Ein halber Tag ChatGPT-Workshop ist schnell gebucht und schnell vergessen. Wer seine Mitarbeiter wirklich in die Lage versetzen will, Abläufe mit KI umzubauen, braucht mehr Zeit, und damit wird die Frage nach der Finanzierung ernst. Genau hier setzt das Qualifizierungschancengesetz an. Dieser Beitrag zeigt, welche KI-Weiterbildungen darunter fallen, welche nicht, und wie ein Betrieb den Antrag so stellt, dass die Förderung auch kommt.
Wie andere Unternehmen das QCG quer über alle Themen genutzt haben und wo es gehakt hat, lesen Sie in den Erfahrungsberichten zum Qualifizierungschancengesetz. Hier geht es ausschließlich um KI und Digitalisierung.
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Welche KI-Weiterbildungen förderfähig sind
§ 82 Abs. 1 SGB III nennt die Bedingungen. Die Weiterbildung muss Fertigkeiten vermitteln, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Sie muss mehr als 120 Stunden dauern. Und Maßnahme wie Träger müssen für die Förderung zugelassen sein.
Für KI-Schulungen sortiert das den Markt sehr schnell. Eintägige Prompt-Workshops, Webinarreihen und Tool-Einführungen fallen heraus, weil sie zu kurz sind und nur ein Werkzeug am eigenen Arbeitsplatz erklären. Förderfähig sind Lehrgänge, die über Wochen oder Monate Prozessverständnis, Automatisierung, Datenschutz und den kritischen Umgang mit KI-Ergebnissen aufbauen.
Dazu kommen zwei persönliche Bedingungen. Der Berufsabschluss des Mitarbeiters muss mindestens zwei Jahre zurückliegen, und er darf in den letzten zwei Jahren nicht schon eine Weiterbildung nach dieser Vorschrift gefördert bekommen haben.
Was die Agentur übernimmt
Die Höhe hängt von der Größe des Betriebs ab. Gezählt werden alle Beschäftigten des Unternehmens, bei einem Konzern die des gesamten Konzerns; Teilzeitkräfte zählen je nach Wochenstunden mit 0,25, 0,5 oder 0,75.
| Betriebsgröße | Lehrgangskosten | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | 100 Prozent | bis 75 Prozent |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 Prozent | bis 50 Prozent |
| ab 500 Beschäftigte | 25 Prozent | bis 25 Prozent |
Gibt es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung, erhöhen sich die Sätze um fünf Prozentpunkte. Bei Betrieben unter 500 Beschäftigten entfällt die Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten in der Regel auch dann, wenn der Mitarbeiter mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist.
Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt ist der Teil, der in der Praxis oft übersehen wird. Er gleicht aus, dass der Mitarbeiter während der Kursstunden nicht produktiv arbeitet. Bei einem berufsbegleitenden Kurs in Teilzeit bleibt er ohnehin die meiste Zeit im Betrieb.
Der Antrag: wer, wann, wie
Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, und zwar vor Beginn der Maßnahme. Das ist der häufigste Fehler überhaupt. Wer den Kurs schon gestartet hat, bekommt nichts mehr.
Sollen mehrere Beschäftigte in dieselbe Maßnahme, erlaubt § 82 Abs. 5 SGB III einen Sammelantrag. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Mitarbeiter oder die Betriebsvertretung zustimmen. Die Agentur kann die Belange dann für alle einheitlich berücksichtigen, das spart Papier und Zeit.
In dieser Reihenfolge gehen Sie am besten vor:
- Bedarf im Betrieb klären: Welche Abläufe sollen mit KI besser laufen, wer soll das tragen?
- Zugelassene Maßnahme auswählen, mit Maßnahmennummer und Starttermin
- Beschäftigtenzahl ermitteln und Unterlagen zusammenstellen
- Termin beim Arbeitgeber-Service, Antrag einreichen
- Bescheid abwarten, erst dann den Kurs beginnen
Eine ausführliche Anleitung mit allen Formularen gibt es unter QCG beantragen: Schritt für Schritt für Arbeitgeber.
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
KI-Kompetenz und die KI-Verordnung
Viele Arbeitgeber fragen uns nach Art. 4 der europäischen KI-Verordnung. Er gilt seit dem 2. Februar 2025. In der seit Juli 2026 geltenden Fassung verlangt er von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Eine Pflicht, Schulungen gegenüber einer Behörde nachzuweisen, steht nicht im Verordnungstext.
Eine geförderte Weiterbildung bleibt trotzdem eine sehr gut dokumentierte Maßnahme, mit Lehrplan, Anwesenheit und Trägerzertifikat. Wer später gefragt wird, was er für die KI-Kompetenz seiner Leute getan hat, hat damit etwas in der Hand.
Unsere Einschätzung aus Gesprächen mit Betrieben
Wenn die Förderung hakt, liegt es nach unserer Erfahrung meist an der Planung im Betrieb. Wir erleben regelmäßig, dass eine Geschäftsführerin drei Leute gleichzeitig schicken will und dann merkt, dass im Kursmonat niemand die Arbeit auffängt. Berufsbegleitende Formate lösen das, weil die Mitarbeiter täglich nur einen Teil der Zeit im Unterricht sind. Unser KI-Prozessmanager läuft deshalb ausschließlich in Teilzeit, wahlweise vormittags oder nachmittags. Für Belegschaften, die erst einmal sicher mit digitalen Werkzeugen umgehen sollen, gibt es die Maßnahme Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag mit 576 Unterrichtseinheiten. Beide Maßnahmen richten sich an Beschäftigte, gefördert wird über § 82 SGB III und nicht über den Bildungsgutschein für Arbeitsuchende.
Ein zweiter Rat: Schicken Sie zuerst zwei Leute, die danach intern als Ansprechpartner dienen. Sie bringen mehr als zehn, die parallel lernen und hinterher niemanden haben, der die Ideen umsetzt.
Häufige Fragen
Wird ein eintägiger KI-Workshop über das QCG gefördert?
Nein. § 82 SGB III verlangt eine Maßnahme mit mehr als 120 Stunden, die über eine kurzfristige Anpassung am Arbeitsplatz hinausgeht. Kurze Workshops fallen deshalb heraus.
Kann der Mitarbeiter den Antrag selbst stellen?
Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit, bei mehreren Beschäftigten als Sammelantrag. Bescheid und Zuschüsse gehen an den Betrieb.
Lässt sich das QCG mit dem Qualifizierungsgeld kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht. § 82a Abs. 5 SGB III schließt das Qualifizierungsgeld aus, wenn für die Maßnahme bereits Leistungen nach § 82 beantragt wurden.
Muss die KI-Weiterbildung in Präsenz stattfinden?
Nein. Online-Maßnahmen sind förderfähig, wenn Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Die Maßnahmennummer im Angebot zeigt das.
Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?
Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.