Welcher Weg der Agentur für Arbeit bei Weiterbildung und Umschulung für dich gilt, hängt vor allem davon ab, ob du gerade eine Stelle hast. Unten findest du jeden Weg mit seinem Paragrafen und seinen Voraussetzungen, dazu den Ablauf beim Vermittler und die Portale der Agentur für die Kurssuche. Verbindliche Auskunft zu Förderung und Förderumfang gibt nur deine Agentur vor Ort, darauf weist sie auf ihrer Seite zur Förderung der beruflichen Weiterbildung selbst hin.

Die Förderwege im Überblick

Fünf Instrumente kommen in der Praxis immer wieder vor. Sie unterscheiden sich darin, wen sie fördern und was sie bezahlen.

WegFür wenGrundlageWas übernommen wird
BildungsgutscheinArbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte, auch in der Grundsicherung§ 81 SGB IIILehrgangskosten, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung und Verpflegung, Kinderbetreuung (§ 83)
Umschulung (nachträglicher Berufsabschluss)Menschen ohne Berufsabschluss oder mit einem Abschluss, den sie nicht mehr nutzen können§ 81 Abs. 2, § 180 Abs. 4 SGB IIIWeiterbildungskosten, dazu Weiterbildungsgeld und Prämien nach § 87a
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose§ 45 SGB IIIangemessene Kosten von Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung, berufliche Kenntnisse höchstens acht Wochen
Weiterbildung Beschäftigter (Qualifizierungschancengesetz)Beschäftigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis§ 82 SGB IIILehrgangskosten ganz oder teilweise je nach Betriebsgröße, Zuschuss zum Arbeitsentgelt an den Arbeitgeber
QualifizierungsgeldBeschäftigte in Betrieben mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf§§ 82a, 82b SGB III60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, die Weiterbildung bezahlt der Arbeitgeber

Bildungsgutschein nach § 81 SGB III

Der Bildungsgutschein bescheinigt dir, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen (§ 81 Absatz 4 SGB III). Übernommen werden können damit die Weiterbildungskosten nach § 83: Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie für die Kinderbetreuung. § 81 Absatz 1 SGB III verlangt, dass die Weiterbildung notwendig ist, um dich bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Agentur muss dich vor Beginn beraten haben, und Maßnahme und Träger müssen für die Förderung zugelassen sein. Bei Arbeitslosen erkennt die Agentur die Notwendigkeit auch an, wenn erweiterte berufliche Kompetenzen die Beschäftigungsfähigkeit verbessern und das nach Lage des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (Absatz 1a).

Beratung kommt vor dem Kursbeginn, nie danach.

Ob du den Gutschein bekommst, liegt meist im Ermessen der Agentur, im Gesetz steht „können“. Einen Rechtsanspruch gibt es für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses und eines Hauptschulabschlusses, jeweils unter den Voraussetzungen der Absätze 2 und 3. Der Gutschein kann befristet, regional begrenzt und auf ein Bildungsziel beschränkt sein (Absatz 4). Du gibst ihn dem Träger deiner Wahl, und der legt ihn der Agentur vor Beginn der Maßnahme vor. Wer Arbeitslosengeld bezieht, bekommt es während der geförderten Weiterbildung weiter, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, denn der Anspruch scheitert nicht allein an der Weiterbildung (§ 144 SGB III).

Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit auch für Menschen in der Grundsicherung, denn zu diesem Datum ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung von den Jobcentern auf die Agenturen übergegangen (§ 66a SGB II). Erste Anlaufstelle bleibt dein Jobcenter, dort hältst du im Kooperationsplan nach § 15 SGB II dein Eingliederungsziel und die nächsten Schritte fest. Wie du den Antrag vorbereitest, steht im Ratgeber Bildungsgutschein beantragen.

Umschulung heißt im Gesetz nachträglicher Berufsabschluss

Im Alltag spricht man von Umschulung, das Gesetz nennt es den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses (§ 81 Absatz 2 SGB III). Gefördert wird, wer keinen Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer hat oder nach mehr als vier Jahren an- oder ungelernter Arbeit im gelernten Beruf voraussichtlich nicht mehr arbeiten kann. Für diese vier Jahre zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege ab Pflegegrad 2 mit. Dazu musst du für den Zielberuf geeignet sein, voraussichtlich erfolgreich teilnehmen und mit dem neuen Beruf bessere Beschäftigungschancen haben. Wer ohne Berufsabschluss noch nicht drei Jahre beruflich tätig war, wird nur ausnahmsweise gefördert, etwa wenn eine Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder der Zielberuf ein Engpassberuf ist. Auf diese Förderung hast du einen Rechtsanspruch, sobald alle Voraussetzungen vorliegen.

