Der Stellenabbau bei Wehrfritz in Bad Rodach steht seit dem 11. September 2026 fest: 58 Stellen im Geschäftsbereich Wehrfritz der Habermaass Firmenfamilie fallen laut Unternehmensmitteilung weg, betroffen sind vor allem Einkauf, Produktmanagement, Marketing und Vertrieb. Dieser Ratgeber ordnet ein, was bislang belegt ist, welche Fristen jetzt zählen und wie sich die Zeit bis zum eigenen Kündigungstermin sinnvoll nutzen lässt.

Eine arbeitsrechtliche Beratung ersetzt dieser Text nicht. Zuständig dafür sind der Betriebsrat, die jeweils zuständige Gewerkschaft und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine Vermittlung in eine neue Stelle kann dabei niemand garantieren.

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Was am 11. September in Bad Rodach angekündigt wurde

Am Donnerstag, den 10. September 2026, wurden die Betroffenen informiert. Einen Tag später machte die Habermaass Firmenfamilie die Zahl offiziell: 58 Frauen und Männer aus dem Bereich Wehrfritz verlieren ihre Stelle. Laut inFranken.de ist betroffen „nahezu vollständig der kaufmännische Bereich und hier vorrangig die Bereiche Einkauf, Produktmanagement, Marketing, Vertrieb (Innen- und Außendienst)“. Das Unternehmen selbst formuliert es so: „Es gibt leider keine Alternative.“ Unabhängig davon bestätigte Geschäftsführer Mario Wilhelm die Zahl direkt gegenüber der Neuen Presse Coburg.

Als Grund nennt eine Unternehmenssprecherin gegenüber inFranken.de die anhaltende kommunale Haushaltskrise, erhebliche Sparzwänge der öffentlichen Kunden von Wehrfritz, dazu den Geburtenrückgang und die sinkende Zahl von Krippenkindern.

Wehrfritz stattet seit knapp 90 Jahren Kindertagesstätten und Schulen aus, mit Möbeln, Spielzeug und kompletten Raumkonzepten. Genau diese Kundengruppe, Kommunen und öffentliche Träger, spart derzeit an Ausstattung. Die Spielwarenmarke HABA ist von der Maßnahme ausdrücklich nicht betroffen, das hat eine Unternehmenssprecherin auf gezielte Nachfrage bestätigt.

Wer dein Gehalt zahlt und welche Regeln jetzt gelten

Dein Gehalt zahlt weiterhin der Arbeitgeber, aus dem laufenden Geschäft. Ein Insolvenzverfahren gibt es nicht, das bestätigt eine Abfrage der amtlichen Bekanntmachungen für Wehrfritz und die Habermaass-Gesellschaften seit Jahresbeginn: kein Treffer. Für dein Arbeitsverhältnis gelten deshalb die normalen arbeitsrechtlichen Regeln, mit deiner vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist.

Das Verfahren in Eigenverwaltung aus dem Jahr 2023 betraf andere Gesellschaften der Firmenfamilie und wurde laut deren eigener Mitteilung Ende Februar 2024 planmäßig beendet; der heutige Stellenabbau bei Wehrfritz ist kein Insolvenzverfahren.

Maßgeblich für deine Kündigungsfrist ist Paragraf 622 BGB. Die gesetzliche Grundfrist liegt bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich diese Frist je nach Betriebszugehörigkeit, von einem Monat zum Monatsende ab zwei Jahren bis zu sieben Monaten ab 20 Jahren. Tarifverträge können abweichen.

Wer eigentlich dein Arbeitgeber ist

Die Presseberichte sprechen durchgängig vom „Geschäftsbereich Wehrfritz“ oder von der „Habermaass Firmenfamilie“, nie von einer einzelnen Gesellschaft als Vertragsarbeitgeberin. Rechtlich stehen dahinter mehrere Gesellschaften: die Wehrfritz GmbH mit Sitz in Bad Rodach, die Habermaass GmbH & Co. KG als Kommanditgesellschaft der Gruppe, und die Habermaass Family GmbH als Holding darüber. Keine der geprüften Quellen nennt, welche davon die 58 Betroffenen tatsächlich beschäftigt.

Die Antwort darauf steht nicht in der Presse. Sie steht in deinem eigenen Arbeitsvertrag und auf deiner Gehaltsabrechnung. Dort findest du die Firma, die auch für deine Kündigungsfrist, dein Zeugnis und eine mögliche Kündigungsschutzklage der richtige Adressat ist.

Fristen, die jetzt zählen

Nach Paragraf 38 Absatz 1 SGB III meldest du dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Liegt zwischen der Kenntnis deines Enddatums und dem tatsächlichen Ende weniger Zeit, bleiben dir stattdessen drei Tage ab Kenntnis. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn du gegen eine mögliche Kündigung klagst oder dir eine Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt wird. Wer sich zu spät meldet, riskiert eine Sperrzeit von einer Woche nach Paragraf 159 Absatz 6 SGB III. Die kostenfreie Servicenummer für Arbeitnehmer lautet 0800 4 5555 00.

Kommt eine schriftliche Kündigung, läuft ab deren Zugang eine Frist von drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage, Paragraf 4 KSchG. Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung nach Paragraf 7 KSchG als von Anfang an wirksam.

