Für wen ist die Weiterbildung gedacht?

Für Beschäftigte aus den Fachabteilungen, etwa aus Auftragsabwicklung, Vertrieb, Kundendienst, Produktion oder Logistik. Sie kennen die Abläufe, die automatisiert werden sollen, aus der täglichen Arbeit. Nach der Weiterbildung setzen sie diese Abläufe als lauffähige Lösungen um, binden sie an die vorhandenen Systeme des Betriebs an und betreiben sie nach der Einführung.

Das passt besonders zu kleinen und mittleren Betrieben ohne eigene IT-Abteilung, in denen diese Aufgabe sonst niemand übernimmt.

Programmierkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

  • ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis, denn gefördert wird nach § 82 SGB III
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens drei Jahre Berufspraxis
  • sicherer Umgang mit den IT-Systemen des eigenen Betriebs, mit Internet und Tabellenkalkulation
  • Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2 und ein internetfähiger Laptop oder PC
  • die Bereitschaft, ein reales Automatisierungsvorhaben des eigenen Betriebs im Kurs zu bearbeiten

Ob es passt, klären wir vorab in einem Beratungsgespräch mit jedem Teilnehmer.

Sieben Module, ein eigener Anwendungsfall

  • K1 Geschäftsprozesse und Use-Case-Diagnose · 17 UE
  • K2 KI-Grundlagen, Frontier-Sprachmodelle und Prompt Engineering · 33 UE
  • K3 Workflow-Automatisierung und Vision-Dokumentenverarbeitung · 50 UE
  • K4 KI-Agenten, RAG, Chatbots und Vibe Coding · 76 UE
  • K5 Datenanalyse mit KI-Unterstützung · 16 UE
  • K6 EU AI Act, Datenschutz und IT-Sicherheit · 22 UE
  • K7 Praxisprojekt mit Change- und Rollout-Begleitung · 86 UE

212 der 300 Unterrichtseinheiten gehören dem Bauen, Anbinden und Einführen lauffähiger Lösungen (K3, K4 und K7). Klassische Methodenlehre gibt es nur so weit, wie die Automatisierung sie braucht.

Gearbeitet wird mit der Automatisierungsplattform n8n, mit Claude Code und dem KI-Agenten Hermes sowie mit den führenden Sprachmodellen über unsere Lernplattform; für Auswertungen kommt Metabase dazu. Alle Zugänge stellen wir, die Kosten der KI-Nutzung sind in der Lehrgangsgebühr enthalten.

Teilzeit halbtags oder Vollzeit im Block

Die Weiterbildung bekommt zwei Durchführungsformen mit denselben 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und denselben Inhalten. Beide Formen sind in Vorbereitung.

MerkmalVollzeitTeilzeit
TageMontag bis FreitagMontag bis Freitag
Uhrzeit08:00 bis 16:00 Uhrvormittags 08:00 bis 12:00 Uhr oder nachmittags 13:00 bis 17:00 Uhr
UE je Tag9 (letzter Tag 3)5
Unterrichtstage3460
Dauer ohne Feiertagerund 7 Wochen12 Wochen
Maßnahmennummerin Zuteilungin Zuteilung
Statusin Vorbereitungin Vorbereitung

Teilzeit, 12 Wochen

Montag bis Freitag, 5 UE je Tag, vormittags 8:00 bis 12:00 Uhr oder nachmittags 13:00 bis 17:00 Uhr, jeweils mit 15 Minuten Pause. 60 Unterrichtstage. Die andere Tageshälfte arbeitet der Mitarbeiter im Betrieb.

Vollzeit, rund 7 Wochen

Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagspause, 9 UE je Tag. 34 Unterrichtstage, der letzte mit 3 UE. Für Betriebe, die den Mitarbeiter für diese Zeit ganz freistellen.

