Der 2. August 2026 steht in Fachartikeln, Newslettern und Seminarprogrammen als der Tag, an dem die KI-Verordnung für Unternehmen ernst wird. Für die Schulungsfrage ist dieses Datum falsch. Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 KI-VO gilt seit dem 2. Februar 2025, also seit anderthalb Jahren. Und der Digital Omnibus, der im Juli 2026 in Kraft trat, hat daran nichts geändert: verschoben wurden allein die Hochrisiko-Pflichten, auf den 2. Dezember 2027 und den 2. August 2028. Wer die EU AI Act Fristen für seine Planung braucht, findet hier alle Stichtage mit Stand August 2026, belegt an der Verordnung.

Die Verwechslung ist kein Randphänomen. Sie begegnet uns wöchentlich in Beratungsgesprächen, oft mit einem veralteten Fachtext als Beleg in der Hand.

Alle Stichtage der KI-Verordnung im Überblick

Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird seitdem gestaffelt anwendbar. Fünf Stichtage entscheiden darüber, welche Pflicht wen wann trifft.

Stichtag Was gilt Wen es betrifft
2. Februar 2025 KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 KI-VO) und Verbote (Art. 5 KI-VO) jedes Unternehmen, das KI einsetzt
2. August 2025 Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) Modellanbieter
2. August 2026 allgemeiner Geltungsbeginn, darunter die Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO); Schonfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Bestandssystemen bis 2. Dezember 2026 Betreiber von Chatbots, Ersteller von KI-Inhalten
2. Dezember 2027 Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme (Anhang III), etwa KI im Recruiting oder bei der Kreditvergabe Anbieter und Betreiber solcher Systeme
2. August 2028 Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten (Anhang I) Hersteller von Maschinen, Medizinprodukten und ähnlichen Erzeugnissen

Der 2. August 2026 hat in dieser Staffel durchaus eine Funktion: Er ist der allgemeine Geltungsbeginn der Verordnung nach Artikel 113 KI-VO, und seit diesem Tag gelten unter anderem die Kennzeichnungsregeln des Artikels 50. Nur wurden zwei Pflichtenpakete aus diesem Termin herausgelöst. Die Kompetenz- und Verbotsregeln zog der Gesetzgeber auf Februar 2025 vor, die Hochrisiko-Pflichten schob der Digital Omnibus auf 2027 und 2028. Wer alle Pflichten auf den einen Stichtag legt, macht aus einer Staffel ein einzelnes Datum, und genau dabei entsteht der Fehler.

Was der Digital Omnibus verschoben hat und was nicht

Hinter dem Schlagwort steckt die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt vom 24. Juli 2026 und seit dem 27. Juli 2026 geltendes Recht. Sie ändert zahlreiche Artikel der KI-Verordnung. Für die Terminplanung zählen zwei Punkte.

Verschoben wurden ausschließlich die Hochrisiko-Pflichten. Eigenständige Systeme nach Anhang III müssen die Anforderungen ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen statt ab August 2026, KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Der Grund ist unspektakulär: Harmonisierte Normen und funktionierende Aufsichtsstrukturen waren nicht rechtzeitig fertig. Was das für betroffene Systeme praktisch bedeutet, steht in unserem Beitrag zu den Hochrisiko-Fristen 2027 und 2028.

Alles andere blieb terminlich stehen. Die Verbote des Artikels 5 KI-VO gelten weiter seit Februar 2025, die Transparenzpflichten des Artikels 50 kamen wie geplant zum 2. August 2026, mit der Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Bestandssystemen. Einzelheiten dazu haben wir im Leitfaden zur Transparenzpflicht nach Artikel 50 aufgeschrieben.

Artikel 4 selbst wurde durch den Omnibus neu gefasst. Anbieter und Betreiber müssen seither Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren müssen sie nicht mehr, und weder eine Nachweis- noch eine Dokumentationspflicht steht im Verordnungstext. Auch der Bußgeldkatalog des Artikels 99 KI-VO knüpft an Artikel 4 keine Sanktion.

Wer im Herbst 2026 eine Schulungsentscheidung vertagt, weil angeblich alles verschoben wurde, vertagt also eine Pflicht, die seit anderthalb Jahren gilt.

Was Arbeitgeber seit Februar 2025 konkret schulden

Artikel 4 KI-VO richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Der Maschinenbauer, dessen Vertrieb Angebote mit einem Sprachmodell vorformuliert, fällt genauso darunter wie das Softwarehaus mit eigenem Modell.

Was geschuldet wird, bemisst sich an Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext, und deshalb gibt es kein festes Format. Die Verordnung nennt weder eine Stundenzahl noch ein Pflichtzertifikat, keine Prüfung und keinen bestimmten Anbietertyp. Für eine Sachbearbeiterin, die mit einem Sprachmodell Texte umformuliert, kann eine kurze Einweisung genügen: was das Werkzeug kann, wo es erfindet, welche Daten nicht hinein dürfen und wer das Ergebnis prüft. Ein Team, das ein Bewerbungsscreening einführt, braucht deutlich mehr, denn dort kommen ab Dezember 2027 zusätzlich die Hochrisiko-Pflichten mit menschlicher Aufsicht nach Artikel 14 KI-VO hinzu. Zwischen diesen Polen liegt der Alltag der meisten Betriebe. Eine ehrliche Umsetzung beginnt darum mit einer Bestandsaufnahme, welche Systeme überhaupt im Einsatz sind, und ordnet die Schulungstiefe den Rollen zu. Das ist weniger Aufwand, als manche Werbetexte suggerieren, und mehr, als gar nichts zu tun.