Wird dir ein Aufhebungsvertrag angeboten, unterschreib nichts vor einer Prüfung durch den Betriebsrat, sofern es einen gibt, die zuständige Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst aufgibt, auch per Aufhebungsvertrag, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen nach Paragraf 159 Absatz 3 SGB III. Das Arbeitslosengeld 1 beträgt dabei rund 60 Prozent des letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent, Paragraf 149 SGB III.

Was sich aus Einkauf, Marketing und Vertrieb übertragen lässt

Die Pressemitteilung nennt die betroffenen Funktionen konkret: nahezu vollständig der kaufmännische Bereich, vorrangig Einkauf, Produktmanagement, Marketing und Vertrieb in Innen- und Außendienst. Was sich davon in andere Branchen übertragen lässt, ist eine Einschätzung zu typischen Tätigkeitsprofilen, keine Aussage über einzelne Beschäftigte.

Wer sich aus einer dieser Rollen heraus beruflich neu ausrichten will, kann das während einer laufenden Kündigungsfrist tun, nicht erst danach.

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Wer bereits Arbeitslosengeld bezieht, kann es während einer mit Bildungsgutschein geförderten Weiterbildung weiter beziehen, Paragraf 144 SGB III. Je zwei Tage Weiterbildung mindern dabei die Anspruchsdauer um einen Tag, Paragraf 148 Absatz 1 Nummer 7 SGB III. Kinderbetreuungskosten können zusätzlich pauschal mit 160 Euro je Kind und Monat übernommen werden, Paragraf 87 SGB III.

Ob dieser Weg passt, entscheidet jeder selbst, er ist eine Möglichkeit unter mehreren. Einen Blick über einzelne Betriebe hinaus bietet unsere Übersicht zum Stellenabbau in der Industrie.

Was diesen Fall von einer gewöhnlichen Randnotiz unterscheidet

Aus unserer Sicht liegt der auffälligste Punkt an diesem Fall nicht in der Zahl 58, sondern in der Begründung dahinter. Die Unternehmenssprecherin nennt kommunale Sparzwänge und den Geburtenrückgang in einem Atemzug, nicht ein einzelnes Missmanagement bei Wehrfritz selbst. Kommunen kürzen offenbar zuerst bei der Ausstattung von Kitas und Schulen, bevor sie an anderer Stelle sparen, und ein Zulieferer wie Wehrfritz bekommt das unmittelbar zu spüren. Wer in einem solchen Vertrieb oder Einkauf mit öffentlichen Trägern gearbeitet hat, kennt diesen Mechanismus aus erster Hand, und genau dieses Wissen bleibt wertvoll, auch wenn der bisherige Arbeitgeber gerade an dieser Kundengruppe leidet. Wichtig ist außerdem, wonach man sucht: Ältere Nachrichten über die Firmengruppe sind im Netz besser dokumentiert als der aktuelle Fall und führen leicht in die Irre. Wer heute bei Wehrfritz betroffen ist, braucht Antworten zur eigenen Kündigungsfrist.

Dazu kommt eine zweite Verwechslungsquelle: Der Geschäftsbereich hieß zwischen 2022 und Ende 2025 zeitweise „Haba Pro“, bevor er zum 1. Januar 2026 wieder als „Wehrfritz“ auftrat. Für Beschäftigte in Marketing und Vertrieb, die diesen Namenswechsel mitgetragen haben, ist die Erfahrung mit einer Markenumstellung im laufenden Geschäft eine konkrete Kompetenz fürs nächste Bewerbungsgespräch, unabhängig davon, ob die eigene Stelle am Ende zu den 58 gehört.

Häufige Fragen

Ist die Spielwarenmarke HABA auch von dem Stellenabbau betroffen?

Nach Angaben einer Unternehmenssprecherin ist HABA von der Maßnahme ausdrücklich nicht betroffen. Der Abbau betrifft den Geschäftsbereich Wehrfritz, dort vorrangig Einkauf, Produktmanagement, Marketing und Vertrieb.

Wer zahlt mein Gehalt, solange der Abbau erst angekündigt ist?

Dein Gehalt zahlt weiterhin dein Arbeitgeber, aus dem laufenden Geschäft, mit deiner vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist.

Welche Gesellschaft ist eigentlich mein Arbeitgeber bei Wehrfritz?

Das steht nicht in der Presse, sie spricht nur vom „Geschäftsbereich Wehrfritz“ oder der „Habermaass Firmenfamilie“. Hinter der Marke stehen mehrere Gesellschaften, darunter die Wehrfritz GmbH und die Habermaass GmbH & Co. KG. Wer dein Arbeitgeber ist, steht in deinem Arbeitsvertrag und auf deiner Gehaltsabrechnung.

Was sollte ich vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag beachten?

Lass ihn zuerst vom Betriebsrat, sofern es einen gibt, von der zuständigen Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Wer sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund selbst aufgibt, auch per Aufhebungsvertrag, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

Kann eine Weiterbildung schon während der Kündigungsfrist gefördert werden?

Nach Paragraf 81 Absatz 1 SGB III ist eine Förderung auch möglich, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Voraussetzung ist eine Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn, sie entscheidet im Einzelfall. Der Digitalisierungsmanager läuft in Vollzeit, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, und lässt sich deshalb nicht neben einer laufenden Vollzeitstelle belegen.

Quellen

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