Welcher Kurs zu welchem Mitarbeiter passt

Die vier Kurse unterscheiden sich weniger im Thema als in der Tiefe. Alle drehen sich um KI im Arbeitsalltag, aber eine Sachbearbeiterin, die Angebote schneller schreiben soll, braucht etwas anderes als der Kollege, der künftig die Rechnungsprüfung automatisieren soll.

Der KI-Praktiker ist die KI-Weiterbildung für Mitarbeiter, die KI-Werkzeuge im Büro sicher und verantwortungsvoll nutzen sollen. In 240 Unterrichtseinheiten arbeiten die Teilnehmer mit KI an Texten und Recherchen, mit eigenen Modulen zu „Prompting-Grundlagen“ und „Grenzen und Risiken von KI“. Er läuft in Vollzeit über 6 Wochen oder halbtags über rund 10 Wochen.

Für Beschäftigte, die am Computer noch unsicher sind, ist Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag der bessere Einstieg. Die 576 Unterrichtseinheiten beginnen bei Dateien, Geräten und Cloud und enthalten die Module „KI verstehen und im Arbeitsalltag nutzen“ (54 UE) und „KI rechtskonform einsetzen (EU AI Act Art. 4)“ (18 UE). Ein Schulabschluss ist nicht nötig, am Ende steht ein Trägerzertifikat mit Kompetenznachweis, eine externe Prüfung gibt es nicht.

Wer im Betrieb Automatisierungen aufbauen und betreiben soll, ist beim Digitalisierungsmanager mit Schwerpunkt KI-Prozessautomatisierung richtig: 300 Unterrichtseinheiten in 7 Modulen, darunter „KI-Agenten, RAG, Chatbots und Vibe Coding“ (76 UE) und ein „Praxisprojekt mit Change- und Rollout-Begleitung“ (86 UE). Programmierkenntnisse setzt der Kurs nicht voraus.

Am umfassendsten ist der KI-Prozessmanager mit 702 Unterrichtseinheiten in 13 Modulen. Er läuft nur in Teilzeit, vormittags oder nachmittags, über rund 28 Wochen. Die größten Blöcke sind „Workflow-Automatisierung ohne Programmierung“ (108 UE) und „Betriebliches Praxisprojekt und Zertifikatsvorbereitung“ (117 UE); jeder Teilnehmer bringt zu Beginn ein bis zwei Abläufe aus seinem Arbeitsumfeld mit, an denen er durch den ganzen Kurs arbeitet.

Soll ein Mitarbeiter ganz freigestellt werden, ist der Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz in Vollzeit die Alternative: 720 Unterrichtseinheiten über 4 Monate, Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.

Wir halten einen einzelnen Workshop-Tag für die schwächste Form der KI-Schulung. Danach haben alle das Werkzeug einmal gesehen, und in der Woche darauf arbeiten die meisten wieder wie vorher, weil im Alltag niemand Zeit hat, das Gezeigte auf die eigene Angebotsvorlage oder die zehnte gleiche Kundenanfrage zu übertragen. Hängen bleibt KI erst, wenn Mitarbeiter über Wochen an ihren eigenen Vorgängen üben und dabei auch erleben, wo die Werkzeuge danebenliegen. Deshalb sind unsere Kurse länger als ein Seminar. Aus demselben Grund enden der Digitalisierungsmanager mit Schwerpunkt KI-Prozessautomatisierung und der KI-Prozessmanager mit einem Praxisprojekt aus dem eigenen Betrieb. Dazu kommt, dass sich die Werkzeuge schnell ändern: Wer gelernt hat, Ergebnisse zu prüfen und eigene Vorlagen zu bauen, kommt auch mit der nächsten Version zurecht, wer nur Klickwege kennt, fängt von vorn an. Wer nur eine kurze Einweisung sucht, ist mit einem Tagesseminar besser bedient, nur fördert die Agentur für Arbeit so etwas nicht: § 82 SGB III verlangt eine Maßnahme von mehr als 120 Stunden, die über eine kurze Anpassung am Arbeitsplatz hinausgeht.

Förderung der KI-Schulung nach § 82 SGB III

Beschäftigte fördert die Agentur für Arbeit über § 82 SGB III, bekannt als Qualifizierungschancengesetz. Sie übernimmt einen Teil der Lehrgangskosten oder alle, und sie kann dem Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Stunden zahlen, in denen der Mitarbeiter wegen des Unterrichts nicht arbeitet. Wie hoch beides ausfällt, hängt von der Betriebsgröße ab:

Beschäftigte im BetriebAnteil des Arbeitgebers an den LehrgangskostenZuschuss zum Arbeitsentgelt
weniger als 50in der Regel keinerbis zu 75 Prozent
50 bis unter 500in der Regel 50 Prozentbis zu 50 Prozent
500 und mehrin der Regel 75 Prozentbis zu 25 Prozent

Den höheren Zuschuss für Beschäftigte ohne Berufsabschluss nach § 82 Absatz 3 Satz 2 SGB III gibt es nur bei einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt. Für die Kurse auf dieser Seite gilt deshalb die Staffel oben.

Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, sinkt der Anteil des Arbeitgebers um fünf Prozentpunkte, und der Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann um fünf Prozentpunkte steigen. Ist der Mitarbeiter zu Kursbeginn schon 45 Jahre alt oder schwerbehindert, entfällt der Anteil des Arbeitgebers in der Regel ganz, sofern der Betrieb weniger als 500 Beschäftigte hat. Gezählt werden Teilzeitkräfte anteilig, und gehört der Betrieb zu einem größeren Unternehmen oder Konzern, zählen dessen Beschäftigte mit.

Ein Beispiel mit Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag, 5.114,88 Euro je Teilnehmer: Ein Betrieb mit 120 Beschäftigten trägt davon in der Regel 2.557,44 Euro, mit einer Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung 2.301,70 Euro. Hat derselbe Betrieb weniger als 50 Beschäftigte, soll die Agentur die Lehrgangskosten in der Regel vollständig übernehmen.

Gefördert wird, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Weiterbildung vermittelt mehr als eine kurze, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung.
  • Ein Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
  • Der Mitarbeiter wurde in den zwei Jahren vor dem Antrag nicht schon nach § 82 SGB III gefördert.
  • Die Maßnahme dauert mehr als 120 Stunden; alle Kurse auf dieser Seite haben mindestens 240 Unterrichtseinheiten.
  • Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen.

Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Ob und in welcher Höhe sie bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Wer den Antrag stellt und wann

Den Antrag stellt in der Regel der Arbeitgeber, über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, und er muss vor Beginn der Weiterbildung vorliegen. Geht es um eine einzelne Person, beantragt sie die Lehrgangskosten selbst, und der Arbeitgeber beantragt den Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Für mehrere vergleichbare Beschäftigte kann der Arbeitgeber einen Sammelantrag stellen, wenn die Beschäftigten oder die Betriebsvertretung einverstanden sind.

Die Agentur stellt dem Beschäftigten in der Regel einen Bildungsgutschein aus, auch bei § 82 SGB III. Darauf verzichten kann sie, wenn Arbeitgeber und Beschäftigter einverstanden sind oder beim Sammelantrag. Sobald der Bescheid da ist, legen wir mit Ihnen den Starttermin fest. Wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, zeigt unser Beitrag Was das Qualifizierungschancengesetz Ihrem Betrieb erstattet.

Was Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt

Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025. In der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, verpflichtet er Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren. Eine Nachweis- oder Dokumentationspflicht steht nicht im Verordnungstext, und der Bußgeldkatalog in Artikel 99 knüpft an Artikel 4 keine Sanktion.

Eine Schulung ist damit eine naheliegende Antwort, aber keine vorgeschriebene Form; eine Zertifizierungspflicht für Schulungen sieht die Verordnung nicht vor. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, die getroffenen Maßnahmen gut zu dokumentieren. Unsere Kurse unterstützen die von Artikel 4 geforderte Entwicklung der KI-Kompetenz; was vermittelt wurde, halten wir in einem dokumentierten Schulungsnachweis des Trägers fest. Die Fristen der KI-Verordnung im Überblick finden Sie im Beitrag Stichtage der KI-Verordnung für Arbeitgeber.

So läuft der Unterricht

Alle Kurse laufen live online: Dozent und Gruppe sitzen zur selben Zeit im virtuellen Klassenraum, höchstens 12 Teilnehmer je Gruppe. In Teilzeit ist Unterricht von Montag bis Freitag, vormittags von 8:00 bis 12:00 Uhr oder nachmittags von 13:00 bis 17:00 Uhr, mit einer Viertelstunde Pause, das sind 5 Unterrichtseinheiten am Tag. In Vollzeit geht der Tag von 8:00 bis 16:00 Uhr, beim KI-Praktiker bis 15:15 Uhr. Samstags findet kein Unterricht statt.

Für viele Betriebe ist die Teilzeit die praktischere Form. Der Mitarbeiter fehlt jeden Tag nur einen halben Tag, und was er vormittags lernt, kann er nachmittags am echten Vorgang ausprobieren. Weitere Kurse in dieser Form zeigt unsere Seite Weiterbildung in Teilzeit. Wer arbeitsuchend ist und sich selbst in KI weiterbilden will, findet den Weg über den Bildungsgutschein auf unserer Seite zur KI-Weiterbildung.

Welcher Kurs für Ihre Mitarbeiter passt und wie der Antrag bei Ihnen läuft, klären wir im Gespräch: Bitten Sie über unser Kontaktformular um einen Rückruf oder rufen Sie uns an unter 0160 1215470 (Mo bis Fr, 8:30 bis 15:00 Uhr).

Quellen

§ 82 SGB III, Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: gesetze-im-internet.de · § 81 Absatz 4 SGB III, Bildungsgutschein: gesetze-im-internet.de · § 324 SGB III, Antrag vor Leistung: gesetze-im-internet.de · Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung, Amtsblatt der EU vom 24.07.2026: EUR-Lex · Bundesnetzagentur, KI-Kompetenz nach Artikel 4: bundesnetzagentur.de