Für wen die Digitalen Grundkompetenzen gedacht sind
Die Weiterbildung Digitale Grundkompetenzen richtet sich an Beschäftigte, die bisher wenig oder gar nicht digital arbeiten, branchenoffen: Gebäudereinigung, Bau und Ausbaugewerke, Arbeitnehmerüberlassung, Produktion, Lager und Logistik, Pflege, Handwerk. Viele von ihnen sind fachlich stark und seit Jahren im Betrieb. Zeiterfassungs-App, digitale Einsatzbestätigung, die E-Mail mit Anhang oder das Online-Formular waren trotzdem nie Teil ihrer Ausbildung.
Ein Schulabschluss ist nicht erforderlich. Digitale Vorkenntnisse auch nicht.
Mitbringen sollten die Teilnehmer Deutschkenntnisse, mit denen sie dem Unterricht folgen können (empfohlen ist Niveau B1), ein internetfähiges Gerät und die Freistellung durch den Arbeitgeber für die Unterrichtszeiten. Wie man Gerät und Lernplattform bedient, lernen sie im ersten Modul von Grund auf.
Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie müssen niemanden aussortieren, weil die Grundlagen fehlen. Genau diese Grundlagen sind der Kurs.
Welche Module umfasst die Weiterbildung?
- M1 Dateien, Geräte und Cloud sicher im Griff · 54 UE
- M2 E-Mail und digitale Kommunikation · 36 UE
- M3 Mobil und vernetzt arbeiten · 18 UE
- M4 Texte und Dokumente erstellen · 36 UE
- M5 Tabellen und einfache Datenauswertung · 54 UE
- M6 Digitale Selbstorganisation und effizienter arbeiten · 36 UE
- M7 Daten ordnen, finden, teilen · 36 UE
- M8 Datenschutz und IT-Sicherheit am Arbeitsplatz · 36 UE
- M9 KI verstehen und im Arbeitsalltag nutzen · 54 UE
- M10 KI rechtskonform einsetzen (EU AI Act Art. 4) · 18 UE
- M11 Digitale Zusammenarbeit im Team · 36 UE
- M12 Prozesse erkennen und vereinfachen (Automatisierung-light) · 54 UE
- M13 Wiederholung, Vertiefung und Festigung · 36 UE
- AP Abschlussprojekt: meinen Arbeitsplatz digitalisieren · 72 UE
Das Abschlussprojekt trägt die Weiterbildung in Ihren Betrieb zurück: Jeder Teilnehmer digitalisiert ein Stück seines eigenen Arbeitsplatzes, dokumentiert den Weg und stellt das Ergebnis vor. Der Nutzen bleibt also nicht im Schulungsraum.
Künstliche Intelligenz kommt hier als Hilfsmittel für den Alltag vor, nicht als Informatikfach. In M9 und M10 lernen die Teilnehmer, einen KI-Assistenten für alltägliche Aufgaben zu nutzen, das Ergebnis kritisch zu prüfen und dabei die Regeln des Betriebs und des Datenschutzes einzuhalten.
Vollzeit oder Teilzeit am Vormittag oder Nachmittag
Die Weiterbildung hat zwei Durchführungsformen mit denselben 576 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und denselben Inhalten.
Vollzeit, rund 13 Wochen
Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:00 Uhr, 9 UE je Tag, 64 Unterrichtstage. Passt, wenn der Betrieb den Mitarbeiter für einige Wochen ganz freistellen kann.
Teilzeit, rund 23 Wochen
Montag bis Freitag, 5 UE je Tag, vormittags 8:00 bis 12:00 Uhr oder nachmittags 13:00 bis 17:00 Uhr, jeweils mit 15 Minuten Pause. 116 Unterrichtstage, der letzte mit 1 UE. Die andere Tageshälfte arbeitet der Mitarbeiter im Betrieb.
| Vollzeit | Teilzeit | |
|---|---|---|
| Wochentage | Montag bis Freitag | Montag bis Freitag |
| Uhrzeit | 08:00 bis 16:00 Uhr | vormittags 08:00 bis 12:00 Uhr oder nachmittags 13:00 bis 17:00 Uhr |
| UE je Tag | 9 | 5 (letzter Tag 1) |
| UE je Woche | 45 | 25 |
| Anzahl Unterrichtstage | 64 | 116 |
| Unterrichtseinheiten | 576 à 45 Minuten | 576 à 45 Minuten |
| Dauer ohne Feiertage | 12,8 Wochen | 23,2 Wochen |
| Maßnahmennummer | in Zuteilung | in Zuteilung |
| Nächster Start | noch nicht festgelegt | noch nicht festgelegt |
Feiertage verlängern die Dauer, sie verkürzen den Unterricht nie.
Die Lage legen wir vor Beginn mit Ihnen fest, eine Gruppe bleibt durchgehend darin. Fällt ein Unterrichtstag auf einen Feiertag, wird er am Ende angehängt, damit alle 576 Unterrichtseinheiten stattfinden.
Jeder Unterrichtstag beginnt mit einer kurzen Auffrischung und einer Vorführung, danach üben die Teilnehmer am eigenen Gerät. Eine Lehrkraft ist die ganze Zeit live dabei, unbetreute Selbstlernphasen gibt es nicht.
Für diese Zielgruppe halten wir die Teilzeit meist für die bessere Wahl. Wer vier Stunden am Tag lernt und danach an den eigenen Arbeitsplatz zurückgeht, probiert das Neue noch am selben Tag aus. Der nächste Unterrichtstag beginnt dann mit den Fragen, die dabei entstanden sind.
In Vollzeit ist der Stoff schneller durch, aber zwischen Lernen und Anwenden liegen Wochen, und gerade Einsteiger verlieren in dieser Zeit viel.