Kürzer als die Ausbildung ist die Umschulung in der Regel auch. Für die Zulassung einer Vollzeitmaßnahme gilt nach § 180 Absatz 4 SGB III eine Dauer als angemessen, wenn sie gegenüber der Berufsausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt ist, aus drei Ausbildungsjahren werden in der Regel also höchstens zwei. Ausnahmen gibt es, wenn Bundes- oder Landesrecht keine Verkürzung zulässt oder die Maßnahme auf Teilnehmer ausgerichtet ist, die nur bei voller Dauer erfolgreich teilnehmen können.

Führt die nach § 81 geförderte Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, zahlt die Agentur zusätzlich Geld (§ 87a SGB III). Alle Teilnehmer bekommen nach bestandener Zwischenprüfung oder dem ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung eine Prämie von 1.000 Euro und nach bestandener Abschlussprüfung 1.500 Euro (Absatz 1). Arbeitslose erhalten außerdem ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat (Absatz 2), wer Grundsicherung bezieht, auch neben einem bestehenden Arbeitsverhältnis (Absatz 3). Für Weiterbildungen, die zu keinem solchen Berufsabschluss führen, gelten diese Beträge nicht.

Ist die Rentenversicherung zuständig, etwa weil dein Beruf gesundheitlich nicht mehr geht, gelten andere Regeln. Die Wege im Vergleich zeigt der Ratgeber Umschulung mit Förderung, einen Überblick über Berufe und Kostenträger die Seite Umschulung 2026.

Was der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abdeckt

Den AVGS regelt § 45 SGB III. Er fördert Maßnahmen, die an den Arbeitsmarkt heranführen, Vermittlungshemmnisse feststellen und abbauen, in versicherungspflichtige Arbeit vermitteln, an eine selbständige Tätigkeit heranführen oder eine neue Beschäftigung stabilisieren. Berufliche Kenntnisse darf eine solche Maßnahme höchstens acht Wochen lang vermitteln, Teile bei einem Arbeitgeber höchstens sechs Wochen (Absatz 2).

Wer mehrere Monate lernen will, braucht deshalb den Bildungsgutschein.

Einen Anspruch auf einen AVGS hast du, wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht, und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt bist. Dieser Anspruch gilt für die Auswahl einer privaten Arbeitsvermittlung, die nur bei Erfolg bezahlt wird (Absatz 7), alle anderen AVGS-Maßnahmen liegen im Ermessen der Agentur. Passende Angebote zeigt KURSNET in der Suche „AVGS-Angebote“, mehr dazu im Beitrag AVGS 2026.

Weiterbildung im bestehenden Job

Auch wer beschäftigt ist, kann von der Agentur gefördert werden. § 82 SGB III verlangt eine Weiterbildung, die mehr vermittelt als eine kurze Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz, die mehr als 120 Stunden dauert und deren Maßnahme und Träger zugelassen sind. Dein Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, und in den letzten zwei Jahren hattest du keine nach § 82 geförderte Weiterbildung. Schulungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind ausgeschlossen.

Wie viel die Agentur von den Lehrgangskosten übernimmt, hängt von der Betriebsgröße ab. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll der Arbeitgeber nichts zuzahlen, die Agentur übernimmt die Lehrgangskosten dann in der Regel ganz. Ab 50 und unter 500 Beschäftigten trägt der Arbeitgeber 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten 75 Prozent, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung jeweils fünf Prozentpunkte weniger. In Betrieben unter 500 Beschäftigten soll seine Beteiligung auch dann entfallen, wenn du bei Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert bist (§ 82 Absatz 2 und 4). Gezählt werden alle Beschäftigten des Unternehmens, bei einem Konzern die des Konzerns, Teilzeitkräfte anteilig (Absatz 6). Für die Zeit, in der du lernst statt arbeitest, kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bekommen. Die Regelsätze sind 75 Prozent bei weniger als 50 Beschäftigten, 50 Prozent ab 50 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung können es fünf Prozentpunkte mehr sein (Absatz 3 und 4). Fehlt dir ein Berufsabschluss, kann der Zuschuss bis zum vollen anteiligen Arbeitsentgelt reichen.

