Auf einen Blick

§ 82 SGB III fördert Weiterbildung in Kurzarbeit: Kursgebühren ganz oder teilweise von der AfA, Lohnfortzahlung über Kurzarbeitergeld. Zustimmung des Arbeitgebers ist zwingend. Der Kurs muss AZAV-zertifiziert sein und mehr als 120 Stunden umfassen.

Wenn in deinem Betrieb Kurzarbeit gilt, hast du faktisch mehr freie Zeit als gewohnt - und die Frage liegt nahe, ob man diese Zeit für eine Weiterbildung nutzen sollte. Die Antwort ist meistens ja, aber die Umsetzung hat einige Stolpersteine. Rechtlich braucht es in fast allen Faellen die Zustimmung des Arbeitgebers. Fördertechnisch gibt es mehrere Toepfe, die sich zum Teil überschneiden. Dieser Artikel gibt einen realistischen Überblick: was geht, was nicht, welche Förderinstrumente aktuell gelten (Stand April 2026), und wie du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber strukturiert angehst. Wir verkaufen dir hier keine Weiterbildung, sondern beschreiben die Lage.

Was Kurzarbeit rechtlich heisst und was das mit Weiterbildung zu tun hat

Kurzarbeit ist eine vorruebergehende Reduzierung der Arbeitszeit in einem Betrieb, wenn die Auftragslage es nicht anders zulaesst. Der Arbeitgeber zahlt nur noch für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die Bundesagentur für Arbeit gleicht einen Teil des ausfallenden Entgelts über Kurzarbeitergeld (KuG) aus. In der Zeit, in der du nicht arbeitest, bleibst du grundsaetzlich arbeitsbereit. Deine Arbeitspflicht ist nicht weg, nur verringert.

Für Weiterbildung ist das wichtig: Die Zeit der Kurzarbeit ist nicht automatisch deine Freizeit. Eine Weiterbildung während Kurzarbeit braucht in der Regel die Zustimmung deines Arbeitgebers, weil er darauf Anspruch hat, dass du arbeitsbereit bleibst. In der Praxis sind Arbeitgeber meistens kooperativ, weil eine qualifizierte Belegschaft ihnen langfristig nutzt und weil es besondere Förderinstrumente gibt, die Arbeitgeber entlasten.

Die Förderlandschaft im April 2026

Mehrere Fördertoepfe kommen in Frage. Einige haben sich in den letzten Jahren veraendert, besonders wichtig: Die Sonderregelung des Paragraph 106a SGB III, die frueher speziell für Weiterbildung während Kurzarbeit gedacht war, ist zum 31. Juli 2024 ausgelaufen. Damit gilt heute wieder die Kombination aus Paragraph 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz, QCG) und Paragraph 82a SGB III (Weiterbildungsgeld). Diese beiden Instrumente sind für Beschäftigte in Kurzarbeit sehr attraktiv.

Qualifizierungschancengesetz (§82 SGB III)

Das QCG fördert Weiterbildungen für Beschäftigte, also auch während Kurzarbeit. Voraussetzung: Die Weiterbildung muss über den Bedarf des aktuellen Arbeitsplatzes hinausgehen und Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt breit nachgefragt sind. Digitalisierung und KI passen praktisch immer. Was gefoerdert wird:

Der Antrag laeuft über den Arbeitgeber. Er muss den Weiterbildungsbedarf darstellen und die Förderung formell beantragen.

Weiterbildungsgeld (§82a SGB III)

Das Weiterbildungsgeld ist ein Zuschuss, den der Beschäftigte zusätzlich zu seinem (ggf. reduzierten) Arbeitsentgelt erhält. Es zahlt 150 Euro pro Monat für Weiterbildungen, die zu einem qualifizierten Abschluss führen. Für laengere Weiterbildungen wird es auf die Dauer der Maßnahme gezahlt. Das ist keine riesige Summe, aber es ist Geld, das zusätzlich kommt, und es reduziert die Huerde, eine Weiterbildung überhaupt anzugehen.