Die Lage legen wir vor Beginn fest, eine Gruppe bleibt durchgehend darin. Fällt ein Unterrichtstag auf einen Feiertag, wird er am Ende angehängt, damit alle 300 Unterrichtseinheiten stattfinden. Alles läuft live online mit Dozent, höchstens 12 Teilnehmer je Gruppe.

Schon im ersten Modul legt jeder Teilnehmer den Anwendungsfall aus seinem Betrieb fest, der ihn durch die ganze Weiterbildung begleitet. Danach folgt jeder Unterrichtstag demselben Takt: kurzer Input mit Live-Demonstration, dann Arbeit am eigenen Fall in Kleingruppenräumen, in denen der Dozent von Gruppe zu Gruppe geht. Den größten Teil der Unterrichtszeit verbringen die Teilnehmer so in begleiteten Arbeitsphasen.

Jede Unterrichtswoche endet mit einem vorzeigbaren Ergebnis, etwa einem fertigen Workflow, einem konfigurierten KI-Agenten, einer Auswertung oder einer Compliance-Checkliste. Dazu kommt für jeden Teilnehmer eine feste Einzelsprechstunde pro Woche außerhalb der Unterrichtszeit. Zwei Wochen vor Kursbeginn startet das Onboarding mit Technik-Check und einem ersten Gespräch zum Anwendungsfall, damit der erste Unterrichtstag ohne Reibungsverluste beginnt.

Der häufigste Stolperstein bei Automatisierungsprojekten ist aus unserer Sicht ein zu groß geschnittener Anwendungsfall. Deshalb fließt im ersten Modul bewusst viel betreute Zeit in genau diese Frage.

Das wirkt am Anfang langsam. Es entscheidet aber darüber, ob am Ende im Betrieb eine Lösung läuft.

Welche Form besser passt, hängt weniger vom Stoff ab als vom Betrieb. Halbtags bleibt der Mitarbeiter jeden Tag ansprechbar und kann am Nachmittag ausprobieren, was am Vormittag entstanden ist. Im Block ist die Lösung nach rund sieben Wochen fertig, dafür fehlt er in dieser Zeit ganz.

Wie wird die Weiterbildung gefördert?

Die Maßnahme richtet sich an Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis. Ihr Förderweg ist § 82 SGB III, das Qualifizierungschancengesetz.

Die Agentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernehmen und dem Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Unterrichtszeiten zahlen. Wie viel, hängt von der Betriebsgröße ab:

  • Unter 50 Beschäftigte: Die Agentur soll von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers absehen, übernimmt also in der Regel die vollen Lehrgangskosten. Dazu kommt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 Prozent.
  • 50 bis unter 500 Beschäftigte: Der Arbeitgeber trägt in der Regel 50 Prozent der Lehrgangskosten, die Agentur den Rest. Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 50 Prozent.
  • Ab 500 Beschäftigte: Der Arbeitgeber trägt in der Regel 75 Prozent, die Agentur 25 Prozent. Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 25 Prozent.
  • Mit einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder einem Tarifvertrag, der sie betriebsbezogen vorsieht, sinkt der Arbeitgeberanteil um 5 Prozentpunkte; der Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann um 5 Prozentpunkte steigen.
  • In Betrieben unter 500 Beschäftigten soll die Agentur ganz auf den Arbeitgeberanteil verzichten, wenn der Mitarbeiter bei Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist.

Beim einzelnen Mitarbeiter prüft die Agentur außerdem zwei Punkte: Ein vorhandener Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, und in den letzten zwei Jahren wurde keine andere Weiterbildung nach § 82 gefördert.

Die Förderung ist eine Ermessensleistung, über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Einen Überblick über die Regeln gibt unser Beitrag zum Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber.

Wann und wo muss der Förderantrag gestellt werden?

