Diese Seite erklärt die Prüfung selbst, so wie die Verordnung sie regelt und die IHKs sie durchführen. Wie wir dich darauf vorbereiten, steht auf der Seite zum Ausbilderschein.
Rechtsgrundlage, Kammer und Zulassung
Geregelt ist die Prüfung in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009. Sie gilt seit dem 1. August 2009 und beruht auf § 30 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes. Ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen muss, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem BBiG ausbildet; für die freien Berufe gilt das nicht (§ 1 AEVO).
Die Prüfung nimmt ein Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle ab (§ 4 Abs. 5 AEVO). Für nichthandwerkliche Gewerbeberufe ist das die Industrie- und Handelskammer, für Berufe der Handwerksordnung die Handwerkskammer (§ 71 BBiG). Zulassungsvoraussetzungen gibt es keine, die IHK Berlin schreibt ausdrücklich, dass die Prüfung ohne deren Nachweis abgelegt werden kann.
Geprüft werden vier Handlungsfelder (§ 2 AEVO): Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen, Ausbildung abschließen.
Der schriftliche Teil
Im schriftlichen Teil bearbeitest du fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern, die Prüfung soll drei Stunden dauern (§ 4 Abs. 2 AEVO). Sie ist bundeseinheitlich, und die Aufgaben sind überwiegend programmiert: Meist wählst du Antworten aus, statt einen Text zu schreiben. Bei vielen IHKs sind es 80 Aufgaben zu mehreren Ausgangssituationen, in Bonn/Rhein-Sieg etwa in höchstens 180 Minuten, digital gestützt. Ob du am PC oder am Tablet schreibst, hängt von der Kammer ab; Bayreuth prüft am PC, Ostwestfalen am Tablet. Zuordnungs-, Reihenfolge- und Freifeldaufgaben können nach der Darmstädter Handreichung ebenfalls vorkommen.
Bewertet wird streng: Eine Aufgabe zählt nur, wenn alle richtigen Antworten markiert sind, und wie viele richtig sind, steht bei der Aufgabe dabei. Erreichbar sind 100 Punkte. Wie sie sich verteilen, gibt die Strukturierung der DIHK-Bildungs-gGmbH vor, gültig seit dem 1. Juli 2024:
| Handlungsfeld | Punkte, ungefähr |
|---|---|
| Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen (§ 3 Abs. 1 AEVO) | 15 bis 20 |
| Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken (§ 3 Abs. 2) | 15 bis 20 |
| Ausbildung durchführen (§ 3 Abs. 3) | 40 bis 50 |
| Ausbildung abschließen (§ 3 Abs. 4) | 10 bis 15 |
40 bis 50 der 100 Punkte hängen also am dritten Handlungsfeld.
Gesetzestexte darfst du mitnehmen. Zugelassen sind seit dem 1. Januar 2025 unkommentierte Texte zur Berufsbildung, insbesondere Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Berufsbildungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und AEVO; Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind erlaubt. Maßgeblich ist für Prüfungen im ersten Halbjahr der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres, im zweiten Halbjahr der vom 30. Juni.
Präsentation oder praktische Durchführung
Für den praktischen Teil suchst du dir selbst eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Du präsentierst sie oder führst sie praktisch durch, die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Im anschließenden Fachgespräch erläuterst du, warum du die Situation so ausgewählt und gestaltet hast, und zusammen dauert der Teil höchstens 30 Minuten (§ 4 Abs. 3 AEVO). In Landwirtschaft und Hauswirtschaft wird die Situation durchgeführt, dort soll der praktische Teil höchstens 60 Minuten dauern (§ 4 Abs. 4).
Was du vorab ausarbeiten und mitbringen musst, regelt jede Kammer selbst. Zwei Beispiele für mehrfache Ausfertigungen: Bayreuth verlangt eine eigenständige schriftliche Ausarbeitung in dreifacher, Darmstadt Formblätter und eine Kurzbeschreibung in vierfacher Ausfertigung, wobei Darmstadt diese Unterlagen nicht bewertet. Berlin stellt dagegen nur ein Muster für das Konzept bereit und macht keine Vorgaben zu Deckblatt oder Seitenzahl. Auch bei der Dauer gibt es Hausregeln, in Bayreuth soll die Präsentation oder Durchführung mindestens 12 Minuten dauern. Lies deshalb das Merkblatt deiner Kammer, bevor du mit dem Konzept anfängst.
Präsentation oder Durchführung und Fachgespräch zählen bei der IHK Ostwestfalen je zur Hälfte. In Darmstadt ist der praktische Teil bestanden, wenn beide zusammen mindestens 50 Punkte ergeben, und wer die 15 Minuten überzieht, wird abgewertet.
Aus unserer Vorbereitung kennen wir vor allem einen Stolperstein: ein Thema, das für 15 Minuten zu groß ist. Wer zu viel zeigen will, hetzt oder überzieht, und im Fachgespräch fehlt dann die Begründung für Auswahl und Aufbau, die die Verordnung ausdrücklich verlangt. Kleine, abgeschlossene Situationen tragen besser, etwa ein einzelner Arbeitsschritt oder ein kurzes Gespräch mit einem Auszubildenden. Im schriftlichen Teil wird nach unserer Erfahrung kaum gerechnet, gefragt sind Regeln und die richtige Entscheidung in einer Ausbildungssituation.
Wann die AEVO-Prüfung bestanden ist
Bestanden ist die Prüfung, wenn jeder der beiden Teile mindestens „ausreichend“ ist (§ 4 Abs. 1 AEVO). Wer schriftlich nur 49 Punkte erreicht, wiederholt bei der IHK Ostwestfalen den schriftlichen Teil, auch nach einer sehr guten Präsentation; eine mündliche Ergänzungsprüfung gibt es dort nicht.
