföG dem Grunde nach bewilligt werden könnte.
Im Zweifel solltest du bei der Wohngeldstelle deiner Stadt nachfragen, ob dein konkreter Kurs wohngeldschaedlich ist.
Wohngeld und Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG (AFBG) laesst sich mit Wohngeld kombinieren, und das ist eine der attraktivsten Förderkombinationen für Aufstiegsfortbildungen. Wer den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters macht, kann parallel Aufstiegs-BAföG für die Kursgebühr bekommen (50 Prozent Zuschuss, 50 Prozent Darlehen mit Erlass bei Bestehen), den Unterhaltsbeitrag vom Aufstiegs-BAföG beziehen (nur bei Vollzeit-Kursen, nicht bei Teilzeit-Abendkursen), Wohngeld für die Wohnkosten bekommen und Kinderzuschlag beantragen, wenn Kinder und niedriges Einkommen zusammenkommen.
Beim WFW-Abendkurs gibt es keinen Unterhaltsbeitrag vom AFBG, weil der Kurs in Teilzeit abends laeuft. Dafür kannst du weiterarbeiten und trotzdem Wohngeld bekommen, wenn dein Einkommen niedrig genug ist.
Rechenbeispiel für einen Alleinstehenden in Nuernberg (Mietstufe V) mit 1.800 Euro Brutto-Einkommen und 850 Euro Warmmiete:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Einkommen pro Monat | 1.800 Euro |
| Abzuege (Steuer, Sozialabgaben) | ungefaehr 480 Euro |
| Netto-Einkommen | ungefaehr 1.320 Euro |
| Warmmiete (zu berücksichtigen, max.) | 850 Euro |
| Wohngeld (geschaetzt nach Wohngeldtabelle) | ungefaehr 200 bis 280 Euro |
Die genauen Betraege variieren je nach Einzelfall. Die offizielle Wohngeldtabelle oder ein Online-Rechner der Länder helfen bei der Schaetzung. Die aktuellen Werte solltest du bei der Wohngeldstelle erfragen oder auf Portalen der Bundesländer prüfen.
Wohngeld und Bildungsgutschein
Der Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters wird über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert. Das ist eine Sachleistung, kein Einkommen. Waehrend des Kurses bekommst du weiter dein Arbeitslosengeld (falls du arbeitslos warst) oder dein Gehalt (falls du noch angestellt bist und der Arbeitgeber freistellt).
Die Kombination Wohngeld plus Bildungsgutschein funktioniert so: Wer ALG1 bekommt, erhaelt in der Regel kein Wohngeld, weil ALG1 meist reicht oder weil stattdessen Bürgergeld aufstockend fliesst. Wohngeld und ALG1 parallel sind möglich, aber selten sinnvoll. Wer Bürgergeld bekommt, bekommt kein Wohngeld. Bürgergeld deckt die Wohnkosten bereits ab (§22 SGB II). Wer berufstätig ist und eine Weiterbildung nebenbei macht, kann Wohngeld beantragen, wenn das Einkommen niedrig genug ist.
Die Kombination ist also eher für berufstätige Menschen in Teilzeit-Weiterbildungen attraktiv als für Arbeitslose in Vollzeit-Weiterbildungen.
Wohngeld+ Reform 2023: Was hat sich verändert?
Zum 1. Januar 2023 trat die groesste Wohngeld-Reform der letzten 20 Jahre in Kraft. Die wichtigsten Änderungen:
- Fast Verdopplung der Wohngeldhöhe (Durchschnittswerte Stand 2023/2024, aktuelle Werte prüfen)
- Neue Heizkostenkomponente gegen die gestiegenen Energiepreise
- Klimakomponente als Zuschlag für energetisch ineffiziente Wohnungen
- Ausweitung des Berechtigtenkreises, mehr Menschen haben jetzt Anspruch
Die Reform hat vielen Haushalten geholfen, die vorher knapp über der Bürgergeld-Schwelle lagen und weder Wohngeld noch Bürgergeld bekamen. Heute können sie Wohngeld beantragen und behalten ihre Unabhängigkeit von den strengeren Bürgergeld-Regeln.
So beantragst du Wohngeld
Der Antrag laeuft über die Wohngeldstelle deiner Stadt oder Gemeinde. In Bayreuth ist das die Wohngeldstelle des Stadtamts. In größeren Staedten wie Nuernberg oder Muenchen gibt es eigene Wohngeldbehörden.
Schritt 1: Antragsformular besorgen. Online auf der Seite der Kommune oder direkt bei der Wohngeldstelle. Das Formular heisst "Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss" oder "Antrag auf Wohngeld als Lastenzuschuss" (bei Eigentum).
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen.
| Unterlage | Zweck |
|---|---|
| Personalausweis | Identitaetsnachweis |
| Mietvertrag | Miete, Mietdauer, Wohnungsgröße |
| Letzte 3 Lohnabrechnungen | Einkommen |
| Kontoauszuege (letzte 3 Monate) | Einnahmen und Ausgaben |
| Nachweis über Weiterbildung | Bestätigung des Bildungstraegers mit Kursdauer und Art |
| Bescheid Aufstiegs-BAföG | Wenn vorhanden |
| Geburtsurkunden der Kinder | Bei Familien |
Schritt 3: Antrag einreichen. Persönlich, per Post oder online (in einigen Kommunen). Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 12 Wochen, je nach Auslastung. Der Antrag gilt ab dem Monat, in dem er eingegangen ist, nicht erst ab der Bewilligung. Du bekommst also keinen Nachteil durch die lange Bearbeitungszeit.
