Für wen sind die Digitalen Grundkompetenzen gedacht?
Für Beschäftigte, die bisher wenig oder gar nicht digital arbeiten, branchenoffen: Produktion, Lager und Logistik, Pflege, Handwerk, Verwaltung, Handel. Viele von ihnen sind fachlich stark und seit Jahren im Betrieb, aber Dateiablage, geteilte Kalender, Tabellen oder KI-Werkzeuge sind nie Teil ihres Arbeitsplatzes geworden.
Ein Schulabschluss ist nicht erforderlich. Digitale Vorkenntnisse auch nicht.
Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie müssen niemanden aussortieren, weil die Grundlagen fehlen. Genau diese Grundlagen sind der Kurs.
Welche Module umfasst die Weiterbildung?
- M1 Dateien, Geräte und Cloud sicher im Griff · 54 UE
- M2 E-Mail und digitale Kommunikation · 36 UE
- M3 Mobil und vernetzt arbeiten · 18 UE
- M4 Texte und Dokumente erstellen · 36 UE
- M5 Tabellen und einfache Datenauswertung · 54 UE
- M6 Digitale Selbstorganisation und effizienter arbeiten · 36 UE
- M7 Daten ordnen, finden, teilen · 36 UE
- M8 Datenschutz und IT-Sicherheit am Arbeitsplatz · 36 UE
- M9 KI verstehen und im Arbeitsalltag nutzen · 54 UE
- M10 KI rechtskonform einsetzen · 18 UE
- M11 Digitale Zusammenarbeit im Team · 36 UE
- M12 Prozesse erkennen und vereinfachen · 54 UE
- M13 Wiederholung, Vertiefung und Festigung · 36 UE
- AP Abschlussprojekt: meinen Arbeitsplatz digitalisieren · 72 UE
Das Abschlussprojekt trägt die Weiterbildung in Ihren Betrieb zurück: Jeder Teilnehmer digitalisiert ein Stück seines eigenen Arbeitsplatzes, dokumentiert den Weg und stellt das Ergebnis vor. Der Nutzen bleibt also nicht im Schulungsraum.
Wie läuft die Weiterbildung Digitale Grundkompetenzen ab?
Zwei Lerntage je Woche mit je 9 Unterrichtseinheiten, über 32 Wochen, insgesamt 64 Lerntage und 576 UE. Komplett live online mit Dozent, maximal 12 Teilnehmer je Gruppe. Die Wochentage stimmen wir mit Ihrem Betrieb ab.
Der Rhythmus ist bewusst gewählt. Zwischen den Lerntagen liegen Arbeitstage, an denen das Gelernte sofort am eigenen Arbeitsplatz ankommt, und der nächste Lerntag beginnt mit den Fragen, die dabei entstanden sind.
Wie wird die Weiterbildung über § 82 SGB III (QCG) gefördert?
Diese Maßnahme läuft nicht über den Bildungsgutschein. Der Förderweg für Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis ist § 82 SGB III, das Qualifizierungschancengesetz. Die Agentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten gestaffelt nach Betriebsgröße und zahlt zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Unterrichtszeiten:
- Unter 50 Beschäftigte: in der Regel keine Arbeitgeberbeteiligung an den Lehrgangskosten, dazu bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss.
- 50 bis unter 500 Beschäftigte: in der Regel 50 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss.
- Ab 500 Beschäftigte: 25 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 25 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss.
- Mit einschlägiger Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag verschiebt sich die Beteiligung um weitere 5 Prozentpunkte zugunsten des Betriebs.
- Unter 500 Beschäftigten entfällt die Arbeitgeberbeteiligung auch dann, wenn der Teilnehmer 45 Jahre oder älter oder schwerbehindert ist.
Die Bewilligung ist immer eine Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit.
Wann und wo muss der Förderantrag gestellt werden?
Den Förderantrag stellt der Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, und zwar vor Beginn der Weiterbildung. Sollen mehrere Beschäftigte in dieselbe Maßnahme, geht das als Sammelantrag nach § 82 Abs. 5 SGB III; dafür ist die Einwilligung der Betroffenen oder der Betriebsvertretung nötig. Bewilligungsbescheid und Rechnung gehen an den Arbeitgeber. Klingt nach Papierkram, ist aber überschaubar: Wir bereiten die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen vor und begleiten den Weg zur Agentur.
Gibt es eine Alternative zu § 82 SGB III?
Als Alternative existiert das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III: Die Agentur zahlt einen Lohnersatz von 60 Prozent des Nettoentgelts (67 Prozent mit Kind), der Arbeitgeber trägt dafür die Lehrgangskosten selbst. Für dieselbe Maßnahme lassen sich § 82 und § 82a nicht kombinieren; welcher Weg für Ihren Betrieb rechnet, klären wir im Gespräch.
Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen (DEKRA). Beides ist Fördervoraussetzung, ebenso wie ein Umfang von mehr als 120 Stunden, den die 576 UE deutlich erfüllen.
Mit welchem Abschluss endet die Weiterbildung?
Die Teilnehmer schließen mit einem Trägerzertifikat mit Kompetenznachweis ab. Es dokumentiert die erworbenen Fähigkeiten entlang der Module, gestützt auf die praktischen Arbeitsergebnisse aus dem Unterricht und das Abschlussprojekt. Eine externe Prüfung gibt es nicht, und das ist für diese Zielgruppe eine bewusste Entscheidung: Gemessen wird, was jemand am Arbeitsplatz kann.
„Wir sehen in unseren Vollzeitkursen jede Woche, wie groß der Abstand zwischen ‚kann den Rechner bedienen' und ‚arbeitet sicher digital' wirklich ist. Dieser Abstand kostet Betriebe täglich Zeit, und er verschwindet nicht durch einen zweistündigen Workshop. 32 Wochen mit zwei Lerntagen wirken lang, aber genau dieser Rhythmus lässt das Gelernte zwischen den Terminen im echten Arbeitsalltag ankommen."Dr. Jens Aichinger · Inhaber SkillSprinters
Wer berät Sie zu Ablauf und Förderung?
Dr. Jens Aichinger, Inhaber von SkillSprinters, berät Sie persönlich zu Ablauf, Förderweg und Antragstellung. Sie erreichen uns unter 0160 1215470 (Mo bis Fr, 8:30 bis 12:15 Uhr) oder info@skillsprinters.de, oder Sie vereinbaren direkt einen Termin. Zum gebuchten Termin rufen wir Sie an.