Die Förderinstrumente im Überblick

InstrumentWasWer bekommt es
Qualifizierungschancengesetz (QCG, §82 SGB III)Anteilige Übernahme Weiterbildungskosten plus ArbeitsentgeltzuschussArbeitgeber (für seinen Beschäftigten)
Weiterbildungsgeld (§82a SGB III)Lohnersatz analog Kurzarbeitergeld (60 Prozent des entfallenden Nettoentgelts, 67 Prozent mit Kind)Beschäftigter bei qualifizierender Weiterbildung
Praemien für Zwischen- und Abschlusspruefungen1.000 Euro für bestandene Zwischenpruefung, 1.500 Euro für bestandene AbschlusspruefungBeschäftigter
Aufstiegs-BAföG (AFBG)Kurskosten plus teilweise Unterhalt für Fortbildungen (Meister, Fachwirt, Techniker)Beschäftigter oder Arbeitsloser
Kurzarbeitergeld (KuG)60 oder 67 Prozent des NettoentgeltausfallsBeschäftigter in Kurzarbeit
Bildungsgutschein (§81 SGB III)Vollfinanzierung WeiterbildungArbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte (in Ausnahmefaellen auch Kurzarbeiter)

Die typische Konstellation in Kurzarbeit ist QCG plus Weiterbildungsgeld plus laufendes Arbeitsentgelt (reduziert) plus Kurzarbeitergeld. Das klingt kompliziert, rechnet sich aber in vielen Faellen gut.

Wann Weiterbildung während Kurzarbeit Sinn macht

Eine Weiterbildung während Kurzarbeit hat mehrere Vorteile. Du nutzt Zeit, die sonst ungenutzt wäre. Dein Arbeitgeber profitiert langfristig von einer qualifizierteren Belegschaft. Die Arbeitsagentur fördert aktiv, weil das Ziel ist, den Standort und die Beschäftigung zu sichern. Und du hast ein inneres Gegengewicht zur Unsicherheit, die Kurzarbeit emotional mit sich bringt.

Weniger sinnvoll ist eine Weiterbildung in bestimmten Konstellationen. Wenn die Kurzarbeit vermutlich bald endet und du unmittelbar wieder in Vollzeit gehst, passt eine mehrmonatige Vollzeit-Weiterbildung schlecht. Wenn das Unternehmen langfristig abzubauen scheint und du parallel nach einem neuen Arbeitgeber suchen solltest, ist der Bildungsgutschein der bessere Weg (setzt voraus, dass du kündigst oder gekuendigt wirst). Und wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung grundsaetzlich ablehnt, ist der Aufwand um die Durchsetzung oft hoeher als der Nutzen.

Wie du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber strukturiert angehst

Der Arbeitgeber muss zustimmen, und er muss den QCG-Antrag mitstellen. Beides ist Ermessenssache. Gute Vorbereitung erhoeht die Chancen deutlich:

  1. Wähle einen konkreten Kurs von einem AZAV-zertifizierten Träger. AZAV ist Pflicht, sonst geht die Förderung nicht.
  2. Beschreibe den Nutzen aus Arbeitgeber-Sicht: Welche Kompetenz bringt die Weiterbildung, die dem Unternehmen nuetzt? Digitalisierung, KI, Datenanalyse, Projektmanagement sind Themen, bei denen Arbeitgeber selten nein sagen.
  3. Rechne die Förderung durch: Bei einer Kursgebuehr von zum Beispiel 6.000 Euro in einem Kleinunternehmen (bis 250 Beschäftigte) sind 50 bis 75 Prozent förderfähig. Das heisst 3.000 bis 4.500 Euro kommen von der Arbeitsagentur. Plus Arbeitsentgeltzuschuss. Plus Weiterbildungsgeld für dich.
  4. Biete Flexibilitaet: Wenn der Arbeitgeber wegen der möglichen Rueckkehr aus Kurzarbeit skeptisch ist, zeige, dass du bei Bedarf auch in reduziertem Pensum weiterbilden kannst.
  5. Der Betriebsrat kann helfen: Wenn es einen Betriebsrat gibt, ist er oft der schnellste Weg, um ein solches Gespräch zu flankieren. Betriebsraete haben Mitbestimmungsrechte bei Weiterbildungsplaenen.