Den Förderantrag stellt der Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, und zwar vor Beginn der Weiterbildung. Sollen mehrere Beschäftigte in dieselbe Maßnahme, geht das als Sammelantrag nach § 82 Abs. 5 SGB III; dafür ist das Einverständnis der Betroffenen oder der Betriebsvertretung nötig. Bewilligungsbescheid und Rechnung gehen an den Arbeitgeber.

Dem Mitarbeiter stellt die Agentur für die Teilnahme in der Regel einen Bildungsgutschein aus, denn § 82 Abs. 6 SGB III verweist auf § 81 Abs. 4. Verzichten kann sie darauf, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter einverstanden sind oder wenn beim Sammelantrag der Mitarbeiter oder die Betriebsvertretung das Einverständnis nach § 82 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 erklärt hat.

Bis zum ersten Unterrichtstag sind es vier Stationen. Im Beratungsgespräch klären wir, welche Mitarbeiter teilnehmen sollen und welche Form zu Ihrem Betrieb passt.

Danach bekommen Sie von uns das Angebot und die Unterlagen zur Maßnahme, die der Arbeitgeberservice für den Antrag braucht. Sie stellen den Antrag vor Beginn, und sobald der Bewilligungsbescheid da ist, legen wir gemeinsam den Starttermin fest.

Gibt es eine Alternative zu § 82 SGB III?

Besteht im Betrieb ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf, der mindestens 20 Prozent der Belegschaft betrifft (in Betrieben unter 250 Beschäftigten reichen 10 Prozent), kommt das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III in Betracht. Voraussetzung ist außerdem eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag dazu; in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.

Dann trägt der Arbeitgeber die Lehrgangskosten, und die Agentur für Arbeit zahlt für die ausfallende Arbeitszeit einen Lohnersatz von 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent. Wurde für dieselbe Maßnahme schon eine Förderung nach § 82 beantragt, ist das Qualifizierungsgeld ausgeschlossen; welcher Weg für Ihren Betrieb rechnet, klären wir im Gespräch.

Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen (DEKRA, Trägerzulassung 31T0922097). Beides ist Fördervoraussetzung, ebenso wie ein Umfang von mehr als 120 Stunden, den die 300 UE deutlich erfüllen.

Mit welchem Abschluss endet die Weiterbildung?

Die Teilnehmer erhalten ein Maßnahmezertifikat des Trägers über 300 Unterrichtseinheiten mit Ausweis der Module. Voraussetzung sind mindestens 80 Prozent Anwesenheit, mindestens 60 Prozent der erreichbaren Bewertungspunkte aus wöchentlichen Arbeitsergebnissen, Modul-Reflexionen und Praxisprojekt sowie ein bestandenes Praxisprojekt.

Eine externe Prüfung gibt es nicht. Dazu kommt ein Portfolio aus mindestens zwölf eigenen Arbeitsergebnissen. Wer vorzeitig ausscheidet, erhält eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Module.

Für Sie als Arbeitgeber hat das einen zweiten Nutzen. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Das Modul K6 arbeitet genau daran, die Inhalte werden in einem dokumentierten Schulungsnachweis des Trägers festgehalten.

Wann startet der nächste Kurs?

Feste Starttermine gibt es derzeit nicht. Eine Gruppe startet ab sechs angemeldeten Teilnehmern, höchstens zwölf nehmen teil. Weil der Förderantrag vor Beginn der Weiterbildung vorliegen muss, lohnt sich ein frühes Gespräch.

Beratung zu Ablauf und Förderung

Wir beraten Sie zu Ablauf, Förderweg und Antragstellung. Am einfachsten bitten Sie über unser Kontaktformular um einen Rückruf, dann melden wir uns.

Sie können auch direkt einen Termin vereinbaren oder uns anrufen unter 0160 1215470 (Mo bis Fr, 8:30 bis 12:15 Uhr), per E-Mail erreichen Sie uns unter info@skillsprinters.de. Zu Ihrem gebuchten Termin rufen Sie uns an, die Nummer steht in Ihrer Terminbestätigung.