Ein bundesweit geregelter Abschluss in der Informationssicherheit

Der Geprüfte Berufsspezialist für Informationssicherheit ist ein Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz. Grundlage ist die Informationssicherheits-Fortbildungsprüfungsverordnung (InSiFPrV) vom 24. September 2024, in Kraft seit 1. November 2024. Sie gilt bundesweit, die Prüfung nimmt die IHK ab.

Der Abschluss ist die erste von drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung (§ 53a BBiG) und im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 5 zugeordnet.

Was die Prüfung verlangt, formuliert § 1 der Verordnung so: eigenständig und verantwortlich Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit unter Einhaltung des Datenschutzes zu entwickeln, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken zu analysieren und Maßnahmen zu deren Vermeidung umzusetzen. Wir bereiten in einem eigenen Lehrgang darauf vor. Eine bestimmte Lehrgangsteilnahme ist keine Voraussetzung für die Prüfung, eine strukturierte Vorbereitung auf beide Prüfungsteile macht es aber deutlich leichter.

Prüfungsinhalte nach der Verordnung

Geprüft wird im Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“ (§ 4). Die Verordnung gliedert ihn in sechs Qualifikationsschwerpunkte:

1Bedrohungs- und Risikoszenarien analysieren2Sicherheitsmaßnahmen planen3Sicheren Betrieb gewährleisten4Sicherheitsmaßnahmen einleiten, dokumentieren und evaluieren5Organisatorische und rechtliche Vorgaben6Projektunterstützung und -koordination

Hinter den Überschriften stehen sehr konkrete Tätigkeiten. Zur Risikoanalyse gehören laut Verordnung Risiko- und Schwachstellenanalysen, die Mitwirkung an Datenschutz-Folgenabschätzungen und das Analysieren von Schadsoftware. Beim Planen geht es unter anderem um ein Konzept zur Informationssicherheit, Rechte- und Rollenkonzepte und die Mitwirkung beim Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems.

Der größte Block ist der sichere Betrieb mit 13 Einzelpunkten, darunter Sicherungs- und Wiederherstellungskonzepte, Notfallübungen, Sicherheitsaudits, Penetrationstests im laufenden Betrieb und die Unterstützung bei einem Security-Information-and-Event-Management. Dazu kommen das Erkennen und Dokumentieren von Sicherheitsvorfällen, der Wiederanlauf von Systemen nach Notfallhandbuch sowie Projektarbeit von der Aufwandskalkulation bis zum Statusbericht.

Wer heute schon in der IT arbeitet und Sicherheitsthemen nebenbei mitträgt, findet in dieser Liste meist seinen Alltag wieder. Genau für diese Leute ist der Abschluss gedacht.

So läuft die IHK-Prüfung ab

Die Prüfung beginnt schriftlich. Grundlage ist die Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der zwei Aufgaben abgeleitet werden, die Sie unter Aufsicht bearbeiten. Jede Aufgabe dauert mindestens 90 Minuten, zusammen soll die Bearbeitungszeit 240 Minuten nicht überschreiten (§ 6).

Danach folgt der mündliche Teil aus Präsentation und direkt anschließendem Fachgespräch (§ 7). Das Thema der Präsentation wählen Sie selbst und reichen eine Beschreibung spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung bei der IHK zur Genehmigung ein. Ab der Genehmigung haben Sie 30 aufeinanderfolgende Kalendertage, um die Präsentation zu erstellen. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern, das Fachgespräch höchstens 30 Minuten.

Bestanden ist, wer in jeder Prüfungsleistung mindestens 50 Punkte erreicht (§ 9). Das ganze Verfahren ist innerhalb von zwei Jahren ab der ersten Prüfungsleistung abzuschließen (§ 5).

Die schriftlichen Termine sind bundeseinheitlich, 2027 sind es der 18. März und der 13. September. Unser Durchgang zielt auf den 13. September 2027. Nicht jede IHK bietet jede Prüfung und jeden Termin an, deshalb klären Sie die zuständige IHK am besten vor der Anmeldung zum Lehrgang.