Wir verkaufen selbst Schulungen und haben trotzdem kein Interesse daran, aus Artikel 4 ein Schreckgespenst zu machen. In Beratungsgesprächen raten wir regelmäßig vom mehrtägigen Paket ab, wenn eine zweistündige Einweisung plus klare Nutzungsregeln den Zweck erfüllt. Teuer wird es nach unserer Erfahrung an anderer Stelle: wenn niemand weiß, welche KI-Werkzeuge die Mitarbeiter längst privat angemeldet im Betrieb nutzen, und die erste Bestandsaufnahme im Schadensfall stattfindet.

Dokumentieren muss ein Unternehmen seine Maßnahmen nach dem Verordnungstext nicht. Sinnvoll ist es trotzdem: Wer festhält, wer wann wozu eingewiesen wurde, kann im Streitfall zeigen, dass er seine Sorgfaltspflicht ernst genommen hat. Seriöse Bildungsträger stellen dafür Teilnahmenachweise aus, ohne daraus eine gesetzliche Pflicht zu konstruieren. Die Grundlagen der Pflicht haben wir auf der Seite zur KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 zusammengefasst. Für Beschäftigte lässt sich eine umfangreichere Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz fördern, bei Betrieben unter 50 Beschäftigten trägt die Agentur für Arbeit bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten.

Warum das falsche Datum so hartnäckig ist

Der Fehler hat einen nachvollziehbaren Ursprung. Die Verordnung nennt in Artikel 113 KI-VO einen allgemeinen Geltungsbeginn, den 2. August 2026, und dieser eine Termin hat die Berichterstattung von Anfang an dominiert. Dass zwei Pflichtenpakete vorgezogen und später zwei weitere nach hinten geschoben wurden, ist eine Staffel, die sich schlecht in eine Überschrift packen lässt. Dazu kamen 2026 zwei Änderungsrunden in kurzer Folge, die politische Einigung im Mai und die verkündete Verordnung im Juli, sodass selbst korrekt geschriebene Texte aus dem Frühjahr heute einen überholten Verfahrensstand zeigen. Ein Text, der im April 2026 richtig war, ist es im August nicht mehr. Und weil Fachtexte einander zitieren, wandert das eine griffige Datum von Zusammenfassung zu Zusammenfassung, während die Staffel dahinter verloren geht.

Wie hartnäckig alte Formulierungen liegen bleiben, haben wir an unserem eigenen Blog gemessen. Bei einer internen Prüfung im August 2026 fanden wir im ersten Durchgang auf 129 von gut 2.000 Seiten Formulierungen aus der Zeit vor der Omnibus-Neufassung, darunter angebliche Nachweispflichten und Bußgelddrohungen mit falschem Datum, und haben 221 Stellen ersetzt. Ein zweiter Durchgang mit breiteren Suchmustern fand zwei Tage später noch einmal Reste auf 73 Seiten. Wenn das einem Bildungsträger passiert, der Schulungen zu genau diesem Thema anbietet, passiert es erst recht in Texten, die einmal geschrieben und nie nachgezogen wurden.

Für die Prüfung fremder Texte reichen drei Fragen. Nennt der Text die Verordnung (EU) 2026/1744? Unterscheidet er zwischen Anhang III und Anhang I? Und datiert er die Kompetenzpflicht auf den 2. Februar 2025? Wer zweimal Nein liest, liest mit hoher Wahrscheinlichkeit einen veralteten Stand.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 KI-VO?

Seit dem 2. Februar 2025, zusammen mit den Verboten nach Artikel 5 KI-VO. Der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat an diesem Datum nichts geändert. Er hat den Maßstab der Pflicht neu gefasst: Arbeitgeber müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen.

Was hat der Digital Omnibus am EU AI Act verschoben?

Ausschließlich die Hochrisiko-Pflichten: Systeme nach Anhang III müssen die Anforderungen ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen, KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Die Kompetenzpflicht nach Artikel 4, die Verbote nach Artikel 5 und die Transparenzpflichten nach Artikel 50 wurden nicht verschoben.

Müssen Unternehmen KI-Schulungen nachweisen?

Nein, Artikel 4 KI-VO enthält in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 weder eine Nachweis- noch eine Dokumentationspflicht. Eine freiwillige Dokumentation ist trotzdem sinnvoll, weil sie im Streitfall zeigt, dass die Sorgfaltspflicht ernst genommen wurde. Bildungsträger stellen dafür Teilnahmenachweise aus.

Gibt es ein Bußgeld, wenn ein Unternehmen nicht schult?

Der Bußgeldkatalog des Artikels 99 KI-VO knüpft an Artikel 4 keine Sanktion. Das Risiko liegt in der zivilrechtlichen Haftung: Richtet ein KI-System im Betrieb Schaden an und das Unternehmen kann keinerlei Maßnahmen zur KI-Kompetenz zeigen, steht es deutlich schlechter da.

Gilt die Transparenzpflicht nach Artikel 50 schon?

Sie gilt ab dem 2. August 2026: Chatbots müssen als KI erkennbar sein, KI-erzeugte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet werden. Für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei Bestandssystemen läuft eine Schonfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge und Inhaber von SkillSprinters, einem DEKRA-zertifizierten Bildungsträger. Er entwickelt seit 2024 KI-gestützte Weiterbildungs- und Prozessautomatisierungslösungen für den Mittelstand. Über Skill-Sprinters läuft auch der Digitalisierungsmanager, eine 4-monatige geförderte Weiterbildung.

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Zuletzt geprüft am 19. August 2026.

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