Die Weiterbildung läuft nur in Absprache mit deinem Betrieb, darauf weist die Agentur ausdrücklich hin. Den Antrag stellt in der Regel der Arbeitgeber, in der Praxis meist über den Arbeitgeber-Service der Agentur. Betrifft er mehrere vergleichbare Beschäftigte, kann er einen Sammelantrag stellen, wenn diese Beschäftigten oder die Betriebsvertretung einverstanden sind (§ 82 Absatz 5). Geht es um dich allein, beantragst du die Lehrgangskosten selbst, und der Arbeitgeber beantragt den Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Auch hier stellt die Agentur in der Regel einen Bildungsgutschein aus (§ 82 Absatz 6 mit § 81 Absatz 4). Bei Beschäftigten kann sie darauf verzichten, wenn du und dein Arbeitgeber einverstanden seid oder beim Sammelantrag das Einverständnis erklärt ist. Mehr zum Qualifizierungschancengesetz steht im Ratgeber zum QCG. Für Beschäftigte bietet SkillSprinters den KI-Prozessmanager an, 702 Unterrichtseinheiten, ausschließlich in Teilzeit und gefördert nach § 82 SGB III.

Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist für Betriebe im Strukturwandel gedacht. Mindestens 20 Prozent der Beschäftigten müssen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben, in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten reichen 10 Prozent. Nötig ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber bezahlt die Weiterbildung, du darfst an diesen Kosten nicht beteiligt werden. Die Agentur zahlt dir für die Dauer der Maßnahme 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, 67 Prozent, wenn du beim Arbeitslosengeld den erhöhten Leistungssatz bekämest, etwa mit Kind (§ 82b SGB III mit § 149). Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden dauern, und zugelassen sein muss nur der Träger. Wurden für dieselbe Maßnahme schon Leistungen nach § 82 beantragt, ist das Qualifizierungsgeld ausgeschlossen (§ 82a Absatz 5). Mehr dazu im Glossar unter Qualifizierungsgeld.

So läuft es bei deinem Vermittler

Die Agentur beschreibt den Weg zum Bildungsgutschein in wenigen Schritten. In der Praxis sieht er so aus:

  1. Du nimmst Kontakt mit deiner Agentur für Arbeit auf, online über „Förderung anfragen“ auf arbeitsagentur.de oder telefonisch unter 0800 4 555500 (gebührenfrei). Bist du beim Jobcenter gemeldet, sprichst du zuerst dort vor.
  2. Im Beratungsgespräch prüft dein Vermittler, ob die Weiterbildung notwendig ist und ob du die Voraussetzungen erfüllst. Ein Kursangebot und eine Kursbeschreibung helfen dabei.
  3. Liegen die Voraussetzungen vor, bekommst du den Bildungsgutschein, oft befristet und auf ein Bildungsziel beschränkt.
  4. Du suchst dir einen zugelassenen Kurs aus, zum Beispiel über die Weiterbildungssuche in mein NOW, und gibst den Gutschein dem Träger.
  5. Der Träger legt den Gutschein vor Beginn der Agentur vor. Während der Weiterbildung übermittelst du Nachweise online.

Interessenten für den Digitalisierungsmanager bereiten wir auf ihren Termin beim Vermittler vor, mit Angebot, Kursinformation und den Argumenten aus § 81 Absatz 1a SGB III. Aus unserer Sicht entscheidet dieses Gespräch mehr als jedes Formular: Wer erklären kann, welche Stellen er mit der Weiterbildung anpeilt und warum ihm genau diese Kenntnisse dafür fehlen, gibt dem Vermittler die Begründung, die er für seine Ermessensentscheidung braucht. Auch eine mündliche Absage kann schon ein Verwaltungsakt sein. Verlange deshalb unverzüglich, dass sie dir schriftlich bestätigt wird, darauf hast du bei berechtigtem Interesse einen Anspruch (§ 33 Absatz 2 SGB X). Gegen den Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 Absatz 1 SGG).

Was der Bildungsträger mitbringen muss

Die Agentur fördert nur bei zugelassenen Trägern. Nach § 176 SGB III braucht ein Träger die Zulassung einer fachkundigen Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen, und Weiterbildungen nach §§ 81 und 82 brauchen zusätzlich eine eigene Maßnahmezulassung nach §§ 179 und 180. Die Einzelheiten regelt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Geprüft wird unter anderem, ob Inhalte und Lehrorganisation eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen, ob die Maßnahme nach Lage des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist und ob Kosten und Dauer angemessen sind (§ 179 Absatz 1). Am Ende steht ein Zeugnis über den vermittelten Lehrstoff (§ 180 Absatz 2).

SkillSprinters ist von der DEKRA als Träger nach AZAV zugelassen, ebenso die Maßnahmen Digitalisierungsmanager, Online Marketing und Social Media Manager, Fachkraft für KI-gestütztes Online Marketing und KI-Prozessmanager. Woran du einen zugelassenen Anbieter erkennst, erklärt der Beitrag Was ist AZAV.