Schritt 4: Weitere Unterlagen nachreichen. Die Wohngeldstelle fordert oft nach. Schnelles Reagieren beschleunigt die Bearbeitung.
Bewilligungszeitraum und Neuantrag
Wohngeld wird in der Regel für zwoelf Monate bewilligt. Nach Ablauf musst du einen neuen Antrag stellen, auch wenn sich nichts geändert hat. Die Wohngeldstelle erinnert meistens, aber verlassen solltest du dich darauf nicht.
Änderungen, die du waehrend des Bewilligungszeitraums melden musst: Wenn dein Einkommen deutlich steigt, sonst drohen Rückforderungen. Ein Umzug macht einen Neuantrag erforderlich. Familienzuwachs ist meist positiv, weil mehr Haushaltsmitglieder mehr Wohngeld bedeuten können. Der Auszug eines Haushaltsmitglieds muss ebenfalls gemeldet werden.
Was tun bei Ablehnung?
Wenn dein Wohngeldantrag abgelehnt wird, hast du einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Schriftlich, mit Begründung, warum du den Bescheid für falsch haeltst. Typische Gründe für Ablehnungen sind ein zu hoch berechnetes Einkommen (etwa weil Weihnachtsgeld falsch einbezogen wurde), eine nicht voll berücksichtigte Miete (prüfen, ob die Hoechstbetraege ausgeschoepft sind) oder der Wohngeld-Ausschluss wegen angeblicher BAföG-Berechtigung, obwohl die Weiterbildung gar nicht BAföG-berechtigt ist.
Bei einem Ablehnungsbescheid, den du nicht verstehst, hilft die Verbraucherzentrale oder eine kostenlose Sozialberatung.
Was wir in der Praxis sehen
Wir sehen bei Teilnehmern regelmäßig, dass die Wohngeldstelle im Zweifel den Antrag ablehnt mit Verweis auf §20 WoGG, selbst wenn die Weiterbildung gar nicht BAföG-berechtigt ist. Das liegt nicht an boesem Willen, sondern daran, dass AFBG und BAföG in manchen Behörden noch verwechselt werden. Wer das Ablehnungsschreiben bekommt, sollte nicht aufgeben, sondern Widerspruch einlegen und im Widerspruch klar machen, dass es sich um eine Aufstiegsfortbildung nach AFBG handelt, die keine BAföG-Leistung im Sinn des §20 WoGG ist. In vielen Fällen wird der Widerspruch dann anerkannt und das Wohngeld rückwirkend bewilligt. Das dauert, aber lohnt sich fast immer. Der Bildungstraeger kann dir dafür eine Bescheinigung ausstellen, die die rechtliche Einordnung klaerstellt. Wenn du SkillSprinters-Teilnehmer bist, gehört das zum Standard, den unser Büro ausstellt. Ein kurzer Anruf reicht.
Häufige Fragen
Kann ich Wohngeld bekommen, wenn ich den Wirtschaftsfachwirt bei SkillSprinters mache?
In der Regel ja, wenn dein Einkommen niedrig genug ist und du nicht Bürgergeld beziehst. Der WFW ist eine Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG, die nicht zum Wohngeld-Ausschluss nach §20 WoGG fuehrt. Bei der Wohngeldstelle solltest du aber vorher nachfragen, um sicherzugehen.
Wie viel Wohngeld bekommt eine alleinstehende Person?
Die Höhe haengt von Einkommen, Miete und Mietstufe ab. In einer mittleren Mietstufe und bei einem Einkommen um die 1.300 Euro netto liegt das Wohngeld häufig zwischen 150 und 300 Euro pro Monat. Die exakten Betraege berechnet die Wohngeldstelle individuell. Online-Rechner der Bundesländer können eine grobe Schaetzung geben.
Gibt es Wohngeld rückwirkend?
Ja, Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist. Auch wenn die Bearbeitung mehrere Monate dauert, bekommst du für die Wartezeit das Geld nachgezahlt. Eine echte Rückwirkung vor dem Antragsmonat gibt es nicht.
Kann ich Wohngeld bei einem Minijob beantragen?
Ja, das Einkommen aus einem Minijob wird beim Wohngeld berücksichtigt, aber nur teilweise. Von den 520 Euro Minijob-Einkommen (Stand 2026 prüfen) werden nach der Einkommensermittlung bestimmte Freibetraege abgezogen. Die Wohngeldstelle rechnet das genau aus.
Muss ich Wohngeld versteuern?
Nein. Wohngeld ist eine Sozialleistung und steuerfrei (§3 Nr. 58 EStG). Du musst es nicht in der Einkommensteuererklärung angeben, und es erhoeht deine Steuerlast nicht.
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