Anders sieht es in Betrieben aus, in denen ein halber Arbeitstag schwer zu planen ist, etwa bei Schichtarbeit oder wechselnden Einsatzorten. Dort ist der Block in Vollzeit oft einfacher zu organisieren. Das klären wir im Gespräch, bevor Sie sich festlegen.
Förderung über das Qualifizierungschancengesetz
Der Förderweg für Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis ist § 82 SGB III, das Qualifizierungschancengesetz. Die Agentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernehmen und dem Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Unterrichtszeiten zahlen. Wie viel, hängt von der Betriebsgröße ab:
- Unter 50 Beschäftigte: Die Agentur soll von einer Kostenbeteiligung des Arbeitgebers absehen, übernimmt also in der Regel die vollen Lehrgangskosten. Dazu kommt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 Prozent.
- 50 bis unter 500 Beschäftigte: Der Arbeitgeber trägt in der Regel 50 Prozent der Lehrgangskosten, die Agentur den Rest. Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 50 Prozent.
- Ab 500 Beschäftigte: Der Arbeitgeber trägt in der Regel 75 Prozent, die Agentur 25 Prozent. Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu 25 Prozent.
- Mit einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder einem Tarifvertrag, der sie betriebsbezogen vorsieht, sinkt der Arbeitgeberanteil um 5 Prozentpunkte; der Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann um 5 Prozentpunkte steigen.
- In Betrieben unter 500 Beschäftigten soll die Agentur ganz auf den Arbeitgeberanteil verzichten, wenn der Mitarbeiter bei Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist.
Beim einzelnen Mitarbeiter prüft die Agentur außerdem zwei Punkte: Ein vorhandener Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, und in den letzten zwei Jahren wurde keine andere Weiterbildung nach § 82 gefördert.
Die Förderung ist eine Ermessensleistung, über die Bewilligung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Einen Überblick über die Regeln gibt unser Beitrag zum Qualifizierungschancengesetz für Arbeitgeber, die Quoten nach Betriebsgröße erklärt ausführlich unser Ratgeber zum Qualifizierungschancengesetz 2026.
Wann und wo muss der Förderantrag gestellt werden?
Den Förderantrag stellt der Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, und zwar vor Beginn der Weiterbildung. Sollen mehrere Beschäftigte in dieselbe Maßnahme, geht das als Sammelantrag nach § 82 Abs. 5 SGB III; dafür ist das Einverständnis der Betroffenen oder der Betriebsvertretung nötig.
Dem Mitarbeiter stellt die Agentur für Arbeit für die Teilnahme in der Regel einen Bildungsgutschein aus, so sieht es § 82 Abs. 6 in Verbindung mit § 81 Abs. 4 SGB III vor. Darauf verzichten kann sie, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter einverstanden sind oder beim Sammelantrag das Einverständnis dazu vorliegt. Bewilligungsbescheid und Rechnung gehen an den Arbeitgeber.
Bis zum ersten Unterrichtstag sind es vier Stationen. Im Beratungsgespräch klären wir, welche Mitarbeiter teilnehmen sollen und welche Form zu Ihrem Betrieb passt.
Danach bekommen Sie von uns das Angebot und die Unterlagen zur Maßnahme, die der Arbeitgeberservice für den Antrag braucht. Sie stellen den Antrag vor Beginn, und sobald der Bewilligungsbescheid da ist, legen wir gemeinsam den Starttermin fest.
Gibt es eine Alternative zu § 82 SGB III?
Besteht im Betrieb ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf, der mindestens 20 Prozent der Belegschaft betrifft (in Betrieben unter 250 Beschäftigten reichen 10 Prozent), kommt das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III in Betracht. Voraussetzung ist außerdem eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag dazu; in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
Dann trägt der Arbeitgeber die Lehrgangskosten, und die Agentur für Arbeit zahlt für die ausfallende Arbeitszeit einen Lohnersatz von 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit Kind 67 Prozent. Wurde für dieselbe Maßnahme schon eine Förderung nach § 82 beantragt, ist das Qualifizierungsgeld ausgeschlossen; welcher Weg für Ihren Betrieb rechnet, klären wir im Gespräch.
Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen (DEKRA). Beides ist Fördervoraussetzung, ebenso wie ein Umfang von mehr als 120 Stunden, den die 576 UE deutlich erfüllen.
Mit welchem Abschluss endet die Weiterbildung?
Die Teilnehmer schließen mit einem Trägerzertifikat mit Kompetenznachweis ab. Es dokumentiert die erworbenen Fähigkeiten entlang der Module, gestützt auf die praktischen Arbeitsergebnisse aus dem Unterricht und das Abschlussprojekt. Eine externe Prüfung gibt es nicht, und das ist für diese Zielgruppe eine bewusste Entscheidung: Gemessen wird, was jemand am Arbeitsplatz kann.
Die in M10 vermittelte KI-Grundkompetenz weist der Kompetenznachweis gesondert aus. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Für Sie als Arbeitgeber ist die Weiterbildung dafür ein dokumentierter Baustein.
Wer berät Sie zu Ablauf und Förderung?
Wir beraten Sie zu Ablauf, Förderweg und Antragstellung. Am einfachsten bitten Sie über unser Kontaktformular um einen Rückruf, dann melden wir uns.
Sie können auch direkt einen Termin vereinbaren oder uns anrufen unter 0160 1215470 (Mo bis Fr, 8:30 bis 12:15 Uhr), per E-Mail erreichen Sie uns unter info@skillsprinters.de. Zu Ihrem gebuchten Termin rufen Sie uns an, die Nummer steht in Ihrer Terminbestätigung.