Kurse finden in KURSNET und mein NOW

Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur läuft heute über das Portal mein NOW. KURSNET ist der Einstieg zu den Suchen der Agentur: Weiterbildung und neuer Berufsabschluss führen nach mein NOW, daneben gibt es Suchen für Berufsausbildung, begleitende Hilfen, Sprachförderung und AVGS-Angebote. Dazu bietet mein NOW Online-Tests und einen Fördernavigator, der auch Förderungen anderer Stellen wie Bildungsurlaub oder Bildungsscheck zeigt. Wie die Suche im Einzelnen funktioniert, steht in den Beiträgen zu mein NOW und KURSNET.

Weiterbildungen bei SkillSprinters mit Bildungsgutschein

SkillSprinters führt drei Weiterbildungen durch, die über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden können, alle live online: den Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz mit 720 Unterrichtseinheiten, in Vollzeit 4 Monate, den Online Marketing und Social Media Manager mit Künstlicher Intelligenz mit 720 Unterrichtseinheiten und die Fachkraft für KI-gestütztes Online Marketing mit 360 Unterrichtseinheiten. Alle drei schließen mit einem Zertifikat des Trägers ab und sind keine Umschulung zu einem Ausbildungsberuf, die Leistungen nach § 87a gibt es dafür deshalb nicht. Bei bewilligtem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur die Lehrgangskosten, für dich bleiben dann 0 Euro. Eine Vermittlung in Arbeit kann niemand garantieren, auch wir nicht.

Häufige Fragen

Welche Weiterbildung bezahlt die Agentur für Arbeit?

Die Agentur bezahlt Weiterbildungen, die notwendig sind, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, und den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses (§ 81 SGB III), dazu Weiterbildungen Beschäftigter nach § 82 SGB III. Träger und Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein. Übernommen werden können Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie für Kinderbetreuung (§ 83), die Kinderbetreuung pauschal mit 160 Euro im Monat je Kind (§ 87).

Wie lange dauert eine Umschulung über die Agentur für Arbeit?

In Vollzeit ist sie in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer als die entsprechende Berufsausbildung, denn nur dann gilt ihre Dauer nach § 180 Absatz 4 SGB III für die Zulassung als angemessen. Aus einer dreijährigen Ausbildung wird damit in der Regel eine Umschulung von höchstens zwei Jahren. Ausnahmen gelten, wenn Bundes- oder Landesrecht keine Verkürzung zulässt oder die Maßnahme auf Teilnehmer ausgerichtet ist, die nur bei voller Dauer erfolgreich teilnehmen können.

Übernimmt die Agentur für Arbeit die Fahrtkosten bei einer Weiterbildung?

Ja, Fahrkosten gehören zu den Weiterbildungskosten (§ 83 Absatz 1 Nummer 2 SGB III). Zugrunde gelegt wird der Preis des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels in der niedrigsten Klasse, bei anderen Verkehrsmitteln die Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (§ 85 mit § 63 Absatz 1 und 3). Welche Kosten in deinem Fall übernommen werden, klärt die Agentur im Beratungsgespräch.

Bekomme ich während der Weiterbildung weiter Arbeitslosengeld?

Wer Arbeitslosengeld bezieht, bekommt es während einer nach § 81 geförderten Weiterbildung weiter, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen, denn nach § 144 SGB III scheitert der Anspruch nicht allein an der Weiterbildung. Arbeitslose in einer Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt, erhalten zusätzlich 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat (§ 87a Absatz 2). Was in deinem Fall gilt, klärt die Agentur im Beratungsgespräch. Wer Grundsicherung bezieht, klärt die laufenden Leistungen mit seinem Jobcenter.

Stellt das Jobcenter noch Bildungsgutscheine aus?

Nein. Zum 1. Januar 2025 ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übergegangen (§ 66a SGB II), die Agentur entscheidet also auch für Kunden des Jobcenters. Das Jobcenter bleibt trotzdem deine erste Anlaufstelle und hält Eingliederungsziel und nächste Schritte im Kooperationsplan nach § 15 SGB II mit dir fest.

Zuletzt geprüft: 31.10.2026. Quellen: §§ 45, 63, 81, 82, 82a, 82b, 83, 85, 87, 87a, 144, 149, 176, 179, 180 SGB III, §§ 15, 66a SGB II, § 33 SGB X, § 84 SGG (gesetze-im-internet.de), Seiten der Bundesagentur für Arbeit zu Bildungsgutschein, Förderung Beschäftigter und KURSNET, mein-now.de.

Bereit für den nächsten Schritt? Ob eine dieser Weiterbildungen zu deiner Lage passt, klären wir im kostenlosen Beratungsgespräch, rund 15 Minuten am Telefon. Zu deinem Termin rufst du uns an. Beratungsgespräch buchen oder direkt anrufen unter 0160 1215470, Montag bis Freitag 8:30 bis 15:00 Uhr.