Welche Kursformate zu Kurzarbeit passen

Kurzarbeit ist selten vorhersagbar. Wer im Januar denkt, dass Kurzarbeit noch bis Juni laeuft, kann im April zurück in Vollzeit gerufen werden. Deswegen passen bestimmte Formate besser als andere:

Zum Digitalisierungsmanager als Beispiel: Vier Monate online, 720 Unterrichtseinheiten, DEKRA-zertifiziert nach AZAV, bei QCG-Förderung in Kleinbetrieben oft zu 100 Prozent übernommen. Tagesstruktur: Live-Unterricht online, in der Regel ganztaegig. Das heisst: In der Kurzarbeitsphase kannst du die Kursstunden grosszuegig abdecken, und wenn Kurzarbeit endet, muss das mit dem Arbeitgeber neu verhandelt werden. Das ist ein Kursformat unter vielen vergleichbaren. Alfatraining, WBS, Karriere Tutor und lokale IHK-Akademien haben ähnliche Programme.

Typische Sorgen und ehrliche Antworten

Mein Arbeitgeber will nicht, dass ich mich weiterbilde.

Das kommt vor, oft aus drei Gruenden: Angst, dass du nach der Weiterbildung kündigst. Angst vor der Buerokratie. Angst, dass du während der Weiterbildung nicht flexibel einsetzbar bist. Gegen die ersten beiden helfen Gespräch und eine klare Darstellung der Förderung. Gegen die dritte hilft Flexibilitaet deinerseits. Wenn der Arbeitgeber trotzdem ablehnt, ist das rechtlich zulaessig, weil er mitentscheiden darf.

Ich habe Angst, dass mein Arbeitgeber mich nach der Weiterbildung kündigt oder nicht mehr zurückruft.

Das ist ein reales Risiko, aber mit einer Weiterbildung bist du für den Arbeitsmarkt auch besser aufgestellt, falls es dazu kommt. Ausserdem: Eine Weiterbildung, die vom Arbeitgeber mitbeantragt wird, kann Bindungsklauseln enthalten (dass du eine bestimmte Zeit beim Unternehmen bleibst nach der Weiterbildung). Das ist dann Teil der Vereinbarung und im Gegenzug hat der Arbeitgeber ein starkes Interesse, dich nicht zu kündigen.

Was ist, wenn die Kurzarbeit frueher endet als die Weiterbildung?

Dann musst du die Weiterbildung entweder neben der Vollzeit-Arbeit weitermachen (was mit Live-Unterricht schwierig sein kann) oder mit dem Arbeitgeber eine Teilzeitregelung treffen. Das ist ein häufiger Fall, und die meisten Bildungsträger sind flexibel, zum Beispiel durch Abendkurse oder Teilzeit-Varianten. Die Förderung über QCG kann in modifizierter Form weiterlaufen.

Ich bin nicht sicher, ob mein Unternehmen die Kurzarbeit überhaupt überlebt.

Das ist leider ein Szenario. Wenn du befuerchtest, dass der Betrieb in Insolvenz geht oder du bald entlassen wirst, kann es sinnvoller sein, die Weiterbildung über einen Bildungsgutschein nach einer Arbeitslos-Meldung zu machen, weil der Bildungsgutschein oft umfangreicher fördert als das QCG. Wenn du das schon sicher weisst, lohnt sich ein Gespräch mit der Arbeitsagentur, auch bevor Kündigung kommt (Stichwort "Arbeitssuchendmeldung").

Brauche ich wirklich die Zustimmung des Arbeitgebers?

In der Praxis ja, weil du während Kurzarbeit arbeitsbereit sein musst und weil die Förderung über QCG vom Arbeitgeber mit beantragt wird. Ohne Zustimmung ist Weiterbildung rechtlich in Freizeit möglich (am Wochenende, abends), aber nicht während der eigentlichen Arbeitszeit. Und ohne QCG-Förderung wird die Sache für dich teurer.