Die IHKs rechnen dafür in Punkten. Im schriftlichen Teil sind 100 Punkte erreichbar und 50 zum Bestehen nötig, so die IHK Ostwestfalen; ihr Schlüssel lautet 100 bis 92 Punkte sehr gut, 91 bis 81 gut, 80 bis 67 befriedigend, 66 bis 50 ausreichend, 49 bis 30 mangelhaft und darunter ungenügend.
Nach bestandener Prüfung stellt die Kammer Zeugnisse nach den Mustern der Verordnung aus, eines ohne und eines mit Punkten und Noten (§ 5 AEVO mit Anlagen 1 und 2). Ein Ablaufdatum kennt die Verordnung nicht. Die IHK Nord Westfalen schreibt: „Die bestandene AEVO-Prüfung ist grundsätzlich unbefristet gültig.“
Wiederholung
Fällt die Prüfung durch, kannst du sie innerhalb eines Prüfungsverfahrens zweimal wiederholen, und ein bestandener Teil kann dabei angerechnet werden (§ 4 Abs. 1 AEVO). Im besten Fall legst du also nur den Teil neu ab, der nicht gereicht hat. Wie lange ein bestandener Teil zählt, regeln die Kammern; die IHK Darmstadt befreit höchstens zwei Jahre lang davon, gerechnet ab dem letzten Prüfungsdatum. Dort darfst du den praktischen Teil auch ablegen, wenn der schriftliche nicht bestanden ist.
Was die Prüfung bei der IHK kostet
Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Jede IHK legt sie in ihrem Gebührentarif fest, gezahlt wird an die Kammer. Zwei Beispiele, beide am 16. Oktober 2026 auf den Seiten der Kammern abgerufen:
| Kammer | Gesamtprüfung | nur praktischer Teil | Wiederholung |
|---|---|---|---|
| IHK Berlin | 200 Euro (65 schriftlich, 135 praktisch) | 135 Euro | 100 Prozent für den wiederholten Teil |
| IHK Nord Westfalen | 234 Euro | 162 Euro bei Befreiung vom schriftlichen Teil | 100 Prozent, Teilwiederholung 70 Prozent |
Bei der IHK Nord Westfalen ist der Rücktritt bis vier Wochen vor dem Anmeldeschluss kostenlos, danach kostet er bei der Gesamtprüfung 49 oder 159 Euro, wer gar nicht erscheint, zahlt 219 Euro. Dazu kommen gegebenenfalls die Kosten eines Vorbereitungskurses. Über das Aufstiegs-BAföG ist eine einzelne AEVO-Vorbereitung nicht förderfähig: Das AFBG fördert die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse nach den §§ 53 bis 54 BBiG oder der Handwerksordnung und auf gleichwertige Abschlüsse (§ 2 Abs. 1 AFBG), mit mindestens 400 Unterrichtsstunden, in einigen Fällen 200 (§ 2 Abs. 3 AFBG); die AEVO beruht dagegen auf § 30 Abs. 5 BBiG.
Befreiung vom schriftlichen Teil
Wer die berufs- und arbeitspädagogische Eignung schon in einer Meisterprüfung oder einer anderen Fortbildungsprüfung nach BBiG oder Handwerksordnung nachgewiesen hat, gilt ohne AEVO-Prüfung als geeignet (§ 6 Abs. 2 AEVO). Andere staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfungen, deren Inhalt ganz oder teilweise passt, können auf Antrag ganz oder teilweise befreien (§ 6 Abs. 3).
Die IHK Berlin etwa befreit geprüfte Fachwirte vom schriftlichen Teil, das Zeugnis lädt man bei der Online-Anmeldung hoch. Ob und wovon dich deine Kammer befreit, entscheidet sie selbst.
Quellen
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21.01.2009, §§ 1 bis 6 und Anlagen
- Berufsbildungsgesetz, §§ 28, 30 und 71; Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, § 2 Abs. 1 und 3
- DIHK-Bildungs-gGmbH: Strukturierung der schriftlichen Prüfung, gültig ab 1. Juli 2024; Zugelassene Hilfsmittel, gültig ab 1. Januar 2025; Informationen für Prüfungsteilnehmer
- IHK Bonn/Rhein-Sieg: Hinweise zur Ausbildereignungsprüfung, Stand November 2025
- IHK Ostwestfalen zu Bielefeld: Handreichung zur Prüfung nach der AEVO, Stand Dezember 2025
- IHK Darmstadt: Handreichung zum Prüfungsablauf, Stand Dezember 2024
- IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg: Handreichung zum Prüfungsablauf AEVO
- IHK Bayreuth: Ausbildereignung (AEVO)
- IHK Berlin: AEVO, Ausbildereignungsprüfung (Zulassung, Befreiung, Hilfsmittel, Gebühren)
- IHK Nord Westfalen: Ausbildereignungsprüfung (Gebührentarif seit 1. Januar 2025) und Ausbilderschein: Ablauf, Kosten und Anmeldung
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge und Gründer von SkillSprinters by Dr. Aichinger. Er bereitet seit mehreren Jahren Teilnehmer auf die Ausbildereignungsprüfung vor und begleitet sie im Coaching für den praktischen Teil.
Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026 gegen den Wortlaut der AEVO, der §§ 28, 30 und 71 BBiG und des § 2 AFBG sowie gegen die oben genannten Unterlagen der DIHK-Bildungs-gGmbH und der IHKs. Über deine Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss deiner Kammer; maßgeblich sind deren Prüfungsordnung und Merkblätter.