Für wen ist diese Weiterbildung?
Für Beschäftigte, die bisher wenig oder gar nicht digital arbeiten, branchenoffen: Produktion, Lager und Logistik, Pflege, Handwerk, Verwaltung, Handel. Viele von ihnen sind fachlich stark und seit Jahren im Betrieb, aber Dateiablage, geteilte Kalender, Tabellen oder KI-Werkzeuge sind nie Teil ihres Arbeitsplatzes geworden.
Ein Schulabschluss ist nicht erforderlich. Digitale Vorkenntnisse auch nicht.
Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie müssen niemanden aussortieren, weil die Grundlagen fehlen. Genau diese Grundlagen sind der Kurs.
Die Inhalte: 13 Module plus Abschlussprojekt
Das Abschlussprojekt trägt die Weiterbildung in Ihren Betrieb zurück: Jeder Teilnehmer digitalisiert ein Stück seines eigenen Arbeitsplatzes, dokumentiert den Weg und stellt das Ergebnis vor. Der Nutzen bleibt also nicht im Schulungsraum.
So läuft die Weiterbildung ab
Zwei Lerntage je Woche mit je 9 Unterrichtseinheiten, über 32 Wochen, insgesamt 64 Lerntage und 576 UE. Komplett live online mit Dozent, maximal 12 Teilnehmer je Gruppe. Die Wochentage stimmen wir mit Ihrem Betrieb ab.
Der Rhythmus ist bewusst gewählt. Zwischen den Lerntagen liegen Arbeitstage, an denen das Gelernte sofort am eigenen Arbeitsplatz ankommt, und der nächste Lerntag beginnt mit den Fragen, die dabei entstanden sind.
Förderung über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Diese Maßnahme läuft nicht über den Bildungsgutschein. Der Förderweg für Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis ist § 82 SGB III, das Qualifizierungschancengesetz. Die Agentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten gestaffelt nach Betriebsgröße und zahlt zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Unterrichtszeiten:
Bei Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten wird in der Regel von einer Arbeitgeberbeteiligung an den Lehrgangskosten abgesehen, dazu sind bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss möglich. Bei 50 bis unter 500 Beschäftigten übernimmt die Agentur in der Regel 50 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss, ab 500 Beschäftigten 25 Prozent und bis zu 25 Prozent. Mit einschlägiger Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag verschiebt sich die Beteiligung um weitere 5 Prozentpunkte zugunsten des Betriebs. Bei Betrieben unter 500 Beschäftigten entfällt die Arbeitgeberbeteiligung auch dann, wenn der Teilnehmer 45 Jahre oder älter oder schwerbehindert ist. Die Bewilligung ist immer eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit.
Den Antrag stellt nach § 82 Abs. 1 SGB III die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst. Der Arbeitgeber kann ihn nach § 82 Abs. 5 SGB III nur stellen, wenn er mehrere Beschäftigte mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf betrifft und diese oder die Betriebsvertretung einverstanden sind. Klingt nach Papierkram, ist aber überschaubar: Wir bereiten die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen vor und begleiten den Weg zur Agentur.
Als Alternative existiert das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III: Die Agentur zahlt einen Lohnersatz von 60 Prozent des Nettoentgelts (67 Prozent mit Kind), der Arbeitgeber trägt dafür die Lehrgangskosten selbst. Für dieselbe Maßnahme lassen sich § 82 und § 82a nicht kombinieren; welcher Weg für Ihren Betrieb rechnet, klären wir im Gespräch.
Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen (DEKRA). Beides ist Fördervoraussetzung, ebenso wie ein Umfang von mehr als 120 Stunden, den die 576 UE deutlich erfüllen.
Abschluss und Nachweis
Die Teilnehmer schließen mit einem Trägerzertifikat mit Kompetenznachweis ab. Es dokumentiert die erworbenen Fähigkeiten entlang der Module, gestützt auf die praktischen Arbeitsergebnisse aus dem Unterricht und das Abschlussprojekt. Eine externe Prüfung gibt es nicht, und das ist für diese Zielgruppe eine bewusste Entscheidung: Gemessen wird, was jemand am Arbeitsplatz kann.
„Wir sehen in unseren Vollzeitkursen jede Woche, wie groß der Abstand zwischen ‚kann den Rechner bedienen' und ‚arbeitet sicher digital' wirklich ist. Dieser Abstand kostet Betriebe täglich Zeit, und er verschwindet nicht durch einen zweistündigen Workshop. 32 Wochen mit zwei Lerntagen wirken lang, aber genau dieser Rhythmus lässt das Gelernte zwischen den Terminen im echten Arbeitsalltag ankommen."Dr. Jens Aichinger · Inhaber SkillSprinters
Ihr Ansprechpartner
Dr. Jens Aichinger, Inhaber von SkillSprinters, berät Sie persönlich zu Ablauf, Förderweg und Antragstellung. Sie erreichen uns unter 0160 1215470 (Mo bis Fr, 8:30 bis 12:15 Uhr) oder info@skillsprinters.de, oder Sie vereinbaren direkt einen Termin. Zum gebuchten Termin rufen wir Sie an.