Konkrete nächste Schritte

  1. Lage klaeren: Wie lange Kurzarbeit voraussichtlich, welche Branche, welche Perspektive im Unternehmen.
  2. Eigenes Ziel bestimmen: Was willst du nach der Weiterbildung können, das du jetzt noch nicht kannst?
  3. Drei passende Kurse recherchieren, AZAV-zertifiziert.
  4. Förderhöhe überschlagen: Betriebsgroesse prüfen, QCG-Anteil kennen.
  5. Gespräch mit Arbeitgeber vorbereiten: Nutzen für Betrieb, Förderhöhe, Zeitplan.
  6. Falls möglich, Betriebsrat einbeziehen.
  7. Bei Ablehnung: Alternative über Freizeit-Weiterbildung oder AVGS prüfen.
  8. Bei befuerchteter Betriebsschliessung: fruehzeitig Arbeitssuchendmeldung und Bildungsgutschein-Pfad denken.

Wenn du mit jemandem darueber sprechen willst

Die Arbeitgeberhotline der Arbeitsagentur ist 0800 4 5555 20, dein Arbeitgeber kann sich dort kostenlos beraten lassen. Die persoenliche Arbeitnehmer-Hotline ist 0800 4 5555 00. Die IHK bietet oft kostenlose Weiterbildungsberatung speziell für Unternehmen und deren Mitarbeiter.

Wenn du über eine Weiterbildung im digitalen Bereich nachdenkst und unverbindlich prüfen willst, ob unser Digitalisierungsmanager-Kurs sich mit deiner Kurzarbeits-Situation und deinem Arbeitgeber verbinden lässt, bieten wir ein 15-minuetiges kostenloses Erstgespraech an. Wir können auch bei der QCG-Antragsstellung beraten, soweit es unser Programm betrifft. Kein Vertrag, keine Verpflichtung.

Häufige Fragen

Kann ich in Kurzarbeit einfach eine Weiterbildung starten?

Nein, die Zustimmung des Arbeitgebers ist zwingend. Rechtsgrundlage ist § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz). Der Arbeitgeber stellt den Antrag gemeinsam mit dem Arbeitnehmer. Gute Voraussetzung: Die Weiterbildung passt zum betrieblichen Bedarf nach Kurzarbeit. Erste Anlaufstelle ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, der beide Seiten berät.

Was zahlt die Agentur für Arbeit, was der Arbeitgeber?

Die AfA übernimmt Kursgebühren je nach Betriebsgröße 25 bis 100 Prozent (kleine Betriebe mehr, größere weniger). Der Arbeitgeber zahlt den Rest. Lohn während Weiterbildungszeiten in Kurzarbeit wird in der Regel nicht zusätzlich erstattet, Kurzarbeitergeld läuft weiter. Die konkrete Förderquote hängt von Unternehmensgröße, Alter und Art der Qualifizierung ab.

Wo hole ich Beratung zur Förderung?

Der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ist primäre Anlaufstelle und kostenfrei (0800 4555520). Die IHK-Weiterbildungsberatung klärt Fragen zu passenden Kursen und Zertifikaten. Betriebsrat oder Personalrat kann arbeitsrechtlich beraten. Gewerkschaften bieten Mitgliedern oft eigene Bildungsberatung. Alle Beratungen sind unabhängig von einzelnen Kursanbietern.

Welches Kursformat passt in die Kurzarbeit?

Der Kurs muss nach § 82 SGB III mindestens 120 Stunden umfassen und von einem AZAV-zertifizierten Träger durchgeführt werden. Online-Live-Formate sind oft praktikabel, weil flexibel in die Kurzarbeits-Taktung. Der Digitalisierungsmanager läuft als viermonatiger Vollzeit-Online-Kurs. Vor Kursanmeldung: Konzept mit Arbeitgeber und AfA abstimmen.

Kurzarbeit für Weiterbildung nutzen?

15 Minuten Erstgespräch: Welche Kursformate während Kurzarbeit passen, was der Arbeitgeber beisteuern muss und was die AfA übernimmt.

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