Wer zur Prüfung zugelassen wird

Die Verordnung nennt in § 2 vier Wege. Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Informations- und Kommunikationstechnologie bestanden hat. Ebenso, wer einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis nachweist. Der dritte Weg sind mindestens 60 ECTS-Leistungspunkte aus einem Studium plus zwei Jahre Berufspraxis, der vierte mindestens vier Jahre Berufspraxis ohne Abschluss.

Bei den Wegen mit Berufspraxis kommt es auf den Inhalt an: Die Praxis muss nach § 2 Abs. 2 wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Tätigkeiten haben, die die Verordnung beschreibt, und Sie müssen Dauer und Inhalt nachweisen. Wer keinen dieser Wege erfüllt, kann nach § 2 Abs. 3 glaubhaft machen, dass er eine vergleichbare berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.

Über die Zulassung entscheidet immer die IHK, nicht wir. Ob Ihre bisherige Tätigkeit als einschlägig gilt, schauen wir uns im Beratungsgespräch gemeinsam an, bevor Sie sich anmelden.

Drei Abende pro Woche, live online

Unterricht ist montags, dienstags und mittwochs von 18:00 bis 21:15 Uhr: vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit 15 Minuten Pause, komplett live über Zoom, dazu die Lernplattform Moodle. Los geht es am Montag, 8. Februar 2027, der letzte Abend ist Montag, 16. August 2027. Das sind 80 Abende mit 320 Unterrichtseinheiten.

Feiertage verlängern den Kurs, sie kürzen ihn nicht. Ostermontag und Pfingstmontag sind schon eingerechnet. Eine Sommerpause gibt es nicht.

Ehrlich gesagt ist das Tempo nicht für jeden gemacht. Wer an diesen drei Abenden regelmäßig Schicht hat oder Bereitschaft fährt, wird mit dem Rhythmus nicht glücklich, und das besprechen wir lieber vorher als im vierten Monat. Wer die Abende freihalten kann, hat einen Vorteil, den wir aus unseren Abendkursen kennen: Zwischen zwei Unterrichtsabenden liegt selten mehr als ein Tag, der Stoff bleibt präsent, und bis zur Prüfung im September ist es danach nicht mehr weit.

Geübt wird im Format der IHK-Prüfung: Aufgaben zu betrieblichen Situationen, eine Präsentation und das Fachgespräch dazu. Die Gruppen sind klein, damit im Training jeder drankommt.

Kosten und Finanzierung

Die Lehrgangsgebühr beträgt 3.790 Euro. Hinzu kommt die Prüfungsgebühr der IHK, deren Höhe die IHK festlegt.

Aufstiegs-BAföG kann beantragt werden, über die Förderung entscheidet das zuständige Amt. Den Antrag stellen Sie selbst beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Bundeslandes; welche Stelle das ist, unterscheidet sich von Land zu Land. Alternativ zahlen Sie den Lehrgang selbst.

Danach: Bachelor Professional in IT

Eine bestandene Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten im IT-Bereich ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAProITFPrV ein eigener Zulassungsweg zur zweiten Stufe, dem Bachelor Professional in IT. Dort heißt einer der fünf wählbaren Prüfungsbereiche der fachlichen Spezialisierung ebenfalls „Informationssicherheit gewährleisten“. Wie der Weg weitergeht, beschreibt unser Ratgeber Bachelor Professional in IT.

Beratung

Ob der Lehrgang zu Ihrer Situation passt und welcher Zulassungsweg für Sie in Frage kommt, klären wir in einem kostenlosen Gespräch: Beratungstermin vereinbaren oder anrufen unter 0160 1215470 (Mo bis Fr, 8:30 bis 12:30 Uhr). Per E-Mail erreichen Sie uns unter info@skillsprinters.de.