Was Ihnen in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist, unterliegt der Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO, und § 203 Abs. 1 StGB stellt das unbefugte Offenbaren fremder Geheimnisse durch Rechtsanwälte unter Strafe. § 2 BORA verlangt organisatorische und technische Schutzmaßnahmen, die dem Risiko angemessen sind.
Für Dienstleister gilt § 43e BRAO. Zugang bekommen sie nur, soweit er erforderlich ist, sie werden sorgfältig ausgewählt und per Vertrag in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dienstleister im Ausland kommen nur bei vergleichbarem Geheimnisschutz in Frage, und dient die Leistung unmittelbar einem einzelnen Mandat, braucht es die Einwilligung des Mandanten.
Die BRAK setzt in ihren Hinweisen zum Einsatz von KI (Stand Dezember 2024) auf die Endkontrolle durch den Anwalt. Mandatsgeheimnisse an Sprachmodelle zu übermitteln, ist danach nach aktuellem Stand der Technik nicht erforderlich, jedenfalls für die frei zugänglichen Betriebsmodelle. Wenn möglich, sollen nur abstrakte Anfragen gestellt und Dokumente, die hochgeladen werden müssen, vorher vollständig anonymisiert werden. Namen und Anschriften zu entfernen, reicht regelmäßig nicht, wenn sich Mandatsinformationen aus dem Kontext ergeben können.
Die Vorlagen bauen deshalb drei Sicherungen ein. Keine davon ersetzt Ihre Entscheidung, was in die KI darf.
Pseudonymisieren vor dem KI-Aufruf
Bevor Mandantendaten an die KI gehen, ersetzt ein Baustein Namen und Kennungen wie IBAN, Aktenzeichen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse durch Platzhalter. Die Zuordnung bleibt in Ihrem n8n. Nach der Antwort setzt ein zweiter Baustein die echten Angaben wieder ein.
Testmodus zuerst
Jede Vorlage startet im Testmodus. Dann verlässt nichts den Ablauf, und Sie sehen das Ergebnis, den Text, der an die KI ging, die Prüfergebnisse und den Tokenverbrauch. Im Echtbetrieb erzeugen die Vorlagen Entwürfe und Vorschläge für Ihre interne Prüfadresse; an Mandanten oder Gegner schreibt keine von sich aus.
Fristen und Zitate prüft der Code
Fristen berechnet ein Code-Baustein, nie die KI. Liefert die KI ein Zitat oder eine Fundstelle, prüft ein Code-Knoten, ob das Zitat wörtlich im Text steht, und markiert jede Abweichung. Jede berechnete Frist ist eine Rechenhilfe, eingetragen und kontrolliert wird sie in Ihrer Kanzlei.
So sah ein Testlauf der Vorlage aus Lektion R1 aus, mit einer erfundenen Mandatsanfrage (Normalfall). An die KI ging nur dieser Ausschnitt, die Namen sind durch Platzhalter ersetzt:
Anfragende Person: [NAME_2]
Unternehmen: keine Angabe
Gegenseite: [NAME_1] GmbH
Angegebener Zugang einer Kündigung: 13.10.2026
Schilderung: Guten Tag, ich arbeite seit März 2019 als Disponent bei der [NAME_1] GmbH in Kitzingen. Am 13.10.2026 lag die Kündigung zum 30.11.2026 in meinem Briefkasten, das Schreiben ist auf den 12.10.2026 datiert. […]
Laut Protokoll des Testlaufs: zwei Angaben ersetzt, 1.184 Token (707 Eingabe, 477 Ausgabe), 8,6 Sekunden Laufzeit.
Wie nötig diese Prüfung ist, zeigen zwei Beschlüsse. Das LG Frankfurt am Main hatte am 25.09.2025 (2-13 S 56/24) einen Schriftsatz mit erfundenen BGH-Fundstellen vor sich, das KG Berlin am 20.11.2025 (17 WF 144/25) eine zitierte BGH-Entscheidung, die es nicht gibt.
Platzhalter helfen nur so weit, wie der übrige Text nichts verrät. Im Auszug oben steht der Ort Kitzingen noch im Klartext: Ein Sachverhalt kann den Mandanten auch ohne Namen erkennbar machen, und einen Namen, den der Baustein nicht kennt, ersetzt er gar nicht. Die Lektion zeigt das an einem eigenen Testfall. Welche Texte überhaupt in die KI dürfen, entscheiden Sie mit dem Entscheidungsbaum aus Lektion K2. Der Kurs ordnet den Rechtsrahmen ein und ist keine Rechtsberatung.